Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017"

Transkript

1 Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien

2 Inhalt Helpdesk (Nationale Auskunftsstelle) Informationsangebot Stoffbegriff Stoffgleichheit/Gemeinsames Dossier Zahlen/Statistik Ausnahmen 2

3 Einführung: Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin: Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS FB 5, Bundesstelle für Chemikalien (BfC): zuständige deutsche Behörde zur Umsetzung der REACH-Verordnung CLP-Verordnung Biozid-Verordnung Fachaufsicht durch BMUB 3

4 Nationale Auskunftsstelle Drei Verordnungen eine Auskunftstelle 4

5 Worum geht es? REACH (EG) Nr. 1907/2006 Registrierung Bewertung Regulierung von Chemikalien CLP (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung Kennzeichnung Verpackung von Gefahrstoffen Biozid (EU) Nr. 528/2012 Genehmigung von Biozidwirkstoffen, Zulassung von Biozidprodukten 5 ChemG: Bundesstelle für Chemikalien: Wahrnehmung der Funktion der nationalen Auskunftsstelle 5

6 Zusammenarbeit Bundesstelle für Chemikalien unterstützt durch Bewertungsstelle Umwelt Bewertungsstelle Arbeitsschutz Bewertungsstelle Verbraucherschutz 6

7 Europäische Vernetzung Helpdesks aller MS + NO, IS, LI Beobachter aus Kandidatenländern EU-Kommission ECHA Industrieverbände Informationsaustausch zur Umsetzung von REACH-, CLP- und Biozid-Verordnung gemeinsames Verständnis bei Auslegungsfragen Erstellung von FAQs Kompetenzbildung für nationale Helpdesks 7

8 Beantwortung von Anfragen BAuA Friedrich-Henkel-Weg Dortmund 0231/

9 Informationen im Internet 9

10 Informationsbroschüren 10

11 Erfolgreich registrieren

12 Warum REACH? Für die meisten Chemikalien lagen keine Information über ihre schädlichen Wirkungen auf Menschen & Umwelt vor: ca sog. Altstoffe für EINECS* gemeldet ca Stoffe in größeren Mengen (> 1 t/a) hergestellt & gehandelt deswegen: REACH Registrierung seit 1. Juni 2007 in Kraft *European inventory of existing commercial chemical substances 12

13 Kernelemente von REACH Registrierung - Ohne Daten kein Markt nur registrierte (geprüfte) Stoffe dürfen hergestellt/vermarket werden Evaluation von Daten und Stoffen ECHA bewertet die Dossiers Mitgliedstaaten bewerten die Stoffe Regulierung Beschränkungen und Authorisierung Beschränkung bei unannehmbarem Risiko Zulassung mit dem Ziel der Substitution von Chemikalien Kommunikation in der Lieferkette Weitergabe von Informationen zur sicheren Verwendung 13

14 Fristen (Phase-in Stoffe) REACH tritt in Kraft Vorregistrierung 1. Registrierungsfrist: alle > 1000 t/a; CMR; umweltgefährliche Stoffe 2. Registrierungsfirst: > 100 t/a 3. Registrierungsfrist: > 1 t/a

15 Registrierung Was? Wo? Alle hergestellten oder importierten Stoffe* in Mengen 1 Tonne/Jahr/Hersteller bzw. Importeur Wie? *Stoffe als solche, in Gemischen und in Erzeugnissen (bei gewollter Freisetzung) 15

16 Registrierung - Stoff Stoff (Art. 3 Nr.1) Chemisches Element und seine Verbindungen In natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren Einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe Einschließlich der bedingten Verunreinigungen Aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können Realstoff 16

17 Stoffbegriff Beispiel Ziel eines Herstellungsprozesses: 2-Chlortoluol Ergebnis der Herstellung (Realstoff) Reaktionsprodukt aus Bestandteilen (Idealstoffe) 2-Chlortoluol: CAS-Nr Chlortoluol: CAS-Nr Chlortoluol: CAS-Nr quantitative Analyse 88% 8% 4% Realstoff Reaktionsprodukt : Hauptbestandteilen und Verunreinigungen (und ggf. Additiven) 17

