Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie"

Transkript

1 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft

2 Regelarbeitszeitvolumen (IRWAZ*) Verteilung der Arbeitszeit Arbeitszeitregelungen in der M+E-Industrie (Überblick) 35 Std/Wo (38 Std/Wo in den neuen Bundesländern) teilweise Sonderregelungen für besondere Beschäftigtengruppen (z.b. Fahrer, Überwachungspersonal, etc.) einzelvertragliche Verlängerung der IRWAZ auf bis zu 40 Std/Wo Woche für max. 13 % (18%) der Beschäftigten Verlängerung auf Basis der Tarifvereinbarung (Pforzheim-Prozess) kollektivvertragliche Absenkung der IRWAZ auf weniger als 35 Std/Wo (Absenkung je nach Tarifbezirk auf bis zu 28 Std/Wo möglich) prinzipiell möglich auf alle Werktage Grenzen des Verteilspielraums nach ArbZG Anderes Arbeitszeitvolumen Ausgleichszeitraum Bis zu 12 Monaten, zum Teil auch darüber hinausgehend * IRWAZ: individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

3 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft

4 Strukturdaten der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie Unternehmensstruktur ca Beschäftigte mittelständisch geprägt etwa 75% (90 %) der Mitgliedsbetriebe haben weniger als 200 (500) Beschäftigte Industrielle Schwerpunkte (in Klammern: Anteil der Beschäftigten) Maschinenbau (ca. 30%) Elektro-Industrie (ca. 22%) Automobilbau (ca. 13%) Umsatz 140 Mrd pro Jahr Exportanteil größer 50% Quelle: Wirtschaftsdaten von Metall NRW

5 Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Volumen Betrieb Veränderung des Arbeitszeitvolumens Betriebliche Gestaltung von Lösungen Verteilung Verteilung der Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage Auszahlung von Zeitguthaben Variabler Ausgleichszeitraum Flexibilität Flexible Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitskräftebedarf Flexible Arbeitszeitlänge (Tag, Woche, Jahr)

6 Arbeitskräftebedarf Arbeitskräftebedarf proportional zur Anlagen-Betriebszeit Arbeitskräftebedarf nicht proportional zum Anlagen-Betriebszeit Arbeitskräftebedarf Arbeitskräftebedarf Betriebszeitbedarf Betriebszeitbedarf Arbeitskräftebedarf ist durch den Betriebszeitbedarf und damit durch das Auftragsvolumen bestimmt Beispiel Erhöhung der Maschinenkapazität durch Zusatzschichten, Schichtverlängerung, usw. Folge: Mindestbesetzung proportional zur Betriebszeit Arbeitskräftebedarf sind wird hauptsächlich durch die Art der eingelasteten Arbeitsaufträge bestimmt Beispiel Erhöhung der Personalkapazität bei maschinenungebunden Arbeiten (z.b. zusätzliche Verpackungsarbeiten) Mindestbesetzung abhängig von der Art der eingelasteten Aufträge (schlecht planbar)

7 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft

8 Tarifvertragliche Basis Manteltarifvertrag (EMTV) Volumen und Verteilung der Arbeitszeit Mehrarbeit Zuschläge für Arbeitszeiten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch) befristete Absenkung der IRWAZ mit Lohnausgleich Tarifvertrag über Langzeitkonten Einführung von Zeitkonten ohne Ausgleichszeitraum Tarifabkommen mit der IG Metall ( Pforzheim-Prozess ) Veränderung tarifvertraglicher Regelungen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit Genehmigung durch IG Metall

9 Werkzeuge der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitdauer = Volumen z.b. 20 Std./Woche z.b. 35 Std./Woche z.b. 40 Std./Woche Verteilung des Arbeitszeitvolumens Std durch 35 durch Festlegung der Länge bis 8 (10) Std./Tag bis 48 (60) Std./Woche Festlegung der Lage Mo Di Mi Do Fr Sa Tage 10 Kalenderwoche Uhrzeit

10 Umfang/Volumen der Arbeitszeit Arbeitszeitverlängerung nach der 40er-Regelung ( 3 Nr. 3 EMTV) und Tarifvereinbarung Tarifliche Arbeitszeitmenge 35-Stunden-Woche ( 3 Nr. 1 EMTV) Teilzeit ( 3 Nr. 4 EMTV) Absenkung (TVBesch) Die Arbeitszeitmenge des Mitarbeiters wird einzelvertraglich mit ihm vereinbart (keine Mitbestimmung des Betriebsrates) kann (grundsätzlich) nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung verändert werden hat immer Auswirkungen auf die Höhe des Einkommens

