Lösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung
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- Sofie Huber
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1 Lösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung 1. b) Die Wartezeit ist ein gene 时 ler Schutz zum Ausschluß der ungünstigsten Risiken in der gesetzlichen Rentenversicherung d) Die Wartezeit ist eine versicherungstechnische Regelung die zum Ausschluß der ungünst 耶 ten Risiken führt. 2. Für die jeweilige Rente wegen Alters müssen folgende Wartezeiten erfüllt sein: Rentenart Allgemeine 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre 35 Jahre Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbs unfähig 巳 Altersrente für Frauen 叭 lartezeit Regelalt 巳 rs 町 rente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente wegen Arbeitslosig - keit Alt 巳 rsrent 巳 für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 3. Der Versichert 巳 beantragt am eine Rent 巳 W 巳 gen Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist am eingetreten. Für die Zeit vom bis zum sind Beiträge entrichtet worden. Bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit sind folgende Kalendermonate mit Beiträgen belegt: Kale 宜 ldermonate Kalendermonate Kalendermonate Kalendermonate Kalendermonate Kalendermonate (nur bis Mai 1992 anrechenbar) insgesamt 59 Kalendermonate 53
2 Die Wartezeit ist demnach nicht erfüllt. 4. Die Wartezeit kann auf diese Weise nicht erfüllt werden, weil: - die allgemeine Wartezeit zur Zeit des Todes bereits erfüllt sein mu 自 und die tatsächliche Beitragsentrichtung zur Zeit des Todes bereits 巳 rfolgt sein muß. 5. Für folgende Rentenarten ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit Voraussetzung: Regelaltersrente, Rente wegen Berufsunfähigkeit, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Witwen- und Witwerrente, Waisenrent 巳 und Erziehungsrente 6. Eine Wartezeit von 15 Jahren ist für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sowie für die Altersrent 巳 für Frauen vorgesehen. 7. Eine Wartezeit von 35 Jahren ist für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für Schwerbehindert 巴, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige vorgesehen. 8. Sachverhalt Beitrags Beitrags Nach reichs- Beitrags Bei 甘 agszeit nach zeit nach gesetzlichen zeit nach zeit nach Bundes- Bundes- Vorschriften demfrg Ver 甘 agsrecht recht gleich- entrichtete recht gestellt Beiträge Beiträge emes Vertriebenen in der GUS Bei 仕 äge 1940 in Breslau (Schlesien) Kindererziehungs- zeit 1970 in Bonn Beitragszeit 1991 in Jena Beitragszeit 1991 in Italien Beitragszeit 1952 in Leipzig Beiträge 丘 ir Lohnersatzleistung 凹, z. B. während Bezugs von Krankeng 巳 ld 54
3 9. Eine Ersatzzeit ist auf die allgemeine Wartezeit anrechenbar (9 51 Abs. 45GB VI) 10. Ersatzzeiten haben nicht die gleiche rechtliche Wirkung. 5ie haben gegenüber den anderen beitragsfreien Zeiten eine größere Wirku 吨, weil sie auf alle Wart 巳 zeiten angerechnet werden. 11. Eine Ersatzzeit ist auf die Wartezeit für eine Altersrente an langjährig Versicherte anrechenbar, weil gemäß 9 51 Abs. 35GB VI auf die Wartezeit vo 且 35 J ahren alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet werden. Ersatzzeiten sind rentenrechtliche Zeiten nach 9 54 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 45GB VI. 12. Ersatzzeiten sind auf alle 飞 叮 artezeiten anrechenbar (9 51 Abs. 45GB VI). 13. Eine Ersatzzeit ist nicht auf die allgemeine Wartezeit anrechenbar, wenn gleichzeitig Versicherungspflicht vorlag (9 250 Abs. 1 5atz 15GB VI) 目 14 Eine Ersatzzeit ist nach Abs. 1 5atz 15GB VI für Zeiten nach dem nicht möglich und somit auch nicht auf die Wartezeit anrechenbar. 