Merkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en
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- Oskar Weiß
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1 Bachelorstudiengänge Informatik an der LMU Merkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en (Stand ) Inhaltsverzeichnis 1 Studiendauer und -beginn 2 2 Satzung Prüfungs- und Studienordnung Informatik e des Hauptfachs Informatik 2 4 Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Prüfungen Wiederholbarkeit von Prüfungen Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) Noten Benotung note Vorsorge und Verhalten bei Widerspruch Klausuren Mündliche Prüfungen Notenabgabe Nebenfächer Wiederholbarkeit von Prüfungen Im Nebenfach Studienpläne Musterstudienplan für den Bachelor Informatik Anerkennung von Studienleistungen 7 9 Informatik als Nebenfach Prüfungs- und Studienordnung Informatik Nebenfach Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) Sonderregelung für Nebenfächer im Umfang von 30 ECTS-n Notenabgabe
2 1 Studiendauer und -beginn Regelstudienzeit: 6 Semester (Obergrenze: 9 Fachsemester) Studienbeginn: jeweils im Wintersemester 2 Satzung 2.1 Prüfungs- und Studienordnung Informatik Prüfungs- und Studienordnung mit 6 integrierten Nebenfächern, sog. Anwendungsfächern Insgesamt zu erbringende Leistungen: 180 ECTS- 3 e des Hauptfachs Informatik Die Lehrveranstaltungen sind in sog. en zusammengefasst. Um ein zu bestehen und die entsprechende Anzahl von ECTS-n zu erhalten, müssen alle Teilprüfungen eines s bestanden werden. An der LMU müssen alle e einen durch 3 teilbaren Punktwert und einen minimalen Punktwert von 6 haben. Aus diesem Grund musste das Seminar (Seminar zu ausgewählten Themen der Informatik, das lediglich 3 ECTS- erhält, aus rein formalen Gründen zu einem (beliebigen) Pflichtmodul hinzugefügt werden. Festgelegt wurde: Rechnernetze und verteilte Systeme. Im Hauptfach Informatik gibt es für alle bis auf 3 e lediglich eine Prüfung. Letztere sind: P 6: Rechnernetze und verteilte Systeme WP 12: Fachübergreifende Kompetenzen P 13: (Bachelor-)Prüfungsmodul Die e des Hauptfachs Informatik sind im Musterstudienplan auf S. 6 angegeben. 4 Prüfungen Die Leistungen werden ausschliesslich durch das Bestehen der Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Bachelorarbeit) erbracht. 4.1 Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Prüfungen Zur Teilnahme an den Prüfungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen (wie z.b. die erfolgreiche Teilnahme an Übungen oder das vorherige Bstehen einer anderen Prüfung). Ausnahme: Einige Veranstaltungen des Nebenfachs Biologie (Details dazu im Anhang 2 der Satzung in Abschnitt 2.1 (S )). 4.2 Wiederholbarkeit von Prüfungen Alle Prüfungen im Hauptfach des Bachelor-Studienganges Informatik können beliebig oft wiederholt werden, bis auf die sog. Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Laut Prüfungsordnung muss pro Veranstaltung und Semester, in dem die Veranstaltung stattfindet, mindestens eine Prüfung angeboten werden. Der Prüfungsausschuss empfiehlt aber für alle Vorlesungen, falls nicht zwingende Gründe dagegensprechen, am Ende der Semesterferien eine Nachklausur anzubieten. Eine Notenverbesserung durch Wiederholung einer Prüfung ist nicht möglich. 2
3 4.3 Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) Die GOP betrifft die Vorlesung Einführung in die Programmierung, die im 1. Semester (WS) gehört wird. Diese Prüfung muss bis zum Ende des 3. Semesters bestanden sein, sonst droht Exmatrikulation. Die Klausur findet jeweils am Ende des Wintersemesters statt (Semesterferien). Formal gibt es hier lediglich eine Wiederholungsmöglichkeit am Ende des 3. Semesters. Der Veranstalter soll aber in jedem Wintersemester zusätzlich Testklausuren anbieten (am Ende der Vorlesungszeit), die bei Bestehen auf Antrag als Prüfungsleistung anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung muss vor dem jeweiligen Termin der Hauptklausur gestellt werden, die dann auch nicht mehr mitgeschrieben werden kann bzw. nicht gewertet wird. 5 Noten 5.1 Benotung Alle Prüfungen im Hauptfach Informatik sind benotet und zu jedem (teil) gibt es eine Prüfung (Klausur oder mündliche Prüfung). Als Note einer Prüfung dürfen lediglich Werte aus der folgenden Skala verwendet werden: Dies gilt auch für den Fall, dass man eine Prüfung aufteilt (z.b. in 2 Klausuren). Im Falle einer Zweitkorrektur ergibt sich das arithmetische Mittel als Prüfungsnote (auf 2 Stellen hinter dem Komma genau). 5.2 note Die note ergibt sich als arithmetisches Mittel der Noten der Teilprüfungen gewichtet nach der jeweiligen ETCS-Punktzahl. Eine Verbesserung der Note für eine Teilprüfung durch Wiederholung der Teilprüfung ist nicht möglich. Falls in einem mehr Teilprüfungen erfolgreich abgelegt werden als zum Bestehen des s benötigt, werden für die Berechnung der note lediglich die für das Bestehen benötigten berücksichtigt. Vorrang haben dabei Prüfungsleistungen aus früheren Semestern, innerhalb eines Semester die besseren. 5.3 Vorsorge und Verhalten bei Widerspruch Klausuren Im Falle einer Klausur muss diese von einem zweiten Prüfer bewertet werden, falls der Prüfling Widerspruch einlegt oder klagt. Die Klausuren sollten von der jeweiligen LFE archiviert werden Mündliche Prüfungen Mündliche Prüfungen gibt es im Hauptfach Informatik lediglich noch für die Praktika und die Disputation. Bei mündlichen Prüfungen ist die Teilnahme eines sachkundigen Beisitzers und die Anfertigung eines Prüfungsprotokolls erfolderlich. Das Protokoll sollte so umfangreich sein (insbesondere bei potentiellen Durchfallern), dass es einem zweiten Prüfer möglich wird, die Prüfungsleistung zu beurteilen. Dies betrifft auch die Praktika (u.u. wäre hier als Protokollierung auch eine Videoaufnahme denkbar). Bei Praktika kann die Prüfung durchaus für ein ganzes Team gleichzeitig erfolgen, aber die Noten müssen individuell vergeben werden, und dies muss auch protokolliert werden. Auch die Protokolle sollten von der jeweiligen LFE archiviert werden. 3
4 5.4 Notenabgabe Es werden keine Scheine mehr erstellt, sondern lediglich Notenlisten von den Prüfern an das Prüfungsamt übermittelt (am Ende eines Semesters). Genauere Informationen zum Format werden noch bekannt gegeben. 6 Nebenfächer Im integrierten Studiengang nach Satzung 2.1 gibt es 6 Nebenfächer: Betriebswirtschaftslehre Biologie Computerlinguistik Mathematik Statistik Volkswirtschaftslehre Eine formale Entscheidung für ein Nebenfach im integrierten Studiengang ist nicht erforderlich. Die Entscheidung fällt durch die zuerst erfolgreich abgelegte Prüfung aus dem Nebenfachangebot. Ein späterer Nebenfachwechsel ist relativ leicht durchzuführen. Ein typisches Nebenfach hat einen Aufwand von 30 ECTS-n, das Nebenfach Mathematik umfasst etwa den doppelten Aufwand. Weitere Nebenfächer im Umfang von 30 ECTS-n können faktisch schon belegt werden, obwohl diese nicht in der obigen Prüfungsordnung aufgeführt sind. Diese sind: Experimentalphysik Theoretische Physik Geographie Philosophie Psychologie Die in diesen Nebenfächern erworbenen Leistungsnachweise werden anerkannt, sobald entsprechende Prüfungsordnungen vorliegen (spätestens zum WS 08/09). Gegenwärtig wird für die Informatik eine Prüfungsordnung fertiggestellt, die lediglich das Hauptfach umfasst und damit 150 ECTS-. Für die letztgenannten Nebenfächer werden außerdem Nebenfach-Prüfungsordnungen erstellt (bzw. sind schon in Kraft; gilt für die Physik). Die Zulassung weiterer Nebenfächer ist geplant. 