11 Arbeitszeitverlängerung - 3 Nr. 3 EMTV Die sog. 40er-Regelung (18 %-Quote) Volumensausweitung auf bis zu 40 Stunden/Woche Höchstgrenze, jede andere Zwischengröße ist möglich Lohnausgleich Einzelvertraglich Arbeitszeitverlängerung Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen einverstanden sein der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, sondern bekommt vierteljährlich die Arbeitsverhältnisse mit verlängerter Arbeitszeit genannt Freiwilligkeit, Benachteiligungsverbot Rückkehrmöglichkeit zur tariflichen Arbeitszeit einseitiges Lösungsrecht für beide Seiten (keine Änderungskündigung nötig) dreimonatige Ankündigungsfrist Höchstgrenze: 18 % der Beschäftigten des Betriebes (NRW)

12 Tarifvereinbarung Tarifvereinbarung 16. Februar 2004 (Pforzheim-Prozess) Verpflichtungsvereinbarung Tarifvertragsparteien prüfen gemeinsam mit den Betriebsparteien, ob von tariflichen Mindest-standards abgewichen werden kann Ausdehnung der 18% Quote Arbeitszeitverlängerung in Betrieben mit mehr als 50% der Beschäftigten in den oberen beiden Entgeltgruppen bzw. im AT Bereich Weitere Ausweitung der Quote durch Vereinbarung der Tarifvertragsparteien Auszahlung von Zeitkonten-Guthaben (zuschlagsfrei)

13 Verlängerung in besonderen Fällen - 3 Nr EMTV Arbeitszeitverlängerung bei Arbeitsbereitschaft, Abs. 1 Verlängerung der Arbeitszeitdauer möglich um bis zu 10 Stunden pro Woche bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang (45 Std./Wo. ab vorher bis 46 Std./Wo.) Anwesenheitsverlängerung bei Arbeitsbereitschaft, Abs. 2 Verlängerung der Anwesenheitspflicht über die Arbeitszeit hinaus möglich bei regelmäßigen Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang. Ausweitung des Arbeitszeit- Volumens Ausweitung der Anwesenheitspflicht Anpassung der Ruhezeit bei Rufbereitschaft Möglichkeit zur Anpassung der Ruhezeiten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nach den Besonderheiten der Rufbereitschaft.

14 Teilzeit - 3 Nr. 4 EMTV / Absenkung - 1, 2 TVBesch Es gibt zwei Möglichkeiten zur Verringerung des tariflichen Arbeitszeitumfanges (Az-Dauer): - einzelvertraglich = Teilzeit - durch freiwillige BV = Absenkung Verringerung des Arbeitszeit- Volumens 3 Nr. 4 EMTV: Teilzeit tariflich nicht eingeschränkte Gestaltungsfreiheit für die Arbeitsvertragsparteien nur: Bei Neueinstellungen soll die Teilzeitarbeit sozialversicherungspflichtig gestaltet werden; es sei denn, es liegen betriebsorganisatorische Gründe oder ein anders lautender Wunsch des Arbeitnehmers vor (Hinweispflicht auf Folgen) 1 TVBesch: Absenkung für alle Beschäftigten mit Kündigungsschutz 2 TVBesch: Absenkung für Betriebsteile mit Teillohnausgleich (1-7%) freiwillige Betriebsvereinbarung, keine Einigungsstelle Reduzierung des Arbeitszeit-Volumens mit Entgeltabsenkung bis auf 30 Stunden/Woche

15 Arbeitszeit- LÄNGE Arbeitszeit- LAGE Arbeitszeit- VERTEILUNG im engeren Sinne Rahmen für die Verteilung der Arbeitszeit 4Nr. 1 EMTV Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sind tariflich nicht geregelt. Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Festlegung der täglichen und wöchentlichen Zeitstrecken und der Pausen ist betrieblich frei gestaltbar. Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Samstagsarbeit und 6-Tage-Woche sind ohne besondere Voraussetzungen möglich ( 4 Nr. 1 Abs. 2), Sonntagsarbeit nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Allerdings ergeben sich aus dem MTV bei bestimmter Lage der Arbeitszeit Spät- bzw. Nachtschichtzuschläge. ( 5, 6; die Zeitspannen können durch BV angepaßt werden) Die Arbeitszeit kann gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die Tage, Wochen und Monate verteilt werden. Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Durch 4 TVBesch wird der in 4 Nr. 1 EMTV und 3 ArbZG geregelte max. Ausgleichszeitraum von 6 auf 12 (+ 4) Monate verlängert.

