Monitoring-Ausschuss Das Leitbild
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- Catrin Michaela Kirchner
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1 Textversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Monitoring-Ausschuss Das Leitbild Ein Leitbild ist die Beschreibung, nach welchen Grundsätzen und Ideen eine Organisation arbeitet. Es zeigt auch, welche Werte für eine Organisation wichtig sind. Das Leitbild beantwortet vor allem diese 3 Fragen: Wer sind wir? Was wollen wir erreichen? Wie geht es mit unserer Organisation weiter? Der Monitoring-Ausschuss hat dieses Leitbild am 31. März 2016 fertiggestellt. Was ist der Monitoring-Ausschuss? Die UNO hat einen Vertrag über die Rechte von Menschen mit verschiedenen Behinderungen gemacht. Dieser Vertrag heißt: UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Österreich und die Steiermark sagen: Wir wollen diese Regeln einhalten. Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen: Eine Gruppe soll überprüfen, ob die Regeln der UNO-Konvention in der Steiermark wirklich eingehalten werden. Seite 1 von 6
2 Wir sind diese Gruppe. Wir heißen Monitoring- Ausschuss. Wir halten die Augen offen, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen beachtet werden. Was ist der Prüf-Auftrag? Wir schauen uns genau die Gesetze und Verordnungen an, die besonders Menschen mit Behinderungen betreffen. Auch neue Gesetze und Verordnungen müssen zur UNO-Konvention passen. Außerdem achten wir darauf, wie diese Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. Im Monitoring-Ausschuss machen wir uns aus, wer für welche Themen zuständig ist. Manche Personen kennen sich bei bestimmten Themen der UNO-Konvention besonders gut aus. Sie sind bei diesen Themen besonders aufmerksam. Diese Personen schauen deshalb, welche Gesetze und Verordnungen für diese Themen besonders wichtig sind. Oft fällt einer Person aus dem Monitoring-Ausschuss auf, dass es bei einem bestimmten Thema ein großes Problem gibt. Dann überprüft der Monitoring-Ausschuss, ob er sich mit diesem Problem genauer beschäftigen kann. Wenn der ganze Monitoring-Ausschuss einverstanden ist, beschäftigen wir uns ganz besonders mit diesem Thema. Das nennen wir Prüf-Auftrag. Wir prüfen das Problem und schreiben am Ende einen Bericht. Seite 2 von 6
3 Der fertige Prüf-Bericht besteht aus 3 Teilen: Text der Grafik: Roh-Bericht Kommentare der zuständigen Personen zum ersten Bericht End-Bericht Unsere Meinung zum Problem bei einem Gesetz oder einer Verordnung. Wir beschreiben das Problem. Wir sagen, was besser werden muss. Wie kommt es zum fertigen Prüf-Bericht? Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Menschen den Monitoring-Ausschuss kennen. Wir laden alle Menschen ein, dass sie uns wichtige Themen vorschlagen. Auch die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses sind immer aufmerksam und fragen: Wo sollen wir prüfen? Wie machen wir einen Prüf-Bericht? 1. Der Monitoring-Ausschuss beschließt, dass er ein Problem bei einem Gesetz oder einer Verordnung überprüft. Dabei geht es meistens um bestimmte Themen oder um einzelne Abschnitte. Seite 3 von 6
4 Der Monitoring-Ausschuss kann normalerweise nicht ein ganzes Gesetz prüfen, sondern nur Teile davon. Dabei stellen wir uns 4 Fragen: Was hat besonders viel Energie? Das heißt: Ist das Thema für viele Menschen mit Behinderung wichtig? Gibt es großes Interesse an diesem Thema? Kennen wir uns selber mit diesem Problem aus? Welche Punkte sind bei diesem Problem besonders wichtig? Was können wir weglassen? Wieso glauben wir, dass das Gesetz oder die Verordnung nicht zur UNO-Konvention passt? Oder: Wieso glauben wir, dass das Gesetz oder die Verordnung nicht richtig angewendet wird? Außerdem bilden wir ein Prüf-Team. In dem Prüf-Team sind auf jeden Fall die Vorsitzenden und die Personen, die für das Thema verantwortlich sind. 2. Im Prüf-Team bestimmen wir, wen wir befragen wollen. 3. Wir informieren die zuständigen Beamtinnen und Beamte und die zuständige Landesrätin oder den zuständigen Landesrat. 4. Wir lesen uns das Gesetz oder die Verordnung genau durch. Wir vergleichen den Text mit der UNO-Konvention. Wir wollen herausfinden, Seite 4 von 6
5 ob das Gesetz oder die Verordnung mit der UNO-Konvention zusammenpasst. 5. Wir reden mit betroffenen Menschen. Vor allem fragen wir Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter. Wir halten bei jeder Befragung genaue Regeln ein. Wir schreiben bei jeder Befragung mit. Wir zeigen diese Mitschrift der Person, die wir befragt haben. 6. Wir reden mit Fachleuten, die sich mit diesem Problem besonders gut auskennen. Wir halten bei so einem Gespräch genaue Regeln ein. Wir bitten die Fachleute auch um schriftliche Informationen. Vielleicht müssen wir diesen Fachleuten etwas bezahlen. 7. Wir reden mit Beamtinnen und Beamten. Wie wird das Gesetz oder die Verordnung angewendet? Wir halten bei so einem Gespräch genaue Regeln ein. Wir bitten nach dem Gespräch um schriftliche Informationen. 8. Manchmal machen wir eine Veranstaltung zu einem Thema. Zu diesen Veranstaltungen können alle interessierten Menschen kommen. Bei so einer Veranstaltung können wir verschiedene Meinungen zu einem Thema hören. 9. Die Mitglieder des Prüf-Teams schreiben eine erste Fassung des Prüf-Berichts. Das nennen wir Roh-Bericht. 10. Der Monitoring-Ausschuss schaut sich den Roh-Bericht an und stimmt zu oder stimmt nicht zu. 11. Wir schicken den Roh-Bericht an die zuständigen Beamtinnen und Beamten und die zuständige Landesrätin oder den zuständigen Landesrat. Seite 5 von 6
6 Wir laden diese Personen dazu ein, dass sie uns ihre Meinung zu dem Bericht schreiben. 12. Das Prüf-Team liest diese Meinungen. 13. Das Prüf-Team schreibt den End-Bericht. In diesem End-Bericht steht unsere Meinung zum Problem bei einem Gesetz oder einer Verordnung. Wir beschreiben das Problem. Wir bewerten das Problem. Wir sagen, was besser werden muss. Außerdem schreibt das Prüf-Team eine Information, die wir dann an Journalistinnen und Journalisten schicken. 14. Der Monitoring-Ausschuss schaut sich den End-Bericht und die Informationen für die Journalistinnen und Journalisten an und stimmt zu oder stimmt nicht zu. 15. Wir schicken den Bericht an die zuständigen Beamtinnen und Beamten Behinderten-Sprecherinnen oder Behinderten-Sprecher der politischen Parteien im Landtag Landesregierung 16. Der Bericht kommt auf die Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses. 17. Wir informieren Journalistinnen und Journalisten. Seite 6 von 6
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