1. Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur bei Ganzjahresverträgen, inklusive Kosten vorgelagertes Netz

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1 1. Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur bei Ganzjahresverträgen, inklusive Kosten vorgelagertes Netz 1.1 Kunden mit Lastgangmessung weniger als mehr als Vollbenutzungsstunden Vollbenutzungsstunden Entnahme im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [Euro/kW und Jahr] [ct/kwh] [Euro/kW und Jahr] [ct/kwh] Umspannung HS/MS 14,67 2,43 66,34 0,36 Mittelspannungsnetz 11,68 3,58 80,97 0,81 Umspannung MS/NS 9,53 4,27 86,62 1,19 Niederspannungsnetz 17,15 7,68 155,84 2, Entgelte für Kunden ohne Lastgangmessung Grundpreis : 6,52 ct/kwh 15,34 /a 1.3. Entgelte für Kunden mit Nachtspeicherheizungsanlagen 3,57 ct/kwh 1.4. Entgelte für Kunden mit Wärmepumpenanlagen Grundpreis : 3,26 ct/kwh 15,34 /a voraussichtliche Netzentgelte 2012 Seite 1 von 5

2 2. Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur nach Monatsleistungspreisen Gültig nur für Kunden mit Lastgangzähler nach vorheriger Anmeldung Entnahme im Leistungspreis [Euro/kW und Monat] Arbeitspreis [ct/kwh] Umspannung HS/MS 11,06 0,36 Mittelspannungsnetz 13,50 0,81 Umspannung MS/NS 14,44 1,19 Niederspannungsnetz 25,97 2,14 3. Preise für Messung und Abrechnung 3.1. Preis für Leistungsmessung je Zählstelle im Messung Abrechnung Messstellenbetrieb Umspannung HS/MS 24,86 /Monat 18,67 /Monat 48,26 /Monat Mittelspannungsnetz 24,86 /Monat 18,67 /Monat 48,26 /Monat Umspannung MS/NS 24,86 /Monat 18,67 /Monat 23,88 /Monat Niederspannungsnetz 24,86 /Monat 18,67 /Monat 23,88 /Monat Aufpreis GSM-Modem ,50 /Monat Preise zzgl. Mehrwertsteuer Preis für Kleinkunden ohne Leistungsmessung je Zählstelle Kunden ohne Leistungsmessung Messung Abrechnung Messstellenbetrieb Eintarifzähler 5,05 /Jahr 11,20 /Jahr 8,98 /Jahr Zweitarifzähler 5,05 /Jahr 11,20 /Jahr 20,66 /Jahr elektronischer Haushaltszähler 5,05 /Jahr 11,20 /Jahr 16,73 /Jahr Preise zzgl. Mehrwertsteuer. voraussichtliche Netzentgelte 2012 Seite 2 von 5

3 4. Konzessionsabgaben gemäß 2 Konzessionsabgabenverordnung - Strom der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird ( Kleinkunden) (Gemeinde bis Einwohner) 1,59 ct/kwh - Schwachlaststrom 0,61 ct/kwh - Sondervertragskunden 0,11 ct/kwh In Sinne des Konzessionsabgabenrechts gelten Kunden mit einer Abgabe bis kwh/a und einer Leistungsinanspruchnahme von unter 30 kw als Kleinkunden. 5. Reservenetzkapazität Die Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung der Eigenerzeugungsanlage des Kunden für ein Jahr bestellt werden, wenn Reservestrom über das Netz bezogen werden soll. Netzebene Dauer Reservenetzkapazität in h/ a in / kwa bis 200 > 200 bis 400 > 400 bis 600 Mittelspannung 37,98 45,58 53,17 Umspannung 47,72 57,26 66,80 Niederspannung 85,83 102,99 120,16 Preise zzgl. Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Messkosten und Mehrbelastungen aus KWK-Gesetz. 6. Blindstrom Soweit ein Blindstrombedarf vorliegt, (bei einem cos phi kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedarf zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Preis für die gelieferte induktive Blindleistung beträgt: cos (phi) <0,90: Preis zzgl. Mehrwertsteuer. 1,79 ct/kvarh. 6. Abgabe aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK Mod G) Gemäß 9 (7) KWK-Gesetz ist der den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende Aufschlag abhängig vom Jahresverbrauch der jeweiligen Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Endverbraucher) Preis Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbraucher <= kwh je Abnahmestelle voraussichtliche Netzentgelte 2012 Seite 3 von 5

4 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/ a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbraucher <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle (Letztverbraucher = Letztverbrauchergruppe A) Letztverbraucher der über > kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Letztverbraucher = Letztverbrauchergruppe B) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbraucher <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle (Letztverbraucher = Letztverbrauchergruppe A) Letztverbraucher der über > kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des schienengebunden Verkehrs oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Hierbei müssen die Stromkosten des Vorjahres 4 Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Dies muss durch ein Wirtschaftsprüfertestat belegt werden. (Letztverbraucher = Letztverbrauchergruppe C) 0,025 ct/kwh 7. Sonstige Entgelte im Zusammenhang mit der Netznutzung 7.1. Preise für Ersatzlieferung für Kunden ohne Bilanzkreis - Ist keine Zuordnung zu einem Bilanzkreis erfolgt oder kann der Lieferant die Stromversorgung der Netzkunden nicht sicherstellen, ist der Netzbetreiber für eine Ersatzlieferung von elektrischer Energie bereit. - Für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung (Lastgangzähler) wird die Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) mit Grund- und Arbeitspreis in Rechnung gestellt Preise für Mengenausgleich (Mehr-/Mindermengen) Jahres-Mehr- und Mindermengenpreise für Standardlastprofile: Gemäß 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens zur Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und mindermengen vom beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die durch BDEW veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des genannten Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: und normierter Lastprofile berechnet. Alternativ können Netzbetreiber die Preise gemäß anderer Kalkulationsverfahren ermitteln (vgl. Praxisleitfaden Abschnitt 4). Die Stadtwerke Bernburg GmbH machen von der erstgenannten Handlungsoption Gebrauch und ziehen zur Mehr- und Mindermengenabrechnung die durch BDEW veröffentlichten Preise gemäß Abschnitt 4.2 heran. voraussichtliche Netzentgelte 2012 Seite 4 von 5

5 Die Stadtwerke Bernburg GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2012 gemäß 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2012 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. voraussichtliche Netzentgelte 2012 Seite 5 von 5

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