Energieaudit nach DIN EN unser beratungsangebot. Einsparpotenziale erkennen. Energieeffizienz steigern.

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1 Gesetzliche Umsetzungspflicht bleibt weiterhin bestehen Energieaudit nach DIN EN unser beratungsangebot. Einsparpotenziale erkennen. Energieeffizienz steigern. Energie für Unternehmen.

2 Gesetzliche Anforderungen und was das bedeutet. Nachhaltige Umweltschonung und ein Plus für Ihre Wettbewerbsfähigkeit: Mit dem Energieaudit können Sie Ihre Energieeffizienz steigern und Kosten dauerhaft senken. Die ovag Energie AG unterstützt Sie dabei. > > Fakten und Hintergründe. Um das übergeordnete Ziel einer Effizienzsteigerung um 20 % bis 2020 zu erreichen, hat das Bundeskabinett eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschiedet. Die Novellierung sieht vor, dass Unternehmen, die nicht als KMU (kleine oder mittelständische Unternehmen) gelten, regelmäßige Energieaudits durchführen. Ausgenommen sind Unternehmen, die bereits gemäß DIN EN ISO oder EMAS zertifiziert sind. Das erste Energieaudit musste bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt werden und ist gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits mindestens alle vier Jahre zu wiederholen, wenn der Nicht-KMU-Status bestehen bleibt. Achtung: Bei Versäumen der Durchführungspflicht sind Bußgelder bis zu möglich. > > Von der Energieeinsparung zur Kostenoptimierung. Das Energieaudit nach DIN EN dient der Transparenz über den Energieeinsatz und die Energieeffizienz im Unternehmen. Es ist ein erster Schritt, um Maßnahmen zur Senkung zu identifizieren. In der Konsequenz bedeutet das: Sie sparen Kosten für den Energiebezug, steigern die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für das Thema Energieeffizienz. Für welche Unternehmen gilt die gesetzliche Vorgabe? Ihr Unternehmen ist kein KMU und somit in der Durchführungspflicht, wenn ein oder mehrere dieser Faktoren zutreffen: mind. 250 Mitarbeiter öffentliche Beteiligung über 25% mind. 43 Millionen Bilanzsumme oder mind. 50 Millionen Jahresumsatz Konzernverflochten Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen unter die KMU-Definition fällt, stellen Ihnen unsere Experten gerne Infomaterial für Ihre Entscheidung zur Verfügung selbstverständlich kostenfrei.

3 Von Stichprobenkontrollen und Ermessensspielräumen. Ab sofort führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Energieauditpflicht nach EDL-G durch, da die Frist zur Durchführung bereits am 05. Dezember 2015 abgelaufen ist. Im Rahmen dieser Kontrollen werden Unternehmen aufgefordert, den Nachweis für das Vorliegen eines Energieaudits nach DIN EN oder für die Nicht-Betroffenheit zu erbringen. > > Ermessensspielräume nutzen: Unternehmen, die die gesetzliche Frist aus unterschiedlichen Gründen nicht einhalten konnten, aber auditpflichtig sind, können dennoch ein mögliches Bußgeld vermeiden: Das betroffene Unternehmen muss dem BAFA die Gründe für ein bisher nicht durchgeführtes Energieaudit glaubhaft darlegen. Es sollte nachgewiesen werden, dass das Unternehmen sich um die Durchführung eines Audits bemüht hat, dieses jedoch z.b. aufgrund von fehlenden Kapazitäten bei den Auditoren noch nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden konnte. Die verbindliche Teilnahme an einem Energieeffizienz-Netzwerk wird vom BAFA positiv bewertet. Je länger die Frist überschritten ist, desto geringer sind die Ermessensspielräume. Achtung: Bis April 2016 muss die Durchführung des Energieaudits abgeschlossen sein. Was tun, wenn Ihr Unternehmen zu einem Nicht-KMU wird? Unternehmen, die bis jetzt ein KMU sind, deren Status jedoch gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zu einem Nicht-KMU wird, sind entsprechend auch von 8 EDL-G betroffen. Diese müssen dann innerhalb von 20 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem sie zu einem Nicht-KMU geworden sind, ein Energieaudit durchführen. Die Wiederholung des Energieaudits erfolgt ebenfalls nach 4 Jahren gerechnet von dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits, sofern der Nicht-KMU-Status bestehen bleibt.

4 Was ist ein Energieaudit und welcher Ablauf ist zu beachten? Vereinfacht ausgedrückt ist das Energieaudit ein Analyse- und Erfassungsprozess für den Energieeinsatz und -verbrauch in Ihrem Unternehmen. Dabei erfolgt eine systematische Inspektion der Geschäftsräume und des Nutzerverhaltens, eine umfangreiche Datenerfassung sowie Aufbereitung und basierend darauf eine Zielsetzung, um erkannte Einsparpotenziale umsetzen zu können. > > Experten für eine professionelle Durchführung. In der DIN EN werden Anforderungen festgelegt, die es zu beachten gilt. Um einen fehlerfreien Ablauf zu garantieren, stehen Ihnen die Experten der ovag Energie AG bei jedem Schritt des Energieaudits zur Seite. Folgende Elemente enthält der Prozess nach EDL-G: Einleitender Kontakt Vereinbarung und Information Auftaktbesprechung Erwartungen, Zeitraum, Struktur des Audits, Zieldefinition Datenerfassung Auswertung der zur Verfügung gestellten Zahlen zum Energieverbrauch, Nutzerverhalten, bestehender Energielieferungsverträge Außeneinsatz Vor-Ort-Begehung Analyse Energiebilanz und mögliche Potenziale Bericht Ergebnisse und Maßnahmen Abschlussbesprechung Präsentation

