Regelungen zu Bachelorarbeiten

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1 INSTITUT FÜR POLITIKWISSENSCHAFT Regelungen zu Bachelorarbeiten Wintersemester 2013/14 Neunte Fassung, Dipl.-Soz.-Wiss. Jürgen Bäumer Stand: 5.Dezember 2013 I. Vorgaben durch die Prüfungsordnung Die im Folgenden aufgeführten Regelungen zu Bachelor-Arbeiten orientieren sich an und stehen im Einklang mit den Vorgaben der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen ( 21 Bachelor- Arbeit). Diese kann online eingesehen werden unter: II. Funktion der Bachelor-Arbeit Die Bachelor-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung im Bachelor- Programm Politikwissenschaft abschließt. soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Politikwissenschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. III. Zulassungsvoraussetzung zur Bachelor-Arbeit Nach dem Studienplan für den Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft wird die Bachelor-Arbeit im Rahmen des sechsten Fachsemester parallel zu anderen noch zu belegenden Veranstaltungen und zu absolvierenden Studien- und Prüfungsleistungen geschrieben. Dies setzt allerdings voraus, dass sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen der ersten fünf Fachsemester vollständig erbracht und in das Transcript of Records (Notenspiegel) eingetragen sind. Zur Anmeldung der Bachelor- Arbeit kann demnach nur zugelassen werden, wer insgesamt 150 ECTS-Credits erworben hat. wer das berufsfeldbezogene Praktikum erfolgreich absolviert hat. 1

2 Sobald die Anzahl von 150 ECTS-Credits erreicht und das berufsfeldbezogene Praktikum erfolgreich absolviert ist, kann die Bachelor-Arbeit terminunabhängig von Prüfungsfenstern jederzeit angemeldet werden. Sie kann sowohl während der Vorlesungs- als auch während der vorlesungsfreien Zeit angemeldet, geschrieben und eingereicht werden und muss weder zwingend im Rahmen des sechsten Fachsemesters noch in einem Sommersemester angefertigt werden. IV. Themenfindung und -vergabe und Betreuung der Bachelor-Arbeit Vollkommen unabhängig davon, ob die oder der Studierende die Anzahl von 150 ECTS- Credits bereits erreicht und das berufsfeldbezogene Praktikum schon erfolgreich absolviert hat, sollte sie oder er sich ausreichend rechtzeitig darum bemühen sich mit der Themenfindung für die Bachelor-Arbeit auseinanderzusetzen. Auch wenn die Bachelor- Arbeit noch nicht angemeldet werden kann, steht es der oder dem Studierenden nicht nur offen, sondern ist es auch ratsam bereits entsprechende Vorarbeiten (Literaturrecherche, Einlesen in ein Themenfeld, etc.) zu leisten. Hierbei gilt es folgende Punkte zu beachten: Das Thema der Bachelor-Arbeit wird von einer Professorin oder einem Professor einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten einer anderen fest angestellten Hochschuldozentin oder einem anderen fest angestellten Hochschuldozenten der Fakultät Gesellschaftswissenschaften gestellt und betreut, die oder der im Bachelor- Studiengang Politikwissenschaft Lehrveranstaltungen durchführt oder in jüngerer Vergangenheit durchgeführt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Mögliche Erstprüfer für die Bachelor-Abschlussarbeit, die offiziell als Themensteller fungieren können, sind momentan: Berendt, Ulrike Bieber, Christoph Blätte, Andreas Debiel, Tobias Dose, Nicolai Hartmann, Christof Hippler, Jochen Goerres, Achim LS / LS / LS / LF / LF / LF / LS / LF /

3 Kaeding, Michael Klein, Axel Korte, Karl-Rudolf LF / LE / LF / Kost, Andreas 0221/ Lambach, Daniel LF / Mai, Manfred LF / Mambrey, Peter LE / Manzel, Sabine Martinsen, Renate 0201/ LF / Messner, Dirk 0228/ Pickel, Susanne LF / Schrumpf, Heinz 02054/84633 Stöbe-Blossey, Sybille Sonnenschmidt, Reinhard LE / uni-due.de LE / uni-due.de Die im Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft Lehrenden sind dazu angehalten Bachelor-Arbeiten zu betreuen. Die oder der Studierende hat von daher den Anspruch aus dem zuvor aufgeführten Personkreis frei wählen zu können, wer das Thema der Bachelor-Arbeit stellt und betreut. Der Kontakt zur Absprache des Themas ist von Seiten der oder des Studierenden so frühzeitig wie möglich eigenständig herzustellen. Für das Thema der Bachelor-Arbeit hat die oder der Studierende ein Vorschlagsrecht. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Lehrenden in der Regel ausschließlich auf Themenvorschläge einlassen werden, die sich mit ihren jeweiligen Lehr- und Forschungsschwerpunkten entsprechend decken. Der oder die Studierende sollte vor einer ersten Kontaktaufnahme von daher bereits eine grobe Vorstellung über die thematische Ausrichtung ihrer oder seiner Arbeit haben. Die Lehrenden im Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft sind angehalten ihrerseits ebenfalls Themenvorschläge für Bachelor-Arbeiten anzubieten. 3

