Gymnasium Johanneum Lüneburg - Informationen zur Qualifikationsphase - Inhaltsverzeichnis
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- Louisa Mann
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1 Inhaltsverzeichnis Auf den folgenden Seiten sind wichtige Informationen zu ausgewählten Themen der Qualifikationsphase zusammengestellt. Tutoren... Seite 2 Allgemeine Informationen Wahlvorgang Aufgaben des Tutors Fehlzeiten in der Qualifikationsphase... Seite 3 Allgemeine Informationen Leistungsbewertung Null-Punkte-Warnung Krankheit bei Klausuren Beurlaubung Klausuren in der Qualifikationsphase... Seite 4 Allgemeine Informationen Festlegung der Klausurtermine Anzahl und Dauer der Klausuren Krankheit bei Klausuren Nachschreiben von Klausuren Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen... Seite 5 Informationen zur Fachhochschulreife... Seite 6 Schulischer Teil der Fachhochschulreife o Anforderung an die Einbringung o Gesamtpunktzahl und Umrechnung in die Durchschnittsnote Berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife Gesamtqualifikation und Durchschnittsnote... Seite 8 Allgemeine Informationen o Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in die Durchschnittsnote Block I (Leistungen aus den 4 Schulhalbjahren) o Einbringung von Schulhalbjahresergebnissen, maximal erlaubte Anzahl an Unterkursen o Berechnung der Punktzahl aus Block I Block II (Leistungen aus den Abiturprüfungen) o Berechnung der Punktzahl aus Block II o Voraussetzung zum Bestehen des Abiturs o Zusätzliche mündliche Abiturprüfung, Berechnung des Prüfungsergebnisses Allgemeine Anmerkung: Mit Begriffen wie Schüler oder Lehrer sind selbstverständlich sowohl Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer gemeint. Michael Fügener Stand: Seite 1
2 Tutoren Allgemeine Informationen Jeder Schüler wählt zu Beginn der Qualifikationsphase einen ihn unterrichtenden Lehrer als seinen Tutor. Der Tutor begleitet den Schüler (seinen Tutanden) in der Regel in der gesamten Zeit bis zum Abitur. Er übernimmt u.a. diejenigen Aufgaben, die früher der Klassenlehrer hatte. Wahlvorgang Da gute und häufige Kontaktmöglichkeiten zwischen Schüler und Tutor sehr wichtig sind, muss der Tutor ein 4-stündiges Fach des Schülers unterrichten, so dass ein beidseitiger guter und ständiger Kontakt sichergestellt ist. Die Wahl des Tutors erfolgt erst einige Wochen nach Beginn des 11. Jahrgangs, so dass jeder Schüler die Gelegenheit hat, seine neuen Kurslehrer erst einmal kennenzulernen. Aufgaben des Tutors Die folgende Liste beansprucht keine Vollständigkeit, die Reihenfolge stellt überdies keine Gewichtung dar: Beratung (ggf. zusammen mit dem Oberstufenkoordinator) des Tutanden hinsichtlich o des Leistungsstandes sowie der Schullaufbahn, o der Wahl der Prüfungsfächer P4/P5. Beobachtungen bei Fehlzeiten / Erkrankungen; Kontrolle und Sammeln der Versäumnismitteilungen. Informationsaustausch mit den Fachlehrern, die den Tutanden unterrichten. Erster Ansprechpartner für Kollegen bei allen den Tutanden betreffenden Angelegenheiten. Vermittlung in Konfliktfällen. Genehmigung von eintägigen Beurlaubungen (siehe Fehlzeiten in der Qualifikationsphase, Seite 3) Weiterleiten von Informationen, Einladungen usw. Teilnahme an allen seinen Tutanden betreffen Konferenzen mit beratender Stimme. Recht auf Einsicht in alle schriftlichen Arbeiten seines Tutanden. Kontrolle der Semesterzeugnisse; Bestätigung der Richtigkeit durch Unterschrift. Teilnahme an der mündlichen Abiturprüfung, wenn der Tutand nicht widerspricht. Anwesenheit und Fürsorge bei der Verkündung der mündlichen und schriftlichen Abiturergebnisse, sofern dies terminlich möglich ist. Beratung bei der Wahl und der Realisierung zusätzlicher mündlicher Abiturprüfungen. Seite 2
