Bauanträge und Bauvoranfragen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bauanträge und Bauvoranfragen"

Transkript

1 Stadt Laichingen BU-Nr. 053/2011 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage An den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Kenntnisgabeverfahren 1. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Chopinweg 29, Teilfläche von Flst. Nr. 2740/37, Gemarkung Laichingen 1.1 Sachdarstellung Der Bauwerber plant, auf dem östlichen Teil des Baugrundstückes ein unterkellertes Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 8 m x ca. 12 m zu errichten. Das Gebäude soll ein Satteldach mit 15 Dachneigung erhalten. Die Traufhöhe beträgt ca. 5 m. Die Firsthöhe ist mit 6,40 m vermaßt. Im Untergeschoss wird eine Einliegerwohnung untergebracht. Südlich an das Wohnhaus wird ein Windfang mit einer Grundfläche von ca. 9 m² als Verbindung zur Doppelgaragen angebaut. Der Windfang wird vom OG aus als Terrasse genutzt. Im Nordosten der Garage, die eine Grundfläche von ca. 44 m² hat, wird ein WC eingebaut. Die Garage erhält ein Flachdach und hat eine Höhe von ca. 2,70 m. Auf dem Garagendach wird eine Photovoltaikanlage angebracht. Die Zufahrt erfolgt von Süden. Das Grundstück Chopinweg 29 liegt im Geltungsbereich des seit rechtskräftigen Bebauungsplanes Lindensteig III. Es ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, sofern das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Gegen folgende örtliche Bauvorschriften wird verstoßen: Überschreitung der Traufhöhe (5 m statt 4 m) geänderte Dachneigung (15 statt ) Überschreitung der östlichen Baugrenze mit dem WC um 1,5 m auf eine Länge von ca. 2 m (Überschreitung der östlichen Baugrenze mit der Garage ist zulässig) Überschreitung der max. Höhe der Geländeaufschüttungen (bis 1 m zulässig, Auffüllung an der höchsten Stelle mit 1,59 m angegeben)

2 Von diesen Vorschriften wurde im Plangebiet bereits mehrfach befreit. 1.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Chopinweg 27, Teilfläche von Flst. Nr. 2740/37, Gemarkung Laichingen 2.1 Sachdarstellung Auf dem westlichen Teilbereich des Baugrundstückes soll ein unterkellertes Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 10 m x ca. 10 m errichtet werden. Das Gebäude erhält ein Zeltdach mit 15 Dachneigung. Die Traufhöhe beträgt 5,51 m. Die Firsthöhe wird mit ca. 6,85 m angegeben. Die Wohnungen im EG und im OG haben die gleichen Grundrisse. Im Südwesten des Grundstückes ist eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von ca. 7 m x ca. 7 m geplant. Das Gebäude bekommt ein Pultdach, auf dem eine Photovoltaikanlage montiert wird. Die Traufhöhe der Garage wird mit 2,50 m angegeben. Die Firsthöhe beträgt 3,25 m. Die Zufahrt zur Garage erfolgt von Südosten her. Das Grundstück Chopinweg 27 liegt im Geltungsbereich des seit rechtskräftigen Bebauungsplanes Lindensteig III. Es ist allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, sofern das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Gegen folgende örtliche Bauvorschriften wird verstoßen: Überschreitung der Traufhöhe (5,51 m statt 4 m) geänderte Dachform (Zeltdach statt Satteldach oder Pultdach) geänderte Dachneigung Hauptgebäude (15 statt ) geänderte Dachneigung Garage (9 statt ) Überschreitung der max. Höhe der Geländeaufschüttungen (bis 1 m zulässig, Auffüllung an der höchsten Stelle mit 1,57 m angegeben) 2.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 3. Abbruch von zwei Wohnhäusern und zwei Scheunen, Mohrengasse 22 28, Flst. Nr /2, Gemarkung Laichingen

