7. Was ist das Schichtenmodell des EPP 2.0 und wann ist es anwendbar? 5

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1 FAQ zu den Eckpunkten für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genre Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation (EPP 2.0)

2 1. Für wen gilt das EPP 2.0? Wann fällt eine Produktion unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0? Ab wann gilt das EPP 2.0? Warum werden bei der Bezugnahme auf die tariflichen Mindestgagen des TVFFS die Berufsbilder Kamera, Schnitt und Ton bei dokumentarischen Produktionen ausdrücklich ausgenommen? Wann werden Pensionskassen-Beiträge erstattet? Werden die von der KEF zusätzlich anerkannten Mittel zur Umsetzung der Eckpunkte 2.0 auch wirklich dafür eingesetzt? Was ist das Schichtenmodell des EPP 2.0 und wann ist es anwendbar? 5 8. Was ist das ARD-Leistungsmodell des EPP 2.0? Wie und wann werde ich an Erlösen beteiligt? Welche Kalkulationsposten werden von den Rundfunkanstalten akzeptiert? Wie und wann können Pitchingkosten erstattet werden? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Anwendung der Eckpunkte habe? / 7

3 1. Für wen gilt das EPP 2.0? Bei den Eckpunkten für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire und Dokumentation (EPP 2.0), die die ARD-Landesrundfunkanstalten Ende 2015 veröffentlicht haben,handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten. Das EPP 2.0 gilt wie auch die Vorgängerpapiere für alle Produzenten/innen unabhängig von ihrer Verbandszugehörigkeit. D.h.: jede/r Produzent/in kann sich wenn die entsprechende Produktion unter den Anwendungsbereich fällt darauf berufen, muss es aber nicht. 2. Wann fällt eine Produktion unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0? Das EPP 2.0 bezieht sich auf Produktionen im Auftrag der ARD-Landesrundfunkanstalten oder der Degeto in den Genres Fiktion, Unterhaltung (mit Ausnahme von Talkshows) und Dokumentation. Es gilt seit dem Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Werbegeschäftsführer haben zur Sicherung der Qualität des Vorabendprogramms beschlossen, den/die Produzenten/in auch für Produktionen für den Vorabend (die im Namen der Werbegesellschaften beauftragt werden) vergleichbare Leistungen nach dem Eckpunktepapier zu gewähren. Das EPP 2.0 gilt im Gegensatz zu den beiden Vorgängerpapieren neben vollfinanzierten Auftragsproduktionen nun auch für teilfinanzierte Auftragsproduktionen. So werden bspw. auch für diese die Bürgschaftskosten erstattungsfähig. Für die Frage, ob eine Mischproduktion unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0 fällt, ist analog den Richtlinien des ARD-Produzentenberichts die Frage der Gesamtverantwortung für die Herstellung der Produktion entscheidend. Liegt diese beim/bei der Produzenten/in, ist die Produktion als Auftragsproduktion anzusehen und fällt somit unter das Eckpunktepapier. Liegt diese beim Sender, dann nicht. Das EPP 2.0 umfasst innerhalb der Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentationen möglichst alle darunter einzuordnenden Subgenre. In Grenzfällen 2 / 7

4 ist das Projekt dort einzuordnen, wo der inhaltliche Schwerpunkt liegt; im Fall Dokutainment also entweder Dokumentation oder Unterhaltung. Animationsproduktionen fallen dann unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0, wenn sie inklusive der Animationsteile einem der Genre Fiktion, Unterhaltung oder Dokumentation zuzuordnen sind. Produktionen für den Kinderkanal fallen dann unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0, wenn sie einem der Genres Fiktion, Unterhaltung oder Dokumentation zuzuordnen sind. Geförderte Produktionen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0, weil hier der Rechteerwerb durch die ARD-Landesrundfunkanstalt im Rahmen der Förderung eigenen Regeln unterliegt. Anders verhält es sich bei dem ARD-Leistungsmodell (Eckpunkt 8). Der Anwendungsbereich des Leistungsmodells geht über den des EPP 2.0 hinaus. Obwohl sich das EPP 2.0 nur auf die vertragliche Ausgestaltung voll- und teilfinanzierter Auftragsproduktionen ohne Förderung bezieht, können beim Leistungsmodell auch geförderte Produktionen prämiert werden. Diese Unterscheidung wurde bewusst getroffen, denn durch das ARD-Leistungsmodell sollen die erfolgreichsten Produktionen, die in Zusammenarbeit mit einem/r Produzenten/ in entstanden, prämiert werden mit dem Ziel, Innovation und Qualität durch die Vergabe von Entwicklungsverträgen zu fördern. Die Frage der Herstellungsform ist irrelevant. 3. Ab wann gilt das EPP 2.0? Das EPP 2.0 gilt seit dem mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen, die ausdrücklich erst den Beginn zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen (siehe Details in Eckpunkt 14). Maßgeblich für die Geltung des EPP 2.0 ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 3 / 7

