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1 Relevante Vorschriften im Part-FCL Lizenztypus Allgemeine Rechte Gewerbliches Fliegen ÜBERBLICK Part-FCL MOTORFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Flugzeuge LAPL(A) GRUNDSÄTZLICHES Abschnitt B (Leichtflugzeug-Pilotenlizenz), Kapitel 1 (Allgemeine Anforderungen) und Kapitel 2 (Besondere Anforderungen für die LAPL für Flugzeuge) Nicht-ICAO-konforme Lizenz, d.h. Anerkennung in Drittstaaten notwendig. Aber keine Beschränkungen innerhalb der EU. Alle EU-registrierten Flugzeuge in der EU ohne Einschränkungen. EU-registrierte Luftfahrzeuge in Drittstaatenregistrierte Flugzeuge in MIT DER LIZENZ VERBUNDENE RECHTE Führen des Luftfahrzeugs - ohne Vergütung - im nicht gewerblichen Bereich - als PIC in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie [FCL.105 a)] Die entsprechenden Klassenberechtigungen berechtigen zum Führen von - einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk - TMG jeweils unter folgenden Bedingungen: - maximale Abflugmasse des Flugzeug bzw. TMG < kg - max. 3 Fluggäste - max. 4 Personen insgesamt [FCL.105.A a)] nicht möglich. Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A) Abschnitt C (Privatpilotenlizenz, Segelflugzeugpilotenlizenz und Ballonpilotenlizenz), Kapitel 1 (Allgemeine Anforderungen) und Kapitel 2 (Besondere Anforderungen für die PPL Flugzeuge) ICAO-konforme Lizenz, keine Beschränkungen. Alle EU-registrierten Flugzeuge in der EU ohne Einschränkungen. EU-registrierte Luftfahrzeuge in Drittstaaten ohne Einschränkungen. Drittstaatenregistrierte Flugzeuge in Führen des Luftfahrzeugs - ohne Vergütung - im nicht gewerblichen Bereich - als PIC oder Kopilot in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie [FCL.205.A a)] Die entsprechenden Klassenberechtigungen berechtigen zum Führen von - Flugzeugen - TMG [FCL.205.A a)] grds. nicht möglich. nicht möglich (es gibt keinen LAPL FI oder FE). gegen Vergütung ohne weitere Voraussetzungen FI oder FE für die Durchführung von Flugunterricht für PPL(A) oder LAPL(A) oder die Durchführung von praktischen Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen für die entsprechenden Lizenzen, Berechtigungen oder Zeugnisse Arnim Kolat, LSC Wuppertal e.v. Seite 1 von 5

2 Fluggäste befördern Mindestalter für den ersten Alleinflug Mindestalter für Lizenzerteilung Medical Mind. 10 Stunden als PIC auf Flugzeugen oder TMG [FCL.105.A b)] [FCL.205.A b)] Keine Einschränkungen. VORAUSSETZUNGEN / MEDICAL 16 Jahre [FCL.020] [FCL.020] 17 Jahre [FCL.100 a)] [FCL.200 a)] Mind. Tauglichkeitszeugnis für LAPL, auszustellen und zu erneuern durch: - Flugmedizinisches Zentrum - Flugmedizinische Sachverständige (Fliegerarzt) - Arzt für Allgemeinmedizin (soweit mitgliedsstaatlich erlaubt) [MED.A.030 b)] Mind. Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, auszustellen und zu erneuern durch: - Flugmedizinisches Zentrum - Flugmedizinische Sachverständige (Fliegerarzt) Medical Gültigkeit Tauglichkeitszeugnis für LAPL Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 - bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 60 Monate - bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 60 Monate - bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 24 Monate - darüber hinaus 24 Monate - darüber hinaus 12 Monate [MED.A.045 a) (4)] [MED.A.045 a) (3)] Medical Voraussetzungen an die Tauglichkeit Gemäß Part-MED, Abschnitt B, Unterabschnitt 3 Gemäß Part-MED, Abschnitt B, Unterabschnitt 2 AUSBILDUNG SEGELFLUGZEUG-LIZENZ, AUFRECHTERHALTUNG, ERNEUERUNG Ausbildung Theorieunterricht/ - prüfung Flugausbildung Ausbildungslehrgang (theoretische Ausbildung und Flugunterricht) in einer ATO [FCL.115] Allgemeine Fächer - Luftrecht, - Menschliches Leistungsvermögen, - Meteorologie, - Kommunikation. Besondere Sachgebiete hinsichtlich der verschiedenen Luftfahrzeugkategorien - Grundlagen des Fliegens, - Betriebliche Verfahren, - Flugleistung- und Planung - Allgemeine Luftfahrzeugkunde, - Navigation. [FCL.120] Mindestens 30 Stunden auf Flugzeugen oder TMG gesamt, davon - 15 Std. mit FI in der Klasse, in der die Prüfung abgenommen werden soll, - 6 Std. überwachter Alleinflug, [FCL.210]. [FCL.215] Mindestens 45 Stunden auf Flugzeugen gesamt, davon - 25 Std. mit FI, - 10 Std. überwachter Alleinflug, Arnim Kolat, LSC Wuppertal e.v. Seite 2 von 5

