Klimastiftung für Bürger
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- Manuela Kalb
- vor 6 Jahren
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1 Der Vorstand der Klimastiftung für Bürger hat folgende Vergaberichtlinie beschlossen Richtlinie zur Teilnahme am Projekt BNE erlebbar machen! für weiterführende Schulen im Rahmen der Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung durch die Bereitstellung des Bildungsangebots der Klimastiftung für Bürger Präambel Die Klimastiftung für Bürger verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und hat ihren Zweck in der - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes im Rahmen der einschlägigen Gesetze, der - Förderung von Wissenschaft und Forschung und der - Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung. Ihren Zweck verwirklicht sie insbesondere durch: - die Errichtung und den Unterhalt eines Erlebniszentrums zur Bewusstseinsschaffung und zum Erlebbarmachen der Themen: Umwelt, Klimaschutz und Klimawandel, erneuerbare und regenerative Energien, Energieeffizienz und Schutz der Ressourcen; - die Bereitstellung von Bildungs-und Informationsangeboten; - Beratungsangebote sowie die Durchführung und Unterstützung von Informationsveranstaltungen; - die Förderung von Projekten und der Forschung in den Stiftungsthemen Die Klimastiftung ist Initiator und Projektträger des Bildungsprojektes BNE erlebbar machen!
2 1 Zielsetzung Die Klimastiftung für Bürger unterstützt weiterführende Schulen bei der Umsetzung des Bildungsbereichs Bildung für nachhaltige Entwicklung, BNE. Mit einem zweiteiligen Workshop-Angebot bietet die Klimastiftung für Bürger Pädagoginnen und Pädagogen Unterstützung bei der Umsetzung von BNE im Unterricht und/oder in Arbeitsgemeinschaften. Die Klimastiftung für Bürger ermöglicht auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien pro Schuljahr einer jährlich festzulegenden Anzahl weiterführender Schulen die Teilnahme am Bildungsprojekt BNE erlebbar machen!. Die Anzahl der begünstigten Schulen wird nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Budgets und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten jährlich festgelegt. 2 Bewerbungen 1. Eine Projektteilnahme kann ausschließlich auf eine schriftliche Bewerbung erfolgen. 2. Teilnahmeberechtigt sind weiterführende Schulen, die bzw. deren Träger ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar oder TechnologieRegion Karlsruhe haben. 3. Die Teilnahmebewerbung für das laufende Jahr kann nur bis zu der von der Klimastiftung für Bürger bekannt gemachten Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerbungsfrist wird auf der Internetseite der Stiftung in der Rubrik Bildung bzw. den nachfolgenden Unterseiten veröffentlicht. 4. Nur über vollständige Bewerbungen kann entschieden werden. Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Unterlagen sind vollständig postalisch oder in elektronischer Form einzusenden.
3 3 Auswahl- und Vergabeprozess 1. Über die Vergabe der Teilnahmeplätze am Bildungsprojekt BNE erlebbar machen! entscheidet der ressortleitende Vorstand für Bildung der Klimastiftung für Bürger gemeinsam mit einem Gremium nach Maßgabe dieser Vergaberichtlinien. 2. Das Auswahlverfahren erfolgt durch den ressortleitenden Vorstand für Bildung gemeinsam mit einem Gremium aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen. 3. Bei der Auswahl der Schulen werden folgende Kriterien berücksichtigt: a) Die erforderlichen Angaben in den Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig bei der Klimastiftung für Bürger eingereicht sein. b) Die Bewerbungsunterlagen müssen bei der Klimastiftung für Bürger innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht worden sein. c) Die teilnehmenden Schulen, bzw. deren Träger, müssen ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar oder TechnologieRegion Karlsruhe haben. d) Die Auswahl der Schulen erfolgt nach Maßgabe einer ausgewogenen Verteilung der Partnerschulen innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe. e) Die Schulleitung stellt sicher, dass sich je nach Größe der Schule (Anzahl der Schülerinnen und Schüler) eine festgelegte Anzahl, mindestens jedoch vier, von Pädagoginnen und Pädagogen an den drei Workshop-Tagen innerhalb eines Schuljahres beteiligen. Die Namen der jeweiligen Lehrer sind im Bewerbungsbogen mit Unterschrift anzugeben. f) Die Bewerbungsfrist für das kommende Schuljahr endet jeweils am 31. Januar. 4. Das Gremium setzt sich zusammen aus dem ressortleitenden Vorstand für Bildung und zwei zu benennenden BNE-Experten. Das Gremium wird jährlich durch den Vorstand der Klimastiftung für Bürger neu bestellt.