6.1 Wiederholbarkeit von Prüfungen Im Nebenfach Die beliebige Wiederholbarkeit von Prüfungen gilt auch für die integrierten Nebenfächer Betriebswirtschaftslehre, Mathematik, Statistik und Volkswirtschaftslehre. In den integrierten Nebenfächern Computerlinguistik und Biologie dürfen Prüfungen jeweils nur einmal wiederholt werden, und zwar zum nächst möglichen Termin. Im Nebenfach Theoretische Physik gilt beliebige Wiederholbarkeit bis auf die Vorlesung Theoretische Mechanik, die als Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) des Nebenfachs gilt und lediglich einmal (zu einem beliebigen Termin) wiederholt werden kann. Im Nebenfach Experimentalphysik gilt beliebige Wiederholbarkeit bis auf die Vorlesung Mechanik (GOP), die lediglich einmal (zu einem beliebigen Termin) wiederholt werden kann. Die Regelungen für die anderen bisher geplanten Nebenfächer Geographie, Philosophie und Psychologie liegen noch nicht fest. 4
5 7 Studienpläne Der Bachelor Informatik besteht aus einer Ausbildung in der Kerninformatik (ca. 2/3 der Gesamtausbildung) einer mathematischen Grundausbildung (ca. 1/6 der Gesamtausbildung) einem Nebenfach (ca. 1/6 der Gesamtausbildung) Auf Seite 6 ist ein Musterstudienplan für den Informatik-Bachelor dargestellt mit einem typischen Nebenfach im Umfang von 30 ECTS-n. Für das Nebenfach Mathematik gelten gesonderte Regelungen. Detaillierte Informationen zu Studienplänen sowie Stundenpläne für das laufende Semester nach Nebenfächern getrennt finden sich auf der folgenden Internetseite: Für die angegebenen Studienpläne wird versucht, die Studierbarkeit zu gewährleisten, d.h. eine Terminüberschneidung der angegebenen Haupt- und Nebenfachveranstaltungen zu vermeiden. Dazu wird im Laufe des WS 07/08 ein uni-weites Modell entwickelt. 5
6 7.1 Musterstudienplan für den Bachelor Informatik (Nebenfach-Aufwand: 30 ECTS-) 1. Semester (30 ) P 1 Einführung in die Programmierung 9 WP 10 Analysis für Informatiker und Statistiker 9 WP 11 Lineare Algebra für Informatiker 6 2. Semester (30 ) P 2 Programmierung und Modellierung (funktional) 6 P 3 Algorithmen und Datenstrukturen 6 P 4 Rechnerarchitektur 6 Ein aus 6 WP 3 Diskrete Strukturen WP 4 Logik für Informatiker 3. Semester (30 ) eines der beiden Praktika 12 WP 1 Softwareentwicklungspraktikum WP 2 Systempraktikum P 5 Betriebssysteme 6 P 7 Softwaretechnik 6 4. Semester (30 ) P 6 Rechnernetze und verteilte Systeme (mit Seminar) 9 P 8 Formale Sprachen und Komplexität 6 WP 43 Stochastik und Statistik 9 5. Semester (30 ) P 9 Formale Spezifikation und Verifikation 6 P 10 Datenbanksysteme 6 p 11 Web-Informationssysteme 6 P 17 Vertiefende Themen der Informatik für Bachelor I 6 6. Semester (30 ) WP 12 Fachübergreifende Kompetenzen 9 P 18 Vertiefende Themen der Informatik für Bachelor II 6 P 13 Bachelor-Prüfungsmodul 15 6
7 8 Anerkennung von Studienleistungen Studierende, die bereits ein anderes Studium angefangen haben, gerade auch Ausländer, haben häufig schon Scheine erworben, die sie sich anerkennen lassen können. Die Anerkennung einer Leistung muss bis zum Ende des 1. Semesters nach der Einschreibung beim Prüfungsausschuss beantragt werden. 9 Informatik als Nebenfach 9.1 Prüfungs- und Studienordnung Informatik Nebenfach Prüfungs- und Studienordnung für das Nebenfach Informatik 3 Versionen: 15 ECTS-Punkt, 30 ECTS-, 60 ECTS- 9.2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) Wie auch im Hauptfach gibt es eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP), die nur einmal wiederholt werden kann und bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein muss. Diese betrifft bei der 15 und 60 ECTS- Variante die Vorlesung: Einführung in die Programmierung und bei der 30 ECTS- Variante die Vorlesung: Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung Sonderregelung für Nebenfächer im Umfang von 30 ECTS-n Alternativ zur Vorlesung Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung kann auch die Vorlesung Einführung in die Programmierung gehört werden. Die entsprechende Prüfungsleistung wird als GOP im NF Informatik anerkannt. 9.3 Notenabgabe Das Procedere der Notenabgabe für Studenten des Nebenfachs Informatik wird noch bekannt gegeben. 7
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