Fallbezogene asyl- und integrationsbedingte Ausgaben der Bundesländer in 2016

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/7142 Fallbezogene asyl- und integrationsbedingte Ausgaben der Bundesländer in 2016 Vorbemerkung der Fragesteller Aus den Bundesländern kommen ganz unterschiedliche Meldungen hinsichtlich der Deckung ihrer zusätzlichen asyl- und integrationsbedingten Ausgaben durch den Bund. 1. Mit welchen fallbezogenen asyl- und integrationsbedingten Ausgaben wird für die Ländergesamtheit im Jahr 2016 aufgrund der vorliegenden Haushaltspläne a) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, b) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB XII (Sozialhilfe), c) nach sonstigen Leistungsgesetzen gerechnet, und welche Ausgaben planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Einzelnen? Die Fragen 1, 1a bis 1c werden zusammen beantwortet. Bund und Länder sind nach Artikel 109 des Grundgesetzes (GG) in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsplänen der Länder können diese Informationen nicht ermittelt werden. Im Rechtskreis des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) tragen die Kommunen gemäß 6b Absatz 2 und 46 SGB II 15,2 Prozent der Gesamtverwaltungskosten sowie die sich dort ergebenden Anteile an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Zur Berechnung dieser Ansätze und zur Veranschlagung in den relevanten Haushaltsplänen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Der Bund trägt dementsprechend die auf ihn entfallenden Ausgaben für Bundesleistungen inklusive von 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten sowie die dort festgelegten Anteile an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Gegenüber dem Regierungsentwurf wurde der Ansatz für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten im Bundeshaushalt 2016 flüchtlingsbedingt um 325 Mio. Euro erhöht. Der Ansatz für die Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt gegenüber dem Regierungsentwurf unter anderem auch wegen flüchtlingsbedingter Mehrbedarfe um 400 Mio. Euro höher. Entsprechend müssen rechnerisch auch die nicht auf den Bund entfallenden Finanzierungsanteile der Kommunen höher angesetzt werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung keine Angaben vor. 2. Mit welchen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) ist für die Ländergesamtheit für 2016 für die allgemeine Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aufgrund der vorliegenden Haushaltspläne zu rechnen und welche Ausgaben planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Einzelnen? Für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern sind die Länder zuständig. Sie bestimmen in eigener Hoheit, durch welche konkreten Maßnahmen sie ihre Aufgaben umsetzen und wie sie die hierfür erforderlichen Mittel berechnen und in ihren Haushalten veranschlagen Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor, welche Ausgaben die Länder für die allgemeine Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern planen. Aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsplänen der Länder können diese Informationen nicht ermittelt werden. 3. Mit welchen asyl- und integrationsbedingten Personal- und Sachausgaben wird für die Ländergesamtheit im Jahr 2016 aufgrund der vorliegenden Haushaltspläne gerechnet, ausgehend von der aktuellen Fallzahlprognose für 2016 Bund und Länder sind nach Artikel 109 GG in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsplänen der Länder können diese Informationen nicht ermittelt werden. a) für die Kita-Betreuung (zusätzliche Personalstellen, Mittel für die Verpflegung, Sachmittel), b) für die Beschulung in Regelschulen (bitte zusätzliche Personalstellen, darunter Lehrer, sowie Lernmittel und andere Sachausgaben beziffern), Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. c) für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Anpassungsqualifizierung im Rahmen der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, und welche Ausgaben planen die Länder jeweils im Einzelnen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im Kontext der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Anpassungsqualifizierung wurde auch der Ansatz für Eingliederungsleistungen im SGB II gegenüber dem Regierungsentwurf im Bundeshaushalt 2016 um 250 Mio. Euro höher veranschlagt. Für das Förderprogramm Integration und Qualifizierung IQ des Bundes wurden gegenüber dem Regierungsentwurf 19 Mio. Euro mehr zur Verfügung gestellt. Damit wird dem erhöhten Bedarf an Beratungen und Qualifizierungen im Kontext des

