Bauinventar Kanton Basel-Landschaft (BIB) Gemeinde Nusshof. Erstellt im Auftrag der Kantonalen Denkmalpflege durch Claudio Affolter, Oktober 2006
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- Marta Kopp
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1 Erstellt im Auftrag der Kantonalen Denkmalpflege durch Claudio Affolter, Oktober 2006 Dorfansicht von Georg Friedrich Meyer, um 1680 Dorfansicht, 1985
2 Inhalt Einleitung Empfehlungen für Kanton und Gemeinden 4 Kriterien der kantonalen/kommunalen Schutzwürdigkeit Situationsplan, Gebäude mit Einstufung kommunal zu schützen Hauptstrasse 20 Taunerhaus, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 22 Schulhaus, Im Dörfli 6 Bauernhaus, Nusshof
3 Einleitung Grund und Boden des Weilers Nusshof gehörten 1372 dem Kloster Olsberg und zum Banne von Wintersingen. Aus dem Olsbergischen Meierhof entstand im Spätmittelalter das Dörfchen Nusshof. Zusammen mit Wintersingen gelangte es zur Herrschaft Thierstein-Farnsburg und ab 1461 an die Stadt Basel. Durch Verträge von 1505 und 1664 wurden die Ansprüche der Herrschaft Rheinfelden und des Klosters Olsberg abgelöst. Während des Dreissigjährigen Krieges (um 1633) erlitt Nusshof grossen Schaden durch die spanischen Soldaten. In der Helvetik (um 1800) kam Nusshof zum Distrikt Gelterkinden und 1814 zum Bezirk Liestal. Nach der Kantonsgründung 1833 wurde es zum Bezirk Sissach geschlagen. Kirchlich gehört Nusshof seit der Reformation zu Wintersingen. Das Dorf liegt an der Höhenstrasse Hersberg-Wintersingen. In lockerer Bauweise gliedert es sich in vier Dorfteile, den Zinggen im Westen mit dem Schulhaus, den Hübel im Osten, das Dörfli im Norden und das Höfli oberhalb des Dörflis. Aufgrund seiner Lage hat die Bevölkerung zwischen 1850 und 1970 um die Hälfte abgenommen und 1970 ihren tiefsten Stand (119 Einwohner) erreicht zählt Nusshof rund 30 Bauten. Im vorliegenden Bauinventar sind drei vorbildliche Bauten ausgewählt worden. Das Schulhaus und das parallel gestellte umgenutzte Bauernhaus (heutige Gemeindeverwaltung) bilden ein markantes Ensemble am westlichen Dorfeingang. Der zweigeschossige Bau gehört zu den frühesten Schulbauten (vgl. Giebenach, Häfelfingen, Hemmiken, Maisprach), die vor der Kantonsgründung entstanden sind. Typisch für die frühen Bauten sind die Unterbringung von verschiedenen Funktionen unter einem Dach. Das Schulhaus aus der Biedermeierzeit zeichnet sich durch grosse Rechteckfenster, ein Korbbogenportal und ein verziertes Portal mit profiliertem Gewände aus. Gleich dahinter steht das im Jahre 2005 umgebaute Bauernhaus, das heute als Gemeindeverwaltung dient. Neu- und Altbau ergeben durch geschickte Höhenstaffelung ein stimmiges Ensemble. Die Verwaltung befindet sich im gemauerten Wohnhaus. Der Saalbau und die dazugehörigen Nebenräume sind in Holz neu ausgeführt. Das äussere Erscheinungsbild ist erhalten geblieben. Ein spätbarockes Bauernhaus mit hohem Satteldach (Im Dörfli 6) steht ostseitig am Dorfplatz. Das stattliche, zweigeschossige Mittertennhaus, das "1799" entstanden ist, gehört heute zu den wenigen noch weitgehend original erhaltenen Bauernhöfen aus seiner Zeit. Charakteristisch sind die streng dreiachsige Traufseite Ost, die Giebelseite Süd mit dem seitlich angefügten, überdachten Eingang, das rundbogige Tenntor und die stichbogigen Fenster. Bis heute sind keine Bauten oder Brunnen kantonal geschützt. Aufgrund der ausgeführten Bauinventarisation im Oktober 2006 wurden drei kommunal zu schützende Bauten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog (siehe Seite 5) ausgewählt und gewürdigt. Nusshof
