Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis

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1 Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis Seite 1

2 Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) in BW: BÜMA- Duldung bis zur Asyl-Antragstellung Asylbewerber/in Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. Status: Aufenthaltsgestattung - 55 Asylgesetz (AsylG) Geduldete/r Ausländer/in Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde die Abschiebung ist ausgesetzt Status: Duldung - 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylberechtigte/r Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstite i.d.r. 2 Jahrel) Anerkannter Flüchtling Person, die als Flüchtling anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach den 22-25b AufenthG (=Aufenthaltstitel i.d.r. 3 Jahrel) Bundesagentur für Arbeit Seite 25

3 BÜMA (seit gesetzlich geregelt Ersatzdokument) Seite 3

4 Aufenthaltsgestattung Seite 4

5 Duldung (erlischt bei Antragstellung auf Asyl) _Sozialausschauss Landtag Baden-Württemberg Seite 5

6 Flüchtlingspass und elektronischer Aufenthaltstitel _Sozialausschauss Landtag Baden-Württemberg Seite 6

7 3 Mit welcher Unterstützung können Sie rechnen bei Ausbildungen? EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG (EQ)1 Für Ausbildung suchende Personen bis 35 Jahre Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate Praktikumsvergütung in Höhe von 216,- monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und Sozialversicherungspauschale werden durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet Besuch der Berufsschule ASSISTIERTE AUSBILDUNG (AsA)1,2 Unterstützung während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN (abh)2 Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung Während einer betrieblichen Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolges Ausbildungsbegleitende Hilfen 75 SGB III (abh) und Assistierte Ausbildung 130 SGB III (AsA): Für Geduldete nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht möglich. Seite 7

8 3 Mit welcher Unterstützung können Sie rechnen bei Beschäftigung? MASSNAHME BEIM ARBEITGEBER (MAG) Für bei Agenturen für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldete Personen Zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt bzw. Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Eignungs- bzw. Kompetenzfeststellung Individuell abgestimmte Dauer bis maximal 6 Wochen EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS (EGZ)1 Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung Förderhöhe und dauer wird individuell festgelegt WEITERBILDUNG GERINGQUALIFIZIERTER UND BESCHÄFTIGTER ÄLTERER IN UNTERNEHMEN (WeGebAU) Anpassungsqualifizierung Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen (Lehrgangskosten) Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskosten bei abschlussorientierter Qualifizierung o Externenprüfung /Umschulung o Teilqualifizierungen Seite 8

9 Geringfügige Beschäftigung Entgeldunterlagen Beschäftigungsaufnahme nur unter den beschriebenen Bedingungen Minijob: Kein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, da Flüchtlinge keine Mitglieder der GKV sind, obwohl sie im Besitz einer KV-Karte sind Kurzfristigkeit kommt nicht in Betracht, da von Berufsmäßigkeit auszugehen ist Bei Beschäftigung von Ausländern (Drittstaaten) gehört die Kopie des Aufenthaltstitels bzw. der Aufenthaltsbescheinigung in die Entgeltunterlagen Zusätzlich ist die Staatsangehörigkeit in die Entgeltunterlagen aufzunehmen Regelmäßige Wiedervorlage ob Aufenthaltsdokument und Arbeitserlaubnis weiterhin gültig Seite 9

10 Asylpaket II die wichtigsten Beschlüsse Einschränkung Familiennachzug Zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt 3+2 Regelung kommt, Ausbildungsaufnahme bis 25 Jahre Sprach- und Integrationskurse Kostenbeteiligung der Flüchtlinge mit 10 Registrierzentren und beschleunigte Asylverfahren Unterbringung in Registrierungszentren zur Bearbeitung der Asylanträge im Schnellverfahren für Flüchtlinge: Residenzpflicht aus sicheren Herkunftsstaaten die einer Wiedereinreisesperre unterliegen die einen Folgenantrag stellen oder die ihre Mitwirkung verweigern. Für die Dauer des Verfahrens und ggf. bis zur Ausreise (wurde noch nicht verabschiedet) Sichere Herkunftsländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo,Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro, Senegal, Serbien hinzu kommen Marokko, Algerien und Tunesien (wurde noch nicht verabschiedet ) Seite 10

11 Kontaktdaten und wertvolle Links Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde oder Agentur für Arbeit, die regional für das Arbeitsmarktzulassungsverfahren zuständig sind. Auskunft erhalten Sie unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0228/ Merkblatt 7 - Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Pfad: Startseite->Unternehmen->Arbeitskräftebedarf->Beschäftigung->Geflüchtete Menschen Link zu einer Erstberatung bzgl. ausl. Berufsabschlüsse durch die BAMF-Hotline: Seite 11

12 weitere Rufnummern Thema: Rufnummer Arbeitnehmerüberlassung/Werkverträge 0911/ Mindestlohn-Hotline (BMAS) 030/ zentrale Rufnummer der BA zu Beschäftigung und Praktika von Asylbewerbern und Geduldeten Seite 12

13 Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Werner Hess Koordinator für Asyl- und Flüchtlingsfragen Tel Seite 13

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