Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau

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1 Hinweisdienst Bezirksstelle Oldenburg-Nord, Nr. 4 / Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau Situation auf dem Grünland Der Vegetationsbeginn für das Grünland nach der korrigierten Temperatursumme wurde im Raum Westliches Niedersachsen und Küste am 4. bzw. 6. März erreicht. Die Temperatursummenwerte werden nach den aktuellen Prognosen bis Mitte März bereits 300 bzw. 285 C erreicht haben, was die Vegetation deutlich vorantreiben wird. Etwas verhaltener sind die grundwassernahen Moore und Feuchtgrünlandstandorte zu beurteilen. In den Küstenregionen mit Gänsefraß ist die Entwicklung noch sehr weit zurück und die Gänse noch lange nicht abgezogen. Wir empfehlen in diesen Gebieten die Mineraldüngung noch hinauszuschieben. Bei den Pflege- und Düngungsmaßnahmen sollten, wo noch nicht erfolgt, weiterhin gute Befahrbarkeit und abgetrocknete Grünlandnarben abgewartet werden. Korrigierte Temperatursumme Mo.11. März Sa. 16. März Datum Vegetationsbeginn (200 -Summe erreicht) in Klimaregionen I Küste März IV Westliches Nds März Besatz mit Unkräutern überprüfen Die Unkräuter sind momentan noch recht klein und unscheinbar, vielerorts wird in der Vegetationsperiode jedoch eine gezielte Bekämpfungsmaßnahme erforderlich werden. Die Verunkrautung des Grünlandes kann verschiedene Ursachen haben. Dazu zählt vor allem eine Narbenabdeckung durch Gülle/Mist, Erntereste oder den Aushub der Grabenreinigung aber auch eine Narbenverletzung durch Erntemaschinen, Fahr- und Trittschäden sowie Weidereste. Darüber hinaus können Schaderreger (Mäuse, Tipualarven, Engerlinge, Pilzbefall wie Schneeschimmel und Rost, etc.) oder Standortmängel (Vernässung, Bodenverdichtung, Baumschatten) bzw. Nährstoffungleichgewichte zu Narbenlücken und in der Folge zum Einwandern unerwünschter Arten führen. Regelmäßige Bestandeskontrollen helfen, Narbenentartungen frühzeitig zu erfassen und die Ursachen der Verunkrautung/Verungrasung konsequent auszuschalten. Die Regulierung der Bestandeszusammensetzung erfolgt hauptsächlich durch eine sachgerechte Bewirtschaftung und regelmäßige Pflege. Narbenlücken müssen durch eine Nachsaat schnell geschlossen werden. Anzustreben sind ebene, trittfeste, dichte Narben ohne Lücken. Der Grünlandbestand sollte zu mindestens % aus wertvollen Gräsern, zu % aus Kräutern und zu 5-10 % aus Weißklee bestehen. Der Grasbestand wiederum sollte etwa 60 % Deutsches Weidelgras und 20 % Wiesenlieschgras, Wiesenrispe bzw. Wiesenschwingel beinhalten. Seite 1 _

2 Mechanische Bekämpfung Die Möglichkeit zur mechanischen Unkrautbekämpfung mit Striegel, Ampferstecher und Sense oder über eine Nachmahd ist vor dem Hintergrund der Schonung von Kräutern und Leguminosen zu prüfen. Der Stumpfblättrige Ampfer sollte schon als Einzelpflanze bekämpft werden. Zeitiges Ausmähen und Ausstechen von Einzelexemplaren kann die Vermehrung des Unkrautes aufhalten. Die i. d. R. horstweise auftretende Brennnessel kann durch einen frühen und häufigen Schnitt