5 4. Warum werden bei der Bezugnahme auf die tariflichen Mindestgagen des TVFFS die Berufsbilder Kamera, Schnitt und Ton bei dokumentarischen Produktionen ausdrücklich ausgenommen? Für Kamera, Schnitt und Ton ist der Mantel- und Gagentarifvertrag im Falle dokumentarischer Produktionen nicht bestimmend, weil die Systematik der Vorgängerpapiere im neuen Eckpunktepapier fortgeführt werden soll. Der Verweis auf den Mantel- und Gagentarifvertrag der Produzentenallianz war zuvor nur im Eckpunktepapier für Fiktionales aus dem Jahr 2009 enthalten, nicht aber im Papier für dokumentarische Produktionen aus dem Jahr Mit dem EPP 2.0 gelten die Mindestgagen genreübergreifend grundsätzlich auch für dokumentarische Produktionen. Nur für die Gewerke Kamera, Schnitt und Ton wird eine Ausnahme gemacht, um den breiten Anforderungen des Genres von kurzen journalistischen Formaten (ab 15 Minuten Länge) bis zum abendfüllenden Dokumentarfilm (90 Minuten und mehr) zu entsprechen. 5. Wann werden Pensionskassen-Beiträge erstattet? Bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen werden die nachgewiesenen Beiträge (Arbeitgeberanteile) zu 100% von den Landesrundfunkanstalten/ der Degetoerstattet. D.h.: der/die Produzent/in führt die Beiträge (Arbeitgeberanteile) an die Pensionskasse Rundfunk (PKR) ab und bekommt sie auf Nachweis von der auftraggebenden Landesrundfunkanstalt/der Degeto erstattet. Die Regelung gilt seit dem Werden die von der KEF zusätzlich anerkannten Mittel zur Umsetzung der Eckpunkte 2.0 auch wirklich dafür eingesetzt? Die von der KEF für die Umsetzung des EPP 2.0 zusätzlich anerkannten Mittel für den Zeitraum 2017 bis 2020 sind zweckgebunden und werden von den Landesrundfunkanstalten ausschließlich für die Umsetzung der Eckpunkte eingesetzt. 4 / 7

6 7. Was ist das Schichtenmodell des EPP 2.0 und wann ist es anwendbar? Das Schichtenmodell bietet einen Handlungsrahmen, wenn das seitens der Anstalt(en) zur Verfügung stehende Budget nicht zu 100 Prozent die Kosten der beidseitig abgestimmten Kalkulation abdecken kann. Ebenso ist es anwendbar, wenn ein/e Produzent/in von Anbeginn mit einem eigenen Finanzierungsanteil einsteigen möchte, um sich bestimmte Rechte zu sichern, auch wenn die Landesrundfunkanstalten in der Lage wären, das gemeinsam kalkulierte Budget vollständig zu tragen. Voraussetzung ist, dass sich die Landesrundfunkanstalten einverstanden erklären, die Verwertungsrechte gegen Finanzierungsbeteiligung zu teilen. In beiden Fällen handelt es sich im Ergebnis um teilfinanzierte Auftragsproduktionen, die seit dem unter den Anwendungsbereich des EPP 2.0 fallen. Das Schichtenmodell beziffert in Korridoren diewerthaltigkeit von Rechten und ermöglicht durch seine Flexibilität, sowohlden Anforderungen der unterschiedlichen Genres als auch der Dynamikdes Marktes zu entsprechen. Es bietet eine Struktur, innerhalb derer Sendervertreter/innen undproduzenten/ innen Einigkeit über eine faire Aufteilung von Verwertungsrechtenam konkreten Produkt herstellen können. Eine Verpflichtung für den/die Produzenten/in zur Mitfinanzierung besteht nicht. Insbesondere werden Produzenten/innen nicht in die Finanzierung einer gemeinsam mit der Landesrundfunkanstalt festgestellten Finanzierungslücke gedrängt. 8. Was ist das ARD-Leistungsmodell des EPP 2.0? Mit dem Leistungsmodell wollen die ARD-Landesrundfunkanstalten Produzenten/innen unterstützen, neue, qualitativ ansprechende, innovative, aberauch wettbewerbsfähige Produkte sowohl für die ARD-Landesrundfunkanstaltenals auch für den internationalen Markt zu entwickeln. Besondere qualitative Leistungen, die sich in herausragenden und prestigeträchtigen Preisen und Nominierungen niederschlagen, werden nach einem Referenzmodell mit Punkten bewertet. Auch die programmliche Nutzung findet Berücksichtigung. Für die jeweils genrespezifisch besten zehn Produktionen 5 / 7

