Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie
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- Angelika Fleischer
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1 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft
2 Regelarbeitszeitvolumen (IRWAZ*) Verteilung der Arbeitszeit Arbeitszeitregelungen in der M+E-Industrie (Überblick) 35 Std/Wo (38 Std/Wo in den neuen Bundesländern) teilweise Sonderregelungen für besondere Beschäftigtengruppen (z.b. Fahrer, Überwachungspersonal, etc.) einzelvertragliche Verlängerung der IRWAZ auf bis zu 40 Std/Wo Woche für max. 13 % (18%) der Beschäftigten Verlängerung auf Basis der Tarifvereinbarung (Pforzheim-Prozess) kollektivvertragliche Absenkung der IRWAZ auf weniger als 35 Std/Wo (Absenkung je nach Tarifbezirk auf bis zu 28 Std/Wo möglich) prinzipiell möglich auf alle Werktage Grenzen des Verteilspielraums nach ArbZG Anderes Arbeitszeitvolumen Ausgleichszeitraum Bis zu 12 Monaten, zum Teil auch darüber hinausgehend * IRWAZ: individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
3 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft
4 Strukturdaten der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie Unternehmensstruktur ca Beschäftigte mittelständisch geprägt etwa 75% (90 %) der Mitgliedsbetriebe haben weniger als 200 (500) Beschäftigte Industrielle Schwerpunkte (in Klammern: Anteil der Beschäftigten) Maschinenbau (ca. 30%) Elektro-Industrie (ca. 22%) Automobilbau (ca. 13%) Umsatz 140 Mrd pro Jahr Exportanteil größer 50% Quelle: Wirtschaftsdaten von Metall NRW
5 Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Volumen Betrieb Veränderung des Arbeitszeitvolumens Betriebliche Gestaltung von Lösungen Verteilung Verteilung der Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage Auszahlung von Zeitguthaben Variabler Ausgleichszeitraum Flexibilität Flexible Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitskräftebedarf Flexible Arbeitszeitlänge (Tag, Woche, Jahr)
6 Arbeitskräftebedarf Arbeitskräftebedarf proportional zur Anlagen-Betriebszeit Arbeitskräftebedarf nicht proportional zum Anlagen-Betriebszeit Arbeitskräftebedarf Arbeitskräftebedarf Betriebszeitbedarf Betriebszeitbedarf Arbeitskräftebedarf ist durch den Betriebszeitbedarf und damit durch das Auftragsvolumen bestimmt Beispiel Erhöhung der Maschinenkapazität durch Zusatzschichten, Schichtverlängerung, usw. Folge: Mindestbesetzung proportional zur Betriebszeit Arbeitskräftebedarf sind wird hauptsächlich durch die Art der eingelasteten Arbeitsaufträge bestimmt Beispiel Erhöhung der Personalkapazität bei maschinenungebunden Arbeiten (z.b. zusätzliche Verpackungsarbeiten) Mindestbesetzung abhängig von der Art der eingelasteten Aufträge (schlecht planbar)
7 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft
8 Tarifvertragliche Basis Manteltarifvertrag (EMTV) Volumen und Verteilung der Arbeitszeit Mehrarbeit Zuschläge für Arbeitszeiten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch) befristete Absenkung der IRWAZ mit Lohnausgleich Tarifvertrag über Langzeitkonten Einführung von Zeitkonten ohne Ausgleichszeitraum Tarifabkommen mit der IG Metall ( Pforzheim-Prozess ) Veränderung tarifvertraglicher Regelungen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit Genehmigung durch IG Metall
9 Werkzeuge der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitdauer = Volumen z.b. 20 Std./Woche z.b. 35 Std./Woche z.b. 40 Std./Woche Verteilung des Arbeitszeitvolumens Std durch 35 durch Festlegung der Länge bis 8 (10) Std./Tag bis 48 (60) Std./Woche Festlegung der Lage Mo Di Mi Do Fr Sa Tage 10 Kalenderwoche Uhrzeit
10 Umfang/Volumen der Arbeitszeit Arbeitszeitverlängerung nach der 40er-Regelung ( 3 Nr. 3 EMTV) und Tarifvereinbarung Tarifliche Arbeitszeitmenge 35-Stunden-Woche ( 3 Nr. 1 EMTV) Teilzeit ( 3 Nr. 4 EMTV) Absenkung (TVBesch) Die Arbeitszeitmenge des Mitarbeiters wird einzelvertraglich mit ihm vereinbart (keine Mitbestimmung des Betriebsrates) kann (grundsätzlich) nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung verändert werden hat immer Auswirkungen auf die Höhe des Einkommens
11 Arbeitszeitverlängerung - 3 Nr. 3 EMTV Die sog. 40er-Regelung (18 %-Quote) Volumensausweitung auf bis zu 40 Stunden/Woche Höchstgrenze, jede andere Zwischengröße ist möglich Lohnausgleich Einzelvertraglich Arbeitszeitverlängerung Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen einverstanden sein der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, sondern bekommt vierteljährlich die Arbeitsverhältnisse mit verlängerter Arbeitszeit genannt Freiwilligkeit, Benachteiligungsverbot Rückkehrmöglichkeit zur tariflichen Arbeitszeit einseitiges Lösungsrecht für beide Seiten (keine Änderungskündigung nötig) dreimonatige Ankündigungsfrist Höchstgrenze: 18 % der Beschäftigten des Betriebes (NRW)
12 Tarifvereinbarung Tarifvereinbarung 16. Februar 2004 (Pforzheim-Prozess) Verpflichtungsvereinbarung Tarifvertragsparteien prüfen gemeinsam mit den Betriebsparteien, ob von tariflichen Mindest-standards abgewichen werden kann Ausdehnung der 18% Quote Arbeitszeitverlängerung in Betrieben mit mehr als 50% der Beschäftigten in den oberen beiden Entgeltgruppen bzw. im AT Bereich Weitere Ausweitung der Quote durch Vereinbarung der Tarifvertragsparteien Auszahlung von Zeitkonten-Guthaben (zuschlagsfrei)
13 Verlängerung in besonderen Fällen - 3 Nr EMTV Arbeitszeitverlängerung bei Arbeitsbereitschaft, Abs. 1 Verlängerung der Arbeitszeitdauer möglich um bis zu 10 Stunden pro Woche bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang (45 Std./Wo. ab vorher bis 46 Std./Wo.) Anwesenheitsverlängerung bei Arbeitsbereitschaft, Abs. 2 Verlängerung der Anwesenheitspflicht über die Arbeitszeit hinaus möglich bei regelmäßigen Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang. Ausweitung des Arbeitszeit- Volumens Ausweitung der Anwesenheitspflicht Anpassung der Ruhezeit bei Rufbereitschaft Möglichkeit zur Anpassung der Ruhezeiten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nach den Besonderheiten der Rufbereitschaft.
14 Teilzeit - 3 Nr. 4 EMTV / Absenkung - 1, 2 TVBesch Es gibt zwei Möglichkeiten zur Verringerung des tariflichen Arbeitszeitumfanges (Az-Dauer): - einzelvertraglich = Teilzeit - durch freiwillige BV = Absenkung Verringerung des Arbeitszeit- Volumens 3 Nr. 4 EMTV: Teilzeit tariflich nicht eingeschränkte Gestaltungsfreiheit für die Arbeitsvertragsparteien nur: Bei Neueinstellungen soll die Teilzeitarbeit sozialversicherungspflichtig gestaltet werden; es sei denn, es liegen betriebsorganisatorische Gründe oder ein anders lautender Wunsch des Arbeitnehmers vor (Hinweispflicht auf Folgen) 1 TVBesch: Absenkung für alle Beschäftigten mit Kündigungsschutz 2 TVBesch: Absenkung für Betriebsteile mit Teillohnausgleich (1-7%) freiwillige Betriebsvereinbarung, keine Einigungsstelle Reduzierung des Arbeitszeit-Volumens mit Entgeltabsenkung bis auf 30 Stunden/Woche
15 Arbeitszeit- LÄNGE Arbeitszeit- LAGE Arbeitszeit- VERTEILUNG im engeren Sinne Rahmen für die Verteilung der Arbeitszeit 4Nr. 1 EMTV Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sind tariflich nicht geregelt. Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Festlegung der täglichen und wöchentlichen Zeitstrecken und der Pausen ist betrieblich frei gestaltbar. Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Samstagsarbeit und 6-Tage-Woche sind ohne besondere Voraussetzungen möglich ( 4 Nr. 1 Abs. 2), Sonntagsarbeit nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Allerdings ergeben sich aus dem MTV bei bestimmter Lage der Arbeitszeit Spät- bzw. Nachtschichtzuschläge. ( 5, 6; die Zeitspannen können durch BV angepaßt werden) Die Arbeitszeit kann gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die Tage, Wochen und Monate verteilt werden. Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Durch 4 TVBesch wird der in 4 Nr. 1 EMTV und 3 ArbZG geregelte max. Ausgleichszeitraum von 6 auf 12 (+ 4) Monate verlängert.