und Nachmahd zumindest teilweise zurückgedrängt werden. Bei Disteln verhindert ebenfalls der häufige Schnitt die Samenbildung. Eine sinnvolle Maßnahme ist das Abmähen von Distelbeständen 10 cm über dem Boden während einer längeren Regenperiode. Durch Wassereintritt in den hohlen Stängel setzt ein Fäulnisprozess ein, der zu einem gewissen Bekämpfungserfolg führt. Hahnenfuß und Binsen lassen sich langfristig nur durch eine Regulierung der Wasserführung (Drainieren von nassen Flächen sowie die Beseitigung und Verhinderung von Bodenverdichtungen) reduzieren. Löwenzahn breitet sich schnell in lückigen Beständen aus. Mechanisch lässt er sich durch häufigen Schnitt bzw. intensive Beweidung zurückdrängen. Eine Verätzung des Löwenzahns erfolgt mit einer Perlkalkstickstoffgabe von 3 dt/ha auf das taunasse Grünland. Die Blütenknospen sollten dabei noch in den Blattrosetten stecken. Wiesenkerbel, Bärenklau und Schafgarbe kommen hauptsächlich auf Flächen mit starker Gülle- und Jauchedüngung vor. Mechanisch lassen sich diese Kräuter durch zeitiges wiederholtes Mähen bekämpfen. Da sie nicht trittfest sind, verhindert eine intensive Beweidung ihre Ausbreitung. Jakobskreuzkraut sollte vor der Blüte tief ausgestochen und abgeräumt (!) werden. Dies muss sehr gründlich erfolgen, da die Pflanze aus den Adventivknospen der Restwurzelstücke immer wieder austreiben kann. Die giftigen Pflanzen dürfen keinesfalls auf der Fläche verbleiben. Die Vogelmiere kommt häufig auf lückenhaften Narben mit guter Bodengare und in Neueinsaaten vor. Sie kann dort in einer Trockenphase gut mit dem Striegel oder scharf gestellten Wieseneggen bekämpft werden. Chemische Unkrautbekämpfung auf dem Grünland Erst wenn die Bestände wiederergrünt sind, können bei milder Witterung unter Beachtung der Präparatspezifischen Anwendungszeiträume (Tab. 3) die ersten Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dieses gilt besonders für stärker entwickelte Vogelmiere z. B. in Neuansaaten. Eine Auswahl der von uns empfohlenen Pflanzenschutzmittel mit Aufwandmengen, Anwendungszeitpunkt und Gewässerabständen u. a. haben wir als Gesamtübersicht in den Tabellen 1 bis 3 für das Jahr 2014 zusammengestellt. Grundsätzlich sind beim Einsatz der Grünlandherbizide die optimalen Einsatztermine unter Berücksichtigung von Unkrautgröße, Witterung (Tab. 1) und zulassungsbedingten Vorgaben (Tab. 3) zu beachten. Die Abstände zu Gewässern (NW-) und Saumbiotopen (NT-Auflagen) und die festgelegten Wartezeiten (Tab. 3) sind einzuhalten. Die nach Anwendung der Pflanzenschutzmittel vorgegebenen mitunter kurzen Wartezeiten sollten beim Vorhandensein von Giftpflanzen wie z. B. Jakobskreuzkraut oder Scharfem Hahnenfuß nicht dazu verleiten, die Fläche im Anschluss direkt abzuweiden. Obwohl der Giftstoff in den Pflanzen noch aktiv ist, verlieren die Tiere nach der Behandlung ihre instinktive Abneigung, weil diese Pflanzen in Silage oder Heu ihre geschmackshemmenden Eigenschaften verlieren. Änderungen bei den Grünlandherbiziden Neu ist die Zulassung von Duplosan DP gegen Wiesenkerbel. Die Fluroxypyr-haltigen