Richtlinien Fremdsprachenaufenthalte und Zertifikate (Studienplan 2013)
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- Rosa Biermann
- vor 8 Jahren
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1 Der Rektor und die Prorektorin Ausbildung der PHSZ beschliessen, gestützt auf 20 des Studienund Prüfungsreglements der Pädagogischen Hochschule Schwyz vom 22. Februar 2013: Vorbemerkung Die Sprachniveaus A1, A2, B1, B2, C1 etc. beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR). a) Aufnahme- und Abschlussanforderung im Vorbereitungskurs Aufnahmeanforderung im Vorbereitungskurs: - B1 Es wird empfohlen, dass beim Aufnahmegespräch ein Sprachstandstest (z. B. Bulats, TCF) vorgelegt wird, um die weitere Planung des Aufbaus der Fremdsprachkompetenz zu besprechen. Abschlussanforderung im Vorbereitungskurs: - B2, intern geprüft - Dispensation: beim Vorliegen von z. B. FCE (First Certificate in English), BEC Vantage, DELF B2 oder höher b) Anforderung im Studium Am Ende des 2. Semesters ist der Nachweis der Sprachkompetenz auf Niveau B2 zu erbringen. Dafür bestehen zwei Möglichkeiten: - A: PHSZ-interne Sprachkompetenzprüfung in allen Fertigkeiten - B: externe Prüfung (z. B. FCE, DELF B2) oder bestandene PHSZ-interne Prüfung (Vorbereitungskurs) anerkannte externe Sprachprüfungen auf B2-Niveau sind: Englisch: University of Cambridge: Pearson Test of English (General): Level 3 IELTS (Academic Strand): Band 5.5 First Certificate in English: FCE Seite 1 von 6
2 Französisch: CIEP: Alliance Française: CCIP: DELF B2 Diplôme de Langue Française: DL DFP B2 (Diplôme de français professionnel) Aufbaukurse: Die PHSZ bietet den Studierenden fakultative, unentgeltliche Aufbaukurse für Englisch und Französisch (Niveau B2 und C1) an. Im Rahmen dieser Kurse findet am Ende des Frühlingssemesters des 1. Studienjahres die PHSZinterne Sprachprüfung auf B2-Niveau statt. Diese Prüfung können auch Studierende absolvieren, die den Aufbaukurs nicht besucht haben. Als Wiederholungszeitraum für die interne Sprachprüfung B2 sind die Kalenderwochen definiert. In begründeten Fällen kann eine Wiederholung nach Absprache mit der zuständigen Sprach - kursleitung auch zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden. Die B2-Niveau-Prüfung muss bis spätestens Anfang des 4. Semesters bestanden sein, andernfalls muss das Studium unterbrochen werden. Eine Fortsetzung des Studiums ist möglich, sobald die Prüfung bestanden wurde. Dispensation von der Fremdsprachenkompetenzprüfung auf B2-Niveau: International anerkannte Sprachzertifikate auf Niveau B2 oder höher, die bis zu 5 Jahre zurück liegen können, führen zur Dispensation von der Fremdsprachenkompetenzprüfung auf B2 - Niveau. Bei einem Nachweis des regelmässigen Sprachgebrauchs kann diese Frist auch verlängert werden. Die Vorkursbesucher/innen und die Studierenden der PHSZ schreiben am selben Termin dieselbe B2-Prüfung (i.d.r. Ende 2. Semester). Die mündlichen Prüfungen finden im selben Prüfungszeitraum statt. c) Regelungen des Fremdsprachaufenthaltes Der Fremdsprachenaufenthalt an der PHSZ besteht aus zwei Teilen: - Aufenthalt im Fremdsprachgebiet (z.b. Besuch einer Sprachschule) - Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet (APF) Beim APF handelt es sich um ein dreiwöchiges Praktikum in einer Schulklasse (z.b. assistant teachership), das von der PHSZ organisiert wird. Diese Assistenz der Lehrperson richtet sich nach den Möglichkeiten vor Ort. Die PHSZ erteilt im Vorfeld die begleitend zu erfüllenden Aufgaben. Die folgenden Regelungen sind als Minimalanforderungen anzusehen und gelten für Studierende ohne Vorleistungen. Für Studierende mit Vorleistungen verweisen wir auf das Kapitel Anerkennung von Sprachaufenthalten. Seite 2 von 6