18 Registrierung Wer? EU-Hersteller und Importeure von Stoffen als solche oder in Gemischen EU-basierte Alleinvertreter, die von einem Hersteller außerhalb der EU benannt sind um Registrierungspflichten von Importeuren zu erfüllen Produzenten und Importeure von Erzeugnissen (wenn Erzeugnisse > 1 t/a Stoff enthalten & dieser freigesetzt werden soll (Art.7(1)) Wer nicht? nachgeschaltete Anwender (Formulierer, ) Händler 18

19 Registrierungen: Statistik Bis [ca.] Phase-in Stoffe Dossiers [ca.] Bis Phase-in Stoffe Stoffe Dossiers Bis Non-Phase-in + Phase-in Stoffe 19

20 Betroffenheit Erwartungen 2018 Von Registrierungen: aus DE (ca. 25%) Von Stoffen: 5657 von DE Firmen registriert (ca. 50%) > 40% der federführenden Registranten = DE-Unternehmen Anteil der Registrierungen aus kleinen & mittleren Unternehmen (KMU): % % Erwartungen der ECHA 2018: bis zu Dossiers zu Stoffen hoher Anteil an KMUs 20

21 2018: Herausforderungen Herausforderungen für KMUs: Was muss registriert werden? Zusammenarbeit im SIEF (Substance Information Exchange Forum): - Einigung zur Stoffidentität - Kommunikation - Datenanforderungen & -teilung - Verhandlungen EU-Kommission: Durchführungsverordnung zur Datenteilung 21

22 Artikel 11: Gemeinsame Einreichung Durchführungsverordnung (EU) 2016/9 der Kommission vom 5. Januar 2016 über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 OSOR: One substance, one registration (Ein Stoff, eine Registrierung) Stoffgleichheit umgesetzt im "gemeinsamen Dossier" 22

23 Artikel 11: Gemeinsame Einreichung Durchführungsverordnung (EU) 2016/9 Ziel: Fairness, Transparenz und Nicht-Diskriminierung bei Datenteilung Registranten sollen nur für die Daten zahlen, die sie auch benötigen (Art. 27 Abs. 3, Art. 30 Abs.1) Gilt auch bei der Beteiligung an administrativen Kosten Modell zur Kostenteilung soll zukünftige Entwicklungen berücksichtigen, z.b. zukünftige Registranten, Stoffbewertung Reimbursement: soll Kostenneuverteilung/-rückerstattung regeln, wenn neue Registranten Möglichkeit der Abweichung (opt-out) für Mitregistranten Auch bei opt-out bleibt der Registrant Teilnehmer des gemeinsamen Dossiers Keine individuelle Einreichung eines Dossiers neben gemeinsamen Dossier 23

24 Gemeinsames Dossier Artikel 11 Gemeinsame Einreichung 1. Federführenden Registrant Gemeinsam: Einreichen von Informationen Artikel 10 Buchstabe a Ziffern iv, vi, vii und ix Artikel 10 (iv) Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes (vi) Einfache Studienzusammenfassungen (vii) Qualifizierte Studienzusammenfassungen (ix) Versuchsvorschläge 24

25 Gemeinsames Dossier Artikel Jeder Mitregistrant Gesondert: Einreichen von Informationen Artikel 10 Buchstabe a Ziffern i, ii, iii und x Optional: Einreichen von Informationen Artikel 10 Buchstabe a Ziffer v und Buchstabe b gesondert oder vom federführenden Registranten Artikel 10 (i) Identität des Registranten (ii) Identität des Stoffes (iii) Angaben zu Herstellung und Verwendung (x) Expositionsinformationen (Stoffe 1-10 t/a) (v) Leitlinien für die sichere Verwendung (b) Stoffsicherheitsbericht 25

26 Definierte Stoffe Gleichheit 1. mono-constituent substances: Hauptbestandteil (Idealstoff) 80% 2. multi-constituent substances: Hauptbestandteile (Idealstoffe) 10% und < 80% Einfache Regeln für Gleichheit: Stoffe identisch, wenn Hauptbestandteil(e) gleich Datenumfang (gemeinsames Dossier), abhängig von Diversität der Realstoffe Unterschiedliche Reinheiten Unterschiedliche Verunreinigungsprofile Verhältnis der Hauptbestandteile (multi-constituent) unterschiedlich Erste Näherung: Hauptbestandteile bestimmen die Eigenschaften eines Realstoffes 26