3 3.1 Sachdarstellung Folgende baulichen Anlagen sollen abgebrochen werden: Mohrengasse 28: Wohnhaus mit Stallteil; in Süden II-geschossig, im Norden I-geschossig Mohrengasse 26: Wohnhaus I-geschossig Mohrengasse 22, 24 und 26/1 I-geschossige Scheunen mit Schuppenanbau Es handelt sich um Gebäude der Gebäudeklasse 3. Dies sind laut 2 Abs. 4 Nr. 3 LBO sonstige Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7 m. Ein Bebauungsplan besteht für die betroffenen Grundstücke nicht. Im Flächennutzungsplan sind gemischte Bauflächen (MI) dargestellt. Gemäß 51 Abs. 3 LBO wird bei allen nicht nach 50 Abs. 3 LBO verfahrensfreien baulichen Anlagen das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt, unabhängig von ihrer bauplanungsrechtlichen Lage im Gemeindebereich. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegen den Abbruch. 3.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Abbruchvorhaben. B. Baugenehmigungsverfahren 4. Anbau eines Eingangbereichs an der Südseite im Erdgeschoss eines Geschäftshauseses, Eberhardstraße 1, Flst. Nr. 1835, Gemarkung Laichingen 4.1 Sachdarstellung Die Bauwerberin möchte im Süden des bestehenden Gebäudes (Eingangsbereich) einen eingeschossigen Anbau mit Außenmaßen von 7,50 m x 7,50 m und einem Pultdach mit 5 Dachneigung errichten. De r Anbau mit einem Schaufenster im Osten soll als Ausstellungs- und Verkaufsraum genutzt werden. Die drei bestehenden Stellplätze, die sich im Bereich des geplanten Anbaus befinden, sollen an die östliche Grundstücksgrenze, zur Eberhardstraße hin, verlegt werden. Ferner sollen in diesem Bereich zwei neue, zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Der Abstand der Stellplätze zur Eberhardstraße beträgt zwischen 0,4 m und 0,6 m.

4 Für das Baugrundstück gibt es einen Baulinienplan. Somit richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach 30 Abs. 3 BauGB. Sie liegt vor, wenn den Festsetzungen des Baulinienplanes nicht widersprochen wird. Die Baulinie soll durch den Anbau im südöstlichen Bereich um ca. 16,25 m² (ca. 6,5 m x ca. 2,5 m) überbaut werden. Im Hinblick darauf, dass die Ü- berbauung nur durch einen kleinen Bereich erfolgt und der Baulinienplan aus dem Jahr 1961 stammt und heute nicht mehr zeitgemäß ist, weil die Baugrenzen und Baulinien heute großzügiger festgesetzt werden, ist eine Befreiung nach Meinung der Verwaltung möglich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Übrigen beurteilt sich das Bauvorhaben nach 34 BauGB, d. h. es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Der Anbau fügt sich bezüglich seiner Bauart in die nähere Umgebung ein. Da der umgebende Bereich des Baugrundstückes als Mischgebiet zu qualifizieren ist und der Anbau an eine bestehende Firma erfolgt, kann auch von einem Einfügen bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung ausgegangen werden. Für den südöstlichen Bereich des Baugrundstückes ist im Bebauungsplan Südost und Krähenlau ein Sichtdreieck (90/20) Eberhardstraße/Geislinger Straße festgesetzt, das durch einen Stellplatz, der verlegt wird, teilweise überbaut wird. Im Bebauungsplan ist unter anderem festgesetzt, dass die Sichtfelder an Straßeneinmündungen von jeglicher sichtbehindernden Bebauung und Bepflanzung freigehalten werden müssen. Nach Ansicht der Verwaltung kann von dieser Festsetzung befreit werden, da es sich lediglich um einen Stellplatz und keine Bebauung im eigentlichen Sinn handelt. Auf dem Stellplatz wird voraussichtlich nicht dauernd geparkt werden, da die Parkplätze von Kunden der Fa. Betten-Striebel genutzt werden. Außerdem wird durch den Stellplatz nur der nördlichste Bereich des Sichtdreiecks geringfügig beeinträchtigt. Das Sichtdreieck ist überdimensioniert. Der Anbau beeinträchtigt das o. g. Sichtfenster nicht. 4.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und zu den erforderlichen Befreiungen. C. Bauvoranfrage 5. Aufwertung und Anbau an den bestehenden Getränkemarkt, Geislinger Straße 52, Laichingen 5.1 Sachdarstellung Der Bauwerber plant seine bestehende Getränkehandlung umzubauen und die Verkaufsfläche zu erweitern, da ihm die derzeitige Verkaufsfläche von ca.