15. Auf die 35jährige V 叩 artezeit sind die Beitrags-, Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten anrechenbar (9 51 Abs. 35GB v1 in Verbindung mit 9 545GB VI) 16. Nach ê 122 Abs. 25GB VI umfaßt ein Zeitraum, der in Jahren bestimmt ist, fi 让 jedes zu berücksichtigende Jahr zwölf Monate. Damit sind 35 mal12 Monate = 420 Monate erforderlich. 17. Es ist darauf zu achten, daß die 5umme aus Monaten der Kinderberücksichtigungszeit vor dem (oder letztem Pflichtbeitrag vor dem ) und der errechneten pauschalen Anrechnungszeit nicht größer ist als die bei der B 巳 r 巳 chnung der pauschalen Anrechnungszeit ermittelte und somit vorhanden 巳 Gesamtlücke ( GV VI). 18. Auf die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate) sind Beitrags-, Ersatz,- Anrechnungsund Berücksichtigungszeiten anrechenbar. Die Höherversicherungsbeiträge sind keine rent 巳 nrechtlichen Zeiten ir 旦 出 且 ne der Abs. 3 und 545GB v1 Es sind daher 156 Monate 23 Monate 167 Monate 63 Monate 409 Monate anrechenbar. Die Wartezeit ist somit nicht erfüllt m Gegensatz zur Wartezeit von 35 Jahren sind bei der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) nur Beitrags- und Ersatzzeiten anrechenbar. 156 Monat 巳 Beitragszeit 23 Monate Ersatzzeit 179 Monate Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist erfüllt. 55
4 20. Die Wartezeit von 35 Jahren ist 飞 roraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für Schwerbehindert 巴, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige. 21. Es sind sechs Monate auf die Wartezeit anrechenbar (8 122 Abs. 1 SGB VI). 22. Für einen Kalendermonat, der nach 8 52 SGB VI auf die Wartezeit anrechenbar ist, benötigt man 0,0625 Entgeltpunkte. 23. a) Die nach 8 52 SGB VI auf die Wartezeit anrechenbaren Monate werden aus den Entgeltpunkten erreclmet, die sich aus den übertragenen bzw. begründeten Anwartschaften ergeben. Die übertragene Anwartschaft in Höhe von 108,70 DM ist gemäß 8 76 Abs. 4 SGB VI durch den aktuellen Rentenwert bei Ende der Ehezeit = 41,44 zu te 过 en. 108,70 DM: 41,44 = 2,62306 (8 121 Abs. 1 SGB VI) = 2,6231 Entgeltpunkte Die Anzahl der Monate ergibt sich, indem die Entgeltpunkte von 2,6231 durch den Wert 0,0625 geteilt werden. 2,6231: 0,0625 = 41,9696 (8 121 Abs. 3 SGB VI) = 42 Monate Die Anrechnung erfolgt nur insoweit, als die in die Ehezeit fallenden Monate nicht bereits auf die v 叫 1artezeit anzurechnen sind. Die Ehezeit vom bis umfaßt 72 Monate. In dieser Zeit sind bereits vom bis und vom bis = 26 Mo 町 nate Beitragszeiten vorhanden. 72 Monate abzüglich 26 Monate = 46 Monate. Eine Begrenzung ist somit nicht vorzunehmen. An Wartezeitmonaten sind vorhanden: 26 Monate Beitragszeiten 42 Monate Versorgungsausgleich 68 Monate Die allgemeine Wartezeit ist erfüllt. b) Die übertragenen bzw. begründeten Anwartschaften von 142,35 DM und 80,70 DM ergeben zusammen einen Beitrag von 223,05 DM. Dieser Betrag von 223,05 DM durch den aktuellen Rentenwert von 42,63 DM bei Ende der Ehezeit getei1t ergibt 5,2322 Entgeltpunkte (8 76 Abs. 45GB VI). 5,2322 Entgeltpunkte : 0,0625 ergeben (83,7152) 84 Monate (8 52 SGB VI). Diese Monate sind gegebenenfalls zu kürzen. Da in diesem Fall eine Altersrente für langjährig Versicherte zu prüfen ist, müssen alle rentenrechtlichen Zeiten, die auf die Ehezeit entfallen, 飞 Torrangig bei der Wartezeit berücksichtigt werden. 56