Präparate Lodin, Fuxyr 200 EC und Taipan sind noch bis zum zugelassen, Duplosan KV noch bis zum Bei Starane 180 ist bereits im vergangenen Jahr die Aufbrauchfrist abgelaufen. Noch vorhandene Restbestände sollten daher ordnungsgemäß beseitigt werden. Einzelpflanzenbehandlung Tief wurzelnde Arten wie Ampfer, Distel und Brennnessel profitierten von längeren Trockenperioden, da sie aus tieferen Schichten noch länger Wasser ziehen konnten als die flach wurzelnden Gräserarten. Um einer weiteren, oft raschen Verbreitung der genannten Arten vorzubeugen, ist die Einzelpflanzenoder Horstbehandlung (Tab. 2) eine preiswerte Möglichkeit, eine sonst in absehbarer Zeit nötige Flächenbehandlung zu verhindern. Seite 2

3 Geeignete Geräte hierfür sind die Rückenspritze sowie der Streichstab. Zur Vermeidung von Doppelbehandlungen kann der Spritz- bzw. Streichlösung eine Markierfarbe zugefügt werden. Bei bereits größerer Verbreitung einzelner Unkrautarten, wie Löwenzahn, Hahnenfuß und Vogelmiere, ist eine Flächenbehandlung meist unumgänglich. Sie erfolgt mit selektiv wirkenden Herbiziden, deren Wirkungsspektren in Tabelle 3 dargestellt sind. Bei allen selektiven Herbizidmaßnahmen ist nach Herausnahme der Unkräuter die Gefahr einer Neubesiedlung durch die gleichen oder auch andere Unkräuter gegeben. Die entstandenen Lücken müssen daher umgehend im Rahmen einer Nachsaat geschlossen werden, um die Qualität des Grünlandes zu verbessern. Tab. 2: Grünlandherbizide - Einzelpflanzenbehandlung Präparat Zulassung bis: Duplosan KV Harmony SX Garlon Genoxzone ZX Ranger Starane Ranger Simplex Konzentration Streichgerät Rückenspritze Wirkung gegen Ampfer Distel Brennnessel Wartezeit Tage - 0,50 % xx ,375 g/l (Rotorwiper 1,12 g/l) 0,15 g/l xxx xxx Anwendung keine Anwendung von Vegetationsperiode - 0,50 % +(+) - xxx 14 Mai - August - 12,5 ml/l 1,25 % +(+) xx xxx 14 Frühjahr bis Herbst 4 % - xx(x) Vegetationsperiode 6 % 1 % xx(x) - xxx 14 Vegetationsperiode 2,0 l/ha in l/ha Wasser 1 % xxx xxx xxx 7 April - September Glyphosathaltige 33 % 2-3 % xxx xxx ++(+) 14 Vegetationsperiode Präparate* Anm.: *z. B. Dominator Neotec, Roundup ultra, Durano u. a. Nicht alle glyphosathaltigen Produkte haben eine Zulassung zur Einzelpflanzenbehandlung. Glyphosathaltige Präparate haben unterschiedliche Auflagen. Gebrauchsanweisung beachten. Bei allen Präparaten NW-Auflage beachten. In dieser Indikation 1 m Abstand zu Gewässern. Zur Erläuterung der Kreuze bzw. Pluszeichen siehe Tabelle 3. Aufzeichnungspflicht Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht nach Pflanzenschutzgesetz müssen der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel, die Kultur und die Aufwandmenge zeitnah aufgezeichnet werden. Seit dem ist die Aufzeichnung des Schaderregers (Unkraut) nicht mehr vorgeschrieben. Die Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen beträgt 3 Jahre. Beanstandungen durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer im Jahr 2013 betrafen insbesondere das Fehlen und die Unvollständigkeit der Aufzeichnungen. Die in Tab. 3 genannten