Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Berufsbildung und Mittelschule

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1 Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Weisungen zur Aufnahmeprüfung und zur Abschlussprüfung an den Berufsmaturitätsschulen Aarau,. Januar 008. Aufnahmeprüfung.. Prüfungstermin Aufnahmeprüfung Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule legt den Prüfungstermin fest... Zustellung der Aufgaben Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule stellt den Schulleitungen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin Kopiervorlagen der Prüfungsaufgaben, die Lösungen und Korrekturanweisungen sowie die provisorischen Notenschlüssel zu... Durchführung der Aufnahmeprüfung Jede Berufsmittelschule bietet die bei ihr angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich zur Prüfung auf. Das Aufgebot muss den detaillierten Prüfungsplan und die Angaben über die erlaubten Hilfsmittel enthalten. Die Fächer werden in der Reihenfolge Deutsch, Französisch, Mathematik und Englisch geprüft. Gewerblich-industriellen Berufsfachschulen: Die BMS Leiterkonferenz organisiert die Aufnahmeprüfung im Auftrag der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule. Die Korrektur wird von den Examinatorinnen und Examinatoren gleichzeitig gemeinsam durchgeführt..4. Rundungsregeln Aufnahmeprüfung Die Noten der Prüfungsfächer werden auf Zehntel gerundet... Festlegung des Notenschlüssels (lehrbegleitende BM) Die Schulen melden die provisorischen Ergebnisse bis zum festgesetzten Termin an die von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule bezeichnete Stelle.

2 - - Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule legt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Subkommission Berufsmaturität den definitiven Notenschlüssel fest und teilt diesen innert drei Tagen den Schulen mit.. Abschlussprüfung.. Prüfungstermine Abschlussprüfung Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule legt nach Rücksprache mit den BMS-Leitungen die Prüfungstermine fest. Die Prüfungspläne werden durch die Schulleitung erstellt... Informationspflicht (Abschlussprüfung) Der detaillierte Prüfungsplan ist spätestens einen Monat vor der ersten Prüfung den Beteiligten mitzuteilen. Die Namen der Koexaminatorinnen und Koexaminatoren sowie der Expertinnen und Experten sind darin aufzulisten... Examinatorinnen und Examinatoren Die Abschlussprüfungen werden grundsätzlich von den unterrichtenden Lehrpersonen vorbereitet und durchgeführt. Diese machen bei schriftlichen Prüfungen die Erstkorrektur und bewerten die Arbeit gemäss Notenschlüssel. Bei mündlichen Prüfungen machen die Examinatorinnen und Examinatoren einen Notenvorschlag..4. Koexaminatorinnen und Koexaminatoren Die Schulleitung setzt als Koexaminatorinnen und Koexaminatoren in der Regel Lehrpersonen anderer Berufsmittelschulen ein. Diese erstellen Zweitkorrekturen, protokollieren die mündlichen Prüfungen und wirken bei der Notengebung mit. Bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen können auch Lehrpersonen der prüfenden Schule als Koexaminatorinnen und Koexaminatoren eingesetzt werden... Prüfungsprotokoll Mündliche Prüfungen werden durch die Koexaminatorin beziehungsweise den Koexaminator stichwortartig protokolliert. Das Protokoll soll in knapper Form den Verlauf der Prüfung sowie zusammenfassend die Begründung der Bewertung wiedergeben..6. Prüfungsaufsicht Bei schriftlichen Prüfungen ist die Aufsichtsperson dafür verantwortlich, dass die Prüfung korrekt verläuft. Insbesondere ist darauf zu achten, dass selbständiges Arbeiten gewährleistet ist. Bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, bei Betrugsversuchen und Störungen kann gemäss 6 der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung das Qualifikationsverfah-