5 Während der Ehezeit vom bis = 204 Monate sind folgende 飞 Torrangigen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt: Beitragszeiten vom bis vom bis Anrechnungszeit vom bis Kindererziehungsz 巳 it als Beitragszeit vom bis Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung ohne die Kindererziehungszeit vom bis vom bis Monate = 26 孔 10nate 2 Monate 12 Monate 1 Monat = 108 Monate 45 Monate abzüglich Da nach Abzug der vorrangigen rentenrechtlichen Zeiten nur noch 45 Monate Lücke während der Ehezeit verbleiben, sind die errechneten 84 Monate auf 45 Monate zu kürzen (9 52 5atz 25GB VI). Zusammenstellung: Beitragszeiten einschließlich der Kindererziehungszeit Anrechnungszeit Berücksichtigungszeit vor der Ehezeit vorhandene rentenrechtliche Zeiten Versorgungsausgleich insgesamt 36 Monate 12 Monate 2 Monate = 109 Monate =215 Monate 374 Monate 45 Monate 419 Monate Die Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte von 35 Jahren (420 Monate) ist nicht erfüllt. c) Die" 气 1erteinheiten von 1.212,14 sind nach atz 15GB VI in Entgeltpunkte umzurechen ,14 : 100 = 12,1214 Entgeltpunkte Berechnung nach 9 525GB VI: 12,1214 : 0,0625 = 193,9424 = 194 Monate Eine Begrenzung ist nicht vorzunehmen, weil während der Ehezeit keine rele 田 vanten Zeiten vorhanden sind. 24. Eine 飞 Torzeitige Wartezeiterfüllung ist für folgende Rentenarten möglich: c) Rente wegen Berufsunfähigkeit, d) Rente für Bergleute, f) 飞 叩 aisenrente, 57
6 g) Witwen- oder Witwerrente, i) Hinterbliebenenrente an frühere Ehegatten und j) Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. 25. Tatbestände, die zu einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung führen sind: - Arbeitsunfall, - 认 rehrdienstbeschädigung, - Zivildienstbeschädigung, - verminderte Erwerbsfähigkeit oder Tod wegen G 巳 wahrsam, Erwerbsunfähigkeit oder Tod nach einer Ausb 过 dung 26. AIs Tatbestand kommen nicht alle Unfälle in Betracht. Nach S 53 Abs. 1 Nr. 15GB sind nur Arbeitsunfälle maßgebend. 27. Der Dienstunfall eines Beamten ist nicht als Arbeitsunfall zu werten, weil ein Beamter nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. 28. Bei einem Arbeitsunfall ab ist die vorzeitige Wartezeit nur erfüllt, wenn im Zeitpunkt des Unfalls Versicherungspflicht vorlag oder in den letzten zwei Jahren vor dem Arbeitsunfall mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge vorhanden sind. 29. Es muß mindestens ein Beitrag entrichtet worden sein. 30. Der Versicherte muß vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung erwerbsunfähig geworden oder gestorben sein. Außerdem muß in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt sein 31. Die vorzeitige Wartezeitprüfung nach S 53 Abs. 25GB VI entfällt, wenn lediglich Berufsunfähigkeit vorliegt. 32. Folgende gesetzliche Vorschriften kommen zum Tragen: a) S 53 Abs. 1, s 245 Abs. 1 und 25GB VI b) s 53 Abs. 1 und 25GB VI c) s 53 Abs. 1, s 245 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 35GB VI d) S 53 Abs. 1, s 245 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 35GB VI e) S 53 Abs. 2, s 245 Abs. 1 und Abs. 35GB VI 33. Der Unterschied besteht in den in S 245 Abs. 25GB VI enthaltenen weiteren Tat beständen und den erleichterten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. 34. Die Voraussetzungen des S 245 Abs. 35GB VI lauten: Erwerbsunfähigkeit oder Tod, Unfall vor Ablauf von s 巳 chs Jahren nach einer Ausbildung, mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den zwei Jahren vor Leistungsfall 58
7 Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen Abbildung 1: Erfüllung der Wartezeit - Möglichkeiten 11 Abbildung 2: Rentenr 巳 chtliche Zeiten 18 Abbildung 3: Beitragszeiten nach Bundesrecht 19 Abbildung 4: Den Bund 巳 srechtsbeiträgen gleichgestellte Beitragszeiten 20 Abbildung 5: Von der Regelung des FRG betroffene Länder 22 Abbildung 6: Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze 23 Abbildung 7: Anreche 且 bare Beitragszeiten inn 巳 rhalb des Vertragsrechts europäische Vertragspartner 24 Abbildung 8: Anrechenbare Beitragszeiten innerhalb des Vertragsrechts - au 且 ereuropäische Vertragspartner 25 Tabelle 1: 飞 loraussetzung für einen Rentenanspruch 6 Tabelle 2 目 飞 叫 1artezeit für Renten wegen Alters 7 Tabelle 3: Wartezeit für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 9 Tabelle 4: 飞 I\'artezeit für Renten wegen Todes 12 59