Anwendungszeiträume sind bei der Ausbringung der Grünlandherbizide zu beachten. Auflagen bei Simplex beachten Simplex ist bekannt für seine überragende Ampfer- und Distelwirkung sowie seine insgesamt sehr große Wirkungsbreite. Zudem weist es mit 7 Tagen die kürzeste Wartezeit unter den Grünlandherbiziden auf. Die in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Anwendungshinweise sind unbedingt zu beachten, da es in Folgekulturen sonst zu Schäden kommen kann. Beachten Sie auch die Informationen auf dem Flaschenanhänger. Eine Nachsaat von Klee ist frühestens 4 Monate nach der Anwendung möglich. Seite 3

4 Tab. 1: Bekämpfungsmöglichkeiten und -zeitpunkt bei wichtigen Grünlandunkräutern Unkraut mechanische Bekämpfung Bevorzugte Präparate optimaler Behandlungszeitpunkt / Bemerkungen Im Rosettenstadium (viel Blattmasse zeitiges Ausmähen, Simplex 2,0 l/ha und Zeitpunkt der besten Assimilat- Ampfer Nachmahd, Ranger 2,0 l/ha /Wirkstoffeinlagerung) bei % (Aussamen verhindern) Starane Ranger 3,0 l/ha geschobenen Blütenständen; Nach- Lodin 2,0 l/ha behandlung einplanen. Harmony Fluxyr /Taipan 1,8 l/ha nur im Spätsommer! Weidelgras Harmony SX 45 g/ha reagiert im Frühjahr empfindlich mit vorübergehendem Wachstumsstopp. Lodin 0,8-1,0 l/ha In Neuansaaten und Altnarben bei Vogelmiere Striegeln Fluxyr /Taipan 0,7-0,9 l/ha Temperaturen ab 8 o C; bei 3-5 cm Ranger 1,0-1,3 l/ha Wuchshöhe (beginnende Polsterbildung) Starane Ranger 1,5-2,0 l/ha U 46 M- + U 46 D-Fluid 1,0+1,0 vollständige Blattentwicklung, vor Löwenzahn früh mähen, intensiv Lodin 1,5 l/ha Blühbeginn (Blütenknospen erscheinen); beweiden Fluxyr /Taipan 1,3 l/ha Kalkstickstoff im Frühjahr auf Ranger 1,3 l/ha gut entwickelten, taunassen Löwenzahn Starane Ranger 2,0 l/ha Banvel M 6,0 l/ha Kosten berücksichtigen! Kalkstickstoff 2-3 dt/ha kriechender Hahnenfuß Nachmahd bei Weide, Regulierung U 46 M-Fluid 2,0 l/ha vor erstem Schnitt im April oder im Spätsommer nach mehrmaliger der Wasserführung Banvel M 6,0 l/ha Mahd im Knospenstadium (vor Blüte), und des ph-wertes Simplex 2,0 l/ha bei cm Höhe Distel früh mähen, U 46 D-Fluid 2,0 l/ha nach mehrmaligem Schnitt bei 20 - Nachmahd bei Weide U 46 M-Fluid 2,0 l/ha 30 cm Höhe; im Simplex 2,0 l/ha Blütenknospenstadium Brenn- Garlon 4 1,0 l/ha nach mehrmaligem Schnitt bei 20 - nessel früh und oft mähen Ranger 1,3-2,0 l/ha 30 cm Höhe; wüchsige Witterung, Starane Ranger 2,0-3,0 l/ha keine Knospen sichtbar Simplex 2,0 l/ha Binsen Entwässerung, früh cm hoch, 2 Wochen nach und tief mähen U 46 M-Fluid 2,0 l/ha Behandlung abmähen; bei Wiederaustrieb Garlon 4 2,0 l/ha Wiederholung nötig Sumpfschachtel- Regulierung der Wasserführung U 46 M-Fluid 2,0 l/ha bei voller Wedelentfaltung, i. d. R. mehrmals wiederholen halm Banvel M 6,0 l/ha Bärenklau Garlon 4 2,0 l/ha im Rosettenstadium im Mai-August, früh und oft mähen, Ranger 2,0 l/ha möglichst nach Schnitt beweiden; intensives Starane Ranger 3,0 l/ha Wiesenkerbel Beweiden da nicht Duplosan DP 2,5 l/ha Spätsommer bis Herbst und nach trittfest der letzten Nutzung bei cm Unkrauthöhe Schafgarbe früh mähen, beweiden, N-Düngung