27 Fragen zum gemeinsamen Dossier Können gleiche Stoffe unterschiedliche Eigenschaften haben? Ja, weil Stoffe unter REACH Realstoffe sind, d.h. Einfluss von Reinheit, Bestandteilen, Verunreinigungen usw. Können gleiche Stoffe unterschiedlich eingestuft sein? Ja, weil Stoffe unter REACH Realstoffe sind, d.h. unterschiedlich gefährliche Bestandteile können zu unterschiedlicher Einstufung des Realstoffes führen Müssen gleiche Stoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften/ Einstufungen in einem gemeinsamen Dossier registriert werden? Ja, aber mit Konsequenzen z.b. für den Umfang des Datensatzes oder Risikomanagementmaßnahmen der einzelnen Hersteller 27

28 Was passiert, wenn nicht registriert wird? Ohne Daten kein Markt: Artikel 5 Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen dürfen nur dann in der Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie registriert wurden. aber: Es gibt auch Ausnahmen von der Registrierungspflicht. 28

29 Anwendungsbereich von REACH: Artikel 2 Vollständig ausgenommen von REACH sind gemäß Artikel 2 Absatz 1: radioaktive Stoffe Stoffe in der zollamtlichen Überwachung (z.b. im Transitverkehr) nicht-isolierte Zwischenprodukte die Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß Artikel 2 Absatz 2: Abfall: gilt nicht als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis 29

30 Artikel 2 Absatz 5 Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Titel V (Nachgeschaltete Anwender) Titel VI (Bewertung) Titel VII (Zulassung) gelten, soweit ein Stoff wie folgt verwendet wird: in Human- oder Tierarzneimitteln in Lebensmitteln oder Futtermitteln, einschließlich der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff als Aromastoff in Lebensmitteln als Zusatzstoff für die Tierernährung für die Tierernährung Benzoesäure (E 210) Vanillin 30

31 Artikel 2 Absatz 7 (a) Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Titel V (Nachgeschaltete Anwender) Titel VI (Bewertung) gelten für die in Anhang IV aufgeführten Stoffe Begründung: Es liegen ausreichende Informationen über diese Stoffe vor, so dass davon ausgegangen wird, dass sie wegen ihrer inhärenten Stoffeigenschaften ein minimales Risiko verursachen. 31

32 Anhang IV Anhang IV enthält 40 Stoffe, unter anderem 32

33 Artikel 2 Absatz 7 (b) Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Titel V (Nachgeschaltete Anwender) Titel VI (Bewertung) gelten für die in Anhang V aufgeführten Stoffe Begründung: eine Registrierung dieser Stoffe wird für unzweckmäßig/unnötig gehalten die Ausnahme beeinträchtigt nicht die Ziele der REACH-Verordnung 33

34 Anhang V Anhang V der REACH-Verordnung umfasst: Stoffe Stoffgruppen teilweise komplexe Beschreibungen der Bedingungen unter denen ein Stoff ausgenommen ist Leitlinien zu Anhang V - Ausnahmen von der Registrierungspflicht 34

35 Anhang V Einträge 7/8: Naturstoffe 7. Folgende Naturstoffe (nicht chemisch verändert): Mineralien Erze Erzkonzentrate Erdgas, roh und verarbeitet Rohöl Kohle 8. Andere Naturstoffe als in Eintrag 7 (nicht chemisch verändert): Voraussetzungen: erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich sind nicht persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) sind nicht sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vpvb) sind nicht ebenso besorgniserregend sind wie in Artikel 57 (f) aufgeführt (z.b. hormonell wirksam) 35

36 Naturstoffdefinition gemäß Artikel 3 Absatz 39: Naturstoff: natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen. andere Verfahren sind nicht abgedeckt (z.b. Einsatz von Lösungsmitteln, Extraktion mit CO 2, ) Registrierungspflicht 36

37 Beispiel Naturstoff Beispiel: Gips synthetischer Stoff Gips, bergmännisch abgebaut: Naturstoff, wenn er mit den genannten Methoden gewonnen wird keine Registrierungspflicht Gips aus Rauchgasentschwefelung: synthetischer Stoff, wird nicht über den Naturstoff-Eintrag abgedeckt Registrierungspflicht [ggf. Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 7d) (Recycling)] 37

