Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der EWF (NB)
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- Jacob Thomas
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1 Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der EWF (NB) Für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen, die in das Niederspannungsversorgungsnetz der EWF einspeisen, sind folgende Vorschriften einzuhalten: Die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen insbesondere das EEG- und KWK-Gesetz. Die Unfallverhütungsvorschriften. Die gültigen DIN-Normen und DIN-VDE-Normen, insbesondere die europäische harmonisierte DIN-VDE-Norm Verordnung über allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV). Die aktuelle TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Die aktuelle VDEW-Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001 mit VDN-Ergänzung 1 vom März 2004 und VDN-Ergänzung 2 vom September Die ergänzenden Richtlinien und Bestimmungen der EWF als zuständigem Netzbetreiber. Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen Seite 1 von
2 Schutzeinrichtung und Anschluss an das Niederspannungsnetz Zum Schutz der eigenen und anderer Kundenanlagen sind Schutzmaßnahmen unter Verwendung von Schutzeinrichtungen erforderlich. Bei abweichender Spannung oder Frequenz im Stromnetz ist die zugehörige Schalteinrichtung auszulösen und damit eine sichere Trennung vom Niederspannungs-Versorgungsnetz des VNB zu gewährleisten. In Abhängigkeit vom Typ und der Leistung der installierten Erzeugungsanlage kommen unterschiedliche Schutzkonzepte zur Anwendung. Für Installation und sichere Funktion der Schutzeinrichtung sind der Anlageninstallateur und der Betreiber (Eigentümer) der Anlage verantwortlich. Eine gegebenenfalls erforderliche, jederzeit zugängliche Schaltstelle liegt innerhalb des Netzes vom NB und wird daher auch von diesem installiert, wobei die Kosten kundenseitig zu tragen sind. Einspeiseanlagen, die parallel mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz des NB betrieben werden, sind an einem geeigneten Punkt im Netz fest anzuschließen. Dieser als Netzverknüpfungspunkt bezeichnete Anschlusspunkt wird vom Netzbetreiber nach den technischen Angaben der Erzeugungsanlage vorgegeben. An diesem Netzverknüpfungspunkt sind alle in den Vorschriften beschriebenen technischen Werte einzuhalten. Im Regelfall gilt bis zu einer Einspeiseleistung von 30 kw der vorhandene Hausanschluss als Netzverknüpfungspunkt bzw. die Übernahme- bzw. Übergabestelle für die elektrische Energie. Die der Hausinstallation zugewandten Anschlussklemmen kennzeichnen hier die Eigentumsgrenze. Die Spannungsregelung der Eigenerzeugungsanlagen ist auf eine maximale Spannung von 243 V, 50 Hz bei einem einphasigen Wechselrichter und auf 422 V, 50 Hz bei einem dreiphasig verketteten Drehstrom-Wechselrichter zu begrenzen. Die nachfolgenden Einspeise-Anlagenkonzepte mit Schutzeinrichtung sind für den Parallelbetrieb seitens des NB zugelassen: Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung kleiner als 4,6 kva am Wechselrichter. Der Netzanschluss erfolgt über den vorhandenen Standard-Hausanschluss des NB. Abweichende Kabelquerschnitte oder Netzausläufer bedürfen der gesonderten Prüfung. Der Anschluss an das Niederspannungsnetz erfolgt über einen einphasigen Wechselrichter. Der anzuschließende Außenleiter wird vom NB vorgegeben. Der Entkopplungsschutz erfolgt mit einer ENS, mit jeweils zugeordnetem Schaltorgan in Reihe, gemäß E DIN VDE Es ist eine der ENS zugeordnete Spannungsüberwachung einzusetzen. Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen Seite 2 von