4 4 Art und Umfang des Bildungsangebots Das Projekt BNE erlebbar machen! besteht aus einem zweiteiligen Angebot: 1. 3 ganztägige Workshops zum Projektmanagement/BNE im 1. Jahr: In den Workshops erhalten die Teilnehmer von Fachleuten eine Einführung in das Projektmanagement sowie den Themenkomplex BNE. In den integrierten Arbeitsphasen haben die Lehrkräfte zudem Gelegenheit, die erarbeiteten Inhalte auf ihre jeweilige Schule anzuwenden. Darüber hinaus können sich die Teilnehmer mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Partnerschulen austauschen und vernetzen. 2. Beratung/Unterstützung vor Ort: Neben den zentralen Präsenztagen (Workshoptage) erhalten die Schulteams Feedback und Anregungen bei individuellen Beratungsterminen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Präsenztage im 1. Projektjahr steht den teilnehmenden Schulen im 2. Projektjahr ein Kontingent von 5 Beratungsstunden durch BNE-Experten zur Verfügung. Darüber hinaus werden die teilnehmenden Schulen in das BNE-Netzwerk der Klimastiftung für Bürger aufgenommen. Die Projektteilnahme wird für mindestens ein Schuljahr und höchstens zwei Schuljahre bewilligt. Die teilnehmenden Schulen haben die Option auf Verlängerung der Projektteilnahme nach einer neuerlichen Beantragung und Bewilligung durch die Stiftung. 5 Verfahren Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen bei der Klimastiftung für Bürger erhält der Absender umgehend eine Eingangsbestätigung. Spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten die begünstigten Schulen ein Zusageschreiben. Den nicht teilnehmenden Schulen geht bis spätestens 5 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist ein entsprechendes Schreiben zu.
5 Informationen zum Projektstart und zu den Workshoptagen gehen der Schulleitung rechtzeitig zu. 6 Sonstiges Diese Vergaberichtlinien sind öffentlich zugänglich. Die Ausschreibung wird in geeigneter Form veröffentlicht und ausgeschrieben. Die Anzahl der ausgewählten Schulen erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Geschäftsjahr für den Bereich Bildung zur Verfügung stehenden operativen Mittel. Die Vergabe von Teilnahmeplätzen am Bildungsprojekt BNE erlebbar machen! erfolgt somit unter dem Finanzierungsvorbehalt des betroffenen Geschäftsjahres. Die Schulleitung erklärt sich bereit, im Falle einer Teilnahme, das erarbeitete Projekt/ die erarbeiteten Projekte zu dokumentieren und der Stiftung sowie anderen beteiligten Schulen zur Verfügung zu stellen. Die Klimastiftung für Bürger wird nach Absprache mit der Schulleitung und den verantwortlichen Lehrkräften bei einem Vor-Ort-Termin über das/die Projekt/e informieren. Die teilnehmende Schule ist mit der Evaluierung des Projekts einverstanden. Der Bewerber erklärt sich weiter bereit, die Projektteilnahme in geeigneter Weise öffentlich zu machen und auf die Unterstützung durch die Stiftung in geeigneter Weise hinzuweisen. 7 Inkrafttreten Diese Vergaberichtlinie tritt mit dem Ablauf des heutigen Tages in Kraft. Sinsheim, den 14. November 2016 gez. Alfred Ehrhard Vorstandsvorsitzender gez. Christian Ledig Vorstand
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