38 Artikel 2 Absatz 7 (c) Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Titel V (Nachgeschaltete Anwender) Titel VI (Bewertung) gelten für reimportierte Stoffe, wenn: der wieder eingeführte Stoff mit dem ausgeführten Stoff identisch ist dem Reimporteur für den ausgeführten Stoff die Informationen nach den Artikeln 31 oder 32 übermittelt wurden SDB ggf. Informationen bei Stoffen ohne SDB Dokumentation durch betroffene Firmen (Überwachung) 38

39 Artikel 2 Absatz 7 (d) Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Titel V (Nachgeschaltete Anwender) Titel VI (Bewertung) gelten für aus Abfall zurückgewonnene Stoffe, wenn: der identische Stoff bereits nach Titel II registriert wurde (die Registrierung muss dabei nicht innerhalb der Lieferkette erfolgt sein) und die Informationen nach den Artikeln 31 oder 32 vorliegen jeder Recycling-/Rückgewinnungsprozess (z.b. auch Schreddern) Herstellung im Sinne von REACH 39

40 Recycling Übergang: Abfall Stoff/Gemisch Herstellung Verwendung Stoff Gemisch Abfall Recycling Herstellung Stoff Gemisch REACH AbfRRL REACH Ende der Abfalleigenschaft: Entscheidung unter der Abfall-Rahmenrichtlinie (AbfRRL) z.b. Kriterien für Abfallende 40

41 Artikel 2 Absatz 8 Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Kapitel 1 Titel VII (Zulassung) gelten für folgende Stoffe: standortinterne isolierte Zwischenprodukte transportierte isolierte Zwischenprodukte Aber: Registrierung nach Artikel 17 & 18! Ggf. mit reduzierten Informationsanforderungen Voraussetzung: streng kontrollierte Bedingungen 41

42 Artikel 2 Absatz 9 Partielle Ausnahmen von den REACH-Pflichten nach Titel II (Registrierung) Titel VI (Bewertung) gelten für Polymere gemäß Artikel 3 Absatz 5 bestehen aus unterschiedlich langen Molekülketten die so über einen Molekulargewichtsbereich verteilt sind, dass keine einzelne Molekülspezies zu mehr als 50% (w/w) enthalten ist enthalten gleichzeitig mehr als 50% (w/w) Polymerketten aus mind kovalent gebundenen Monomereinheiten bzw. Reaktanten 42

43 Monomerstoffe und andere Stoffe Polymere sind zwar von der Registrierungspflicht ausgenommen aber: unter bestimmten Bedingungen entstehen Registrierungspflichten für die im Polymer enthaltenen Monomerstoffe und andere Stoffe Voraussetzungen: a) das Polymer besteht zu mindestens 2 % (w/w) aus einem derartigen Monomerstoff/anderen Stoff b) die Gesamtmenge dieses Monomerstoffes/anderen Stoffes beträgt mindestens 1 t/a Registrierungspflicht 43

44 Weitere Sonderregelungen Artikel 15 Artikel 24 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Biozidwirkstoffe gelten als registriert Neustoffanmeldungen gelten als Registrierungen Artikel 9 Stoffe in Forschung & Entwicklung Ausnahme für 5 Jahre (mögl. Verlängerung um 5/10 Jahre) 44

45 Fragen? Kontakt: Tel.: Fax: Danke für die Aufmerksamkeit 45

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr.

Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zulassung - Vergleich Primärherstellung

Mehr

Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden

Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Abfall und REACH - Berührungspunkte Recycling/Herstellung/Stoffidentität Beispiele für Recycling

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure?

Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure? REACH-Veranstaltung der BAuA Vorregistrierung und Registrierung unter REACH Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure? Dortmund, 18. September 2007 Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien,

Mehr

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme für den REACH-Prozess Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Inhalt REACH-IT IUCLID 5.4 Was ist neu? Registrierung 2013

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand

Mehr

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG

Mehr

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische

Mehr

REACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

REACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide REACH und TPEs Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Workshop Thermoplastische Elastomere (TPE) im Fokus - Frankfurt 28.

