Input:! Pornographie im Internet - Umgang mit einem Schwierigen Thema.! Gewalt und Internet - medienpädagogische Ansätze.

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1 Praxistagung FHNW ! Input:! Pornographie im Internet - Umgang mit einem Schwierigen Thema.! Gewalt und Internet - medienpädagogische Ansätze. Gruppenarbeit:! Umgang mit den Schattenseiten des Internet? Was bedeutet! Medienkompetenz in Bezug auf Pornographie und Gewalt?! Plenum:! Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Gruppen und Ableitung! möglicher pädagogischer Konsequenzen.! Ausgangslage / Zugang zu neuen Medien:! CH - Haushalte sind fast flächendeckend mit PC und Internet ausgestattet. (PC 99%, Internet 95%) 75% der befragten Jugendlichen haben einen eigenen PC mit Internetzugang.! 98% haben eigenes Handy ZHAW. (2010). JAMES Studie 2010, Jugend, Aktivität, Medien - Erhebung Schweiz 2010, Ergebnisse abgerufen unter:! 1

2 Zugang zu Pornographie und Gewalt: Ausgehend von der Medienausstattung ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Kinder und Jugendliche im Internet beabsichtigt / unbeabsichtigt mit Pornographie oder Gewalt in Kontakt kommen. Pornographie, Gewalt und Mobbing sind aber keine Phänomene, die durch das Internet entstanden sind. Neu ist die einfache Zugänglichkeit und Verfügbarkeit:! gratis! anonym! ohne Altersbeschränkung! Nutzung:! 40% aller Inhalte im Internet pornographischer Art. Stichwortsuche Porno liefert 700 Millionen Seiten.! Von Kindern und Jugendlichen meistgesuchte Begriffe*:! - Rang 4: sex! - Rang 6: porn! *Symantec, 2009! 2

3 Nutzung?! 79 % der Jugendlichen (14-17 Jahre) hatten bereits Kontakt zu pornografischen Inhalten wie Analsex, Orgien, Gewalt, SM, Sodomie.! 47% der männlichen Jugendlichen (16-19 Jahre) und 3% der weiblichen Jugendlichen konsumiert fast täglich oder häufiger pornografische Videos und Filme.! Zur Rezeption von Pornographie im Internet vgl.:! Niedersächsische Landesmedienanstalt (Hg.): Porno im Web 2.0. Die Bedeutung sexualisierter Web-Inhalte in der Lebenswelt von Jugendlichen (= Schriftenreihe der NLM, Band 25). Berlin 2010, S ! Motive der Nutzung! Neugierde Tabu Lustbefriedigung Information und Aufklärung! 3

4 Was sagt das Gesetz? Art. 197 StGB Verbreitung und Weitergabe von Pornographie 1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.! Veränderungen im Umgang mit Sexualität?! Porno als Element des Alltags von Jugendlichen. (Musik - und Modeindustrie bedient sich der Pornoästhetik) Alter, in dem Jugendliche zum ersten Mal Geschlechtsverkehr haben, steigt seit 10 Jahren zum ersten Mal wieder an. Der Anteil der 14-jährigen Mädchen mit sexuellen Erfahrungen liegt bei 7 %. Ein Drittel der Jugendlichen hat mit 17 Jahren noch überhaupt keine sexuellen Erfahrungen. vgl. BzGA, 2010! 4

5 Fragestellungen! Wie gehen wir damit um, dass Jugendliche Pornographie konsumieren?! Wie sieht im Zeitalter des WEB 2.0 eine sinnvolle Aufklärung aus?! Diskussion in den Gruppen 10 min. / 10 min. sammeln.! Gewalt und Internet! Darstellung von Gewalthandlungen fiktiver Art in Filmen, Games, auf Websites etc. Darstellung von realer Gewalt: Happy Slapping! Snuff Videos (tasteless sites)! Nachrichtenberichterstattung! 5

6 Was sagt das Gesetz?! Art. 135! 1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 1bis Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.! Gefährdung von Kindern und Jugendlichen?! Nutzung und Konsum von gewalthaltigen Medien können dann ein Gefährdungspotential! von Kindern und Jugendlichen darstellen, wenn:! seitens der Eltern kein Interesse am Medienkonsum der Kinder besteht und keine Auseinandersetzung erfolgt.! wenn bei Eltern oder Gleichaltrigen ein hoher oder exzessiver Medienkonsum stattfindet.! Kinder früh gewalthaltige Medien konsumieren.! Kinder und Jugendliche bereits über ein hohes Aggressionspotential verfügen.! die konsumierte Gewalt sehr realitätsnah dargestellt wird.! Medien unkontrolliert verfügbar sind (z.b. im Kinderzimmer).! vgl. Steiner, O. (2009). Neue Medien und Gewalt. Beiträge zur sozialen Sicherheit, BSV, 09 (04)! 6

7 Medienkompetenz als Zielkategorie medienpädagogischer Praxis! Medienwissen: Wissen über verschiedene Medien und deren Funktionsweise. Mediengestaltung: Fähigkeit, Medien zu gestalten. Mediennutzung: Wissen, welche Medien für welches Anliegen brauchbar und geeignet sind. Medienkritik: Wissen um ethisch-moralische Masstäbe bei der Nutzung von Medien! Vgl. Baacke, Dieter: Medienpädagogik, Niemeyer 1997! Was bedeutet Medienkompetenz in Bezug zu Pornographie und Gewalt?! Beantwortung der Frage in den bestehenden Gruppen! Diskussion in den Gruppen 10 min. / 10 min. sammeln.! 7

8 Medienkompetenz in Bezug zu Pornographie und Gewalt! Medienwissen: Wissen über Entstehungsbedingungen gewalthaltiger Medien und der Funktionsweise des Marktes! Mediengestaltung Gestaltung von Figuren, Filmen... Mediennutzung Zur Befriedigung welcher Bedürfnisse dient Pornographie und Gewalt? Sind Internetpornos ein adäquates Mittel der Aufklärung? Medienkritik Aufbau und Entwicklung einer bewussten Haltung in Bezug zu Gewalt und Pornographie. (Medien)erziehung, Pornographie und Gewalt: Kindern und Jugendlichen altersgerechte Grenzen setzen. Filter und Kinderschutzsoftware können den Zugang zu Porno und Gewalt stark einschränken. Erklären Sie Kindern und Jugendlichen, warum bestimmte Inhalte für sie (noch nicht) geeignet sind, und warum gewisse zu Recht verboten sind. Seien Sie sich bewusst, dass diese Grenzen umgangen werden können. Sollte es dazu kommen: Dramatisieren Sie nicht, aber beziehen Sie Stellung: zur Grenzüberschreitung, aber vor allem auch zu Pornografie und Gewalt. vgl. elternet.ch / Nadia Garcia! 8

9 (Medien)erziehung und Pornographie: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Pornografie. Tabuisieren Sie nicht und erklären Sie Ihren Kindern, dass wenig, was in Pornos zu sehen ist, mit der Realität zu tun hat. Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen über Gewaltdarstellungen in den Medien. Auch über Gewaltdarstellungen in der Tagespresse und Nachrichtenberichterstattung. Sprechen Sie mit den Kindern und Jugendlichen über rechtliche Grundsätze bezüglich Pornographie und Gewalt. vgl. elternet.ch / Nadia Garcia! 9

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