16 Tarifregelungen zur Mehrarbeit - 5, 6 MTV Mehrarbeit ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren und ist zu leisten. 5 I Nr. 1: Mehrarbeit sind die außerhalb der festgelegten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit geleisteten Stunden Mehrarbeit Mehrarbeit Freizeit regelmäßige Arbeitszeit Freizeit Teilzeit: Mehrarbeitszuschlag erst ab der 8. täglichen Arbeitsstunde Zulässig sind 10 Mehrarbeitsstunden pro Woche sowie "ausnahmsweise ein weiteres Mehrarbeitsvolumen, das nicht zu dauerhafter Mehrarbeit führen darf" ( 5 I Nr. 6) Der Mehrarbeitszuschlag beträgt nach 6 Nr. 1 a) für die ersten beiden täglichen Stunden 25% des Durchschnittslohnes von der dritten Stunde an 50% des Durchschnittslohnes und ist immer in Geld zu vergüten Mehrarbeit kann durch bezahlte Freistellung ausgeglichen werden Anspruch des Arbeitnehmers bei mehr als 16 Stunden pro Monat ( 5 I Nr.1)

17 Tarifvertrag über Langzeitkonten (Auszug) Langzeitkonten (LZK) Langzeitkonten haben keinen Ausgleichszeitraum persönliche Lebensarbeitszeitplanung des Beschäftigten vorzeitiges Ausscheiden vor der Rente / in der Arbeitsphase ATZ weitere Ziele (Elternzeit, Weiterbildung, ) sind betrieblich möglich durch freiwillige BV eingeführt und geregelt Insolvenzsicherung ist erforderlich Aufbau durch Zeit oder Geld Zeit: max. 152 Arbeitsstunden / Jahr oberhalb der Ø - IRWAZ Geld: Arbeitsentgelt (Einmalzahlung / lfd. Arbeitsentgelt / ) Kontoführung in Zeit oder Geld Zeit: Verzinsung durch Tariferhöhung Geld: Verz. betrieblich klären Entnahme muss: Lebensarbeitszeitverkürzung nach Entsch. des Beschäftigten kann: Elternzeit Persönliche Weiterbildung sonstige Ziele

18 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft

19 Umsetzung von Arbeitszeitregelungen in der Metallund Elektroindustrie Flexibilisierung der Arbeitsund Betriebszeit mehr als 80% der Betriebe häufig genutzt: Flexikonten und Gleitzeit eher selten: Vertrauensarbeitszeit und Langzeitkonten Kontengrenzen häufig eher eng bemessen (Ø von -50 Std. bis +100 Std.) Mehrarbeit im Ø zwischen 1 und 3% der Arbeitszeit Schichtarbeit häufig 2- und 3-Schichtbetrieb Flexibilisierung der Schichtarbeit An- und Absageschichten, Veränderung der Schichtdauer Veränderung der Besetzungsstärke Quelle: IfaA Benchmarking 2005, IfaA Köln (nicht repräsentativ)

20 Veränderung des Arbeitszeitvolumens Betriebliche Anforderungen und Möglichkeiten in der Metall- und Elektroindustrie Möglich auf Basis der tarifvertraglichen Regelungen, teilweise rein betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten Verteilung der Arbeitszeit auf 7 Tage Flexible Anpassung der Arbeitszeit an den Betriebszeitbedarf Flexible Schichtarbeit Möglich, dabei Ausdehnung auf Samstag/6-Tage Woche ohne besondere Voraussetzungen, Sonntagsarbeit unter Beachtung gesetzlicher Regelungen Flexible Arbeitszeitlösungen in breitem Rahmen gestaltbar und umsetzbar. Möglich, keine tariflich geregelten Ankündigungsfristen; ungleichmäßige Verteilung durch Freischichtenmodell Auszahlung von Zeitguthaben Möglich, allerdings erst nach Ausnutzung anderer Optionen, die einen Zeitausgleich erlauben Ausgleichszeitraum Bis zu 12 Monaten, ggf. Verlängerung auf bis zu 16 Monaten; in Kombination mit Langzeitkonten (theoretisch) unbegrenzt Betriebliche Gestaltung von Sonderregelungen Anpassung der Ruhezeiten bei Bereitschaft und Rufbereitschaft Ausdehnung der Arbeitszeit bei Beschäftigten, die in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft leisten

