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- Hanna Ida Bachmeier
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1 Page 1 of 5 Erlass des Ministeriums des Innern über das Tragen von im Brandschutz des Landes Brandenburg vom. Februar 011 (Az.:IV/ ) Auf der Grundlage des Absatz Satz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom. Mai 00 erlässt das Ministerium des Innern folgenden Erlass: 1 Geltungsbereich und Grundsätze 1.1 Dieser Erlass gilt für die Aufgabenträger gemäß Absatz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG). 1. Zur Erfüllung der Aufgaben im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz statten die Aufgabenträger nach a) Absatz 1 Nummer 1 BbgBKG die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren in ihrem Zuständigkeitsbereich; b) Absatz 1 Nummer BbgBKG die Kreisbrandmeister und ihre Stellvertreter in ihrem Zuständigkeitsbereich; c) Absatz 1 Nummer BbgBKG das feuerwehrtechnische Personal der obersten Sonderaufsichtsbehörde und der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) mit der erforderlichen Dienst- und Schutzbekleidung aus. 1. Die sind an der Dienstbekleidung zu tragen. 1. Die Ausstattung des Personals der Feuerwehrtechnischen Zentren und der Bediensteten der Brandschutzdienststellen liegt im Ermessen des jeweiligen Aufgabenträgers. 1.5 Soweit nicht ausdrücklich benannt, gelten die Funktions-, Status- und Amtsbezeichnungen für Frauen und Männer gleichermaßen. Organisation.1 Die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren tragen das für den nach der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) verliehenen Dienstgra. Die Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes tragen das, das dem verliehenen Amt entspricht. Der hauptamtlicher Angehöriger öffentlicher Feuerwehren ergibt sich aus Ziffer.1... Soweit ein Angehöriger des feuerwehrtechnischen Dienstes eine der unter Ziffer.1. aufgeführten Funktionen ausübt und aufgrund seines es nach Ziffer.1. ein höheres trägt als für die Funktion vorgesehen, führt er das an seinen gebundene.. Wird eine Dienststellung nach TVFF nicht mehr ausgeübt, ist das dieser Dienststellung entsprechende abzulegen. Es ist das zu tragen, das der höchsten Qualifikation nach Absatz TVFF entspricht..5 Das wird weiter getragen, wenn der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nach 5 TVFF in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen wurde. Im Schriftverkehr ist der Zusatz außer Dienst (a. D.) hinzuzufügen. Ausstattung.1 Die für die im Brandschutz tätigen Personen werden wie folgt festgelegt:.1.1 Für die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren 1 Feuerwehrmannanwärter/Feuerwehrfrauanwärterin b) schwarze Plattschnüre c) silbern durchbrochener Rand, 5 mm breit d) schwarz, zweifach verstellbar, e) schwarze Knöpfe Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau schwarzem, 5 mm breit Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau schwarzem, 5 mm breit Hauptfeuerwehrmann/ Hauptfeuerwehrfrau schwarzem, 5 mm breit
