Stadt Zürich Kreisschulpflege Glattal DIE VOLKSSCHULE IM KANTON ZÜRICH
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1 DIE VOLKSSCHULE IM KANTON ZÜRICH
2 ÜBERBLICK REFERAT Referentin stellt sich vor Organisation der Volksschule im Kanton Zürich Schulsystem im Kanton Zürich Schulstufen Zeugnis SchülerInnenpartipation Elternmitwirkung Wo erhalte ich Informationen 2
3 SCHUL- UND BILDUNGSSYSTEM 11 Jahre Volksschule Schulen sind dem Kanton oder dem Bund unterstellt Kindergarten Primarschule Sekundarschule Berufsausbildung Weiterbildung 2 Jahre 6 Jahre 3 Jahre 2-4 Jahre kantonales Langzeitgymnasium Kindergarten Kindergarten Unterstufe Unterstufe Unterstufe Mittelstufe Mittelstufe Mittelstufe Sekundarstufe Sekundarstufe kantonales Kurzzeitgymnasium Lehre Lehre Lehre Sekundarstufe Klassen- / Schulhauswechsel 3
4 4
5 SCHULPFLICHT & SCHULORT Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. 2 Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden auf Beginn das nächsten Schuljahres schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert elf Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Aktuell werden Kinder mit Geburtsdatum im Sommer eingeschult. 10. Der Anspruch auf den Schulbesuch gilt am Wohnort. 5
6 SCHULFÜHRUNG Bildungsdirektion / Volksschulamt (VSA) Regierungsrat / Kantonsrat oder Bildungsrat legen in Gesetzen und Verordnungen die Vorgaben für die Volksschule fest. Bildungsdirektion KEO kantonale Elternmitwirkungs Organisation Schul- und Sportdepartement (SSD) Präsidentinnen und Präsidentenkonferenz legt städtische Vorgaben für die Schulen fest. Konferenz wird durch Vorsteher SSD geleitet. Schul- und Sportdepartement EKG städtische Elternmitwirkungs Organisation Kreisschulpflege (KSP) besteht aus 25 vom Volk gewählten Mitgliedern inkl. einer/eines PräsidentIn. KSP ist autonom und NICHT dem Stadtrat unterstellt. Die Präsidentin ist gemeinsam mit der Geschäftsleitung für die Schulführung zuständig. Sie ist die Vorgesetzte der Schulleitungen. Schulleitung ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung und Zusammen mit der Schulkonferenz für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule Verantwortlich EMW Glattal Kreis Glattal Elternmitwirkungs Organisation EMW Buchwiesen EMW Heumatt Elternmitwirkungs Organisation Schulebene 6
7 ZEUGNIS Auf der Kindergartenstufe und der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt. Ab der 2. Primarklasse Noten (1 sehr schwach - 6 sehr gut) & Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Das Zeugnis ist eine Gesamtbeurteilung der Leistungen eines Kindes und KEIN Durchschnitt aller Prüfungen. 7
8 SCHÜLERINNEN- UND ELTERNMITWIRKUNG Die Schulen bieten den Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit von Partizipation, häufig in Form von Klassenvertretungen verbunden mit SuS-Parlamenten. Die Elternmitwirkung ist im Volksschulgesetz verankert. Die Stadt Zürich hat dazu ein Elternreglement erlassen. Elternmitwirkung der Stadt Zürich 8
9 WO ERHALTE ICH INFORMATIONEN schulische Angebote der Stadt Zürich für fremdsprachige Eltern Volksschulamt 9
10 IHRE FRAGEN 10
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