Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der. (M EKLBest) der FGSV
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1 Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand (M EKLBest) der FGSV - aktueller Stand - VSVI-Seminar 2 Jahre RAL, M EKLBest am in Potsdam Die Folien zeigen den aktuellen Entwurf des M EKLBest. Eine Endfassung liegt derzeit noch nicht vor. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold Dipl.-Ing. Janette Zösch
2 Unfälle mit Getöteten nach Ortslage 58 58% % außerorts Außerorts (nur (ohne Landstraßen) Autobahn) Quelle: detatis
3 Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) 4646% % Fahrunfall Quelle: detatis
4 Quelle: BASt 4
5 Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) 25% 46% % Fahrunfall Unfall im Längsverkehr Quelle: detatis
6 Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp 18% 9% 26% 47% Fahrunfall Unfall im Längsverkehr Knotenpunktunfälle übrige Unfalltypen 6 Quelle: destatis, Schwaebische.de 2011 / MK Kreiszeitung / Verkehrsflieger Sachsen
7 Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Geschwindigkeiten it senken, Überholvorgänge sichern, 7
8 8
9 Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Geschwindigkeiten it senken, Überholvorgänge sichern, Konflikte in Knotenpunkten reduzieren Schwache Verkehrsteilnehmer schützen Seitenräume sichern 7
10 Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8
11 Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8
12 Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8
13 Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden. Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8
14 Selbsterklärende Straße 14
15 15
16 Selbsterklärende Straße Quelle: Birth / Vollpracht 16
17 Fehlerverzeihende Straßen Bsp. Frankreich Bsp. Holland 17
18 Human Factors Blickrichtung des Fahrers Szenerieerfassung Blickrichtungserfassung (Video mit Blickpunkt) Berührungsloses (Blickvektor kt als Logfile) Blickbewegungsmesssystem Fahrer kann sich frei bewegen keine Beeinträchtigung durch Messinstrumente st e te 18
19 Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden. Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8
20 Streckenzüge und Netzabschnitte
21 Streckenzüge und Netzabschnitte Planungsabschnitt Ortsumgehung
22 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. 22
23 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. 23
24 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. 24
25 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. Die Entwurfsklassen werden in der Regel bestimmt durch die Funktion einer Straße im Netz. 25
26 Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. 26
27 Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. 27
28 Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. Beide Bedingungen erfüllt am besten die Längsmarkierung in Fahrbahnmitte / (am Fahrbahnrand). 28
29 Standardisierte / wiedererkennbare Straßentypen wenige, einheitliche für den Fahrer erkennbar voneinander unterscheidbar das Fahrverhalten beeinflussend 29
30 Geltungsbereich Kategoriengruppe Autobahnen Landstraßen anbaufreie Hauptverkehrsstraßen angebaute Hauptverkehrsstraßen Erschließungsstraßen Verbindungs- funktionsstufe f kti t f AS LS VS HS ES kontinental 0 AS großräumig I AS I LS I - - überregional II AS II LS II VS II - regional III - LS III VS III HS III nahräumig IV - LS IV VS IV HS IV ES IV kleinräumig V - LS V - - ES V RAA RAL RASt 30
31 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9
32 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9
33 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf ( ) prüfen 9
34 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf ( ) prüfen 9
35 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf ( ) prüfen 9
36 EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: TU Dresden / LS Straßenverkehrsanlagen 36
37 EKL 1 37
38 Regelwidrige Überfahrungen 38
39 Teststrecken 39
40 Pressespiegel 40
41 Pressespiegel 41
42 42
43 Diskussion im Internet wenn man von C. nach D. über die B 169 fährt, kommt man mehrere Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen vorbei. Kurzum, was heißt das? 43
44 Diskussion im Internet 44
45 EKL 2 Ausnahme 45
46 Beispiele für Abschnitte mit Überholfahrstreifen 46
47 Markierung EKL 2 - Trennungsprinzip dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) 47
48 Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger ifi Abschnitt wo das Überholen aufgrund von besonderen Risiken untersagt werden soll. 48
49 Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger ifi Abschnitt wo das Überholen aufgrund von besonderen Risiken untersagt werden soll. übrige Abschnitte doppelte Leitlinie (unterbrochene Markierung) 49
50 Gelückte Mittelmarkierung (Bsp. Holland) 50
51 Pilotstrecke B Detail 51
52 EKL 3 ( ) ( ) prüfen 52
53 Beispiel für EKL 3 53
54 EKL 4 54
55 Nebennetz Quelle: TUD Quelle: Hegewald, BASt 55
56 Entwurfsklasse 4 - Nahbereichsstraßen
57 (Sächsische Zeitung/Region Döbeln ) Pressespiegel 57
58
59 59
60 Leserzuschrift 60
61 Quelle: Hartkopf 61
62 Quelle: Hartkopf 62
63 63
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