2 Page of Löschmeister/ Löschmeisterin Oberlöschmeister/ Oberlöschmeisterin Hauptlöschmeister/ Hauptlöschmeisterin Erster Hauptlöschmeister/ Erste Hauptlöschmeisterin Brandmeister/ Brandmeisterin Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin Erster Erste Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeister/Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeisterin c) zwei silberne Sterne, 1 mm schwarzem, 5 mm breit, silberne querschräge Streifen mit schwarzem schwarzem, 5 mm breit, silberne querschräge Streifen mit schwarzem schwarzem, 5 mm breit, silberne querschräge Streifen mit schwarzem c) zwei silbernere Sterne, 1 mm schwarzem, 5 mm breit, silberne querschräge Streifen mit schwarzem c) drei silbernere Sterne, 1 mm als Einfassung c) ein goldener Stern, 19 mm c) zwei goldene Sterne, 19 mm c) drei goldene Sterne, 19 mm b) silbernes Geflecht mit schwarzem d) silbern, zweifach verstellbar, e) silberne Knöpfe.1. Für die Angehörigen im feuerwehrtechnischen Dienst 1 Brandmeisteranwärter/ Brandmeisteranwärterin schwarzem, 5 mm breit d) schwarz, zweifach verstellbar, gedrillt 8 mm Durchmesser e) schwarze Knöpfe Brandmeister/ Brandmeisterin schwarzem, 5 mm breit c) zwei silberne Sterne, 1 mm Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin schwarzem, 5 mm breit, silberne querschräge Streifen mit schwarzem schwarzem, 5 mm breit, silberne querschräge Streifen mit schwarzem 5 schwarzem, 5 mm breit, silberne
3 Page of Brandoberinspektoranwärter/ Brandoberinspektoranwärterin (Vorbereitungsdienst) Brandinspektor/Brandinspektorin (nur für Aufstiegsbeamte) Brandoberinspektor/ Brandoberinspektorin Brandamtmann/ Brandamtfrau Brandamtsrat/ Brandamtsrätin Brandoberamtsrat/ Brandoberamtsrätin Brandreferendar/ Brandreferendarin Brandrat/ Brandrätin Oberbrandrat/ Oberbrandrätin Branddirektor/ Branddirektorin Leitender Branddirektor/ Leitende Branddirektorin querschräge Streifen mit schwarzem c) zwei silberne Sterne, 1 mm als Einfassung c) ein goldener Stern, 19 mm c) zwei goldene Sterne, 19 mm c) drei goldene Sterne, 19 mm c) vier goldene Sterne, 19 mm b) silbernes Geflecht mit schwarzem b) silberners Geflecht mit schwarzem c) ein goldener Stern, 1 mm b) silberners Geflecht mit schwarzem c) zwei goldenen Sterne, 1 mm b) silbernes Geflecht mit schwarzem c) drei goldenen Sterne, 1 mm b) silbernes Geflecht mit schwarzem c) vier goldenen Sterne, 1 mm d) silbern, zweifach verstellbar, e) silberne Knöpfe d) golden, zweifach verstellbar, e) goldene Knöpfe Für Kreisbrandmeister und den Landesbranddirektor sowie deren Stellverteter 1 Stellv. Kreisbrandmeister/ Stellv. Kreisbrandmeisterin b) silbernes Geflecht mit schwarzem d) golden, zweifach verstellbar, gedrillt, 8 mm durchmesser e) goldene Knöpfe Kreisbrandmeister/ Kreisbrandmeisterin b) silbernes Geflecht mit schwarzem c) ein goldener Stern, 1 mm Stellv. Landesbrandirektor/ Stellv. Landesbranddirektorin b) silbernes Geflecht mit schwarzem c) zwei goldene Sterne, 1 mm Landesbranddirektor/ Landesbranddirektorin b) silbernes Geflecht mit schwarzem c) drei goldene Sterne, 1 mm. Die Abmessung der beträgt einheitlich 0 mm x 105 mm. Die Abbildungen der sind der Anlage zu entnehmen.