3 1 Fremdsprache: 7 Wochen en bloc, d.h.: - 3-wöchiges Assistenzpraktikum im englischen bzw. französischen Sprachgebiet (s. Konzept APF) sowie - 4 Wochen Aufenthalt im englischen bzw. französischen Sprachgebiet (z.b. Sprachkurs, Gastfamilie, Arbeit; rein touristische Aufenthalte werden nicht anerkannt) Ist die Teilung der beiden Einheiten (Assistenzpraktikum und Aufenthalt) notwendig, muss der Aufenthalt im englischen bzw. französischen Sprachgebiet 5 Wochen betragen. 2 Fremdsprachen: 2 x 5 Wochen pro Sprache en bloc (insgesamt 10 Wochen), d.h.: - je 3 Wochen Assistenzpraktikum im englischen und französischen Sprachgebiet (s. Konzept APF) sowie - je 2 Wochen Aufenthalt im englischen und französischen Sprachgebiet Ist die Teilung der beiden Einheiten (Assistenzpraktikum und Aufenthalt) notwendig, muss der Aufenthalt im englischen und französischen Fremdsprachgebiet je 3 Wochen betragen. Gastsemester: Wenn ein Gastsemester an einer Partnerhochschule der PHSZ (gemäss Liste) absolviert wird, gilt Folgendes: - Hochschule im Fremdsprachgebiet: wird als Fremdsprachaufenthalt (inkl. APF) zu 100% anerkannt - Hochschule ausserhalb der Fremdsprachgebiete, aber mit komplett englischsprachigem Studienangebot oder bei Studium in International Class: wird als Fremdsprachaufenthalt Englisch (inkl. APF) zu 100% anerkannt. d) Anforderung am Ende des Studiums Am Ende des Studiums muss in der studierten Fremdsprache eine Sprachprüfung auf C1 - Niveau erfolgreich absolviert worden sein. Seite 3 von 6
4 e) Übersicht anerkannte Sprachzertifikate für Französisch und Englisch Sprache Englisch Europäischer Referenzrahmen University of Cambridge IELTS (Academic Strand) Pearson Test of English C1 Certificate in Advanced English: CAE Band 7 Level 4 B2 First Certificate in English: FCE Band Level 3 Sprache Französisch Europäischer Referenzrahmen CIEP: Centre international d études pédagogiques AF: Alliance Française C1 DALF C1 vormals DALF B1 / B2 Diplôme Supérieure Langue et Culture Française: DSLCF B2 DELF B2 vormals DELF A5 / A6 Diplôme de Langue Française: DL f) Anerkennung von Sprachaufenthalten Das dreiwöchige Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet (APF) ist Teil der Fremdsprachen - ausbildung an der PHSZ. Es muss in mindestens einer Fremdsprache absolviert werden. Werden beide Fremdsprachen studiert, kann der Fremdsprachaufenthalt für eine der beiden Sprachen vollumfänglich im Vorfeld des Studiums stattfinden. Für die andere Fremdsprache muss jedoch das APF im Rahmen der Bachelorausbildung besucht werden. Seite 4 von 6
5 Folgende Varianten (die sich als Mindestanforderungen verstehen) sind vor dem Studienbeginn möglich: 2 Fremdsprachen: - 1. FSP : 6 Wochen Aufenthalt im Fremdsprachgebiet* en bloc (der Fremdsprachaufenthalt gilt damit in dieser Fremdsprache als absolviert, d.h. auch das APF muss nicht absolviert werden) - 2. FSP: 3 Wochen Aufenthalt im Fremdsprachgebiet en bloc (+ 3 Wochen APF während des Studiums) 1 Fremdsprache: 5 Wochen en bloc* (+ 3 Wochen APF während des Studiums) *gemäss Übersicht Kriterien für die Anerkennung von Fremdsprachaufenthalten g) Kriterien für die Anerkennung von Fremdsprachaufenthalten: - Aufenthalt im Fremdsprachgebiet: Nachfolgend werden die Kriterien für die Anerkennung von Aufenthalten im Fremdsprachgebiet beim Studium einer Fremdsprache beschrieben. Vorleistungen beim Studium von zwei Fremdsprachen werden sur dossier beurteilt. Es wird jeweils ab Januar des Jahres, in welchem das Studium aufgenommen wird, zurückgerechnet. 1 Zweisprachigkeit aufgewachsen im Sprachgebiet oder aufgewachsen ausserhalb des Sprachgebietes mit fremdsprachigem Elternteil, und mit regelmässigem Gebrauch der Sprache und mit regelmässigem Kontakt zur Zielkultur: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. 2 Austauschjahr im Sprachgebiet absolviert Austauschjahr innerhalb der letzten 8 Jahre: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. Seite 5 von 6
6 3 Sprachaufenthalt von mind. 5 Wochen 4 Sprachaufenthalt von weniger als 5 Wochen innerhalb der letzten 6 Jahre: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. länger als 6 Jahre vor Ausbildungsbeginn: Es sind das Assistenzpraktikum und zusätzlich 3 Wochen Sprachaufenthalt zu absolvieren. Aufenthalte von mind. 2 Monaten werden sur dossier beurteilt. innerhalb der letzten 6 Jahre: 4 Wo: Es sind noch 2 Wochen en bloc zu absolvieren. 3 Wo: Es sind noch 3 Wochen en bloc zu absolvieren. 2 Wo: Es sind noch 4 Wochen en bloc zu absolvieren. - Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet: Wurden vor Studienbeginn gleiche oder ähnliche Leistungen wie ein APF erbracht, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Wenn die oben stehenden Angaben keine vollständige Klarheit betreffend einer (Teil-) Anerkennung schaffen, sind weitere Abklärungen zu treffen (z.b. persönliches Gespräch). Goldau, 21. Mai 2014 Prof. Dr. Silvio Herzog Rektor Prof. Dr. Annett Uhlemann Prorektorin Ausbildung Seite 6 von 6
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