3 Anrechenbare Flugerfahrung o 3 Std. überwachter Alleinüberlandflug o darin mind. 1 Überlandflug über 150 km mit Landung auf anderem Flugplatz [FCL.110.A a)] LAPL(S) mit TMG Erweiterung: besondere, erleichterte Anforderungen, s.u. WEITERBILDUNG, [FCL.110.A b)] o 5 Std. überwachter Alleinüberlandflug o darin mind. 1 Überlandflug über 270 km mit 2 Landungen auf verschiedenen Flugplätzen [FCL210.A a)] LAPL(A): besondere, erleichterte Anforderungen, s.u. WEITERBILDUNG, [FCL210.A b)] LAPL(S) mit TMG Erweiterung: besondere, erleichterte Anforderungen, s.u. WEITERBILDUNG, [FCL210.A c)] Bestehende PIC-Zeiten zu maximal 7,5 Std., nur auf die Flugzeit mit FI. Anrechnung wird durch ATO nach Vorabtest selbst festgelegt. [FCL.110.A c)] PIC Zeiten anderer Luftfahrzeugkategorien (außer Ballonen) 10%, jedoch max. 10 Std. und nur auf die Flugzeit mit FI [FCL.210.A d)] AUSBILDUNG KLASSENBERECHTIGUNGEN, AUFRECHTERHALTUNG, ERNEUERUNG Zunächst Beschränkung auf die Klassenberechtigung, die Bestandteil der praktischen Prüfung war. [FCL.135.A a)] Erwerb Klassenberechtigungen/ Unterschiedsschulungen Erweiterung (neue Klassenberechtigung): - Mind. 3 Flugstunden, davon o 10 Starts mit FI o 10 überwachte Alleinstarts inkl. Prüfung theoretischer Kenntnisse in o Betriebliche verfahren o Allg. Flugzeugkunde [FCL.135.A a)] Erweiterung (neue Baureihe, gleiche Klasse): - Unterschiedsschulung und Vertrautmachen - Abzeichnung im Flugbuch durch FI [FCL.135.A b)] Erweiterung (neue Klassen- oder Musterberechtigung): - Praktische und theoretische Ausbildung in einer ATO inkl. Prüfung theoretischer Kenntnisse durch FE binnen 6 Monaten nach Beginn der Ausbildung [FCL.725 a), b) (3), c)] Erweiterung (neue Baureihe, gleiche Klasse): - Unterschiedsschulung und Vertrautmachen - Abzeichnung im Flugbuch durch FI [FCL.710] Arnim Kolat, LSC Wuppertal e.v. Seite 3 von 5

4 Aufrechterhaltung Klassenberechtigungen Erneuerung Klassenberechtigungen Nach PPL(A) Innerhalb der letzten 24 Monate als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens: - 12 Stunden als PIC, - darin 12 Starts - 1 mind. 1-stündige Auffrischungsschulung mit FI (extra!) [FCL.140.A a)] Bedingungen mit FI oder unter Aufsicht eines FI nachholen oder Befähigungsüberprüfung mit FE auf Flugzeug oder TMG [FCL.140.A b)] WEITERBILDUNG, ERLEICHTERUNGEN Flugausbildung: entfällt - 15 Std. Flugunterricht auf Flugzeugen, - 10 Std. in einer ATO (Lehrgang), darin mind. - 4 Std. überwachter Alleinflug, o 2 Std. überwachter Alleinüberlandflug, o 1 Alleinüberlandflug von mind. 270 km Länge mit 2 Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startplatz [FCL.210.A b)] Innerhalb von 12 Monate vor Ablauf der Klassenberechtigung auf Flugzeugen oder TMG mindestens: - 12 Stunden, - davon 6 Stunden als PIC - darin 12 Starts - 1 mind. 1-stündiger Schulungsflug mit FI oder CRI (extra!) oder innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung - Eine Befähigungsüberprüfung mit FE auf Flugzeugen oder TMG [FCL.740.A b) (1), (2)] Auffrischungsschulung an einer ATO und Befähigungsüberprüfung mit FE [FCL.740 b)] Nach LAPL(S) - Keine (?) theoretische Prüfung [Anl. 1 A. 1.3] Tauglichkeitszeugnis: - mind. Klasse 2 Anrechnung: Bestehende PIC-Zeiten zu maximal 7,5 Std. nur auf die Flugzeit mit FI. Anrechnung wird durch ATO nach Vorabtest selbst festgelegt. [FCL.110.S c)] Arnim Kolat, LSC Wuppertal e.v. Seite 4 von 5

5 Nach SPL - Theoretische Prüfung in den besonderen Fachgebieten o Grundlagen des Fliegens, o Betriebliche Verfahren o Allgemeine Luftfahrzeugkunde, o Navigation [Anl. 1 A. 1.3] Anrechnung: PIC Zeiten anderer Luftfahrzeugkategorien (außer Ballonen) 10%, jedoch max. 7 Std. und nur auf die Flugzeit mit FI [FCL.210.S] - Theoretische Prüfung in den besonderen Fachgebieten o Grundlagen des Fliegens, o Betriebliche Verfahren o Allgemeine Luftfahrzeugkunde, o Navigation Tauglichkeitszeugnis: - mind. Klasse 2 Arnim Kolat, LSC Wuppertal e.v. Seite 5 von 5

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