3 Fehlzeiten in der Qualifikationsphase Allgemeine Informationen Fehlzeiten müssen von einem Erziehungsberechtigen des Schülers ausschließlich im Mitteilungsheft entschuldigt werden; im Fall eines volljährigen Schülers kann dieser sich auch selbst entschuldigen. Das Mitteilungsheft ist jeder betroffenen Kurslehrkraft spätestens in der zweiten Unterrichtsstunde nach Rückkehr in die Schule unaufgefordert vorzulegen. Fehlzeiten, die nicht bis zu diesem Termin entschuldigt werden, gelten als unentschuldigt und werden als mündliche Leistungen von 0 Punkten gewertet. Spätestens am dritten Tag einer längerfristigen Erkrankung sollte die Schule telefonisch informiert werden. Leistungsbewertung Null-Punkte-Warnung Wenn von einem Schüler in einem Fach mehr als 20% (gilt als Richtwert) aller erteilten Stunden versäumt wurden, kann es sein, dass für den Fachlehrer nicht mehr erkennbar ist, ob die Leistungen des Schülers in diesem Zeitraum mit besser als ungenügend (=0 Punkte) beurteilt werden können. In diesem Fall stellt der Fachlehrer pflichtgemäß eine schriftliche Null-Punkte-Warnung aus. Sollte vom Schüler weiterer Unterricht versäumt werden, ist damit zu rechnen, dass seine Gesamtleistung am Ende des Schulhalbjahres nicht beurteilt und damit mit 0 Punkten bewertet wird (zu den Konsequenzen siehe Belegungs- und Einbringungsverpflichtung, Seite 5). Krankheit bei Klausuren Siehe Klausuren in der Qualifikationsphase, Seite 4, Krankheit bei Klausuren und Nachschreiben von Klausuren. Beurlaubung Gibt es einen vorhersehbaren Grund für eine Fehlzeit (z.b. Goldene Hochzeit der Großeltern, Betreuung einer kirchlichen Freizeit, Bewerbungsgespräch), so ist die Beurlaubung schon vorab im Mitteilungsheft zu beantragen - nachträgliches Einreichen wird als unentschuldigtes Fehlen behandelt. Fällt in die Zeit der Beurlaubung eine Klausur, so ist die entsprechende Fachlehrkraft vorzeitig zu informieren und eine Vorgehensweise mit ihr abzusprechen. Je nach Länge der Fehlzeit muss die Beurlaubung bei unterschiedlichen Personen beantragt werden: Dauer der Beurlaubung einzelne Stunden ein ganzer Schultag ein Schultag, direkt vor oder nach Ferien mehr als ein ganzer Schultag Beantragung bei Kurslehrer Tutor Schulleiter Schulleiter Seite 3
4 Klausuren in der Qualifikationsphase Allgemeine Informationen Für Klausuren (=schriftliche Arbeiten) in der Qualifikationsphase gilt: 1. Jeder Schüler darf an einem Tag nicht mehr als eine Klausur, in einer Kalenderwoche nicht mehr als drei Klausuren schreiben (Ausnahme siehe Punkt 3). 2. Wenn bei mehr als der Hälfte der Klausuren in einer Lerngruppe das Ergebnis unter 05 Punkten liegt, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Schulleiters zulässig. 3. Hat ein Schüler eine Klausur versäumt, so wird diese Klausur in der Regel nachgeschrieben. In diesem Fall ist es zulässig, dass auch mehr als eine Klausur pro Tag oder mehr als drei Klausuren in einer Kalenderwoche geschrieben werden. Festlegung der Klausurtermine Die Termine für die Klausuren werden zu Beginn des Schuljahres fest terminiert und sind sowohl im Infokasten der Oberstufe als auch auf der Homepage des Johanneums ( unter Service Klausurtermine zu finden. Anzahl und Dauer der Klausuren Die Anzahl der zu schreibenden Klausuren pro Schulhalbjahr ist abhängig davon, ob das Fach 4-stündig oder 2-stündig unterrichtet wird. Die Dauer jeder Klausur ist in der Regel 2-stündig. Ausnahmen gelten für das 4. Schulhalbjahr, in dem in den Prüfungsfächern P1, P2, P3 und P4 die Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit geschrieben wird. Im Fach Sport und im Seminarfach werden keine Klausuren geschrieben. Anzahl