5 450 m² für die weitere Geschäftsentwicklung zu klein ist. Ferner möchte der Bauherr das äußere Erscheinungsbild vor allem zur Geislinger Straße hin aufwerten. Im bestehenden Gebäude sollen die zwei vorhandenen Lager und die bestehenden Büros zu Verkaufsflächen umgebaut werden. Im Norden soll ein zweigeschossiger Anbau mit einer Höhe von ca. 6,50 m entstehen. Das EG des Anbaus soll als Verkaufsfläche für Getränke genutzt werden. Im OG des Anbaus sollen Büros und Nebenräume entstehen. Im Westen soll die bestehende Überdachung auf die ganze Länge des Altund Neubaus, bis zur Grundstücksgrenze hin, vergrößert werden. Hier soll das künftige Leergutlager entstehen. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südost und Krähenlau, 6. Änderung. Es ist ein Gewerbegebiet (GE) gemäß 8 BauNVO festgesetzt. Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid soll folgendes geklärt werden: Ist eine Überschreitung der GRZ von derzeit ca. 0,76 auf ca. 0,88 möglich? Laut B-Plan ist eine GRZ von max. 0,8 möglich. Ist eine Überschreitung der Baugrenze im Norden bis zur Grundstücksgrenze hin möglich? Ist eine Grenzbebauung mit Brandwand entlang der kompletten Westgrenze möglich? Ist eine Verkaufsfläche von ca. 900 m² möglich? Bestehen aus planungsrechtlicher Sicht Bedenken gegen die dargestellte Bebauung? Laut 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf im B-Plan eine maximal zulässige GRZ von 0,8 festgesetzt werden. Die Überschreitung der GRZ kann von der Baugenehmigungsbehörde nach 19 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 BauNVO zugelassen werden. Der Anbau und ein Teil der künftigen Lager-Überdachung befinden sich außerhalb der nördlichen Baugrenze in der Anbauverbotszone der Geislinger Straße/Kreisstraße Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze befindet sich ca. 16 m hinter der Straßenbegrenzungslinie. Gemäß 22 Abs. 1 Nr. 1 Straßengesetz dürfen bei Kreisstraßen, die nicht der Erschließung von Baugrundstücken dienen, in einer Entfernung von bis zu 15 m keine Hochbauten errichtet werden. Wenn ein Bebauungsplan besteht, der eine Baugrenze festsetzt, so hat dieser Vorrang laut 22 Abs. 6 Straßengesetz. Ist aber eine Ausnahme oder Befreiung für die Verwirklichung des Vorhabens notwendig, gelten wieder die Absätze 1 4 des 22 Straßengesetz. Gemäß 22 Abs. 1 Satz 2 Straßengesetz kann vom Anbauverbot u. a. eine Ausnahme gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

6 Nach Ansicht der Verwaltung kann die Ausnahme/Befreiung gewährt werden, da der Bauherr ansonsten keine Möglichkeit mehr hat, seinen Betrieb auf dem Baugrundstück zu vergrößern und weil das im Bebauungsplan festgesetzte Sichtdreieck Sackgasse Geislinger Straße/Geislinger Straße durch den Anbau nicht beeinträchtigt wird und das Baugrundstück im Verknüpfungsbereich der Geislinger Straße/K 7423 liegt. Für die bestehende westliche Grenzbebauung bezüglich der Parkplatz- und Eingangsüberdachung ist bereits eine Anbaubaulast des Nachbarn im Westen vorhanden. Nach Ansicht der Verwaltung kann die Verlängerung der Grenzbebauung mit der Überdachung des Lagers nur realisiert werden, wenn der Nachbar im Westen auch für diesen Bereich eine Anbaulast übernimmt. Die Befreiung bezüglich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze mit dem Lager kann nach Ansicht der Verwaltung gewährt werden, da der Bauherr ansonsten keine Möglichkeit mehr hat, seinen Betrieb auf dem Baugrundstück zu vergrößern. Laut Ziffer 1 des Bebauungsplanes sind im Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten, dazu zählen auch Nahrungs- und Genussmittel, nicht zulässig. Da es sich aber um die Erweiterung eines bestehenden, genehmigten Betriebes handelt und diesbezüglich bereits eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gewährt wurde, kann nach Ansicht der Verwaltung der Vergrößerung des Getränkemarktes zugestimmt werden. Im Übrigen hat der GR in der letzten Zeit die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes aufgegeben. Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, da durch die Entfernung der leeren Getränkekisten entlang der Geislinger Straße eine städtebaulich wünschenswerte, optische Verbesserung des Stadtbildes entsteht. Ferner ist es positiv, wenn ein Betrieb sich vergrößert. Die Erschließung erfolgt über die Stichstraße Geislinger Straße. 5.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage und zu den erforderlichen Befreiungen. Laichingen, den 21. Juli 2011 gefertigt: gesehen: gesehen: Kast Sachbearbeiterin Hascher Amtsleiter Werner Bürgermeister

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 10. September 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011 MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2011) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 24. März 2011 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold,

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 65/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 06.11.2015 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Neckar 6, Flst. 6/48 - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Mehr

23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010

23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010 Blatt: 391 23. Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2010 Beginn: Ende: 16:45 Uhr 19:35 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Bayer, Ernst Brandl, Johann Braun,

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Frau Hirsch Frau Aschauer. Herr Steinbrecher Frau Goldbrunner

Frau Hirsch Frau Aschauer. Herr Steinbrecher Frau Goldbrunner Gemeinde Piding N I E D E R S C H R I F T über die 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.03.2011, im großen Sitzungssaal im Rathaus Piding öffentlicher Teil Anwesend: Herr Holzner Herr Argstatter

Mehr

S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012

S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, am Mittwoch, 14. März 2012, 17.00 Uhr findet die 2. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr ANWESEND: 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015.

Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. - öffentlicher Teil Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Anwesend: Erste Bürgermeisterin Christine Konrad Ausschussmitglieder: Roland Nagel Helmut

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

LBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister

LBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. Februar 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt der Gemeinde Gottmadingen am 15. Oktober 2013 Die Sitzung fand auf schriftliche

Mehr

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung

Mehr

Welcher Architekt entwirft mein Haus? Telefonbuch, Bekannte nach ihren Erfahrungen fragen

Welcher Architekt entwirft mein Haus? Telefonbuch, Bekannte nach ihren Erfahrungen fragen Grundsätzliche Fragen, die Sie sich stellen sollten Will ich eine Eigentumswohnung erwerben, will ich ein gebrauchtes Haus erwerben, oder will ich einen Neubau realisieren? Bin ich an einen bestimmten

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.06.2011 Seite 5

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.06.2011 Seite 5 Seite 5 Öffentlicher Teil Top 1 Bauanträge/-voranfragen Top 1.1 Ruppert Markus u. Diana, Bad Grönenbach Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Garage Fl.Nr. 727/15, TF Fl.Nr.

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Büro 2 BF: 22.3m2. Büro 1 BF: 22.5m2. BF: 8.6m2 Gang BF: 6.6m2. Gang BF: 16.4m2. Archiv BF: 9.1m2. Archiv. Lager BF: 22.5m2. BF: 9m2.

Büro 2 BF: 22.3m2. Büro 1 BF: 22.5m2. BF: 8.6m2 Gang BF: 6.6m2. Gang BF: 16.4m2. Archiv BF: 9.1m2. Archiv. Lager BF: 22.5m2. BF: 9m2. Terrasse Terrasse Terrasse Badenerstrasse Büro/Gewerbe Büro/Gewerbe Bus VBZ Besucher PP Büro/Gewerbe Verladerampe Gewerbe / Lager Parkplätze Einstellhalle Schnitt Besprechung 2 BF: 23.9m2 BF: 33.5m2 Büro

Mehr

Niederschrift Nr. 1. über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 03.02.2015 von 16:00 Uhr bis 19:05 Uhr

Niederschrift Nr. 1. über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 03.02.2015 von 16:00 Uhr bis 19:05 Uhr Niederschrift Nr. 1 über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 03.02.2015 von 16:00 Uhr bis 19:05 Uhr Der Vorsitzende, Erster Bürgermeister Iacob stellt die ordnungsgemäße