Mehr

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Zum 31. Mai 2018

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt

Mehr

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis Informationsveranstaltung: CLP/GHS in der Praxis Wien 12. November 2010 ECHA Abteilung Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Abteilung

Mehr

REACH Verordnung VCI - Helpdesk

REACH Verordnung VCI - Helpdesk REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung

Mehr

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Inhaltsverzeichnis

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Inhaltsverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur,

Mehr

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Recy & DepoTech 2016 Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagment Rechtlich-technische Aspekte Christian

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden einer

Mehr

Grundzüge der REACH-Verordnung

Grundzüge der REACH-Verordnung Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 21.02.2013, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden

Mehr

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht

Mehr

Behördenkommunikation und -aufgaben

Behördenkommunikation und -aufgaben Behördenkommunikation und -aufgaben Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Aufgaben und Aufbau der Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) Aufgaben der Mitgliedstaaten,

Mehr

II Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

II Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Vorbemerkung Die REACH-Verordnung verlangt, dass Sicherheitsdatenblätter von sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an diese

Mehr

Die EU-Verordnung REACH

Die EU-Verordnung REACH Die EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? Prof. Dr. Bertram Wagner, Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Leipzig - www.arbeitsschutz.sachsen.de rechte Seite: A - Z Gefahrstoffe

Mehr

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen INHALT EINLEITUNG Was ist REACH?... 5 TEIL A: ERLÄUTERUNGEN...

Mehr

Die neue EU-Verordnung REACH

Die neue EU-Verordnung REACH Die neue EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? FASI-Veranstaltung am 03.April 2008 in Chemnitz Dr. Bertram Wagner, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit www.arbeitsschutz-sachsen.de

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

Beschränkung Auflage bzw. Verbot für Herstellung, Verwendung oder Inverkehrbringen

Beschränkung Auflage bzw. Verbot für Herstellung, Verwendung oder Inverkehrbringen 1 Altstoffe Stoffe, die im Altstoffregister der Europaeischen Gemeinschaften EINECS (Abl. EG Nr. C 146 A vom 1990-06-15) in der jeweils jüngsten im ABl. der Europaeischen Gemeinschaften veröffentlichten

Mehr

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018 Unterstützung von KMUs REACH 2018 REACH wie geht das? 15 April 2015, Berlin Dr. Doris Thiemann Europäische Chemikalienagentur Helsinki Übersicht Warum? Zielsetzung Wer? Akteure Wann? Registrierungsperiode

Mehr

REACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05.

REACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05. REACH und Kunststoffrecycling t der aktuelle Stand Lars Tietjen 10.05.2011 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 REACH und Kunststoffrecycling Hinweise zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO

Mehr

Überblick. 4. Die Überwachung von REACH in der EU -Informationsfluss und Aufgaben- 5. Ausblick

Überblick. 4. Die Überwachung von REACH in der EU -Informationsfluss und Aufgaben- 5. Ausblick Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 11.02.2014, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium

Mehr

REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe

REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Leitfaden zur Chemikalienverordnung REACH REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Viele chemische Stoffe auf dem europäischen Markt sind bislang nicht auf ihre Gefährlichkeit

Mehr

REACH und die Kosmetikbranche

REACH und die Kosmetikbranche REACH und die Kosmetikbranche Salzburg, 10.11.2006 Mag. Thomas Wimmer WKÖ, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik Email: thomas.wimmer@wko.at Tel. 0590 900 4393 Überblick Inhalt des Vortrags: Stand des

Mehr

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce 2 Das Projekt Der Ablauf Ergebnisse Überwachung nach REF2 1 - Das Projekt zweites EU-Projekt zu REACH Überwachung von Bestimmungen

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Dr. Michael Raupach, ZRR 1

Dr. Michael Raupach, ZRR 1 Die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Übersicht Einführung Grundzüge der REACH-Verordnung Entscheidungen unter REACH Formale Fragen des Widerspruchsverfahrens Der Board of Appeal

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Die REACH-Verordnung: Das geht uns ALLE an.