4 Empfehlungen für Kanton und Gemeinden Die Kantonale Denkmalpflege, die mit dem Bauwesen beschäftigten kantonalen Amtsstellen sowie die Planer und Gemeinden verfügen zum grössten Teil nur über ungenügende sachdienliche Informationen zu den potentiell zu schützendenen Kulturdenkmälern. Nachdem der Landrat den Kredit für das Bauinventar Basel-Landschaft (BIB) genehmigte, ist im November 2001 die Arbeit aufgenommen worden. Mit dem BIB reagiert die Kantonale Denkmalpflege auf die rasante Veränderung der letzten Jahrzehnte, als zahlreiche Kulturdenkmäler Neubauten weichen mussten. Auf kommunaler Ebene verfügen noch nicht alle Gemeinden über eine Kernzonenplanung, welche eine unerlässliche Voraussetzung für die qualitative Pflege der Dorfkerne darstellt. Die Dringlichkeit der Situation erfordert eine zügige, kantonsweite Bestandesaufnahme, die einen vergleichenden Überblick über den aktuellen Bestand an Kulturdenkmälern im Kanton Basel-Landschaft ermöglicht. Das BIB berücksichtigt sämtliche Bauten im ganzen Siedlungsgebiet, die vor 1970 entstanden sind. Es dokumentiert und bewertet Einzelbauten. Die Bewertung erfolgt nach einem feststehenden kultur- und architekturhistorischen Kriterienkatalog (Kriterien siehe Seite 5). Mit der Inventarisation ist der Kunsthistoriker Claudio Affolter beauftragt worden. Seine Arbeit wird von einem unabhängigen Fachgremium, das sich aus den fünf Fachpersonen Jürg Berrel, Ruedi Brassel, Mirjam Brunner, Brigitte Frei-Heitz und Ueli Kräuchi zusammensetzt, geprüft und begleitet. Das BIB ist ein Hinweisinventar, das als Grundlage für die eigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren dient. Sämtliche im BIB dokumentierte Objekte werden der obersten lokalen Schutzkategorie zugeordnet. Ein "kantonal zu schützender" Bau erfüllt zusätzlich die kantonalen Anforderungen und kann gemäss dem Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Eine allfällige Unterschutzstellung erfolgt mit dem Einverständnis des Eigentümers. Ein "kommunal/kantonal zu schützender" Bau ist für die Standortgemeinde von kulturhistorischer Bedeutung. Der qualitativ gute Bau soll erhalten und gepflegt werden. Die Einstufung entspricht der obersten kommunalen Bewertungskategorie in den rechtskräftigen Zonenplänen. Nutzungsänderungen und bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne der Substanzerhaltung zu erfolgen. Das BIB ermöglicht eine fachlich begründete Zuordnung der Gebäude in die verschiedenen kantonalen und kommunalen Schutzkategorien. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG 29, ) sieht vor, dass im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung u.a. Schutzzonen und schützenswerte Einzelobjekte ausgeschieden werden können. Schützenswerte Einzelobjekte werden in den Zonenvorschriften bezeichnet und umschrieben. Das BIB ergänzt bestehende lokale Gebäudeinventare und Nutzungspläne sowie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Es berücksichtigt lediglich Bauten der obersten kommunalen Schutzkategorie und ist somit unvollständig. Die Beurteilung der übrigen Objekte, Ensembles, Plätze und Grünanlagen erfolgt durch die einzelnen Planungsbüros. Nusshof