5 Mit energieeffizienter Unternehmensführung zu langfristigen Erfolgen. > > Bewertung des Ist-Zustands. Mit dem Energieaudit nach DIN EN wird ein Energieverbrauchsprofil der aktuellen Situation erstellt. Daraus leiten sich mögliche Optimierungsmaßnahmen und -methoden ab, die im Energiebericht festgehalten werden. Allerdings resultiert aus der Durchführung des Energieaudits als solches nicht automatisch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. > > Energieeffizienz-Netzwerk. Ein Energieeffizienz-Netzwerk ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen oder Kommunen mit dem Zweck, ein gemeinsames Energieeffizienz-Ziel zu erreichen. Die Voraussetzung eines solchen Netzwerks, welches in der Regel aus 8-15 Unternehmen bzw. Kommunen besteht, ist die Bereitschaft zur Durchführung unternehmensinterner Energieeffizienzmaßnahmen, um dauerhaft die Energiekosten zu senken. Die Vorteile eines Netzwerk-Konzepts auf einen Blick: Identifikation von Einsparpotenzialen z.b. im Bereich von Querschnittstechnologien Synergieeffekte durch gemeinsame Beschaffung oder Beauftragung von Dienstleistern Branchenüberdurchschnittliche Verbesserung der Energieeffizienz Jedes Unternehmen, welches ein Energieaudit durchgeführt hat, hat bereits den ersten Schritt eines Energieeffizienz-Netzwerkes abgeschlossen. Im Rahmen dieses Netzwerks können dann die festgelegten Energieeffizienzmaßnahmen insbesondere durch den Erfahrungsaustausch und die qualifizierte Energieberatung gezielt umgesetzt werden, so dass sich die Kosten für ein Energieaudit entsprechend schnell amortisieren.

6 Energiemanagementsystem statt Energieaudit. Auf Basis der gesammelten Erfahrungen und entwickelten Kompetenzen bietet die ovag Energie AG ab sofort auch die Beratung und Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO an. Das Energieaudit ist die Pflicht das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO (EnMS) sozusagen die Kür. Während das Audit lediglich der Bewertung dient, setzen Sie mit dem EnMS die erforderlichen Maßnahmen zur Einsparung anhand eines Plan-Do-Check-Act-Zyklus direkt um. Auch die ovag Energie AG hat sich für den umfassenden Weg entschieden. So wurde Anfang Dezember 2015 das EnMS der ovag Energie AG und der Biogasanlage in Wölfersheim-Berstadt erfolgreich gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO zertifiziert. Die Vergabe des Zertifikats durch einen akkreditierten Umweltgutachter beweist die Wirksamkeit des eingeführten und stets gelebten Systems, um nachhaltig den Energieverbrauch zu senken und kontinuierlich die Energieeffizienz zu steigern. Sollten Sie sich für das EnMS nach DIN EN ISO entscheiden, erfüllen Sie zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben des EnMS und profitieren von wertvollen Vorteilen: Transparenz über den Energieeinsatz Langfristige Reduzierung des Energiebedarfs und der Kosten Etablierung eines energiebewussten Handelns bei den Mitarbeitern Branchenüberdurchschnittliche Energieeffizienzsteigerung Beitrag zum Schutz der Umwelt Steuerentlastungen nach StromStG Begrenzung der EEG-Umlage In gesetzlichen Vorgaben echte Vorteile erkennen und Chancen nutzen.

7 Ihre Ansprechpartner für optimale Lösungen. Sie haben Fragen zum Energieaudit nach DIN EN , dem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO oder einem Energieeffizienz-Netzwerk? Unsere Berater sind gerne für Sie da. Zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieaudits oder der Einführung eines EnMS stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Die umfangreichen Prozesse erfordern zeitliche und personelle Ressourcen wir helfen Ihnen, beides so gering wie möglich zu halten. Wir übernehmen für Sie die Umsetzung des Audits oder die Einführung bzw. den Aufbau des EnMS, sodass Sie sich auch weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Johanna Merz Telefon Kundenberaterin Energiemanagement Michael Vaupel Kundenberater Energieaudit Telefon Wir freuen uns, dass wir u.a. folgende Firmen bereits unterstützen durften: Stadtwerke Ulrichstein VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbh VW Kraftwerk GmbH Hannover Wieland Dental Ceramics GmbH

8 VGS LIM Sitz der Gesellschaft: Friedberg (Hessen) Registergericht: Friedberg HR B 2272 Vorstand: Rainer Schwarz Vorsitzender des Aufsichtsrats: Ulrich Künz ovag Energie AG Hanauer Straße Friedberg Print kompensiert Id-Nr

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