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen

Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übergeordnet über die Landesbauordnungen der Bundesländer ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau einer Standard -Solaranlage (Photovoltaik- bzw.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N

INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N Gesch.-Nr.: 640 K 229/06 Amtsgericht Kassel INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N über den Verkehrswert des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus und Doppelgarage Südring 2-6 in 34246

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Löffler Weber Architekten. Hubertusstraße 4, 80639 München, T: 089-178093-06/-07, F: 089-17809308, www.loefflerweber.de

Löffler Weber Architekten. Hubertusstraße 4, 80639 München, T: 089-178093-06/-07, F: 089-17809308, www.loefflerweber.de Hubertusstraße 4, 80639 München, T: 089-178093-06/-07, F: 089-17809308, www.loefflerweber.de Das vom Verlagsgründer Carl Hanser Anfang der 60er Jahre erbaute Wohn- und Bürogebäude im Münchner Herzogpark

Mehr

Aus dem Gemeinderat. Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2013 TOP 1

Aus dem Gemeinderat. Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2013 TOP 1 Aus dem Gemeinderat Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2013 TOP 1 Bürgerfragestunde Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen von Seiten der

Mehr

Bauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO -

Bauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Bauantrag 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Wer bearbeitet im Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauanträge? Die/Den für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige/n

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

Mehr

Niederschrift der Stadt Memmingen. über die. 8. Sitzung des II. Senates - Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss - am Montag, 3.

Niederschrift der Stadt Memmingen. über die. 8. Sitzung des II. Senates - Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss - am Montag, 3. Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der Stadtratssitzung dient lediglich der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der Stadtverwaltung hinterlegte Original. Niederschrift

Mehr

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos - 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt

Mehr

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss)

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) Stadt Weilheim i.ob Weilheim i.ob, 02.12.2015 EINLADUNG zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) am Dienstag, 08.12.2015 im großen Sitzungssaal

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf., 15.01.2014 Einladung für die am Donnerstag, 23.01.2014, um 14:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung

Mehr

Aus dem Gemeinderat. Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 28. Februar 2013 TOP 1

Aus dem Gemeinderat. Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 28. Februar 2013 TOP 1 Aus dem Gemeinderat Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 28. Februar 2013 TOP 1 Bürgerfragestunde Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen von Seiten der

Mehr

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.

Mehr

MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH VOM 04. AUGUST 2011

MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH VOM 04. AUGUST 2011 MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG VOM 04. AUGUST 2011 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH Anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung: 1. Bürgermeister und 10 Gemeinderatsmitglieder; Entschuldigt: Dr.

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Aus dem Gemeinderat. Die vollständige Satzung wird in der Rubrik Amtliche Nachrichten veröffentlicht.

Aus dem Gemeinderat. Die vollständige Satzung wird in der Rubrik Amtliche Nachrichten veröffentlicht. Aus dem Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates vom 6. August 2014 1. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die gemeindliche Satzung für

Mehr

Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf

Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf Öffentliche Beschlüsse der 16. öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Kasendorf am 08. April 2015 im Rathaus Kasendorf Nr. 1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.03.2015 Der Marktgemeinderat

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

Hahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar. 4. Auflage 2007. Nachtrag (Stand 1. Juni 2011)

Hahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar. 4. Auflage 2007. Nachtrag (Stand 1. Juni 2011) Hahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar 4. Auflage 2007 Nachtrag (Stand 1. Juni 2011) 1) Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 7. Juni 2007 (GVBI. S. 222) 9 Änderung der

Mehr

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)

Mehr

Niederschrift über die 10. Sitzung des Bauausschusses der Stadtvertretung Rüthen am 03.05.2007 ------------------

Niederschrift über die 10. Sitzung des Bauausschusses der Stadtvertretung Rüthen am 03.05.2007 ------------------ Niederschrift über die 10. Sitzung des Bauausschusses der Stadtvertretung Rüthen am 03.05.2007 ------------------ Anwesend: 1. Stadtvertreter Kruse (Vorsitzer) 2. die Stadtvertreter Authmann, Becker, Flormann,

Mehr

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister -

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Dinklage Aufgrund der 56 und 97 Abs. 1 der Nieders. Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 (Nds.