3 Der Betrieb der Photovoltaikanlage, erfolgt nur parallel zum Versorgungsnetz. Ein Inselbetrieb der Anlage wird nicht zugelassen. Die Messung der Energie erfolgt über einen Wechselstrom-Wirkleistungszähler ohne Rücklaufsperre. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 4,6 bis 30 kva am Wechselrichter. Der Netzanschluss erfolgt über den vorhandenen Standard-Hausanschluss des NB. Abweichende Kabelquerschnitte oder Netzausläufer bedürfen der gesonderten Prüfung. Der Anschluss an das Niederspannungsnetz kann über mindestens drei einphasige Einzel- Wechselrichter erfolgen. Die Unsymmetrie zwischen den Außenleitern muss hierbei kleiner als 4,6 kva sein. Ein Anschluss an das Niederspannungsnetz über einen dreiphasig verketteten Wechselrichter wird empfohlen. Der Entkopplungsschutz erfolgt mit einer ENS, mit jeweils zugeordnetem Schaltorgan in Reihe, gemäß E DIN VDE Es ist eine dreiphasige Spannungsüberwachung einzusetzen. Der Betrieb der Photovoltaikanlage, erfolgt nur parallel zum Versorgungsnetz. Ein Inselbetrieb der Anlage wird nicht zugelassen. Die Messung der Energie erfolgt über einen Drehstrom-Wirkleistungszähler ohne Rücklaufsperre. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 30 bis 100 kva am Wechselrichter. Der Netzanschluss bedarf der gesonderten Prüfung. In einzelnen Fällen kann der Netz- Verknüpfungspunkt im Mittelspannungs-Versorgungsnetz des NB sein. Hierzu wird dann eine kundeneigene Mittelspannungs-Transformatorenstation mit einer entsprechenden Schaltanlage erforderlich. Der Anschluss an das Niederspannungsnetz erfolgt nur über einen dreiphasig verketteten Wechselrichter. Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen Seite 3 von
4 Zusätzlich ist eine Schaltstelle mit Trennfunktion, zur allpoligen Abschaltung der Photovoltaikanlage einzurichten. Diese Schaltstelle muss jederzeit für das Personal des NB zugänglich sein. Sie dient der sicheren und sichtbaren Trennung dieser Photovoltaikanlage vom Niederspannungs-Versorgungsnetz. Als Entkopplungsschutz ist ein dreiphasiges, zentrales Netzschutzrelais vorzusehen, das die Netzspannung auf Über- und Unterspannung, Frequenzabweichung und Impedanzsprünge überwacht und die Gesamtanlage bei Über- oder Unterschreitung vom Versorgungsnetz trennt. Der Betrieb der Photovoltaikanlage, erfolgt nur parallel zum Versorgungsnetz. Ein Inselbetrieb der Anlage wird nicht zugelassen. Die Messung der Energie erfolgt über einen Drehstrom-Wirkleistungs-Wandlerzähler ohne Rücklaufsperre. Der Messwandlersatz ist bei dem NB mindestens 6 Wochen vor Montage/Inbetriebnahme anzufordern. Zur Energiezähler-Fernauslesung ist vom Anlagenbetreiber ein Telefonanschluss oder eine halbamtsberechtigte Nebenstelle in unmittelbarer Nähe der Messeinrichtung bereitzustellen. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung größer als 100 kva am Wechselrichter. Der Netzanschluss bedarf der gesonderten Prüfung. In der Regel wird der Netz-Verknüpfungspunkt im Mittelspannungs-Versorgungsnetz des NB sein. Hierfür wird eine kundeneigene Mittelspannungs-Schaltanlage erforderlich. Zählerplatz und Messeinrichtung Nach dem Gesetz für vorrangig erneuerbare Energien besteht die Möglichkeit, die Photovoltaikanlage als separates Installationsnetz zu betreiben und die gesamte erzeugte Energie in das Netz des NB einzuspeisen (Volleinspeisung). Die Photovoltaikanlage kann aber auch in die Hausinstallation integriert werden, in diesem Fall wird der Elektrizitätsverbrauch direkt von der erzeugten Energie abgezogen und nur die Überschussenergie, die die Anlage erzeugt, in das Netz des NB eingespeist. (Überschusseinspeisung). Volleinspeisung mit separatem Zähler für Bezug und Lieferung: Bei der Volleinspeisung der über die Photovoltaikanlage erzeugten elektrischen Energie wird eine vollständige Trennung der elektrischen Systeme für Hausverteilung und Photovoltaikanlage nachweislich erforderlich. Zum vorhandenen Zählerplatz für den Wirkleistungs-Elektrizitätszähler der Hausanlage wird für die Photovoltaikanlage in der Zählerverteilung ein weiterer Zählerplatz erforderlich. Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen Seite 4 von