anheben Simplex Banvel M Harmony SX 2,0 l/ha 6,0 l/ha 45 g/ha bei cm Wuchshöhe; Harmony SX nur im Spätsommer (s.o.) Giersch oft mähen, beweiden Garlon 4 2,0 l/ha Wuchshöhe cm Nachsaaten nach Herbizidbehandlung Nach dem Einsatz von Herbiziden ist es unbedingt notwendig, die behandelte Fläche mit einer geprüften Nachsaatmischung (vgl. Hinweis Nr. 3 vom ) nachzusäen. Ein Auflaufen von unerwünschten Pflanzenarten wird dadurch verhindert und die Qualität des Grünlandes verbessert. Seite 4

5 Wichtig für den Erfolg von Nachsaaten ist neben ausreichender Bodenfeuchte während des Jugendwachstums eine möglichst geringe Konkurrenz durch die Altnarbe! Letzteres kann optimal über eine Beweidung oder eine frühe Schnittnutzung der folgenden Aufwüchse erreicht werden, was zudem die Bestockung der Jungpflanzen anregt. Eine zu starke und zu lange Lichtkonkurrenz durch die Altnarbe (zu hoher Aufwuchs) verschlechtert die Etablierung der jungen Gräser. Eine nachlassende Konkurrenzkraft der Altnarbe ist auch regelmäßig im Spätsommer gegeben. Limitierender Faktor auf vielen Standorten ist dann aber die unzureichende Bodenfeuchte. Insbesondere auf sommertrockenen Standorten sollte daher das zeitige Frühjahr aufgrund der günstigeren Feuchtigkeitsverhältnisse genutzt werden. Auf Flächen, die zur ersten Nutzung geschnitten werden, sollte die Nachsaat erst nach durchgeführter Ernte erfolgen (Konkurrenzkraft der Altnarbe!). Die Grünlanderneuerung wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht besser im Spätsommer (bis Anfang September) durchgeführt, andernfalls muss mit einem deutlich höheren Ertragsausfall im Jahr der Ansaat gerechnet werden. Zum genannten Termin sorgen die Feuchtigkeitsverhältnisse und die Bodenwärme für einen schnellen und gleichmäßigen Aufgang der Saat. Qualitätsstandard Mischungen für den Ackerfutterbau und das Grünland Der Verband der Landwirtschaftskammern hat das olive Faltblatt 2013/2014 neu herausgegeben (s. Anlage). In diesem Faltblatt sind die aktuellen Qualitätsstandard-Mischungen für den Ackerfutterbau sowie die aktuellen Sortenempfehlungen aufgeführt. Queckenbekämpfung auf Maisflächen Vor der Maisaussaat kann eine Queckenbekämpfung durchgeführt werden. Kontrollieren Sie daher rechtzeitig Ihre Flächen. Ab dem 3-4 Blattstadium und wüchsigem Wetter kann mit den in Tab. 4 genannten Glyphosaten eine nachhaltige Bekämpfung erfolgen. Eine nachfolgende Bodenbearbeitung sollte erst nach 14-tägiger Wartezeit stattfinden. Tab. 4: Glyphosate ohne besondere (VV)-Auflagen, tallowaminfrei Produkte (z. T. mit Unterzulassungen) Vorerntebehandlung *Ackerbaukulturen Wiesen/Weiden Stilllegung HUK *bei Angabe der Kultur (Getreide,Raps,Mais ) bezieht sich die Zulassung nur auf die genannte Kultur; - Stand: Jan Aufwandmenge in l oder kg/ha Dominator Neotec = D. Ultra, Clean Up Tecno, Pugarol, Berghoff G. Ultra Glyphosatgehalt in g je l,kg Unkräuter/Sikkation; (Lager-) Getreide (7 Tage Wartezeit) ohne Saat- und Braugetreide Sikkation; Brassica-/Senfarten (= Raps) ausgenommen zur Saatguterzeugung nach der Ernte/nach