7 eines Jahres gibt es einen neuen zweckgebundenen Entwicklungsvertrag für ein neues ARD-Projekt. Das Leistungsmodell bezieht neben Fiktion, Dokumentation und Unterhaltung auch Kinder- und Animationsproduktionen mit ein. Insgesamt gibt es sieben Kategorien. Es gehen also jährlich insgesamt 70 Prämien in Form von zweckgebundenen Entwicklungsverträgen für ein neues Projekt für die ARD an die Auftragsproduzenten/innen. Dafür stehen bis in das Jahr 2020 jährlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die bereits bestehenden Entwicklungsetats in den Häusern sind davon unabhängig. 9. Wie und wann werde ich an Erlösen beteiligt? Seit dem werden Produzenten/innen mit 16 Prozent an sämtlichen Bruttoerlösen der ARD-Landesrundfunkanstalten (abzüglich nachgewiesener Synchronisationskosten) beteiligt. Das bedeutet sowohl für voll- als auch für teilfinanzierte Produktionen, dass die Bruttobeteiligunggreift, wenn der maßgebliche Produktionsvertrag und der Verwertungsvertragnach dem geschlossen wurden. Bei teilfinanzierten Produktionen kommen die ARD-Landesrundfunkanstalten den Produzenten/innen zusätzlich entgegen. Produzenten/innen werden seitens der Landesrundfunkanstalten an den Bruttoerlösen der Rechte, die bei den Landesrundfunkanstalten verblieben sind, beteiligt. Zugleich verzichten die Landesrundfunkanstalten auf eine Beteiligung an den Erlösen der Produzenten/innen. 10. Welche Kalkulationsposten werden von den Rundfunk anstalten akzeptiert? Alle im EPP 2.0 aufgeführten Kalkulationspositionen werden von den ARD- Landesrundfunkanstalten grundsätzlich akzeptiert. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht, wenn eine der genannten Kalkulationspositionen bei der konkreten Produktion produktionsspezifisch offensichtlich nicht geboten ist. 6 / 7

8 11. Wie und wann können Pitchingkosten erstattet werden? Voraussetzung für die Erstattung von Pitchingkosten ist die schriftliche Aufforderung zur Abgabeeines Angebotes durch eine Landesrundfunkanstalt oder die Degeto. Die inhaltlichen Anforderungen und die Höhe der Erstattung werden im EPP 2.0 geregelt. 12. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Anwendung der Eckpunkte habe? Zur Klärung grundsätzlicher Anwendungsfragen ist eine Schiedsstelle eingerichtet worden. Die Schiedsstelle greift nicht in laufende Verhandlungen ein, sondern befasst sich im Nachhinein mit konkret benannten grundsätzlichen Anwendungsfragen der Eckpunkte. Sie nimmt auch keine zweite Kalkulationsprüfung vor. Produzenten/innen und Landesrundfunkanstalten können ihre grundsätzlichen Fragen zum EPP 2.0 bei einer Vertrauensperson einreichen. Diese Themen werden gesammelt, abstrahiert, anonymisiert und an zwei Terminen pro Jahr grundsätzlich in der Schiedsstelle besprochen. Als Vertrauensperson wurde Herr Ulrich Lenze berufen. Er war bis Ende 2014 Vorsitzender Geschäftsführer der Cinecentrum-Deutsche Gesellschaft für Filmund Fernsehproduktion mbh. Er ist persönlich vertraulich erreichbar unter 7 / 7

9 Impressum MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Anstalt des öffentlichen Rechts Hauptabteilung Kommunikation Kantstraße 71 73, Leipzig Telefon: (0341) Telefax: (0341) kommunikation@mdr.de 8 / 7

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