21 Gestaltungslösungen durch Arbeitnehmer durch Arbeitgeber durch Betriebsparteien Organisation/ Disposition Zwei-Schicht-System mit variablem Arbeitsbeginn und -ende in der Fertigung Vollkonti-Schichtsystem mit variabler Schichtanzahl bei verkürzter Nachtschicht Vier-Schicht-System mit 6-Stunden-Schichten ohne Pausen Drei-Schicht-System mit variabler Schichtlänge und Pausendurchlauf Schichtsystem mit kurzzyklischen Schichtwechseln Rahmenarbeitszeit mit eigenverantwortlicher Disposition durch den Mitarbeiter Gleitzeit im Drei- Schicht-System in der Instandhaltung Jahresschichtplan mit Abweichungsmöglichkeit und gleitendem Ausgleichszeitraum 6 7 Drei-Schicht-System mit wöchentlichen Schwankungsbreiten von Stunden plus Ampelkonto Vertrauensarbeitszeit mit Funktionszeiten Kundenorientierte Funktionszeiten 10 Rahmenarbeitszeit mit Disposition durch Mitarbeiter und Führungskräfte Zwei-Schicht-System mit variablen Schichtlängen und großem Zeitkonto mit gleitendem Ausgleichszeitraum Starre Systeme Starre Systeme mit Abweichungsmöglichkeit Flexible Systeme Flexibilität

22 ENDE

Gummersbach. Flexibel erfolgreich Wie Mittelständler sich mit intelligenten Arbeitszeitmodellen attraktiv und wettbewerbsfähig aufstellen können.

Gummersbach. Flexibel erfolgreich Wie Mittelständler sich mit intelligenten Arbeitszeitmodellen attraktiv und wettbewerbsfähig aufstellen können. Flexibel erfolgreich Wie Mittelständler sich mit intelligenten Arbeitszeitmodellen attraktiv und wettbewerbsfähig aufstellen können. Interessenlagen und Wünsche im Widerspruch? Individuelle Balance zwischen

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes

Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes 1 Was uns stört Dauer Tag Woche Monat Lage Wochenende Nachtschicht Fehlende Planbarkeit Keine Planung Abweichungen... 2 1 Wer macht

Mehr

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010 IG Metall Informationstagung Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010 Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung?

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Dienstvereinbarung zur Führung von Jahresarbeitszeitkonten (DV JAZK) Frank Hüttmann November 2014 Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Ist mal wieder

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige

Mehr

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) und Muster: Arbeits- und Ruhezeiten (2.1.11) Hinweis: Die folgende beinhaltet I. Informationen über die gesetzlichen

Mehr

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr. Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitszeit (Classic) der DaimIerChrysler AG 1. Präambel Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend "Mitarbeiter") soll durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit

Mehr

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich! FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt: Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen, Hausmeistern und Hausmeisterpaaren 1) an Schulen Präambel Vor

Mehr

Praxis der betrieblichen Mitbestimmung in Callcentern

Praxis der betrieblichen Mitbestimmung in Callcentern Praxis der betrieblichen Mitbestimmung in Callcentern Fachtagung Soziale Mindeststandarts in Callcentern vom 26.-28. September 2007 in Dortmund / DASA Forum Referent/Leiter: Frank Siebens, ver.di Bundesvorstand,

Mehr

Flexible Arbeitszeitregelung Siemens in Hamburg. Bundesangestelltenkonferenz 2015

Flexible Arbeitszeitregelung Siemens in Hamburg. Bundesangestelltenkonferenz 2015 Flexible Arbeitszeitregelung Siemens in Hamburg Bundesangestelltenkonferenz 2015 Eingeschränkte Gleitzeit Seit ca. 1992 sukzessive Einführung flexibler Arbeitszeiten in einzelne Bereichen als Pilotprojekte