dem Wiederergrünen bis 2 Tage vor der Saat vor dem Auflauf bis 5 Tage nach der Saat (außer Raps) Anwendung mit nachfolgendem Umbruch, bzw. vor der Saat Einzelplanzenbehandlung (Ackerkratzdistel / Ampfer) Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, vor der Saat von Folgekulturen Wege und Plätze mit Holzgewächsen (NS 660) ja 5 Dominator 480 TF 480 3,75 3 3,75 2,25 3,75 3 3,75 Glyfos Dakar, Roundup Turboplus 680 2,65 2,65 1,6 1,6 2,12 2,65 ja Glyfos Supreme / Supreme ,4 2,4 3,2 4 ja Barclay Gallup Hi-Aktiv 490 3,7 2,9 3,7 2,2 Raps 2,2 2,9 3,7 Roundup Ultra ja 5 ja Durano = Clinic, Glyphogan, Profi Tage 5 3 Mais 4 ja 5 Touchdown Quattro Tage 5 3 Mais 5 5 ja Plantaclean 450 Premium ,2 4 3,2 4 Roundup Powerflex 480 3,75 3 3,75 3,75 3,75 3 3,75 Seite 5

6 Für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt Gräserherbizide wie Cato/Escep, Milagro forte, MaisTer flüssig u. a. zur Anwendung kommen sollen, sind die verqueckten Schläge früh zu pflügen. Dadurch erhält die Quecke gegenüber dem Mais einen ausreichenden Wachstumsvorsprung und kann schon im 3-4 Blattstadium des Maises mit einem der angegebenen Mittel behandelt werden. Von dieser Möglichkeit kann auf winderosionsgefährdeten Flächen jedoch kein Gebrauch gemacht werden, weil dort die Aussaat unmittelbar nach dem Pflügen zu erfolgen hat (vgl. Erosionsschutzverordnung ). Erosionsschutzverordnung Pflugverbot beachten Nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Bundesverordnung) gilt für landwirtschaftliche Flächen in Wind-erosionsgefährdeten Feldblöcken die Vorgabe, dass betroffene Ackerflächen nur bei Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden dürfen. Abweichend hiervon ist das Pflügen außer bei Reihenkulturen (Mais, ZR, Kartoffeln) mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr ab dem 1. März nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat zulässig. Das Verbot des Pflügens bei Reihenkulturen gilt nicht, soweit vor dem 1. Dezember Grünstreifen in einer Breite von mindestens 2,5 Metern und in einem Abstand von max. 100 Metern quer zur Hauptwindrichtung eingesät werden oder im Falle des Anbaus von Kartoffeln, soweit die Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung, d. h. in Nord-Südausrichtung (+- 45 o ), angelegt werden. Beide Ausnahmeregelungen sind relativ praxisfern. Die Landesverordnung in Niedersachsen eröffnet praxisnahe Möglichkeiten, von den genannten Bundesvorgaben abzuweichen. Hiernach ist der Pflugeinsatz auch auf stark winderosionsgefährdeten Flächen und bei Reihenkulturen (Mais, Kartoffeln, ZR) zwischen dem 1. März und dem 31. Mai möglich, wenn zwischen Ernte der Vorfrucht und dem Pflügen eine Bodendeckung sichergestellt wird durch eine aktive Begrünung o mit einer Zwischenfrucht (z.b. Roggen), o mit überwinterndem Feldgras, o durch eine über Winter stehen bleibende Untersaat, eine flache, nicht wendende Einarbeitung von Stoppeln oder Ernteresten der Vorfrucht oder das Belassen der gesamten Erntereste und die Aussaat unmittelbar nach dem Pflügen erfolgt. Anmerkung: Die nach der Silomais- bzw. CCM-ernte