Wochenstunden Anzahl der Klausuren im jeweiligen Schulhalbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr 4-stündig 1 Klausur 2 Klausuren 2 Klausuren 1 Klausur P1, P2, P3: 6-stündig P4: 4-stündig sonst: 2-stündig 2-stündig 1 Klausur 1 Klausur 1 Klausur 1 Klausur Krankheit bei Klausuren Kann eine Klausur aus Krankheitsgründen nicht mitgeschrieben werden, ist eine telefonische Krankmeldung vor der 1. Stunde am Klausurtag im Sekretariat erforderlich. Unterbleibt dies, wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet. Eine ärztliche Krankschreibung kann verlangt werden. Nachschreiben von Klausuren Falls eine Klausur verpasst wurde, sollte nach Genesung und Rückkehr in den Unterricht möglichst schnell der Kontakt mit der jeweiligen Fachlehrkraft gesucht und hergestellt werden. Die Absprache eines Nachschreibetermins ist üblich, jedoch nicht zwangsläufig notwendig: Das Nachschreiben der versäumten Klausur kann prinzipiell an jedem Tag erfolgen, an dem sich der Schüler wieder in der Schule befindet. Die Lehrkraft kann auch eine andere Ersatzleistung für die versäumte Klausur wählen, z.b. ein Referat o.ä. Seite 4
5 Seite 5 2-stündige Fächer 4-stündige Fächer 1) 2) 3) 4) Sprachlicher Schwerpunkt Musisch-künstlerischer Schwerpunkt Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt Belegung Schulhalbjahre Einbringung in die Gesamtqualifikation Pflichtfremdsprache Musik oder Kunst Naturwissenschaft Geschichte 4 4 weitere Pflichtfremdsprache Pflichtfremdsprache Pflichtfremdsprache Fach aus gesellschaftswissenschaftlichem Aufgabenfeld 4 4 Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch 4 4 Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik 4 4 Naturwissenschaft Naturwissenschaft weitere Naturwissenschaft oder Informatik Englisch 4 4 Fach aus gesellschaftswissenschaftlichem Aufgabenfeld schaftlichem Aufgabenfeld schaftlichem Aufgabenfeld Fach aus gesellschaftswissen- Fach aus gesellschaftswissen- Naturwissenschaft 4 4 Sport Sport Sport Sport Seminarfach Seminarfach Seminarfach Seminarfach ) Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 1) lendes Spiel 1,2) lendes Spiel 1) lendes Spiel 1) 2 2 Kunst oder Musik oder Darstel- Kunst oder Musik oder Darstel- Kunst oder Musik oder Darstel- Religion oder Werte und Normen men 3) men 3) 3) Religion oder Werte und Nor- Religion oder Werte und Nor- Religion oder Werte und Normen Geschichte 3) Geschichte 3) Geschichte 3) Politik-Wirtschaft 3) Politik-Wirtschaft 3) Politik-Wirtschaft 3) Politik-Wirtschaft 3) Weitere Pflichtfremdsprache 4 2 weitere freiwillige Fächer weitere freiwillige Fächer weitere freiwillige Fächer weitere freiwillige Fächer + + nur wählbar, wenn das Fach in Jahrgang 10 belegt wurde das Ergänzungsfach darf nicht das P1-Fach sein entfällt als 2-stündiges Ergänzungsfach, wenn das Fach bereits 4-stündiges Prüfungsfach ist es müssen die Ergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren eingebracht werden, darunter muss das dritte Schulhalbjahr sein Die folgenden Fächer müssen je nach Schwerpunkt belegt und eingebracht werden. Damit ein Schulhalbjahr als belegt zählt, muss das Schulhalbjahresergebnis mindestens 01 Punkt sein. Belegungs- und Einbringungsverpflichtung Gymnasium Johanneum Lüneburg