Mehr

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsregelungen 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrages entspricht dem des Manteltarifvertrages. Die Regelungen

Mehr

Neue Altersteilzeit ab 01.01.2010. Bezirk Frankfurt

Neue Altersteilzeit ab 01.01.2010. Bezirk Frankfurt Neue Altersteilzeit ab 01.01.2010 Das Ergebnis im Telegramm Ab 1.1.2010 neuer TV zum flexiblen Übergang in die Rente, mindestens bis Ende 2016. Zwei Wege in die Altersteilzeit: freiwillige Betriebsvereinbarung

Mehr

3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

Mehr

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität) 7 TV-L Sonderformen der Arbeit (erläutert sind hier nur die für die Universität maßgeblichen Sonderformen) 1) Wechselschichtarbeit (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Flexible Regelungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen bei Aqua Römer Das Unternehmen:

Flexible Regelungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen bei Aqua Römer Das Unternehmen: Flexible Regelungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen bei Aqua Römer Das Unternehmen: Aqua Römer - Tochter der Dr. Landerer u. Söhne GmbH. Hauptsitz

Mehr

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q)

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) 1 Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April 2006 zwischen dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Bayern wird folgender Tarifvertrag zur

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte FB Tarifpolitik Vorstand IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte Qualifizierung sichert Zukunft des Betriebs und der Arbeitsplätze Die

Mehr

Bei uns stimmt die Chemie! Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie

Bei uns stimmt die Chemie! Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Investition in die Zukunft: Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Demografiebetrag Mit dem Tarifabschluss in der chemischen Industrie von 2008 haben

Mehr

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Rechtlicher Rahmen Betriebsvereinbarung (Mitteilungsblatt SJ 2010/2011, 1. St., Nr. 2) https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2010/01.pdf

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. April 2015 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Informationen für den Engineering-Bereich

Informationen für den Engineering-Bereich Informationen für den Engineering-Bereich 2. Auflage vom Betriebsrat und der IG Metall 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die IG Metall vorstellen. Dazu gehören unter

Mehr

Kongress Pflege 2012

Kongress Pflege 2012 Kongress Pflege 2012 27./28. Januar 2012, Berlin Programmteil M Dienstpläne ökonomisch und mitarbeiterorientiert gestalten - Aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ernst Burger Landesarbeitsgericht München I.

Mehr

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice Arbeitsund Ruhezeit Die wichtigsten Regelungen AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Die Arbeitszeiten spielen neben der Bezahlung eine Hauptrolle, wenn es um die Zufriedenheit am Arbeitsplatz

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden,

Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, Zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Hessen-Thüringen, Frankfurt, wird

Mehr

Arbeitszeit an Tankstellen

Arbeitszeit an Tankstellen Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer

Mehr

Regelungen zu Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vereinbart

Regelungen zu Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vereinbart Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 22.04.2005 Nr. 30/05 Regelungen zu Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vereinbart Im Rahmen der

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Die Ärzteregelungen in den AVR der Diakonie Deutschland (Stand 1. Juli 2014) im Vergleich zum TV-Ärzte/VKA (Stand 1. April 2013)

Die Ärzteregelungen in den AVR der Diakonie Deutschland (Stand 1. Juli 2014) im Vergleich zum TV-Ärzte/VKA (Stand 1. April 2013) Regelungsüberschrift/ Regelungsinhalt TV-Ärzte/VKA AVR Diakonie Deutschland Abweichungen Stand 1. April 2013 Stand 1. Juli 2014 Geltungsbereich 1 1 Anlage 8a Geltungsbereich der Anlage 8a: Personenkreis

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Arbeitszeit im Betrieb. 16. Juni 2011

Arbeitszeit im Betrieb. 16. Juni 2011 Arbeitszeit im Betrieb 16. Juni 2011 I. Öffentliches Arbeitszeitrecht II. Individuelles Arbeitszeitrecht III. Aktuelle Problemfelder Öffentliches Arbeitszeitrecht Individuelles Arbeitszeitrecht Mitbestimmung

Mehr

Alternsgerechte Schichtplanung flexibel gestalten

Alternsgerechte Schichtplanung flexibel gestalten Fachtagung Zukunft meistern mit älter werdenden Belegschaften 13. September 2007, Nürnberg Forum Nr. 4 Alternsgerechte Arbeitszeitgestaltung Alternsgerechte Schichtplanung flexibel gestalten Dipl.-Sicherheitsingenieur

Mehr

Aufgabenorientierte variable Arbeitszeit. Konzernleitung

Aufgabenorientierte variable Arbeitszeit. Konzernleitung Aufgabenorientierte variable Arbeitszeit Konzernleitung Ziele einer aufgabenorientierten variablen Arbeitszeit Konzernleitung weitere Arbeitszeitverkürzungen auffangen Betriebsnutzungszeiten sichern bzw.