4 Page of 5. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in der Dienststellung Ortswehrführer können neben dem entsprechenden folgendes Tätigkeitsabzeichen tragen: a) Ortswehrführer mit weniger als einem Zug/Ortswehrführerin mit weniger als einem Zug Oval, Höhe 65 mm, Breite 55 mm, dunkelblau, Eichenkranz, silber b) Ortswehrführer mit einem Zug und mehr als einem Zug/ Ortswehrführerin mit einem Zug und mehr als einem Zug oval, Höhe 65 mm, Breite 55 mm, dunkelblau, Eichenkranz, silber mit einem silbernen Stern Abweichungen.1 Mitglieder von Musik- und Spielmannszügen tragen abweichend von Ziffer.1 und. ein blankes Schulterstück mit einer goldenen Lyra und können mit Zustimmung der Aufgabenträger an beiden Schultern Schwalbennester und Leiter von Musik- und Spielmannszügen Schwalbennester mit sieben Tressenstreifen tragen. Satz 1 gilt nur bei Einsätzen im Rahmen der Mitgliedschaft im Musik- oder Spielmannszug.. Die Jugendfeuerwehrwarte tragen das Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr entsprechend den Richtlinien des Deutschen Feuerwehrverbandes (Ordner "Helfer in der Jugendfeuerwehr", Ausgabe 10/9, S. 5).. Die Sprecher der den Berufsfeuerwehren angegliederten Freiwilligen Feuerwehren können als Funktionsabzeichen einen Ärmelstreifen mit der Aufschrift SPRECHER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR tragen.. Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen, die als Fachberater in der Freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten, können als Funktionsabzeichen einen Ärmelstreifen mit der Aufschrift FACHBERATER tragen. 5 Tragen von Ärmel- und Mützenabzeichen 5.1 Legt der Aufgabenträger fest, dass die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren ein Ärmelabzei-chen mit dem Wappen des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde erhalten, ist auf ihm folgende Umschrift vorzusehen: BERUFSFEUERWEHR oder FREIWILLIGE FEUERWEHR Name der amtsangehörigen Gemeinde Name der kreisfreien Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde. 5. Kreisbrandmeister und dessen Stellvertreter können ein Ärmelabzeichen mit dem Wappen des Landkreises mit der Umschrift erhalten: KREISBRANDMEISTER oder STELLVERTRETENDER KREISBRANDMEISTER und Name des Landkreises. 5. Der Landesbranddirektor und dessen Stellvertreter können ein Ärmelabzeichen mit dem Landes-wappen und der Umschrift erhalten: LANDESBRANDDIREKTOR BRANDENBURG oder STELLVERTRETENDER LANDESBRANDDIREKTOR BRANDENBURG. 5. Die Mitglieder des Präsidiums des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.v. können ein Ärmelabzeichen mit dem Landeswappen und der Umschrift LANDESFEUERWEHRVERBAND BRANDENBURG e.v. tragen. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes trägt zur Ausübung seiner Tätigkeit ein geflochtenes Schulterstück mit drei Sternen, silberne Knöpfe, silberne Mützenkordel und Splintknöpfe gemäß Ziffer Zu tragen sind die Ärmel- und Tätigkeitsabzeichen nur durch die Dienststellungsinhaber. Wird die Dienststellung nicht mehr ausgeübt, sind die Tätigkeitsabzeichen abzulegen. 5.6 Ärmelabzeichen werden links 11 cm unterhalb der Ärmelnaht und Tätigkeitsabzeichen rechts am Unterarm des Dienstrocks und des Dienstmantels 5 cm oberhalb der Ärmelkante getragen. 5.7 Die Ärmelabzeichen sind einheitlich 75 mm breit und 95 mm hoch. Der Radius des unteren Teils des Ärmelabzeichens ist: a) bis zum Erster Hauptlöschmeister und für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in karmesinrot, b) bis zum Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeister und für den gehobenen feuerwehr-technischen Dienst in Silber, c) bis zum Landesbranddirektor und für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst in Gold zu gestalten.
5 Page 5 of 5 6 Tragen von Mützenabzeichen 6.1 Mützenabzeichen an der Schirmmütze sind aus messingfarbigem Metall mit rotem Landesadler zu tragen. 6. Am Barett und Schiffchen wird das Emblem aus blauem Stoff, Eichenlaub goldfarbig und rotem Landesadler, Helm, Strahlrohr und Feuerwehrbeil in Silber (67 mm breit, 7 mm hoch) getragen. 7 Inkrafttreten/Außer-Kraft-Treten Der Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 1. Dezember 015 außer Kraft. Im Auftrag gez. Storbeck Anlage Abbildung der im Brandschutz des Landes Brandenburg Die Abbildung der als pdf-dokument hier zum downloaden.
1.1 Dieser Erlass gilt für die Aufgabenträger gemäß 2 Absatz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG).
Erlass des Ministeriums des Innern über das Tragen von Dienstgradabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg vom 4. Februar 2011 (Az.:IV/2.11-470-11) Auf der Grundlage des 2 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen
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