Mehr

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 16. Dezember 2014

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 16. Dezember 2014 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 16. Dezember 2014 öffentlichen Verhandlungen und 5 Stadträte; Normalzahl 8 des Technischen Ausschusses Abwesend: Stadträte

Mehr

Informationen für Bauherren

Informationen für Bauherren Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg

Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg Sitzung des es der Stadt Velburg Sitzungstag: Donnerstag, den 13.02.2014 Beginn: 19:00 Uhr, Ende ca. 20:55 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Velburg Anwesende stimmberechtigte Teilnehmer Bernhard

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Nachbarschutz im Baurecht Häufig genügen zivilrechtliche Regelungen nicht, um Störungen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu verhindern. Vorschriften aus dem Öffentlichen

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 14. April 2008, 19:00 Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 14. April 2008, 19:00 Uhr N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 14. April 2008, 19:00 Uhr ANWESEND: 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder Brandt

Mehr

Gemeinderatssitzung vom 08.02.2012

Gemeinderatssitzung vom 08.02.2012 Gemeinderatssitzung vom 08.02.2012 1. Kindergartenerweiterung Standortfrage Krippe; Planungsauftrag Zahlen und Informationen Kinder von 2 3 Jahren, max. Anzahl im Jahr. 2012/2013 nach vorläufiger Anmeldung.

Mehr

Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg

Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg Sitzung des es der Stadt Velburg Sitzungstag: Donnerstag, den 16.01.2014 Beginn: 19:00 Uhr, Ende ca. 21:00 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Velburg Anwesende stimmberechtigte Teilnehmer Bernhard

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Bürostandort mit Nebengebäuden 09126 Chemnitz, Zschopauer Straße 103-105

Bürostandort mit Nebengebäuden 09126 Chemnitz, Zschopauer Straße 103-105 EXPOSÉ Provisionsfrei Bürostandort mit Nebengebäuden 09126 Chemnitz, Zschopauer Straße 103-105 Objektdaten Standort: Eigentümer: Baujahr: Grundstücksgröße: 8.510 m² Gesamtmietfläche: 1.930 m² Stellplätze:

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

Lokalbaukommission Der Vorbescheid

Lokalbaukommission Der Vorbescheid Lokalbaukommission Der Vorbescheid Informationen zu Inhalt und Formalien Impressum Herausgeber Referat für Stadtplanung und Bauordnung Lokalbaukommission Zentrale Dienste Blumenstraße 28 b 80331 München

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte

Mehr

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung Grundstudium eine Einführung in das öffentliche erhalten. Überblick über das öffentliche : - Kerngebiete des öffentlichen s - Abgrenzung zum privaten - und Eigentumsordnung - Gesetzgebungszuständigkeiten

Mehr

Einführung in das Technische Zeichnen

Einführung in das Technische Zeichnen Einführung in das Technische Zeichnen 1 Inhalt 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 23 24 24 25 26 27 28 29 30 Flächennutzungsplan 1 : 5000 Bebauungsplan 1 : 500 Planzeichen für

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Niederschrift. 2. Ortschaftsräte Broghammer Christian Demmler Kurt Giess Ewald Hornstein Fabian Kiefer Dieter Miez Christa Okle Jürgen

Niederschrift. 2. Ortschaftsräte Broghammer Christian Demmler Kurt Giess Ewald Hornstein Fabian Kiefer Dieter Miez Christa Okle Jürgen Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Nr. 08/2012 am Mittwoch, den 22.08.2012 im Bürgersaal der Ortsverwaltung. Anwesend: 1. Ortsvorsteher Tscheulin Roger 2. Ortschaftsräte Broghammer

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 67 N I E D E R S C H R I F T über die en Verhandlungen des Technischen Ausschusses am 29. September 2014 (Beginn: 18.00 Uhr, Ende

Mehr

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und

Mehr

33. Vollsitzung. des Stadtrates der Stadt Scheßlitz am 06. Oktober 2015 im Rathaus in Scheßlitz. Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß.

