Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

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1 Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber Statement des DGB Bezirk Berlin Brandenburg an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen des Abgeordnetenhauses von Berlin am 23. Mai 2013, Uhr dargelegt von Walter Kuhn Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

2 Repräsentativumfrage 2011 des DGB-Index Gute Arbeit: 27% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch in ihrer Freizeit sehr häufig oder oft für betriebliche Belange erreichbar zu sein. Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

3 Länderübergreifender Gesundheitsbericht für Berlin und Brandenburg : Anteil der Psyche-Diagnosen bei Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit in Berlin. Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

4 Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber: Das Arbeitsschutzgesetz regelt Fürsorge- und Gestaltungspflichten des Arbeitgebers sowie die Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer. 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

5 Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber: Entgrenzung von Arbeitsanforderungen erfordert adäquate Gefährdungsbeurteilungen und ein effektives Arbeitschutz- Management. Die Anti-Stress-Verordnung ist die zeitgemäße Antwort auf Veränderungen in der betrieblichen Realität. Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

6 Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber: Offensive Sozialpartnerschaft erschließt die erforderlichen Lösungspotentiale und verbessert die Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer und für die betriebliche Beschäftigungsfähigkeit. Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

7 Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber: Die politischen Gestaltungs- und die gesetzlichen Vollzugsaufgaben im Land Berlin sind problemadäquat auszurichten. Herausforderung Politische Aufgabe Status Anti-Stress-Verordnung Verordnungsantrag der Länder Hamburg,? Bremen, Brandenburg, NRW beitreten Sozialpartnerschaft im Dialog der Sozialpartner unterstützen und JA Arbeits-/Gesundheitsschutz koordinierende Aktivitäten z.b. in den Sozialversicherungen Arbeitsschutzbehörden Sicherstellen der Funktionsfähigkeit der? Arbeitschutzverwaltung im Land Berlin Arbeitsschutzkompetenz der K M U Fokussieren der Beratungs- u. Aufsichtsaufgaben auch auf Psych. Belastungen? Besondere Schutzpflichten Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden für? Arbeitnehmer in Prekären Beschäftigungsverhältnissen verstärken Nachhaltigkeitspolitik Betriebliche Prävention forcieren und Beschäftigungsfähigkeit verbessern? Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

8 Quellen und Hinweise: BGF Gesellschaft für Betriebliche Gesundheitsförderung mbh (Hrsg.) Länderübergreifender Gesundheitsbericht für Berlin und Brandenburg , Berlin, 2012 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Lohmann-Haislah, Andrea, Stressreport Deutschland 2012, Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden, Dortmund 2012 DGB-Index Gute Arbeit GmbH (Hrsg), Repräsentativumfrage 2011, Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung, Entgrenzung, Berlin, 2012 IG Metall Vorstand (Hrsg.), Anti-Stress-Verordnung, Eine Initiative der IG Metall, Frankfurt/Main, 2012 Volkswagen AG (internes Dokument), Betriebsvereinbarung Verfahrensregelung zur Vergabe von Smartphones vom , Wolfsburg 2011 Stellungnahme DGB Berlin-Brandenburg an Ausschuß ArbIntFrau des Abgeordnetenhauses Berlin, 23. Mai

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