5 Kriterien der kantonalen / kommunalen Schutzwürdigkeit 1. Bedeutung von Stellung und Gliederung 2. Erhaltungszustand - Stellung innerhalb eines Quartiers - Hauptakzent/Ergänzung im Ensemble - Konzept von Grundriss und Aufriss - Originale Bausubstanz: Fassaden, Dach, Fenster und Türen - Originale historische Ausstattung - Qualität von späteren baulichen Veränderungen 3. Typologischer Stellenwert - Seltenheit - Reinheit eines Bautypus - Interessante Sonderlösung 4. Historischer Denkmalwert - Bedeutung für Kanton/Gemeinde - Angewandte Bautechnik/Konstruktion - Ereignis- und personengeschichtliche Bedeutung - Nutzung/Ausstattung 5. Kunsthistorische Bedeutung - Qualität der Architektur, der bildenden Kunst, der Volkskunst und des Kunsthandwerks - Art der Repräsentation (Grösse, Lage, Schmuck) - Vorbildfunktion für die weitere Entwicklung 6. Qualität der Umgebung - Zustand von Hofbereich, Gartenanlage - Materialisierung: Pflästerung, Kies, Rasen - Wegführung und Einfriedung Nusshof
6 BIB. Bauinventar BL Gebäude mit Einstufung kantonal zu schützen kommunal zu schützen kantonal geschützt Gebäude ohne Einstufung vor 1970 nach 1971 Baujahr unbekannt Meter
7 kommunal zu schützen Hauptstrasse 20 Taunerhaus, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 22 Schulhaus, Im Dörfli 6 Bauernhaus, Nusshof
8 Adresse: Hauptstrasse 20 Objekttyp: Taunerhaus Baujahr: 1843 Architekt: Parzelle: 27 Objektname: Gemeindeverwaltung Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: Kurzbeschrieb: Auf der Nordseite des Schulhauses liegt ein bescheidenes Taunerhaus mit flachem Satteldach von Im Jahre 2005 baute Peter Wyss das Haus zur Gemeindeverwaltung um und ergänzte das Haus mit einem Saalbau auf der Westseite. Die äussere Fassadengliederung blieb erhalten. Das Dach wurde mit Pfannenziegeln neu eingedeckt. Die Südfassade ist mit Rechteckfenstern regelmässig zweiachsig gegliedert. Im Türsturz befindet sich die Jahreszahl "1843". Auf der Giebelseite Ost wird die Mittelachse mit einer einzigen Fensterachse gegliedert. Anschliessend folgt der zurückspringende Scheunenanbau unter dem verlängerten Dach. Die Traufseite Nord wird lediglich mit einem kleinen Rechteckfenster (mit Holzgerüst) akzentuiert. Ein hochrechteckiges Fenster im Erd- und ein kleines Rechteckfenster im Dachgeschoss auf der Westseite stammen noch vom Altbau. Mit dem Umbau von 2005 sind die Klappläden eliminiert sowie Holzverschalung, Fenster und Türen erneuert worden. Die ursprünglich gemörtelte Fassade ist heute hell verputzt, die Fenster- und Türgerüste sind dunkelrot gestrichen. Auf der Westseite des Altbaus schliesst ein länglicher Saalbau mit vier hochrechteckigen Fenstern auf der Nord- und zwei liegenden Bandfenstern auf der Südseite an. Die Giebelseite West ist geschlossen. Der Anbau ist ein Holzskelettbau, der mit Brettern verkleidet ist. Die Türe auf der Südseite des Altbaus führt in den Vorraum der Verwaltung. Eine verglaste Wand trennt den Schalterraum vom Büro. Eine einläufige Treppe führt ins Obergeschoss zum Büro des Gemeindepräsidenten. Die Türe auf der Giebelseite Ost ist