6 Informationen zur Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Teilen: a) dem schulischen Teil der Fachhochschulreife, b) dem berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife. Erst durch den Erwerb beider Teile erhält man das Zeugnis der Fachhochschulreife, das von der Schule nach Vorlage der Bescheinigung zum berufsbezogenen Teil ausgestellt wird. Schulischer Teil der Fachhochschulreife Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, d.h. Leistungen entweder im 1. und 2. Schulhalbjahr oder im 2. und 3. Schulhalbjahr oder im 3. und 4. Schulhalbjahr. Anforderung an die Einbringung Es sind 15 Schulhalbjahresergebnisse *) in die Bewertung einzubringen. In diesen müssen bestimmte Leistungen erfüllt werden: 1. In 4 Schulhalbjahresergebnissen des ersten und zweiten Prüfungsfachs P1 und P2 a. darf höchstens ein Ergebnis mit weniger als 05 Punkten sein b. müssen insgesamt mindestens 20 Punkte erreicht werden 2. In weiteren 11 Schulhalbjahresergebnissen a. dürfen höchstens zwei Ergebnisse mit weniger als 05 Punkten sein b. müssen insgesamt mindestens 55 Punkte erreicht werden *) Bedingungen an die 15 Schulhalbjahresergebnisse: Unter den 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen mindestens elf 4-stündige Fächer sein. Unter den 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen von folgenden Fächern jeweils zwei Ergebnisse eingebracht werden: o dem dritten Prüfungsfach P3 o Deutsch o Mathematik o derselben Fremdsprache o derselben Naturwissenschaft o Geschichte (oder einem anderen Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, das dann allerdings Prüfungsfach sein muss) Seite 6
7 Gesamtpunktzahl und Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Gesamtpunktzahl Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Schulhalbjahresergebnisse des ersten und zweiten Prüfungsfachs P1 und P2 werden doppelt gewertet. Umrechnung in eine Durchschnittsnote Die Umrechnung erfolgt nach folgender Tabelle: Punkte 95 4,0 96 bis 100 3,9 101 bis 106 3,8 107 bis 112 3,7 113 bis 117 3,6 118 bis 123 3,5 124 bis 129 3,4 130 bis 134 3,3 135 bis 140 3,2 141 bis 146 3,1 147 bis 152 3,0 153 bis 157 2,9 158 bis 163 2,8 164 bis 169 2,7 170 bis 174 2,6 175 bis 180 2,5 Punkte Durchschnittsnote Durchschnittsnote 181 bis 186 2,4 187 bis 191 2,3 192 bis 197 2,2 198 bis 203 2,1 204 bis 209 2,0 210 bis 214 1,9 215 bis 220 1,8 221 bis 226 1,7 227 bis 231 1,6 232 bis 237 1,5 238 bis 243 1,4 244 bis 248 1,3 249 bis 254 1,2 255 bis 260 1,1 261 bis 285 1,0 Berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird erworben durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder Ableistung eines einjährigen o sozialen Jahres oder o ökologischen Jahres oder o Wehrdienstes oder o Bundesfreiwilligendienstes. Seite 7
8 Gesamtqualifikation und Abitur-Durchschnittsnote Allgemeine Informationen Aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation errechnet sich die Durchschnittsnote des Abiturs. Die Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Punktsumme bestimmter Schulhalbjahresergebnisse in einzelnen Fächern der Qualifikationsphase (Block I) zuzüglich der Punktsumme der Prüfungsleistungen in den Abiturprüfungen (Block II). Block I Qualifikationsphase max. 600 Punkte Verhältnis 2 : 1 Block II Abiturprüfungen max. 300 Punkte Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Durchschnittsnote 1,0 bis 4,0 Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punktzahl der Gesamtqualifikation Die Punktzahl der Gesamtqualifikation erhält man, indem man die Punktzahlen aus Block I und Block II addiert: Punktzahl Gesamtqualifikation = Punktzahl Block I + Punktzahl Block II Die Umrechnung in eine Durchschnittsnote erfolgt nach folgender Tabelle: Punkte Note 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 Seite 8
