Geburtstermin : SwissDRG

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1 Geburtstermin : SwissDRG Hebammen & DRG vom 2. Oktober 2010 Tobias Wolf Tarifsysteme Spital stationär Methode PLT PLT = Prozess-Leistungs-Tarifierung Fallteilpauschale pro Fall Tagesteilpauschale pro Tag IPS-Zuschlag pro IPS-Tag Implantatsliste pro teures Implantat alt Chirurgie 8 Tage davon 2 Tage Intensivstation Fallteilpauschale Chirurgie Fr. + Tagesteilpauschale 8 *174 Fr. + Zuschlag Intensivstation 2 *1 285 Fr. DRG = Diagnosis Related Groups (APDRG, Swiss DRG) Pauschale pro Fall Betrag je nach Gruppe neu Total Pauschalsystem mit geringem Leistungsbezug undifferenziert Fr. DRG Methode 1/2 1. vereinfachte 2. Abbildung der medizinischen Leistungen durch 3. Bildung von kostenhomogenen Gruppen keine Mischung von z.b. Hüft und Herz (Ziel 2) keine Mischung von Herztransplantation und Herzklappe (Ziel 3) Mischung von Hüftoperationen? (Ziel 1?) DRG = Diagnostic Related Groups DRG Methode 2/2 Diagnosen + Behandlungen + Alter + Geschlecht ICD + CHOP pro DRG Relativgewicht Vergleiche möglich pro Spital durchschnittlicher Schweregrad (Casemixindex CMI) schweregrad- bzw. CMI-bereinigte Fallkosten Tarif pro Normfall Schweregrad 1.0 Pauschalsystem mit hohem Leistungsbezug differenziert, aber nie einzelfallgerecht DRGs 1

2 KVG bestimmt die Ziele Ziele Art Für die Vergütung der stationären Behandlung [...] in einem Spital [...] vereinbaren die Vertragsparteien Pauschalen. [...] Die Pauschalen sind leistungsbezogen und beruhen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen [...] Die Spitaltarife orientieren sich an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. In anderen Worten Ziele SwissDRG bedeuten eine national einheitliche Tarifstruktur, die zu Vergleichbarkeit führt: Preis Leistung Qualität ein Preissystem mit Leistungsanreiz: festgelegte Preise statt Kostenerstattung Leistungsbezug: Wer aufwändigere Fälle behandelt, erhält eine höhere Vergütung Transparenz: Welche Leistungen in welchen Mengen mit welcher Qualität zu welchem Preis? Akteure Übersicht Bund Tarifpartner Kantone nationale Gesetzgebung und Genehmigung Tarifstruktur Erarbeitung Tarifstruktur Tarifverhandlung Tarifgenehmigung und kantonaler Gesetzgeber 2

3 Tarifpartner: Versicherer und Leistungserbringer Kantone Preisbildung März September 2011 Innovationsfinanzierung in Arbeit Begleitmassnahmen Falldefinition zu 99% Rechungsprüfung/ Kodierrevision Qualitätssicherung ANQ Monitoring BAG Begleitforschung Universitäten Konzept Konkretisierung in Tarifverträgen Tarifgenehmigung Herbst 2011 evt. Tariffestsetzung Herbst 2011/2012 Weitere Aufgaben der Kantone Leistungsorientierte Spitalplanung kantonale Gesetzgebung zu Spitalträgerschaft Finanzierung weiterer Leistungen Umgang mit bisherigen Investitionen auf Hochtouren : in Vernehmlassung Erwartete Auswirkungen Erfahrungen im seit 1998 APDRG in Anwendung seit 2001 Fallkosten und Benchmarking als Basis für Globalbudget seit 2005 Publikation der Fallkosten je Spital Bewährt: fallorientierte Finanzierung und Benchmarking Bewährt: DRG und Transparenz Ab 2012: Vergleichbarkeit über Kantonsgrenzen hinaus DRG ist ein bewährtes Instrument im Kanton ZH 3

4 Erwartete Auswirkungen Erfahrungen in Deutschland Qualität im Spital hat sich aufgrund DRG nicht wesentlich verändert keine «Rosinenpickerei» keine blutigen Entlassungen «Drehtüreffekt» nicht nachgewiesen Befürchtungen zur Finanzierung mittels DRG wurden in Deutschland empirisch nicht bestätigt Begleitmassnahmen 1. SwissDRG ist ein «refined System» 2. Netzwerkspitäler sind breit ausgewählt 3. Massnahmen zur Fallabrechnung basierend auf Erfahrungen in Deutschland, z.b. aufwandadäquate Abgeltung unter Einbezug der Liegedauer: Outlier-Regelung Verlegungsabschläge Rehospitalisationsregelung 4. SwissDRG ist ein lernendes System jährliches Antragsverfahren jährliche Anpassungen DRG-Grouper Grouper 5. Kodierkontrolle 6. Begleitmassnahmen Monitoring wissenschaftliche Begleitforschung BAG 7. Qualitätssicherungsinstrumente Hebammen im Spital 1) DRG erprobt keine wesentliche Reduktion Aufenthaltsdauer keine blutigen Entlassungen 2) neu Begleitmassnahmen verstärkte Qualitätsorientierung bewusstes Austrittsmanagement 3) erhöhte Vergleichbarkeit Kulturwandel zur datengestützten Diskussions- und Entscheidkultur SwissDRG ändert wenig neue Spitalfinanzierung führt zu Veränderungen 4

5 freipraktizierende Hebammen 1) DRG erprobt keine schlagartige Überflutung mit ambulanten Patientinnen 2) neue Spitalfinanzierung/Spitalplanung verstärkte Vernetzung vor-/nachgelagerte Bereiche bewusstes Austrittsmanagement SwissDRG ändert wenig neue Spitalfinanzierung verändert Strukturen Geburtshäuser neue Spitalliste/neue Spitalfinanzierung neu Geburtshäuser wie Spitäler behandelt neu Pauschalfinanzierung anstatt Einzelleistung neu Mitfinanzierung Kanton neu Pflichten wie Spitäler Kosten-/Leistungsrechnung (inkl. KTR) Daten (ICD/CHOP sind finanzrelevant) Schnittstelle zu Versicherer totaler Systemwechsel Veränderung der Betriebskultur? 6. FAZIT DRG sind nicht neu: Erfahrungen im In- und Ausland Die Aufgaben von Bund,, Tarifpartnern und Kantonen sind geregelt Wenn alle Akteure ihre Aufgaben fristgerecht erledigen, ist SwissDRG 2012 bereit SwissDRG führt zu Qualitätssteigerung Angst vor SwissDRG unbegründet Wandel Versorgungskette Wandel Betriebskultur Geburtshäuser 5

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