4 Es ist ratsam für die Bachelor-Arbeit ein Thema zu wählen, mit dem man sich im Verlauf des Studiums bereits verstärkt und mit besonderem Interesse auseinandergesetzt hat. Soll die Bachelor-Arbeit an einer anderen Fakultät der Universität Duisburg-Essen oder an einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der schriftlichen Zustimmung des Prüfungsausschusses. Das Thema der Bachelor-Arbeit muss so beschaffen sein, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Bachelor-Arbeit kann in begründeten Fällen in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der oder des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung der jeweils individuellen Leistung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. V. Anmeldeverfahren Sobald sich der oder die Studierende und die oder der die Bachelor-Arbeit betreuende Lehrende über die Vergabe des Themas abgestimmt haben, kann sie nach folgendem Verfahren offiziell angemeldet werden: Die Bachelor-Arbeit wird auf gemeinsamen schriftlichen, von beiden Seiten zu unterschreibenden Antrag der oder des Studierenden und der oder des die Bachelor-Arbeit betreuenden Lehrenden über ein durch die oder den Studierenden im Bereich Prüfungswesen abzuholendes, vorgefertigtes Formular angemeldet. Dieses Formular wird der oder dem Studierenden nur ausgehändigt, wenn sie oder er tatsächlich bereits die zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit erforderliche Anzahl von 150 ECTS-Credits aufweisen kann. Die anschließende Antragsstellung erfolgt im Rahmen des regulären Sprechstundenangebots oder eines gesondert hierzu vereinbarten Termins. Der vollständig ausgefüllte und von beiden Seiten unterschriebene Antrag wird dem Bereich Prüfungswesen per Hauspost überstellt. Der oder die Studierende und die oder der die Bachelor- Arbeit betreuende Lehrende erhalten jeweils einen Durchschlag. Der genaue Zeitpunkt der Anmeldung und die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch den Bereich Prüfungswesen erfasst und aktenkundig gemacht. Die Abgabefrist ist anschließend online per LSF einsehbar. 4

5 VI. Bearbeitungsdauer, Fristen und Umfang Ist die Bachelor-Arbeit angemeldet und das Thema ausgegeben, sind hinsichtlich der Bearbeitungsdauer, der Fristen und des Umfangs folgende Regelungen und Vorgaben der Prüfungsordnung zu beachten: Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit wird mit 12 ECTS-Credits veranschlagt. Sie ist innerhalb einer Frist von 12 Wochen im Bereich Prüfungswesen einzureichen. Mit dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Ausgabe des Themas wird ebenfalls der genaue Abgabezeitpunkt erfasst und aktenkundig gemacht. Wird die Bachelor-Arbeit nicht fristgemäß im Prüfungsamt eingereicht, gilt sie als mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet. Eine Verlängerung aus jedweden Gründen von Seiten des Themenstellers und Betreuers ist vollständig ausgeschlossen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag der oder des Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern, sofern ein entsprechender Antrag spätestens eine Woche vor dem Termin der Abgabe der Bachelor-Arbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich gestellt wird. Die Arbeit soll in der Regel 30 bis 50 Seiten umfassen. Eventuell notwendige Detailergebnisse können gegebenenfalls zusätzlich in einem Anhang zusammengefasst werden. Die Bachelor-Arbeit ist in deutscher oder in einer allgemein vom Prüfungsausschuss akzeptierten Fremdsprache (Englisch) oder einer im Einzelfall akzeptierten Fremdsprache abzufassen. Sie fristgemäß beim Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung in gedruckter und gebundener Form im DIN A4-Format einzureichen. Gleichzeitig ist sie in identischer Fassung und geeigneter elektronischer Form der oder dem die Bachelor-Arbeit betreuenden Lehrenden zugänglich zu machen. Bei der Abgabe der Bachelor-Arbeit hat die oder der Studierende schriftlich an Eides Statt zu versichern, dass sie ihre oder er seine Arbeit bzw. bei einer Gruppenarbeit ihren oder seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil an der Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Vordrucke einer solchen Versicherung an Eides Statt sind im Internet zu finden. 5

6 VII. Bewertung der Bachelor-Arbeit Das Bewertungsverfahren darf in der Regel sechs Wochen nicht überschreiten. Hiervon kann nur aus zwingenden Gründen, die aktenkundig zu machen sind, abgewichen werden. Es erfolgt unter der Beachtung und Anwendung folgender Regelungen und Vorgaben der Prüfungsordnung: Die Bachelor-Arbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern begutachtet und begründet bewertet. Die Erstprüferin oder der Erstprüfer soll diejenige oder derjenige sein, die oder der das Thema der Abschlussarbeit gestellt und betreut hat. Ausnahmen sind vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die zweite Prüferin oder der zweite Prüfer wird in aller Regel in Absprache zwischen der oder dem Studierenden und der Erstprüferin oder dem Erstprüfer gefunden. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich auf diesem Weg keine zweite Prüferin oder der kein zweiter Prüfer finden lässt, wird sie oder er vom Prüfungsausschuss bestellt. Mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer muss der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften angehören. Die Note der Bachelor-Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt. Bei einer Differenz von mehr als 2,0 oder falls nur eine Bewertung besser als mangelhaft (5,0) ist, wird vom Prüfungsausschuss eine dritte Prüferin oder ein dritter Prüfer zur Bewertung der Bachelor-Arbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note aus dem arithmetischen Mittel der beiden besseren Noten gebildet. Die Bachelor-Arbeit kann jedoch nur dann als "ausreichend (4,0)" oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten "ausreichend (4,0)" oder besser sind. Die Bewertung der Bachelor-Arbeit ist dem Bereich Prüfungswesen von Seiten der Prüferinnen oder Prüfern unmittelbar nach Abschluss des Bewertungsverfahrens schriftlich in Form eines Gutachtens im Umfang von mindestens einer Seite mitzuteilen. Die Zweitprüferin oder der Zweitprüfer hat hierbei die Möglichkeit sich dem Gutachten und der Bewertung der Erstprüferin oder des Erstprüfers anzuschließen und es gegenzuzeichnen. 6

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