9 Block I (Leistungen aus den 4 Schulhalbjahren) In Block I müssen bestimmte Leistungen erbracht werden ( bis, s.u.), um zu den Abiturprüfungen zugelassen zu werden. Zudem werden die erbrachten Leistungen in der Qualifikationsphase in die Gesamtqualifikation eingerechnet, aus der die Durchschnittsnote resultiert. Einbringung von Schulhalbjahresergebnissen, maximal erlaubte Anzahl an Unterkursen *) Insgesamt müssen 36 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden, darunter die 12 Ergebnisse der Prüfungsfächer P1, P2 und P3 auf erhöhtem Niveau. Unter diesen 12 Ergebnissen dürfen höchstens 3 Unterkurse sein. 24 Ergebnisse anderer Fächer nach der Einbringungsverpflichtung (siehe Belegungsund Einbringungsverpflichtung, Seite 5) Unter diesen 24 Ergebnissen dürfen höchstens 4 Unterkurse sein. Unter den 36 einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen darf kein Ergebnis mit 0 Punkten dürfen keine zwei Kurse themengleich unterrichtet worden sein. *) Als ein Unterkurs wird ein Schulhalbjahresergebnis mit weniger als 05 Punkten bezeichnet. Berechnung der Punktzahl aus Block I In Block I können höchstens 600 Punkte erreicht werden. Aus den zu berücksichtigenden 36 Schulhalbjahresergebnissen wird in einem ersten Schritt durch Addition eine Gesamtpunktzahl ermittelt und diese in einem zweiten Schritt mit dem Faktor 5/6 multipliziert und mathematisch gerundet. Die 12 Schulhalbjahresergebnisse des ersten, zweiten und dritten Prüfungsfachs P1, P2 und P3 werden doppelt gewertet. Beispielhaft wird die Berechnung der Punktzahl aus Block I für die maximal mögliche Punktzahl durchgeführt: 1. Schritt: 12 Ergebnisse max. 15 Punkte 2 (doppelte Wertung) = max. 360 Punkte 24 Ergebnisse max. 15 Punkte = max. 360 Punkte 2. Schritt: Summe = max. 720 Punkte max. 720 Punkte = max. 600 Punkte Treten bei der Berechnung Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren auf- bzw. abgerundet. Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, um zu den Abiturprüfungen zugelassen zu werden. Seite 9
10 Block II (Leistungen aus den Abiturprüfungen) In Block II sind ausschließlich Leistungen der Abiturprüfungen enthalten. Berechnung der Punktzahl aus Block II In Block II können höchstens 300 Punkte erreicht werden. Die Punktzahl aus Block II erhält man durch Addition der Ergebnisse aus den fünf Prüfungsfächern P1, P2, P3, P4 und P5 in vierfacher Wertung, d.h. in jedem Prüfungsfach können maximal 60 Punkte erreicht werden. Anstelle des vierten Prüfungsfachs kann auch das Ergebnis einer besonderen Lernleistung treten. Beispielhaft wird die Berechnung der Punktzahl aus Block II für die maximal mögliche Punktzahl durchgeführt: 5 Prüfungen max. 15 Punkte 4 (vierfache Wertung) = max. 300 Punkte Voraussetzung zum Bestehen des Abiturs Zum Bestehen der Abiturprüfung müssen folgende Leistungen erfüllt sein: In Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Unter den fünf Prüfungsergebnissen müssen mindestens drei mit mindestens 05 Punkten (einfache Wertung) sein. Zusätzliche mündliche Abiturprüfung, Berechnung des Prüfungsergebnisses Werden die Voraussetzungen zum Bestehen der Abiturprüfungen nicht erfüllt, beschließt die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der bisher erbrachten Leistungen, in welchen Fächern der schriftlichen Prüfungen eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfindet. Überdies kann jeder Schüler auch selbst zusätzliche mündliche Prüfungen beantragen. Die Leistungen der schriftlichen Abiturprüfung und die Leistungen der zusätzlichen mündlichen Abiturprüfung stehen im Verhältnis 2:1. Wird eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt, gilt dies ebenso. Das neue Prüfungsergebnis E (Berechnung siehe Abbildung) ersetzt die alte vierfache Wertung der schriftlichen Klausur: Leistung der schriftlichen Abiturprüfung = s max. 15 Punkte Verhältnis 2 : 1 Leistung der zusätzlichen mündlichen Abiturprüfung = m max. 15 Punkte Berechnungsformel (vierfache Wertung): 8 s4 m 3, anschließend runden. max. 60 Punkte Seite 10
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