8 Stichwortverzeichnis A Anrechenbare Zeiten 17, 32 Anrechnungszeiten 31, pauscha!e 32, 扛 n Beitrittsgebiet 31 Arbeitsunfall 42 Ausbildung, Begriff der 45 B Beiträge, freiw 诅 ige 9, 18 Beitrags 仕 eie Zeiten 17 Beitragszeiten 17 f., 21 任. -, nach Bundesrecht 19 f. -, nach Fremdrentengesetz 21 Beitrittsgebiet 24 Berechnung von Zeiten 33 Berücksichtigungszeiten 17, 31, 32 Berufskrankheit 42 Beschäftigungszeiten 21 Beschäftigungszeiten, nach Fremdrentengesetz 21 E Erfü1!ung der Wartezeit, Möglichkeiten 10 Ersatzzeiten 28 -, Anerkennung von 28 Ersatzzeittatbest 且 nde 28 Erwerbsunfähigkeit 44 -, Eintritt von 44 F Freiwi1lige Beitr 垣 ge 9, 18 Fremdrentengesetz ( 囚 G) 21 G Gewahrsam 43 p Pauscha!e Anrechnungszeit 32 -, mit Berücksichtigungszeit 32 Pflichtbeiträge 9, 18, 45 Pflichtbeiträge, nach Bundesrecht 19 s Vorschriften 23 etze, Ge!tungs , 44 A1ters 7 12 Erwerbs- 6 6 Zeiten 17 f., 30 18, 30 Zeiten 28, 31 31, Sondervorschriften 47 - vorzeitige Wartezeiterfüllung.47 ff. U Uberstaat1iches Recht 25 Unfal! 49 -, nach Ende Ausbildung 49 -, während Ausbildung 49 H Höherversicherungsbeiträge L Leistungsfall, Ein 甘 itt des M Monate aus Versorgungsausg1eich 35 丘
9 Vertragsrecht 24 - anrechenbare Beitragszeiten 24 f Vorzei tige v 叩 artezeiterfüllung 41, 44, 51, Tatbestände 41, 48, Sondervorschriften 47 ff, Folgen 51, Voraussetzungen, versicherungsrechtliche 43, 44, 48 E 叩 Wartezeit 7, 9, 12 Wartezeit, allgemein 14 飞 tv artezeit, von 15 Jahren 15 Wartezeit, von 20 Jahren 15 L 叩 artezeit, von 25 Jahren 15 Wartezeit, von 35 Jahren 16, 3D Wartezeiten bei einzelnen Rentenarten 14 L 叫 íartezeiterfüllung 一, d urch V ersorgungsa usgleich 35 ff Wartezeiterfüllung, vorzeitige 41, 44, 51 一, nach Ausbildung 49 认 1artezeitfiktion 15 Wartezeitmonate, Errechnung der 36, Prüfung der 38, Umrechnung in 37 Wegeunfall 42 U 叩 ehrdienstbeschädigung 42 Z Zeiten, anrechenbare 17, 32 一, beitragsfreie 17 - rentenrechtliche 17 f., 31 Zivildienstbeschädigung 42 Zurechnungszeit 30 62
10 Diese 5tudientext-Reihe umfabt folgende Titel: 5tudienanleitung Herath Schmidt Laubenstein. Flaßkamp Pilatus. Schweda 5auer. GemeÍlùlardt Bechmann Sozialversicherung Versicherungspfljçht Beitrags- und Meldeverfahren Selbständige Versicherungsfreiheit Freiwillige Versicherung r. 7 Jungbauer 5ewing. Overhage Weber achversicherung Wirksamkeit der Beitragszahlung Beitragserstattung F 品 hlinger Moser Löschau Thomeit. Schmitz Greif. Naumann 5t 凸 rnlann Roese Künzler. Möhring. Völker Brettschneider Reinhardt. T 口 ber Kn Krii 咀 uger Poguntke. Tober GlaB 5tix. Diener Poguntke Prestel. Brendel Raben. Kuhlmann Anerkennung von Beitragszeiten Fremdrenten.recht Leistungen zur Rehabilitation Uberga ngsgeld Ergänzende und sonstige Leistungen, ZuzahJung Rentenantragsverfahren Renter wegen Alters Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes Wartezeiten Rentenrechtliche Zeiten Rentenberechnung Zusammentreffen von Renter und Einkommen Versor 思 1I1g 臼 usgleich Pfändung, Abtre 阳 ng, Aufrechnung VOn Renten Rentenzahlverfahren, Vorschüsse und Verzinsung Erstattungsanspriiche der Leistungsträger Verwaltungsverfah.ren 1 (5GB 1) r. 28 Hallmann. Witth 凸 ft Ver.valtungsverfahren 11 (5GB ) r. 29 L" ufer Krankenversicherung der Renhler r. 30 Sona' Friedrichsen Zwischen- und überstaa t1iches Recht, Auslandsrenten r. 31 Topf Datenverarbeitung i1\ der Rentenversicherung r. 32 Medding Datenschutz in der Rentenversicherung Nr. 33 Bienmüller. Badum. Geigenberger Arbeits- und Dienstrecht r. 34 Wiese' Epping. Martin.Kn appschaftsrecl 吐 1 : Versicherung und Beitrag r. 35 Brettsch.neider. Klein. Welkisch Knappschaftsrecl t 11: Leistung DB Frankfurt am Ma in B
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