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen

Mehr

Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts

Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts 1 Der Begriff der Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeit ist gesetzlich nicht definiert oder geregelt! Allgemein versteht man unter Vertrauensarbeitszeit

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Tarifvertrag zur Qualifizierung. Präambel. Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Qualifizierung. Präambel. Geltungsbereich Zwischen Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. Südwestmetall -, Stuttgart und der IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg wird nachstehender vereinbart:

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen. Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder

Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen. Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder Definition Schichtarbeit Ein Arbeitsplatz wird im Laufe des Tages durch verschiedene Arbeitnehmer/innen besetzt Arbeitszeit

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie vom 21.10.2005 1. Geltungsbereich Die folgenden Regelungen gelten persönlich für alle im AKK im ärztlichen

Mehr

Alternsgerechte Schichtsysteme. Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten

Alternsgerechte Schichtsysteme. Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten 1 Regelungen Manteltarifvertrag Jahresarbeitszeit Bruttojahresarbeitszeit 1957,5 Stunden verteilt auf 12 Monate Variable Wochenarbeitszeit

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes

Mehr

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss : Die Inhaber von vertragskoenig24.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage. Die Verwendung erfolgt vollständig auf

Mehr

Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Thema: Beschäftigung älterer Mitarbeiter/innen. Mag. Bernhard Achatz, Wirtschaftskammer Tirol

Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Thema: Beschäftigung älterer Mitarbeiter/innen. Mag. Bernhard Achatz, Wirtschaftskammer Tirol Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Thema: Beschäftigung älterer Mitarbeiter/innen Mag. Bernhard Achatz, Wirtschaftskammer Tirol Beschäftigung älterer Mitarbeiter/innen Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung

Mehr

Novelle zum Arbeitszeitgesetz

Novelle zum Arbeitszeitgesetz Novelle zum Arbeitszeitgesetz Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit Hans Binder, BMWA Entstehung Dezember 2006: Sozialpartnereinigung Jänner 2007: unverändert ins Regierungsprogramm übernommen Frühjahr

Mehr

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen Personalrat akadem. MitarbeiterInnen Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen 11.05.2011 13 Uhr 13-027 Agenda 1. Vorstellung des Gremiums 2. Aufgaben und Rechte 3. Gemeinsamer

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit bei der Stadt Coburg. vom 29.12.2004

Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit bei der Stadt Coburg. vom 29.12.2004 STADT COBURG DV über die Flexibilisierung der Arbeitszeit 10 43 04 Seite 1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit bei der Stadt Coburg vom 29.12.2004 STADT COBURG DV über die Flexibilisierung

Mehr

Wie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle

Wie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle Wie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle 27. Mai 2013, KIT Constanze Krätsch (IG Metall), Wolfgang Hebisch (Siemens AG Karlsruhe) m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage: Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes Aktualisierungsbeilage: Änderung der Anlage 30 zu den AVR durch die Tarifrunde für

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-

Mehr

MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN

MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung A. B. C. D. E. F. G. Einführung Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht

Mehr

Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner

Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.v. Marienburger Str. 7 50968 Köln 0221 / 93 46 140 Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Markus Erlewein Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Mehr

Filmarbeitsrecht und Vertragsrecht

Filmarbeitsrecht und Vertragsrecht Filmarbeitsrecht und Vertragsrecht Vortrag von Rechtsanwalt Stephan Becker WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger Platz 15 10117 Berlin Tel.: 030 278707

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Arbeitszeitschutz. Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten

Arbeitszeitschutz. Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten Arbeitszeitschutz Der Arbeitszeitschutz hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten; EG-Regelungen, Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitgesetz,

Mehr

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Gleitzeitordnung für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen ACHTUNG: Dies ist ein neutrales Muster, für welches keine Haftung übernommen wird. Wir empfehlen ausdrücklich, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen (Name,

Mehr

Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate?

Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten Übersicht Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel Was

Mehr

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014)

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt der

Mehr

Grenzüberschreitung mit Folgen Wie flexibel darf die Arbeit sein? Dr. Beate Beermann

Grenzüberschreitung mit Folgen Wie flexibel darf die Arbeit sein? Dr. Beate Beermann Grenzüberschreitung mit Folgen Wie flexibel darf die Arbeit sein? Unterschiedliche Form der Flexibilität Flexibler Arbeitsort Betrieb Zuhause Unterwegs Flexible Arbeitsinhalte Lebenslanges Lernen mein

Mehr

Flexible Arbeitszeiten versus Work Life Balance

Flexible Arbeitszeiten versus Work Life Balance Flexible Arbeitszeiten versus Work Life Balance Prof. Dr. Friedhelm Nachreiner Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e.v. (GAWO) Vortrag auf der 23. Arbeitsmedizinischen

Mehr

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04 Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:

Mehr

Thema 4 Stakeholdermanagement im Kontext der Arbeitszeit- und Lohnmodelle

Thema 4 Stakeholdermanagement im Kontext der Arbeitszeit- und Lohnmodelle Thema 4 Stakeholdermanagement im Kontext der Arbeitszeit- und Lohnmodelle - Arbeitszeitmodelle Gliederung 1. Einführung: Wesentliche Grundbegriffe zu Arbeitszeitmodellen 2. Systematisierung von Arbeitszeitmodellen

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis

Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Da der Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag haben Sie einen Betriebsrat?... Befristet / unbefristet?... Welchen

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Kurzbeitrag M&H. Kurzarbeit und Qualifizierung für Ingenieure

Kurzbeitrag M&H. Kurzarbeit und Qualifizierung für Ingenieure Kurzbeitrag M&H Kurzarbeit und Qualifizierung für Ingenieure Wirtschaftsentwicklung.. Zeitarbeitnehmer Leiharbeitnehmerverträge? Strategie GF Massnahmen Kurzarbeit BeschSi TV 3.1 Absenkung der Arbeitszeit

Mehr

Teilzeitarbeit bietet auch Vorteile - Elternzeit hält Chancen bereit

Teilzeitarbeit bietet auch Vorteile - Elternzeit hält Chancen bereit Teilzeitarbeit bietet auch Vorteile - Elternzeit hält Chancen bereit An der Elternzeit sind Väter bisher nur mit einem geringen Anteil von 1,5 Prozent gegenüber 98,5 Prozent Frauen beteiligt. Durch die

Mehr

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG Das Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 Ursula Gonglach Regierung von Schwaben Gewerbeaufsichtsamt Zweck des Arbeitszeitgesetzes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung Verbesserte

Mehr

Zusätzlicher freier Arbeitstag für Schichtarbeiter bei zeitlichem Zusammenfall einer Arbeitsfreistellung und einem Wochenfeiertag?

Zusätzlicher freier Arbeitstag für Schichtarbeiter bei zeitlichem Zusammenfall einer Arbeitsfreistellung und einem Wochenfeiertag? Zusätzlicher freier Arbeitstag für Schichtarbeiter bei zeitlichem Zusammenfall einer Arbeitsfreistellung und einem Wochenfeiertag? Arbeitnehmer und Angestellte, die im Schichtdienst tätig sind, leisten

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mehrarbeit Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen

Lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mehrarbeit Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen Lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mehrarbeit Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen Ingrid Heinlein Rechtsanwältin, Vors. Richterin a. LAG a.d. Anwaltsbüro Bell & Windirsch Worum

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

- nicht nur für Frauen - ver.di-landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Karin Schwendler

- nicht nur für Frauen - ver.di-landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Karin Schwendler - nicht nur für Frauen - 1 Beruf/Karriere Familie Kinder Pflege Angehöriger Beziehungspflege Freizeit 2 Erwerbsarbeit hat an Bedeutung gewonnen Raum für Selbstverwirklichung Quelle gesellschaftlicher Integration

Mehr

Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln

Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Bezirk Niedersachsen Vorstand Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Vortragsreihe der IG Metall auf der Hannover Messe 2011 Karoline Kleinschmidt 1 Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich

Mehr