Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater
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- Eugen Krämer
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1 Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt wird. Wir erteilen aber eine allgemeine Fortbildungsbescheinigung. Termine: Mittwoch, den 18. Januar 2012 in München Mittwoch, den 01. Februar 2012 in Stuttgart Freitag, den 17. Februar 2012 in Hamburg Donnerstag, den 15. März 2012 in Berlin Mittwoch, den 28. März 2012 in Düsseldorf - Jeweils von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr (7 Stunden zzgl. Pausen) Referent: Dr. Peter Wetzel Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht Überlingen Thema: Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Inhalt: A. Grundlegendes und Begriffserklärungen B. Gesetzliches Erbrecht II. Das Verwandtenerbrecht III. Das Erbrecht des nichtehelichen Kindes IV. Das Erbrecht der Adoptivkinder V. Ehegattenerbrecht VI. Gesetzliches Erbrecht bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
2 VII. VIII. Das gesetzliche Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners Erbfolge nach Gesellschaftsrecht C. Gewillkürte Erbfolge durch Testament II. Einzeltestament III. Widerrufsmöglichkeit IV. Gemeinschaftliches Testament D. Gewillkürte Erbfolge durch Erbvertrag II. Bindungswirkung III. Vertragsparteien IV. Form V. Widerrufsmöglichkeit und Rücktrittsvorbehalt VI. Verfügungsfreiheit des Erblassers VII. Beseitigung erbvertraglicher Bindungen E. Schenkungsversprechen von Todes wegen F. Testamentarische und erbvertragliche Verfügungsmöglichkeiten II. Sachverhaltsermittlung III. Einsatz zum Alleinerben IV. Enterbung und bedingte Erbeinsetzung V. Vor- und Nacherbfolge VI. Teilungsanordnung VII. Vermächtnisse VIII. Testamentsvollstreckung IX. Auflagen G. Auslegung von Verfügungen von Todes wegen H. Anfechtung von letztwilligen Verfügungen II. Anfechtungsberechtigte III. Anfechtungsgründe IV. Form und Fristen V. Wirkung
3 I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft II. Annahme III. Ausschlagung IV. Ausschlagungsumfang und Wirkung V. Form VI. Frist J. Die Erbengemeinschaft II. Verfügung über den Anteil an der Erbengemeinschaft gem BGB III. Nachlassverwaltung bis zur Auseinandersetzung IV. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft K. Pflichtteilsrecht II. Pflichtteilsberechtigte III. Pflichtteilsentziehung IV. Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht V. Erbunwürdigkeit VI. Erbverzicht VII. Rechtsanspruch, Umfang des Pflichtteilsanspruchs L. Pflichtteilsergänzungsanspruch II. Zuwendung an Dritte III. Zuwendung an Ehegatten M. Erbenhaftung II. Grundsatz der unbeschränkten und beschränkbaren Erbenhaftung III. Schutz vor vorzeitiger Haftung IV. Haftung bei der Miterbengemeinschaft N. Erbschein II. Arten III. Erbscheinsverfahren
4 Zeitplanung: - Der Vortrag ist auf 7 Vortragsstunden angelegt, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr (einschließlich Pausen) Tagungsorte: München: Tagungszentrum Kolpinghaus München-Zentral GmbH Adolf-Kolping-Str München Tel.: 089/ Fax: 089/ Internet: Stuttgart: Jugendherberge Stuttgart International Haußmannstrasse Stuttgart Tel.: Fax: Hamburg: Deutsches Jugendherbergswerk Jugendherberge Horner Rennbahn Rennbahnstr Hamburg Tel.: Fax: Berlin: Internationales Handelszentrum (IHZ) Raum 828, 8. Etage im Hochhaus Friedrichstr. 95, Berlin Telefon: 030/ Fax: 030/ WEB:
5 Düsseldorf: Jugendherberge Düsseldorf/City Hostel Düsseldorfer Straße 1 D Düsseldorf Tel Fax Referent: Dr. Peter Wetzel Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwälte / Rechtsanwälte Dr. WETZEL & BEHM Hofstatt Überlingen am Bodensee Tel. +49 (0) Fax +49 (0)
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BERSCHET & Dr. KAUTZ RECHTSANWÄLTE. ERNST BERSCHET Dr. OLIVER KAUTZ CORDULA BERSCHET KONRAD-ADENAUER-ALLEE 19, 86150 AUGSBURG
BERSCHET & Dr. KAUTZ RECHTSANWÄLTE ERNST BERSCHET Dr. OLIVER KAUTZ CORDULA BERSCHET KONRAD-ADENAUER-ALLEE 19, 86150 AUGSBURG TELEFON: (0821) 51 70 21 oder 51 70 22 TELEFAX: (0821) 15 22 17 oliver.kautz@dr-kautz.de
Inhaltsübersicht 1 Grundprinzipien des Erbrechts A. Prinzip der Testierfreiheit
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 21 1 Grundprinzipien des Erbrechts 25 A. Prinzip der Testierfreiheit 25 B. Prinzip des Blutsverwandtenerbrechts und der Erbfolge nach Stämmen 25 C. Erbfähigkeit, Testierfähigkeit
Zur Beleuchtung der Schnittstellen von Erbrecht zum Gesellschaftsrecht, sowie Testamentsvollstreckung konnten weitere Autoren gewonnen werden.
Vorwort des Herausgebers Von mir wurde im Februar 1994 ein Buch mit dem Titel Vererbung oder Übergabe eines Unternehmens geschrieben. Dieses ist mittlerweile vergriffen. Mit der Erbrechtsreform vom 01.01.2010
T A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1 Die Grundbegriffe des Erbrechts....................21 I. Der Erbfall.................................21 II. Die Erbschaft................................21 III. Die Erben.................................22
Muster-Testamente. Das Berliner Testament - Formulierungsbeispiel - Ausgangslage:
Muster-Testamente Das Berliner Testament - Formulierungsbeispiel - Ausgangslage: Ehegatten mit (gemeinschaftlichen) Kindern länger lebender Ehegatte soll optimal abgesichert werden Kinder sollen nach dem
Familienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht