Updates. Internationales. Stand: 1. Juni Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV

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1 Updates Stand: 1. Juni EO V Vollzug EL 55 9a EL 56 ELG 10 I lit. a EO 49 9a EO 50 EOV 36 FZ 53 9a EO 51 EOG 1a, 11 I, 20a Internationales Das Sozialversicherungsabkommen mit Uruguay ist am 1. April 2015 in Kraft getreten (AS ). Das Sozialversicherungsabkommen mit Südkorea ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten (AS ).

2 AHV-Ausgabe 2015 IV-Ausgabe 2015 Keine. Keine. AHVV Art. 18 A Entwicklung: ,5 %; ,0 %; ,5 %; ,5 %; ,0 %; ,5 %; ,0 %; ,0 %; ,5 %; ,0 %; ,5 %; ,5 %; ,5 %; ,5 %; ,0 %; ,5 %; ,0 %; ,5 %; ,5 %; ,0 %; ,0 %; ,5 %; ,0 %.

3 EL-Ausgabe 2013 EO-Ausgabe [IVV] V V Prämien Art. 9a 55 Zustellung der Urteile ELG Art. 10 Abs. 1 lit. a 1 Bei Personen, die nicht dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben (zu Hause lebende Personen), werden als Ausgaben anerkannt: a. als Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf pro Jahr: 1. bei alleinstehenden Personen: Franken 56, 2. bei Ehepaaren: Franken 56, 3. bei rentenberechtigten Waisen und bei Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen: Franken 56 ; dabei gelten für die ersten zwei Kinder der volle Betrag, für zwei weitere Kinder je zwei Drittel und für die übrigen Kinder je ein Drittel dieses Betrages; V Vollzug [IVV] EOV EOG Art. 9a 49 Zustellung der Urteile EOG Art. 1a Abs. 1, 3 und 4 bis 1 Personen, die in der schweizerischen Armee oder im Rotkreuzdienst Dienst leisten, haben für jeden besoldeten Diensttag Anspruch auf eine Entschädigung. Ausgenommen sind Angestellte der Militärverwaltungen des Bundes und der Kantone: a. deren Militärdienstpflicht verlängert wurde; b. die freiwillig Militärdienst leisten; oder c. die Dienst in der Militärverwaltung leisten Personen, die Schutzdienst leisten, haben für jeden ganzen Tag, für den sie Sold nach Artikel 22 Absatz 1 BZG beziehen, Anspruch auf eine Entschädigung. Ausgenommen ist das Personal der für den Zivilschutz zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen, das im Rahmen von Einsätzen des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft nach Artikel 27a BZG eingesetzt wird. 51

4 4bis Der Anspruch auf eine Entschädigung erlischt mit dem Bezug einer Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung, spätestens jedoch mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters nach Artikel 21 AHVG. 51 Art. 11 Abs. 1 erster Satz 1 Grundlage für die Ermittlung des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens bildet das Einkommen, von dem die Beiträge nach dem AHVG erhoben werden. 51 Art. 20a 51 Haftung 1 Die Kantone haften für Schäden, die der Erwerbsersatzordnung entstanden sind oder zugefügt wurden: a. durch die Missachtung von Vorschriften beim Aufgebot für Zivilschutzeinsätze nach den Artikeln 27 Absatz 2, 27a Absatz 1 Buchstabe b und BZG; b. durch die Missachtung von Vorschriften bei der Bewilligung von Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft nach Artikel 27a Absatz 1 Buchstabe b BZG; c. widerrechtlich durch die Rechnungsführer der Zivilschutzorganisationen. 2 Der Schadenersatzanspruch verjährt ein Jahr, nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen vom Schaden Kenntnis erhalten hat, spätestens aber zehn Jahre nach Eintritt des Schadens. Wird der Schadenersatzanspruch aus einer strafbaren Handlung hergeleitet, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist vorsieht, so ist diese Frist massgebend. 3 Das Bundesamt für Sozialversicherungen macht den Schadenersatz durch Erlass einer Verfügung geltend. Das Verfahren richtet sich nach dem VwVG. Jährliches Erwerbseinkommen in Franken von mindestens aber weniger als , , , , , , , , , V Vollzug Beitragsansatz in Prozenten des Erwerbseinkommens Die Verordnung über den Vollzug der Erwerbsersatzordnung bei der Truppe (SR ) wurde auf den 1. Oktober 2014 aufgehoben. EOV Art. 36 Abs. 1 1 Der Beitrag vom Erwerbseinkommen beträgt 0,5 Prozent. Im Bereich der sin- Skala nach den Artikeln 16 und 21 AHVV werden die Beiträge wie folgt kenden berechnet: Jährliches Erwerbseinkommen in Franken von mindestens aber weniger als Beitragsansatz in Prozenten des Erwerbseinkommens , , , , , , , ,327

5 FZ-Ausgabe [IVV] Art. 9a 53 Zustellung der Urteile

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