3 - - ren als nicht bestanden erklärt werden. Die Aufsichtsperson macht die Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Verteilen der Prüfungsaufgaben nochmals darauf aufmerksam. Vorfälle sind zu protokollieren und unmittelbar nach der Prüfung der Prüfungsleitung mitzuteilen. Zeitvorgaben sind einzuhalten. Wird eine Arbeit vor Ablauf der offiziellen Prüfungszeit abgegeben, notiert die Aufsichtsperson die Abgabezeit auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit. 4 Wer zur Prüfung antritt, kann nicht nachträglich aus gesundheitlichen Gründen die Wiederholung der Prüfung verlangen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind vor Prüfungsbeginn auf diesen Grundsatz hinzuweisen. Die Prüfungsarbeiten sind mit Tinte, Filzstift oder Kugelschreiber abzufassen. Skizzen und geometrische Konstruktionen können mit Blei- oder Farbstift ausgeführt werden..7. Sorgfalts- und Schweigepflicht Alle Prüfungsarbeiten sind mit der nötigen Sorgfalt und Vorsicht zu behandeln. Auf den Versand, auch mit eingeschriebener Post, sollte wenn immer möglich verzichtet werden. Es ist allen an der Prüfung beteiligten Personen untersagt, den Kandidatinnen und Kandidaten oder Dritten vor der Eröffnung durch die Schulleitung irgendwelche Noten, und sei es auch nur andeutungsweise, bekannt zu geben..8. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung Tritt ein Kandidat oder eine Kandidatin ohne entschuldbare Gründe zu einer Prüfung nicht an, kann die gesamte Prüfung des Fachs frühestens beim nächsten ordentlichen Prüfungstermin wiederholt werden. Als Entschuldigung für das Fernbleiben gelten einzig ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall sowie höhere Gewalt..9. Berufsmaturitätszeugnisse Das Berufsmaturitätszeugnis und der Berufsmaturitätsausweis werden durch die Schulen unter Verwendung des amtlichen Formulars ausgefertigt. Sie dürfen ausgehändigt werden, sobald die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule bestätigt hat, dass auch die übrigen Bedingungen zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses erfüllt sind..0. Akteneinsicht Die Kandidatinnen und Kandidaten haben unabhängig von einem allfälligen Beschwerderecht auf Verlangen das Recht, in ihre eigenen schriftlichen Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Organisation und Durchführung der Akteneinsicht ist Sache der Schule.

4 Archivierung Die Schulen haben die schriftlichen Prüfungsarbeiten sowie die Prüfungsprotokolle zu archivieren. Sie dürfen frühestens ein Jahr, nachdem die Kandidatinnen und Kandidaten des betreffenden Jahrgangs die Schule verlassen haben, vernichtet werden. Bei Rekursen sind sie mindestens bis zur rechtskräftigen Erledigung aufzubewahren... Eröffnung der Ergebnisse Das Ergebnis einer bestandenen Schlussprüfung wird den Kandidatinnen und Kandidaten durch die Aushändigung des Berufsmaturitätszeugnisses und des Berufsmaturitätsausweises eröffnet. Das Ergebnis einer vorzeitigen Prüfung wird der Kandidatin beziehungsweise dem Kandidaten durch die BMS-Leitung innert zwei Wochen, gerechnet ab dem letzten Prüfungstag, schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Mitteilung muss folgende Rechtsmittelbelehrung enthalten: Gegen die vorliegenden Prüfungsnoten kann nur Beschwerde erhoben werden, wenn die Berufsmaturitätsprüfung insgesamt nicht bestanden wird. Eine allfällige Beschwerde ist deshalb erst nach der formellen Eröffnung des Schlussergebnisses durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule möglich. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, wird durch die BMS-Leitung unverzüglich nach dem Notenkonvent mündlich über den Misserfolg in Kenntnis gesetzt. Die formelle Eröffnung erfolgt durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule... Durchführung der Ersatzprüfung für Kaufleute Die Prüfungsleitung organisiert die Ersatzprüfung. Prüfungsart und Prüfungsdauer richten sich nach den Bestimmungen der kaufm. Lehrabschlussprüfung. Das Prüfungsergebnis wird von der Prüfungsleitung festgestellt und unverzüglich der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule mitgeteilt, welche die formelle Eröffnung vornimmt.. Inkrafttreten Diese Weisungen ersetzen die Weisungen vom 0. Dezember 00 (gewerblich-industrielle Schulen) bzw. vom. Juli 00 (kaufmännische Schulen) und treten am. Januar 008 in Kraft. Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Kathrin Hunziker, Abteilungsleiterin

5 Anhang Beispiele zur Berechnung der : Fach ohne Abschlussprüfung Semesterzeugnisnote Semesterzeugnisnote,8 entspricht der,8 Fach mit einer Abschlussprüfung Semesterzeugnisnote Semesterzeugnisnote,8 Prüfungsnote 4 Prüfungsergebnis Entspricht der Prüfungsnote 4,0 Mittelwert aus und Prüfungsergebnis,,9 Fach mit mehreren schriftlichen und/oder mündlichen Abschlussprüfungen Semesterzeugnisnote Semesterzeugnisnote,, Prüfungsnote Prüfungsnote Prüfungsergebnis Mittelwert aller (Teil-) Prüfungsnoten, auf eine halbe Note gerundet,0 Mittelwert aus und Prüfungsergebnis,,

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