Die REACH-Verordnung: Das geht uns ALLE an. Die REACH-Verordnung: Das geht uns ALLE an. Steht für... Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical substances Registration (Registrierung) Stoffbewertung, Dossier-Erstellung und

Mehr

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung

Mehr

REACH für nachgeschaltete Anwender

REACH für nachgeschaltete Anwender REACH für nachgeschaltete Anwender Referent: Dr. Erwin Pfleging Ort/Datum: IHK Karlsruhe, 26.11.2007 Beispiel Fragebogen der Fa. Imhoff & Stahl Eingang 19.06.2007, SPITZNER Arzneimittel, Ettlingen 2 Imhoff

Mehr

REACH-Info 3. Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren

REACH-Info 3. Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren REACH-Info 3 Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren Wenn Sie Fragen zu REACH haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel

Mehr

Chemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen

Chemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen Chemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen Basierend auf EG-Richtlinie 67/548/EWG, EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) und 1272/2008 (CLP) Chemikaliengesetz 1 Zweck des Gesetzes Zweck

Mehr

REACH - Grundzüge der neuen europäischen Chemikalienpolitik

REACH - Grundzüge der neuen europäischen Chemikalienpolitik REACH - Grundzüge der neuen europäischen Chemikalienpolitik Stand 01/2007 Inhalt Seite Gesetzliche Grundlage... 2 Betroffene Akteure... 2 Betroffene Stoffe... 3 Vorbereitung auf REACH... 5 Hilfe bei der

Mehr

REACH ist da! - Was ist mit Abfall und Sekundärrohstoffen? -

REACH ist da! - Was ist mit Abfall und Sekundärrohstoffen? - Aktuelles aus dem Abfallrecht 03. Juli 2007 Schloss Waldthausen, Mainz-Budenheim REACH ist da! - Was ist mit Abfall und Sekundärrohstoffen? - Dr. Hubert Lendle VCI Rheinland-Pfalz 03.07.2007 Aktuelles

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission über die an die Europäische

Mehr

Inhaltsangabe. Inhaltsangabe

Inhaltsangabe. Inhaltsangabe Behördliche Unterstützung zur SEA unter REACH Informations- und Beratungsangebote der Bundesstelle für Chemikalien Philipp Hennig Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Bundesstelle

Mehr

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006

Mehr

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die

Mehr

Registration Evaluation Authorisation of CHemicals

Registration Evaluation Authorisation of CHemicals Beratung zum neuen EU-Chemikalienrecht Registration Evaluation Authorisation of CHemicals 1 Was ist REACH? REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung 1907/2006/EG Verordnung zur Registrierung, Bewertung,

Mehr

REACH. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union

REACH. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union Industrieverband Körperpflegeund Waschmittel e.v. REACH Das Chemikalienrecht der Europäischen Union Eine Kurzbeschreibung zur Bedeutung von REACH für kosmetische Mittel, Hygieneerzeugnisse und Wasch, Pflege

Mehr

Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015

Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015 Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Mehr

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

REACH-Umsetzung/REACH-Review

REACH-Umsetzung/REACH-Review 3. Dezember 2012 REACH-Umsetzung/REACH-Review Dr. Gerd Romanowski REACH-Umsetzung: Wo stehen wir heute? Registrierung von Stoffen 1.000 t/a + bestimmte gefährliche Stoffe Meldung in das Einstufungs- und

Mehr

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung

Mehr

Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS

Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS Die EU-Verordnung REACH Seit dem September des Jahres 1981 verpflichtet das damals neue Chemikaliengesetz (ChemG) Hersteller und Importeure, Stoffe anzumelden,

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht REACH CLP Emrah Turudu Themen Wichtige Neuerung in REACH Wichtige Neuerungen bezüglich CLP Wie bleibt man informiert 2 Chemikalienrecht in der EU und AT Chemikalienmanagement:

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Ein halbes Jahrzehnt REACH

Ein halbes Jahrzehnt REACH Ein halbes Jahrzehnt REACH Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft siemens.com/answers Einführung 2 Registrierung 11 Bewertung 19 Lieferkette 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung Chemikalienrecht in der

Mehr

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen

Mehr

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard

Mehr

Substance for Success. B -3 REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien

Substance for Success. B -3 REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien Substance for Success. B -3 REACH Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien REACH Hintergrund und Auswirkungen für die Lack- und Kunststoffindustrie, Maßnahmen zur Umsetzung bei BYK