5 Sowohl für die Energielieferung durch die Photovoltaikanlage, als auch für den Energiebezug aus dem Niederspannungs-Versorgungsnetz ist jeweils ein separater Wirkleistungs-Elektrizitätszähler ohne Rücklaufsperre erforderlich. Dieser wird vom NB kostenpflichtig gestellt und montiert. Überschusseinspeisung mit saldierendem Zähler: Wird aus technischen oder sonstigen Gründen auf eine Volleinspeisung verzichtet, kann die Photovoltaikanlage in die Hausinstallation mit eingebunden werden, zur Verrechnung wird lediglich der vorhandene Wirkleistungs-Elektrizitätszähler gegen einen elektronischen 2-Energierichtungs-Zähler mit saldierenden Zählwerken für Bezug und Lieferung ausgetauscht. Für die Elektro-Installationsarbeiten gilt in jedem Fall: Hauptleitungen müssen entsprechend der DIN und der VDE 0100 mind. in einem Querschnitt von NYM/NYY-O 4x10 mm² Cu ausgeführt werden. Die Zählerverdrahtung ist in der standardmäßigen Farbgebung, mind. 10 mm² flexibel auszuführen. Am Bezugzähler wird die Photovoltaikanlage eingangsseitig verdrahtet. Die Verdrahtung ist bei Wechselstromzähler einphasig, bei Drehstromzähler dreiphasig auszuführen. Die Absicherung der Photovoltaikanlage erfolgt vor dem Energiezähler auf der kundenseitigen Seite. Hierzu ist ein DO-Sicherungstrennschalter oder ein Hauptleitungsautomat (SH- Schalter), je nach Anlagenausführung ein- oder dreipolig zu verwenden. In bestehenden Kundenanlagen mit TT_Netzsystem kommt die Schutzmaßnahme FI-Schutzschaltung (RCO) zur Anwendung. Es gelten die üblichen, allgemeinen Installationsanforderungen für Zählerplätze nach TAB Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen Seite 5 von
6 Organisatorischer Ablauf der Anmeldung und Inbetriebnahme: Nach dem Entschluss zur Installation einer Photovoltaikanlage, informiert der Eigentümer oder sein Anlagenhersteller rechtzeitig den NB mit dem entsprechenden Formblatt. Der NB erteilt die erforderliche Anschluss-Einspeisegenehmigung, damit der Eigentümer weitere Planungsschritte einleiten kann. Alle weiteren technischen Unterlagen zur Anmeldung der Anlage, reicht der Elektroinstallateur ausgefüllt mit der Angabe des geplanten Fertigstellungstermins beim NB ein. Folgende Anmeldungsunterlagen hat das Elektrounternehmen auszufüllen: Das ausgefüllte Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll der Eigenerzeugungsanlage. Eine Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers zur Schutzeinrichtung. Die Stromanmeldung mit Fertigstellungsanzeige vom konzessionierten Elektroinstallateur. Bestätigung des Elektroinstallateurs über die ordnungsgemäße Anlageninstallation. Liegen die Unterlagen vor, installiert der NB zu einem vereinbarten Termin den Bezugszähler. Nach Inaugenscheinnahme der Anlage wird der erstmalige Parallelbetrieb mit dem Errichter durchgeführt. Vorher darf kein Parallelbetrieb mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz des NB erfolgen. Danach erteilt der NB ein Genehmigungsschreiben für den Betrieb der Photovoltaikanlage. Technische Grundlagen über den Parallelbetrieb von EEG-Eigenerzeugungsanlagen Seite 6 von
7 Checkliste Inbetriebnahme Mit dem Unterzeichnen des Inbetriebsetzungsprotokolls bestätigt der Elektroinstallateur : Die Errichtung der Photovoltaikanlage entsprechend den einschlägigen Vorschriften, Normen und Bestimmungen insbesondere nach der VDEW-Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Die vollständige elektrische Trennung der Installationssysteme von Photovoltaikanlage und Hausverteilung (bei Volleinspeisung mit separatem Einspeisezähler). Anmeldeunterlagen: Anlagendatenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll. Konformitätserklärung der BG liegt vor. Die Netzeinspeisegenehmigung durch NB-Netzbetrieb liegt vor Stromanmeldung liegt vor Inbetriebsetzung vor Ort: Anschluss der Photovoltaikanlage an die Zählerverteilung Anschluss der Anlage an die Unterverteilung Besichtigung der Anlage (Allgemeinzustand) jederzeit erreichbare Schaltstelle vorhanden sofern erforderlich Ansprechen der ENS durch Freischaltung geprüft Anlaufprüfung der Zähler für Bezug und Lieferung Zählerschein ausfüllen bei beigestellten Kundenzählern zusätzlich folgende Daten aufnehmen: Hersteller, Zählertyp, Baujahr, Beglaubigungsjahr, Spannung, Strom. EWF-Zähler-Nr. aufkleben und notieren.: TechnGrundlagenParallelbetriebEEG.doc Seite 7 von
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