der Eingang zum Saalbau. Über dem Korridor mit Toiletten und Küche befindet sich das Sitzungszimmer des Gemeinderats. Der Gemeindesaal besteht aus einem hellbeigen Kunststeinboden und hell gestrichenen Holzwänden. Würdigung: Der Situation entsprechend besitzt das zweigeschossige Taunerhaus eine offene Strassen- und eine geschlossene Rückseite. Das umgenutzte Taunerhaus von 1843 mit neuem Saalanbau (2005) liegt parallel zum Schulhaus. Neu- und Altbau ergeben durch geschickte Höhenstaffelung ein stimmiges Ensemble. Die Verwaltung befindet sich im gemauerten Wohnhaus. Der Saalbau und die dazugehörigen Nebenräume sind in Holz ausgeführt. Die ursprüngliche Fenstergliederung blieb erhalten. Die ganze Holzverschalung, sämtliche Fenster und Türen wurden erneuert. Die Innenräume sind neu unterteilt und ausgebaut worden. Nusshof Hauptstrasse
9 Bauinventar Kanton Basel-Landschaft (BIB) FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht Südwest Fassade Ost Fassade Süd Nusshof Hauptstrasse
10 Adresse: Hauptstrasse 22 Objekttyp: Schulhaus Baujahr: 1830 Architekt: Datum der Aufnahme: Bewertung: kommunal zu schützen Parzelle: 27 Objektname: Art der Datierung: Urkunde Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: Situationsplan: Kurzbeschrieb: Das zweigeschossige, hell verputzte Schulhaus mit Krüppelwalmdach (Pfannenziegel) und Dachreiter steht am westlichen Dorfeingang und traufständig an der Hauptstrasse. Auf dem Dachreiter befindet sich eine Windfahne mit dem Wappen von Nusshof. Ursprünglich war die Strassenfassade mit Ecklisenen und einer Rustikaimitation geschmückt. Das Haus war bis 1966 in Schulstube (OG), Lehrerwohnung, Stall und Scheune sowie Spritzenhaus (EG) unterteilt und 1985 wurde das Schulhaus renoviert und 1992 das Feuerwehrmagazin ausgebaut. Die Hauptfassade Süd ist mit einem korbbogigen Scheuneneingang und drei Fensterachsen gegliedert. Der Tennbogen ist mit Kämpfer und Scheitelstein profiliert. Darüber befindet sich ein Lüftungsschlitz. Das Tenntor mit verglastem Segmentbogen ist erneuert worden. Die Eckquaderung ist sichtbar belassen. Das schön gestaltete Türportal mit profiliertem Gewände und geradem Sturz umfasst eine Holztüre mit überschobenen und gläsernen Füllungen. Die Giebelseite Ost ist mit zwei Fensterachsen regelmässig gegliedert. Die Rückseite Nord ist mit unterschiedlichen Rechteckfenstern und zwei kleinen Stichbogenfenstern unregelmässig gegliedert. Eine neuere, einläufige Treppe führt zum Hintereingang. Sämtliche Rechteckfenster sind 1966 erneuert worden. Auf der Giebelseite West schliessen ein Holzschopf mit Satteldach und zwei Rechtecktoren an. Würdigung: Das wenig veränderte Schulhaus und das parallel gestellte umgenutzte Bauernhaus von 1843 (siehe Hauptstrasse 20) bilden ein wichtiges Biedermeier-Ensemble am westlichen Dorfeingang. Der zweigeschossige Bau gehört zu den frühesten Schulbauten (vgl. Giebenach, Häfelfingen, Hemmiken, Maisprach), die vor der Kantonsgründung entstanden sind. Typisch für diese frühen Bauten sind die Unterbringung von verschiedenen Funktionen unter einem Dach. Bezeichnend für den sachlichen Repräsentationsbau sind die grossen Rechteckfenster, das Korbbogenportal der Scheune und das Portal auf der Strassenseite mit profiliertem Gewände. Der Dachreiter mit der Schulglocke ist erhalten. Der Anbau auf der Westseite mit den zwei Rechtecktoren dient der Feuerwehr und ist rückseitig ausgebaut worden. Nusshof Hauptstrasse