Mehr

Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014

Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation Heidenheim, 2014 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation 1. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement@Voith 2. RoHS 3. REACH 4. Sicherheitsdatenblatt

Mehr

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin 24.08.2015 Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin Kurz gesagt: Auf Grund von Firmen-Anfragen und aktuellen Diskussionen zur REACH-Registrierung in der letzten Registrierungsphase

Mehr

Freihandel - Potentiale und Unsicherheiten für die Schmierstoffindustrie TTIP vs. REACH. Dr. Baumgärtel

Freihandel - Potentiale und Unsicherheiten für die Schmierstoffindustrie TTIP vs. REACH. Dr. Baumgärtel Freihandel - Potentiale und Unsicherheiten für die Schmierstoffindustrie TTIP vs. REACH Dr. Baumgärtel 05.08.2015 Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) Die Weltwirtschaft wandelt sich rasant

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

Leitfaden Erste Schritte REACH

Leitfaden Erste Schritte REACH Leitfaden Erste Schritte REACH Verfasser: Dr. Arndt Böker Stand: 18.09.2008 Dieser Leitfaden richtet sich an alle Lieferanten und Unterlieferanten der BEKO-Unternehmensgruppe, welche dieser Waren zur Verfügung

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

ExFo Green Manufacturing. Aufgaben von Lieferanten von Erzeugnissen Umgang mit Kandidatenstoffen. Dr. Raimund Weiß

ExFo Green Manufacturing. Aufgaben von Lieferanten von Erzeugnissen Umgang mit Kandidatenstoffen. Dr. Raimund Weiß ExFo Green Manufacturing Aufgaben von Lieferanten von Erzeugnissen Umgang mit Kandidatenstoffen Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Abgrenzung Stoffe/Gemisch vs. Erzeugnis Meldepflichten Artikel 7 Informationspflichten

Mehr

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)

Mehr

REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel

REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien Was bedeutet REACH? Die REACH-Verordnung

Mehr

REACH auf einen Blick

REACH auf einen Blick für Anwender Ausgangslage Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Systems zur Regelung von Stoffgefahren mangelhafte Transparenz in der Produktkette hohe Kosten im Gesundheitswesen durch stoffbedingte Erkrankungen

Mehr

REACH und ECHA. Einführung und Stand der Dinge

REACH und ECHA. Einführung und Stand der Dinge REACH und ECHA Einführung und Stand der Dinge Neue europäische Chemikalienpolitik erforderlich Die vorhandene EU-Chemikaliengesetzgebung war ein Flickwerk aus verschiedenen Richtlinien und Verordnungen.

Mehr

Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung

Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Berlin, 22.November 2007 Dr. Ann Bambauer Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung 2. REACH-Symposium 22. November 2007 Die neue Europäische Chemikalienagentur in Helsinki REACH VERORDNUNG (EG)

Mehr

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur Einstufung und Kennzeichnung in Registrierungsdossiers Ausfüllen der C&L-Abschnitte von IUCLID 5 Registrierungsdossier Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation EuroWindoor Information REACH REACH - Eine Kurzinformation August 2016 Ausgabe August 2016 EuroWindoor Information REACH In Zusammenarbeit mit: Technische Angaben und Empfehlungen dieser Mitgliederinfo

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2006R1907 DE 27.06.2009 005.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B C1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006

Mehr

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................................................... V Teil I. Einleitung............................................................ 1 1. Kunststoffe und Kunststoffrecycling........................................

Mehr

REACh - Information für Recycling-Baustoffe

REACh - Information für Recycling-Baustoffe REACh - Information für Recycling-Baustoffe European Quality Association for Recycling e. V. Juni 2010 EQAR European Quality Association for Recycling e. V. Inhalt 1. Vorwort 3 2. Die REACh-Verordnung

Mehr

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung

Mehr

Welcome to PHOENIX CONTACT

Welcome to PHOENIX CONTACT Welcome to PHOENIX CONTACT REACh aus der Sicht eines Komponentenherstellers COG (Component Obsolescence Group) Deutschland e.v. 2. Quartalsmeeting 2011 in Zandt Jürgen Husemann / 27.06.2011 PHOENIX CONTACT

Mehr