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/7290 Anerkennungsgesetzes Rechnung getragen. Es werden auch die Informationsangebote im zentralen Portal Anerkennung in Deutschland um die Sprache Arabisch erweitert und durch eine spezielle App in den gängigen Flüchtlingssprachen ergänzt. Die Kosten der Anerkennungsverfahren (Verfahrensgebühren, Übersetzungen usw.) können darüber hinaus als Ermessensleistungen im Rahmen des Vermittlungsbudgets nach 44 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) erstattet werden. 4. Welche Landesprogramme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, um Geflüchtete in Arbeit zu bringen, und welche Mittel werden dafür für 2016 veranschlagt (bitte auflisten)? Der Bundesregierung liegt eine entsprechende Übersicht nicht vor. Ein vorläufiges Bild einer kürzlichen Abfrage bei den Bundesländern aus ESF-Sicht ergibt, dass bereits bestehende ESF-Programme im Rahmen der jeweiligen Förderrichtlinie bereits jetzt für Flüchtlinge genutzt werden können, soweit die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus können wo vom Förderziel und vom Zuwendungszweck passend ESF-Programme geöffnet werden, sodass Flüchtlinge an diesen Programmen partizipieren könnten. 5. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge erhalten derzeit Betreuungs- und andere Jugendhilfemaßnahmen? Nach aktuellem Stand vom 4. Januar 2016 wurden unbegleitete ausländische Minderjährige in der Kinder- und Jugendhilfe gezählt. 6. Mit welchen Betreuungskosten wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern pro Fall und Monat kalkuliert, bzw. welche Fallpauschalen haben die Länder im Zuge der Verhandlungen um die Finanzhilfen im Rahmen des ersten sogenannten Asylpaketes zur Sprache gebracht? Hinsichtlich der der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu den Betreuungskosten wird auf die Begründung des Entwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zu 42c SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) verwiesen. Darüber hinaus liegen dem Bund über die tatsächlich von den Ländern pro Fall und Monat zugrunde gelegten Kosten keine gesicherten Erkenntnisse vor; die tatsächlichen Kosten variieren stark entsprechend dem jeweiligen Bedarf. 7. Welche prognostischen Erkenntnisse liegen dem Bund hinsichtlich der für 2016 zu betreuenden Gesamtzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor, und welche Kostenprognose leitet sich daraus ab? Eine belastbare Prognose für 2016 kann gegenwärtig nicht abgegeben werden. 8. Welche Investitionsausgaben planen die Länder im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unterbringung von Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften etc.), und wie fallen diese jeweils in den einzelnen Bundesländern aus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Bund und Länder sind nach Artikel 109 GG in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Zuständigkeit für die Ausführung des Asylbewerberleis-

4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode tungsgesetzes liegt bei den Ländern. Aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsplänen der Länder können diese Informationen nicht ermittelt werden. Teilweise liegt die Zuständigkeit hierfür auch nicht bei den Ländern selbst, sondern auf kommunaler Ebene. 9. Welche Ausgaben für Integrationsmaßnahmen (Sprach- und Integrationskurse etc.) planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2016, und wie fallen diese jeweils in den einzelnen Bundesländern aus? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 10. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung die besonderen asylbedingten Finanzhilfen, die der Bund für 2016 in Aussicht gestellt hat, an den absehbaren Kosten der einzelnen Bundesländer (bitte konkret pro Bundesland in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil auflisten)? Ab dem Jahr 2016 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Länder und Kommunen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der entsprechenden Asylverfahren entstehen. Durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz entlastet der Bund die Länder im Jahr 2016 von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete Minderjährige und bei der Kinderbetreuung in Höhe von rd. 3,6 Mrd. Euro. In dieser Summe enthalten sind rd. 3 Mrd. Euro Abschlagszahlungen. Diesbezüglich erfolgt Ende 2016 eine Spitzabrechnung, deren Ergebnis bei der Abschlagszahlung 2017 berücksichtigt wird. Die Aufteilung auf die einzelnen Länder im Rahmen der horizontalen Umsatzsteuerverteilung erfolgt nach den Einwohneranteilen, die anhand der vom Statistischen Bundesamt zum 30. Juni des jeweiligen Jahres festgestellten Einwohnerzahlen ermittelt werden. Diese Datengrundlagen sind in der Regel erst nach Ablauf des Jahres verfügbar. Werden als Näherung für diese zukünftigen Einwohneranteile die auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt zuletzt festgestellten Einwohnerzahlen zum 31. März 2015 ermittelten Anteile herangezogen, erhielten die einzelnen Länder folgende Anteile: Land Einwohneranteile in % Anteil in Mio. EUR Baden-Württemberg 13, Bayern 15, Berlin 4, Brandenburg 3, Bremen 0,82 30 Hamburg 2,18 79 Hessen 7, Mecklenburg-Vorpommern 1,97 72 Niedersachsen 9, Nordrhein-Westfalen 21,72 790

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/7290 Rheinland-Pfalz 4, Saarland 1,22 44 Sachsen 4, Sachsen-Anhalt 2, Schleswig-Holstein 3, Thüringen 2,65 96 Insgesamt Angesichts der hohen Anzahl von Asyl- und Schutzsuchenden unterstützt der Bund die Länder und Kommunen auch beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Hierzu werden die den Ländern im Rahmen der Abschaffung der Finanzhilfen für den Bereich Soziale Wohnraumförderung zustehenden Entflechtungsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Mio. Euro erhöht. Die Mittel verteilen sich gemäß 4 (4) des Entflechtungsgesetzes nach folgendem Schlüssel auf die Länder: Anteil (%) Anteil in Mio. EUR Baden-Württemberg 8,15 41 Bayern 11,83 59 Berlin 6,29 31 Brandenburg 5,84 29 Bremen 0,61 3 Hamburg 1,84 9 Hessen 5,85 29 Mecklenburg-Vorpommern 4,11 21 Niedersachsen 7,69 38 Nordrhein-Westfalen 18,73 94 Rheinland-Pfalz 3,61 18 Saarland 1,26 6 Sachsen 11,51 58 Sachsen-Anhalt 4,63 23 Schleswig-Holstein 2,44 12 Thüringen 5,62 28 Insgesamt Da die Kosten der Länder aus oben genannten Gründen nicht ermittelbar sind, können auch die Anteile der Entlastungen des Bundes hieran nicht errechnet werden.

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8 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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