11 Bauinventar Kanton Basel-Landschaft (BIB) FOTOSEITEN_FORMAT: B Fassade Süd Ansicht Südost Fassade Nord Nusshof Hauptstrasse
12 Adresse: Im Dörfli 6 Objekttyp: Bauernhaus Baujahr: 1799 Architekt: Parzelle: 63 Objektname: Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: Kurzbeschrieb: In der älteren Literatur (Bürgerhäuser der Schweiz, Kunstdenkmäler BL) wird das Bauernhaus fälschlicherweise als das "Gut Nussbaum" bezeichnet. Auf der Darstellung von Georg Friedrich Meyer (1680) ist das entsprechende Grundstück nicht überbaut. Der eigentliche "Nusshof" befindet sich auf der Parzelle Im Dörfli 2. Gemäss der Inschrift im Giebel auf der Südseite stammt das barocke Bauernhaus Im Dörfli 6 von "1799". An der Ostseite des Dorfplatzes steht das mächtige zweigeschossige Bauernhaus. Die geschlossenen Dachflächen sind mit Doppelfalz- und Pfannenziegeln bedeckt. Die Giebelseite Süd ist mit Stichbogenfenstern regelmässig zweiachsig gegliedert. Links davon befindet sich der Eingang und das Treppenhaus unter dem weit vorgezogenen Satteldach, das auf der West- und Nordseite mit einer Mauer abgeschlossen wird. Auf der Westfassade verteilen sich zwei alte, mit Holzgerüsten gefasste Rechteckfenster und eine grössere Öffnung für den Heuaufzug. Am vorspringenden Teil (Nordseite) befinden sich ein leicht erhöhter, stichbogiger Eingang und ein schräg darüberliegendes, hochrechteckiges Fenster. Die Ostfassade des Wohnhauses ist mit drei Fensterachsen gegliedert. Die Fassade ist hell verputzt. Eckquader und Fenster sind rosa gestrichen. Klappläden sind nur an den Ostfenstern im Obergeschoss erhalten. Die Westfassade der Scheune ist mit einer rechteckigen Stalltüre und einem rundbogigen Tenntor (Scheitelstein mit Inschrift "IHS 1811") gegliedert. Das neue Tenntor wurde in Kunststoff ausgeführt. Die Giebelseite Nord ist mit drei Stallfenstern und einem Eingang unterteilt. In den Obergeschossen befinden sich lediglich zwei Lüftungsschlitze und eine stichbogige Öffnung im Giebel. Auf der Rückseite Ost wurde die Scheune erweitert. Das Bauernhaus wird mit einem Gemüsegarten auf der Ostseite sowie grossen Obstgärten auf der Ost- und Südseite ergänzt. Würdigung: Das spätbarocke Bauernhaus mit hohem Satteldach und Stichbogenfenstern steht ostseitig am Dorfplatz. Das stattliche, zweigeschossige Mittertennhaus, das "1799" entstanden ist, gehört heute zu den wenigen noch weitgehend original erhaltenen Bauernhöfen aus seiner Zeit. Charakteristisch sind die streng dreiachsige Traufseite Ost, die Giebelseite Süd mit dem überdachten, seitlich angefügten Eingang sowie das rundbogige Tenntor. Fenster, Haustüre, Tenntor und Stallfenster wurden erneuert. Unschön sind der breite Scheunenanbau auf der Ostseite sowie das Tenntor aus Kunststoff. Das Bauernhaus steht auf einem grossen Grundstück mit Obstgarten, Weideflächen und Gemüsegarten. Die Nebenbauten (Nrn. 6a und 6b = ohne Einstufung) stammen aus jüngerer Zeit. Nusshof Im Dörfli
13 Bauinventar Kanton Basel-Landschaft (BIB) FOTOSEITEN_FORMAT: B Fassade West Ansicht Südost Ansicht Nordwest Nusshof Im Dörfli
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