Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015, Fristverlängerung / vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen 2015

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1 Senatsverwaltung für Finanzen Runderlass AO-Nr. 61 Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin An alle Finanzämter außer FA 38 Nachrichtlich: An das Finanzamt 38 Geschäftszeichen III E 11 S / Bearbeiter Dienstgebäude: Klosterstraße 59, Berlin-Mitte Internet Verkehrsverbindungen: U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum Steuererklärungsfristen 2015 Fristverlängerung und vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen 2015 Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015, Fristverlängerung / vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015 Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (außer Hessen) vom über Steuererklärungsfristen 2015 (Fristenerlass 2015) sind im Bundessteuerblatt I 2016, S. 38, veröffentlicht. 2. Fristverlängerungen Unverändert zu dem Verfahren im Vorjahr wird die gesetzliche Abgabefrist des für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden, einheitlich allgemein auf den verlängert. Diese allgemeine Fristverlängerung gilt auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe in eigener Sache. Fristverlängerungen über den hinaus sind nur ausnahmsweise auf begründete Einzelanträge hin bis zum zu gewähren; Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe reichen dabei als Begründung nicht aus. Zur Ablehnung nicht substantiiert begründeter Fristverlängerungsanträge über den hinaus bis zum steht die Unifa-Vorlage Steuererklärungen Ablehnung Frist über... 2 Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert

2 - 2 - den hinaus im Dokumentenmanager unter Abgabenordnung/Anforderung und Abgabe Steuererklärung zur Verfügung. Die Verwendung der Vorlage beschränkt sich auf Anträge mit floskelhafter Begründung, wie Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe. Werden darüber hinausgehende Gründe vorgetragen, muss die Ablehnung auf diese Gründe eingehen (vgl. BFH vom , X R 24/95). Eine über den hinausgehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. Abschn. II Abs. 3 Satz 2 des Fristenerlasses 2015). 3. Vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen (DA MÜSt Fach 2 Teil 2) 3.1 Auswahl der Fälle Gemäß Abschnitt II Abs. 2 des Fristenerlasses 2015 sollen insbesondere in den Fällen die Steuererklärungen vorzeitig angefordert werden, in denen für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum die erforderlichen Erklärungen verspätet oder nicht abgegeben wurden. Zu Einsprüchen gegen die vorzeitige Anforderung weise ich auf die Ausführungen des FG BB in seinem Urteil vom , 4 K 4308/10 (insbesondere unter 2., Seite 8ff.) hin (Anlage 2) Finanzämter für Körperschaften Es werden in allen Fällen, in denen die Körperschaftsteuer- oder die Feststellungserklärungen für 2014 nicht bis zum abgegeben worden sind, die entsprechenden Steuererklärungen für 2015 maschinell zum vorzeitig angefordert. Diese Vorgaben berücksichtigen unter Fortführung des Verfahrens im Vorjahr die besonderen Rahmenbedingungen in den Finanzämtern für Körperschaften. Die maschinell erstellten Anforderungsschreiben (Muster siehe Anlage) werden zentral versandt. Die Absendung erfolgt voraussichtlich im April Zweitschriften für die Akten werden nicht ausgedruckt Regional zuständige Finanzämter Es werden in allen Fällen, in denen die Einkommensteuer- oder die Feststellungserklärungen für 2014 nicht bis zum abgegeben worden sind, die entsprechenden Erklärungen für 2015 maschinell zum vorzeitig angefordert. Diese Vorgaben berücksichtigen unter Fortführung des Verfahrens im Vorjahr die besonderen Rahmenbedingungen in den regional zuständigen Finanzämtern. Die maschinell erstellten Anforderungsschreiben (Muster siehe Anlage) werden zentral versandt. Die Absendung erfolgt voraussichtlich im Mai Zweitschriften für die Akten werden nicht ausgedruckt Personelle vorzeitige Anforderung Darüber hinaus bleibt eine personelle vorzeitige Anforderung zulässig, wenn dies nach den Verhältnissen des Einzelfalles zweckmäßig erscheint (vgl. Abschn. II Abs. 2 Satz 1 des Fristenerlasses 2015). Hierfür steht die Unifa-Vorlage Steuererklärung(en) Anforderung vorzeitig im Dokumentenmanager unter Abga-... 3

3 - 3 - benordnung/anforderung und Abgabe Steuererklärung zur Verfügung. Im Fall einer Betriebseinstellung sind die Betriebssteuererklärungen immer vorzeitig anzufordern. 3.2 Bearbeitungszeit vorzeitig angeforderter Erklärungen Die vorzeitig angeforderten Steuererklärungen sind ohne Rücksicht auf das steuerliche Ergebnis innerhalb von zwei Monaten nach Eingang zu bearbeiten. 3.3 Keine Fristverlängerung vorzeitig angeforderter Erklärungen Bei vorzeitig angeforderten Steuererklärungen kommt eine Fristverlängerung nur in Einzelfällen in Betracht, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände in der Person des Steuerpflichtigen oder des Angehörigen der steuerberatenden Berufe ein zwingender Ausnahmefall vorliegt. Ein zwingender Ausnahmefall liegt insbesondere nicht vor, wenn Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe geltend gemacht werden. Zur Ablehnung unbegründeter Anträge steht als Unifa-Vorlage Steuererklärungen Ablehn. Frist vorzeitig. im Dokumentenmanager unter Abgabenordnung/Anforderung und Abgabe Steuererklärung zur Verfügung. 3.4 Keine Erinnerungen für ausstehende vorzeitig angeforderte Erklärungen Nach ergebnislosem Fristablauf erfolgt keine Erinnerung an die Abgabe ausstehender Erklärungen. Es können sodann ohne weiteres erforderliche Maßnahmen - Zwangsgeldverfahren ( 328 AO) oder Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ( 162 AO) und Festsetzung eines Verspätungszuschlags ( 152 AO) - ergriffen werden (Hinweis auf BFH vom , VIII B 180/10). 3.5 Information an Kammern und Verbände Die Steuerberaterkammer Berlin, der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.v. und der Berlin-Brandenburger Verband der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer e.v. werden über diese Regelung informiert. Im Auftrag Susanne Ott Gültigkeitsende: Querverweise: zusätzliche Ablage dieser Regelung in:

4 Abgabe der Steuererklärung(en) Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, mit den im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichten gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, ist die gesetzliche Abgabefrist des für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden einheitlich allgemein auf den verlängert worden. Die Finanzämter haben darüber hinaus die Möglichkeit, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn wie in Ihrem Fall für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung nicht oder erheblich verspätet abgegeben worden ist. Ich bitte Sie, die Erklärung(en) zur Art der einzureichenden Erklärungen Zeitraum die Erklärung(en) ist/sind abzugeben gem. 149 AO in Verbindung mit bis zum einzureichen. Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass eine Verlängerung der hier gesetzten Frist grundsätzlich nicht gewährt werden kann. Nach ergebnislosem Fristablauf können weitere Maßnahmen Festsetzung eines Zwangsgeldes ( 328 AO) oder Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ( 162 AO) und Festsetzung eines Verspätungszuschlags ( 152 AO) ohne weitere Ankündigung ergriffen werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt o1110b00 (OFD MD, LRZ, ; Anforderung von Steuererklärung(en), BE)

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