stehen gebliebenen Stoppeln gelten nicht als ausreichender Ernterest zur Bodenbedeckung. Deshalb muss im Herbst, wenn im nächsten Frühjahr wieder Mais angebaut und zu dessen Aussaat gepflügt werden soll, eine Begrünung (z. B. Zwischenfrucht-Roggen) eingesät werden. Dieses gilt nur für Feldblöcke, die als stark erosionsgefährdet eingestuft sind (s. z. B. ANDI-CD) und wenn der Mais in Reihenkultur (Reihenweiten > 45 cm) angebaut wird. Maisengsaaten (Reihenweiten < 45 cm) hingegen sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Das Stoppel- und Blattmaterial nach der Körnermaisernte wird hingegen als ausreichender Ernterest angesehen! Im Kartoffelbau gelten - nach Landesverordnung Niedersachsen - der Anbau (unmittelbar nach dem Pflügen) unter Folie oder Flies oder engmaschigem Netz oder einer vergleichbaren Abdeckung bis zum Reihenschluss sowie der Einsatz eines Kartoffelquerdammhäuflers beim Anlegen der Dämme als ausreichende Schutzmaßnahme. Bezirksstelle Oldenburg-Nord Bezirksstelle Ostfriesland Pflanzenbau und Pflanzenschutz Pflanzenbau und Pflanzenschutz Im Dreieck 12 Am Pferdemarkt Oldenburg Aurich Telefon Telefon Telefax Telefax jasmin.mueller@lwk-niedersachsen.de margot.aczel@lwk-niedersachsen.de Seite 6

7 Tab. 3: Wirkungsspektrum und Anwendungsbedingungen bei Grünlandherbiziden U 46 D-Fluid 2,4 D Berghoff U 46 M-Fluid Dicopur M CERIDOR MCPA MCPA Berghoff MCPA 500 Profi MCPA Wirkstoff g/l/kg 2,4-D 500 g/l MCPA 500 g/l max. zugelassene Aufwandmenge kg;l/ha bzw. g;mg/l 2,0 l/ha 2,0 l/ha Duplosan KV Mecoprop-P 600 g/l 3,0 l/ha Duplosan DP Dichlorprop-P 600 g/l 2,5 l/ha Banvel M Dicamba 30 g/l MCPA 340 g/l 6,0 l/ha Mai- Aug Mai- Aug Anwendungszeitraum Ampfer, Stumpfbl.- Ackerkratzdistel Brennessel Binsen Bärenklau Duwock / Sumpfschachtelhalm Gänsefuß- / Melde-Arten Seite 7 _ Giersch Hahnenfuß Hellerkraut Hirtentäschelkraut Knöterich-Arten Löwenzahn Schafgarbe Vogelmiere Wegerich-Arten Wiesenkerbel Wartezeit in Tagen Gewässerabstand Abstand von Saumstruktur mit > 3 m Breite - xx xxx - x xxx xx x xx(x) x - xx m xx - ++(+) - xx xxx - xx xxx xx - xx - - xxx m NT nach d. letzten xx (+) +(+) - xxx - - F** 1 m NT Nutzung 1) Spätsommer bis Herbst UND nach der letzten Nutzung bei cm Unkrauthöhe April- Sept. c ) xx (+) +(+) - - xx 28 1 m/50 % NT xx xx x(x) +(+) 2) x(x) - xx xx(x) (x) xxx x(x) xx x(x) xxx xx xxx xx x 14 5 m oder 1 m / 50 % Garlon 4 5) Mai- 10 m oder Triclopyr 480 g/l 2,0 l/ha +(+) xx(x) Aug. 1 m/ 90% Harmony SX 4) Vege- 5 m oder 1 Thifensulfuron 480,6 g/l 45 g/ha xxx (+) + - (+) (+) tation m/ 75% ** Generell gilt: Von allen Gräben, ob mit oder ohne Wasser, ist in Niedersachsen 1 m Sicherheitsabstand einzuhalten! Die weitergehenden Gewässerabstandsauflagen gelten im Regelfall nicht für gelegentlich wasserführende Gräben. x = Wirkungsbeurteilung für zugelassene Indikation 1) keine Anwendung von ** F = Wartezeit durch Anwendungszeitpunkt unbedeutend + = Wirkungsbeurteilung für zurzeit nicht zugelassene Indikation 2) Das Mittel hat zurzeit keine Indikationszulassung gg. die Große Brennessel F gilt bei