33. Vollsitzung. des Stadtrates der Stadt Scheßlitz am 06. Oktober 2015 im Rathaus in Scheßlitz. Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. 33. Vollsitzung des Stadtrates der Stadt Scheßlitz am 06. Oktober 2015 im Rathaus in Scheßlitz. Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. Beginn: 19.00 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Roland Kauper

Mehr

HOFGARTEN IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MBH

HOFGARTEN IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MBH Nutzfläche: ca. 490 m² Grundstück: ca. 930 m² Baujahr: 1910 Stellplätze: 2 Garagen-/3 Außenplätze Zimmer: 11 Etagen: UG, EG, 1.OG, 1.DG, 2. DG Extras: Stuck, Parkett, hohe Räume, großer Garten, historischer

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses A-20/2012 Markt Allersberg Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum: Mittwoch, den 12.09.2012 Beginn: 19:30 Uhr Ende 21:45 Uhr Ort, Raum: Gilardihaus (Erdgeschoss, Raum

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 12. März 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Küche. Esszimmer. Hobbyzimmer. Wohnzimmer

Küche. Esszimmer. Hobbyzimmer. Wohnzimmer Bad 24 2. 60 3. 99 17 5 Bad Bad Wohnzimmer Küche Esszimmer Küche Esszimmer Hobbyzimmer Esszimmer Küche Wohnzimmer Wohnzimmer 9. 82 3. 40 3. 50 Gästezimmer Das erste Obergeschoss teilt sich in drei Bereiche:

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014

Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014 Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014 Beschlussnummer: 09/115-2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung

Mehr

Anlagen, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einer Genehmigung bedürfen,

Anlagen, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einer Genehmigung bedürfen, 45 von 75 18.05.2015 11:34 auf die die Vorschriften über fliegende Bauten keine Anwendung finden, im Sinn des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (BayESG), 5. 6. 7. 8. 9. 10. Werbeanlagen, soweit

Mehr

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de

Mehr

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.

Mehr

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde

Mehr

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009 Prof. Dr. Gerhard Robbers SS 2009 Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Besprechungsfall vom 14.05.2009 B ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der rheinland-pfälzischen Stadt X. Das

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven

Mehr

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss)

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) Stadt Weilheim i.ob Weilheim i.ob, 14.10.2015 EINLADUNG zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) am Dienstag, 20.10.2015 im großen Sitzungssaal

Mehr

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011 Grundzüge eines modernen und kostengünstigen Mehrzweckhallenbaus für die Landwirtschaft. 1 2 1 Definition landwirtschaftliche Mehrzweckhalle: (Stadel, Schopf, Schuppen, Remise, Tenne, Scheune) Landwirtschaftliche

Mehr

Tiefgarage Gewerbe Kuhgasse 2 Zinkenwehr 1 Albertsplatz 3 Albertsplatz 4 Casimirstr. 1a

Tiefgarage Gewerbe Kuhgasse 2 Zinkenwehr 1 Albertsplatz 3 Albertsplatz 4 Casimirstr. 1a quartier am albertsplatz Tiefgarage Gewerbe Kuhgasse 2 Zinkenwehr 1 Albertsplatz 3 Albertsplatz 4 Casimirstr. 1a 1 WOHNBAU STADT COBURG GMBH STADTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT COBURG GMBH ÜBERSICHTSPLAN - Quartier

Mehr

"Königsbronner Straße-Ost"

Königsbronner Straße-Ost Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan

Mehr

MEHRFAMILIENHAUS MUTSCHELLENSTRASSE KONZEPTSTUDIE

MEHRFAMILIENHAUS MUTSCHELLENSTRASSE KONZEPTSTUDIE KONZEPTSTUDIE ZÜRICH SCHWEIZ FEBRUAR 2011 K A L F O P O U L O S A R C H I T E K T E N S W I T Z E R L A N D Kataster/Luftbild Mst. 1:1000 Ist-Situation Einführung MFH Mutschellenstrasse Die Ecksituation

Mehr

Art. 57. Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Art. 57. Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen 1 von 6 103.2015 20:37 Gesamtausgabe Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude: a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im

Mehr

Gliederung. 1. Teil: Grundlagen. I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b.

Gliederung. 1. Teil: Grundlagen. I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b. Gliederung 1. Teil: Grundlagen I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b. Bauordnungsrecht Einordnung der Bauleitplanung in das System der Raumplanung

Mehr