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1 , Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion

2 Der Arbeitgeber-Service - Ihr kompetenter AnsprechpartnervorOrt Ihre Vorteile: Persönlicher Ansprechpartner in Memmingen und Mindelheim Reha/SB-Spezialistin Frau Häring Ansprechpartnerin für alle Themen rund um die Einstellung von Menschen mit Behinderung ganzheitliches Dienstleistungsangebot: - Personalsuche und vermittlung - Beratung - finanzielle Förderleistungen Bundesagentur für Arbeit

3 Team Reha/SB in der AA Kempten-Memmingen Persönliche Präsenz an allen acht Dienststellen! 20 Mitarbeiter (teilweise in Teilzeitbeschäftigung) 7 Beratungsfachkräfte, 9 Vermittlungsfachkräfte, 1 Sachbearbeiterin, 2 Fachassistentinnen. Ergebnis 2013: Integrationen von Rehabilitanden innerhalb von 6 Monaten nach einer Hauptmaßnahme Integrationen von schwerbehinderten Menschen, davon 334 in den ersten Arbeitsmarkt. Seite 3

4 Behinderung i.s. von 2 SGB I Behinderte Menschen 2 Abs. 1 SGB I Schwerbehinderte Menschen 2 Abs. 2 SGB I Funktionseinschränkung (körperlich, geistig, seelisch) länger als 6 Monate weicht von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deshalb beeinträchtigt gilt auch für von einer Behinderung bedrohte Menschen GdB 50 und mehr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz i.s. 73 SGB I rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes Gleichgestellte behinderte Menschen 2 Abs. 3 SGB I GdB 30 oder 40 Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz i.s. 73 SGB I rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes können infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten Seite 4

5 Definition Rehabilitand = Behinderter 19 SGB I. die körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind einschließlich lernbehinderter Menschen Menschen oder denen eine solche Behinderung droht ( 19 (2) SGB III) II. und deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung i.s. v. 2 (1) SGB I nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und III. die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen Seite 5

6 Träger der Leistungen zur Teilhabe - 6 SGB I *Beachte auch 6a SGB I! Rehabilitationsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 5 Nr. 1 SGB I Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 5 Nr. 2 SGB I Unterhaltssichernde u. a. ergänzende Leistungen 5 Nr. 3 SGB I Leistungen zur Teilhabe am Leben i. d. Gemeinschaft 5 Nr. 4 SGB I Gesetzliche Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit* Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Träger der Altershilfe für Landwirte Träger der Kriegsopferversorgung u. -fürsorge Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der Sozialhilfe Beachte:Leistungsverpflichtung/ Entscheidungskompetenz Die BA ist auch Reha-Träger für behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftigeim Sinne des SGB II, sofern kein anderer Reha-Träger zuständig ist, aber Kostenträger grds. = Jobcenter oder opt. Kommune ( 6a SGB I)

7 Zuständigkeiten bei der beruflichen Rehabilitation

8 Lernorte und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben Betrieb Bildungsträger, Fachschulen Berufsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung, Einarbeitung Berufsförderungswerke außerbetriebliche Einrichtungen Berufsbildungswerke Werkstätten für behinderte Menschen Seite 8

9 Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von behinderten und SB Menschen 73 SGB III Arbeitshilfen für behinderte Menschen 46 SGB III Probebeschäftigung behinderter Menschen 46 SGB III bis zu 80% der monatlichen Ausbildungsvergütung in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100% der Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr Zuschüsse für eine behindertengerechte Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Erstattung der Kosten für eine befristete Probebeschäftigung bis zu 3 Monaten Seite 9

10 Leistungen an Arbeitgeber zur Eingliederung von Arbeitnehmern Eingliederungszuschüsse SGB III Förderung berufl. Aus- und Weiterbildung durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung 73 SGB III Seite 10

11 Beratungsangebot und Arbeitgeberleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 11

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