Flächenbehandlung; 28 Tage bei Einzelpflanzenxxx bzw. +++ = durchschlagende Wirkung (mit Reserven) 3) Die Indikationszulassung besteht gegen die Große Brennessel behandlung xx bzw. ++ = gute Wirkung 4) Anwendung nicht im Ansaatjahr; Weidelgrasreiche Bestände nur im x bzw. + = befriedigende Wirkung Herbst behandeln () = Einschränkung 5) Anwendung zum 2. Aufwuchs bringt bessere Bekämpfungsergebnisse - = keine Wirkung; kein Eintrag = keine Bewertung als im Frühjahr oder Spätsommer NT 101 = 20 m mit 50 % Abdriftminderung NT 103 = 20 m mit 90 % Abdriftminderung NT 108 = 5 m Abstand + 20 m mit 75 % Abdriftminderung NT 109 = 5 m Abstand + 20 m mit 90 % Abdriftminderung Kosten (Herbst 2013) /ha NT NT NT

8 Tab. 3 Forts.: Wirkungsspektrum und Anwendungsbedingungen bei Grünlandherbiziden Fluxyr 200 EC/ Taipan Wirkstoff g/l/kg Fluroxypyr 200 g/l max. zugelassene Aufwandmenge kg;l/ha bzw. g;mg/l 1,8 l/ha Lodin Fluroxypyr 180 g/l 2,0 l/ha Ranger Starane Ranger Simplex Fluroxypyr 150 g/l Triclopyr 150 g/l Fluroxypyr 100 g/l Triclopyr 100 g/l Fluroxypyr 100 g/l Aminopyralid 30 g/l Anwendungszeitraum Vegetation / Mai- Aug Mai- Aug Ampfer, Stumpfbl.- Ackerkratzdistel Brennessel Binsen Bärenklau Duwock / Sumpfschachtelhalm Gänsefuß- / Melde-Arten Giersch Hahnenfuß Hellerkraut Hirtentäschelkraut Knöterich-Arten Löwenzahn Schafgarbe Vogelmiere Wegerich-Arten Wiesenkerbel Wartezeit in Tagen xx(x) (+) (+) +(+) +(+) / 21 xx(x) (+) (+) +(+) +(+) c) ) 2,0 l/ha Vegetation xx(x) - xxx 3) (+) + ++(+) xxx (+) Frühjahr 21 Sommer/ Herbst Gewässerabstand 5 m oder 1 m / 50 % Abstand von Saumstruktur mit > 3 m Breite Kosten (Herbst 2013) /ha NT m / 90 % NT m oder 1 m / 90% 3,0 l/ha Vegetation xx(x) - xxx 3) (+) + ++(+) xxx (+) 14 1 m NT 103 NT ,0 l/ha April-Sept. xxx xxx xxx (x) (x) (x) xxx x(x) xxx xxx xxx xx xxx xxx xxx xxx x 7 1 m NT ** Generell gilt: Von allen Gräben, ob mit oder ohne Wasser, ist in Niedersachsen 1 m Sicherheitsabstand einzuhalten! Die weitergehenden Gewässerabstandsauflagen gelten im Regelfall nicht für gelegentlich wasserführende Gräben. x = Wirkungsbeurteilung für zugelassene Indikation 1) keine Anwendung von ** F = Wartezeit durch Anwendungszeitpunkt unbedeutend + = Wirkungsbeurteilung für zurzeit nicht zugelassene Indikation 2) Das Mittel hat zurzeit keine Indikationszulassung gg. die Große Brennessel F gilt bei Flächenbehandlung; 28 Tage bei Einzelpflanzenxxx bzw. +++ = durchschlagende Wirkung (mit Reserven) 3) Die Indikationszulassung besteht gegen die Große Brennessel behandlung xx bzw. ++ = gute Wirkung 4) Anwendung nicht im Ansaatjahr; Weidelgrasreiche Bestände nur im x bzw. + = befriedigende Wirkung Herbst behandeln () = Einschränkung 5) Anwendung zum 2. Aufwuchs bringt bessere Bekämpfungsergebnisse - = keine Wirkung; kein Eintrag = keine Bewertung als im Frühjahr oder Spätsommer NT 101 = 20 m mit 50 % Abdriftminderung NT 103 = 20 m mit 90 % Abdriftminderung NT 108 = 5 m Abstand + 20 m mit 75 % Abdriftminderung NT 109 = 5 m Abstand + 20 m mit 90 % Abdriftminderung Seite 8 _

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