16 Tarifregelungen zur Mehrarbeit - 5, 6 MTV Mehrarbeit ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren und ist zu leisten. 5 I Nr. 1: Mehrarbeit sind die außerhalb der festgelegten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit geleisteten Stunden Mehrarbeit Mehrarbeit Freizeit regelmäßige Arbeitszeit Freizeit Teilzeit: Mehrarbeitszuschlag erst ab der 8. täglichen Arbeitsstunde Zulässig sind 10 Mehrarbeitsstunden pro Woche sowie "ausnahmsweise ein weiteres Mehrarbeitsvolumen, das nicht zu dauerhafter Mehrarbeit führen darf" ( 5 I Nr. 6) Der Mehrarbeitszuschlag beträgt nach 6 Nr. 1 a) für die ersten beiden täglichen Stunden 25% des Durchschnittslohnes von der dritten Stunde an 50% des Durchschnittslohnes und ist immer in Geld zu vergüten Mehrarbeit kann durch bezahlte Freistellung ausgeglichen werden Anspruch des Arbeitnehmers bei mehr als 16 Stunden pro Monat ( 5 I Nr.1)
17 Tarifvertrag über Langzeitkonten (Auszug) Langzeitkonten (LZK) Langzeitkonten haben keinen Ausgleichszeitraum persönliche Lebensarbeitszeitplanung des Beschäftigten vorzeitiges Ausscheiden vor der Rente / in der Arbeitsphase ATZ weitere Ziele (Elternzeit, Weiterbildung, ) sind betrieblich möglich durch freiwillige BV eingeführt und geregelt Insolvenzsicherung ist erforderlich Aufbau durch Zeit oder Geld Zeit: max. 152 Arbeitsstunden / Jahr oberhalb der Ø - IRWAZ Geld: Arbeitsentgelt (Einmalzahlung / lfd. Arbeitsentgelt / ) Kontoführung in Zeit oder Geld Zeit: Verzinsung durch Tariferhöhung Geld: Verz. betrieblich klären Entnahme muss: Lebensarbeitszeitverkürzung nach Entsch. des Beschäftigten kann: Elternzeit Persönliche Weiterbildung sonstige Ziele
18 Flexible Arbeitszeit Die Arbeitszeitregelungen der Metall- und Elektroindustrie Überblick Betriebliche Anforderungen an Arbeitszeitgestaltung Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Anwendungsbeispiele und Erfahrungen Unternehmerschaft
19 Umsetzung von Arbeitszeitregelungen in der Metallund Elektroindustrie Flexibilisierung der Arbeitsund Betriebszeit mehr als 80% der Betriebe häufig genutzt: Flexikonten und Gleitzeit eher selten: Vertrauensarbeitszeit und Langzeitkonten Kontengrenzen häufig eher eng bemessen (Ø von -50 Std. bis +100 Std.) Mehrarbeit im Ø zwischen 1 und 3% der Arbeitszeit Schichtarbeit häufig 2- und 3-Schichtbetrieb Flexibilisierung der Schichtarbeit An- und Absageschichten, Veränderung der Schichtdauer Veränderung der Besetzungsstärke Quelle: IfaA Benchmarking 2005, IfaA Köln (nicht repräsentativ)
20 Veränderung des Arbeitszeitvolumens Betriebliche Anforderungen und Möglichkeiten in der Metall- und Elektroindustrie Möglich auf Basis der tarifvertraglichen Regelungen, teilweise rein betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten Verteilung der Arbeitszeit auf 7 Tage Flexible Anpassung der Arbeitszeit an den Betriebszeitbedarf Flexible Schichtarbeit Möglich, dabei Ausdehnung auf Samstag/6-Tage Woche ohne besondere Voraussetzungen, Sonntagsarbeit unter Beachtung gesetzlicher Regelungen Flexible Arbeitszeitlösungen in breitem Rahmen gestaltbar und umsetzbar. Möglich, keine tariflich geregelten Ankündigungsfristen; ungleichmäßige Verteilung durch Freischichtenmodell Auszahlung von Zeitguthaben Möglich, allerdings erst nach Ausnutzung anderer Optionen, die einen Zeitausgleich erlauben Ausgleichszeitraum Bis zu 12 Monaten, ggf. Verlängerung auf bis zu 16 Monaten; in Kombination mit Langzeitkonten (theoretisch) unbegrenzt Betriebliche Gestaltung von Sonderregelungen Anpassung der Ruhezeiten bei Bereitschaft und Rufbereitschaft Ausdehnung der Arbeitszeit bei Beschäftigten, die in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft leisten
21 Gestaltungslösungen durch Arbeitnehmer durch Arbeitgeber durch Betriebsparteien Organisation/ Disposition Zwei-Schicht-System mit variablem Arbeitsbeginn und -ende in der Fertigung Vollkonti-Schichtsystem mit variabler Schichtanzahl bei verkürzter Nachtschicht Vier-Schicht-System mit 6-Stunden-Schichten ohne Pausen Drei-Schicht-System mit variabler Schichtlänge und Pausendurchlauf Schichtsystem mit kurzzyklischen Schichtwechseln Rahmenarbeitszeit mit eigenverantwortlicher Disposition durch den Mitarbeiter Gleitzeit im Drei- Schicht-System in der Instandhaltung Jahresschichtplan mit Abweichungsmöglichkeit und gleitendem Ausgleichszeitraum 6 7 Drei-Schicht-System mit wöchentlichen Schwankungsbreiten von Stunden plus Ampelkonto Vertrauensarbeitszeit mit Funktionszeiten Kundenorientierte Funktionszeiten 10 Rahmenarbeitszeit mit Disposition durch Mitarbeiter und Führungskräfte Zwei-Schicht-System mit variablen Schichtlängen und großem Zeitkonto mit gleitendem Ausgleichszeitraum Starre Systeme Starre Systeme mit Abweichungsmöglichkeit Flexible Systeme Flexibilität
22 ENDE
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