Pflichtenheft Trainer

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1 Pflichtenheft Trainer Aktive und Junioren Das Pflichtenheft ist aus Gründen der Einfachheit in der männlichen Form geschrieben. 1. Anforderungen/Qualifikation a) Persönlichkeit: Der Trainer soll eine gewisse Persönlichkeit an den Tag legen, damit er seinen Spielern/Junioren als Respektsperson entgegentreten und diesen Status auch beibehalten kann. Dazu gehört auch, dass ein Trainer sich Ziele setzt, die den übergeordneten Zielen des Vereins entsprechen. Er soll darauf achten, dass er diese Ziele mit Ausdauer und Beharrlichkeit verfolgt. Der Trainer hat zu den Trainings und auch zu allen anderen Terminen stets pünktlich zu erscheinen. Der Vorstand duldet es nicht, wenn Spieler/Junioren auf ihren Trainer warten müssen und dabei unbeaufsichtigt sind. Er soll auch in diesem Punkt den Spielern/Junioren ein Vorbild sein. b) Ausbildung: Der Trainer ist verpflichtet, die Weiterbildung, die J+S- und Kinderfussball-Kurse zu besuchen. c) Vorbildfunktion: Wir wollen fairen Fussball und faire Sportler. Der Trainer ist in dieser Hinsicht jederzeit ein Vorbild in seinem Verhalten gegenüber Spielern, Schiedsrichtern, Gegnern und Zuschauern. Dazu gehört auch ein angemessenes Coaching an der Seitenlinie. d) Organisation: Der Trainer ist für die gesamt spielerische und administrative Organisation seiner Mannschaft verantwortlich. e) Trainingsplan: Der Trainer erstellt einen Trainingsplan. Der Junioren-Trainer erstellt einen Trainingsplan gemäss J+S Handbuch. f) Spielplan: Der Trainer ist für die Einhaltung des Spielplanes verantwortlich. Seite 1

2 2. Pflichten bei Spielen Nachfolgend sind die Anforderungen aufgeführt, welche gemäss Beschluss des Vorstandes vom Trainer während Spielen seiner Mannschaft erfüllt werden müssen: a) Die Kabinen sind spätestens eine Stunde nach Spiel-Ende gereinigt zu verlassen. b) Kontrolle der Heim-Kabine auf Sauberkeit und Beschädigungen. Die Heim-Kabine ist besenrein zu hinterlassen. Der Abfall muss im Abfalleimer entsorgt werden. c) Kontrolle der Gäste-Kabine auf Sauberkeit und Beschädigungen. Die Gäste-Kabine ist besenrein zu hinterlassen. Der Abfall muss im Abfalleimer entsorgt werden. d) Beschädigungen sind dem Chef Infrastruktur zu melden. 3. Pflichten bei Trainings Nachfolgend sind die Anforderungen aufgeführt, welche gemäss Beschluss des Vorstandes vom Trainer während Trainings seiner Mannschaft erfüllt werden müssen: a) Die Kabinen sind spätestens eine Stunde nach Trainings-Ende gereinigt zu verlassen. b) Kontrolle der Kabine auf Sauberkeit und Beschädigungen. Die Kabine ist besenrein zu hinterlassen. Der Abfall muss im Abfalleimer entsorgt werden. c) Beschädigungen sind dem Chef Infrastruktur zu melden. Seite 2

3 4. Match-Material Das Match-Material ist nach jedem Spiel zu reinigen und aufgeräumt zu versorgen. Zum kompletten Match-Trikot ist stets Sorge zu tragen. Die Tasche ist der Wäschefrau jeweils am selben Spieltag zur Reinigung zu überbringen. Die Trikots, Hosen und Stulpen sind in der Tasche zu separieren und ordentlich zu versorgen. 5. Trainings-Material Das Trainings-Material ist nach jedem Training zu reinigen und aufgeräumt zu versorgen. 6. Sportplatz Zum Sportplatz ist stets Sorge zu tragen. Platzintensive Übungen sind über den ganzen Sportplatz zu verteilen damit nicht geackert wird. Der Sportplatz ist nach jedem Spiel und nach jedem Training abfallfrei zu verlassen. Nach den Trainings sind die Tore an der Seite zu platzieren, damit diese dem Platzwart bei seinen Arbeiten nicht im Wege stehen. Bei schlechtem Wetter entscheidet der Chef Infrastruktur wo auf dem Sportplatz trainiert wird. Seite 3

4 7. Anwesenheitskontrolle Das Führen einer Anwesenheitskontrolle ist zwingend. Für das Führen einer Anwesenheitskontrolle für Spieler bis 18 Jahre stellt der Junioren-Obmann ein Formular zur Verfügung. Dieses Formular ist zweimal pro Jahr dem Junioren-Obmann abzugeben und dient der Abrechnung mit der Gemeinde Liesberg. 8. Zusammenarbeit Für die Trainer/Juniorentrainer ist es die Pflicht und das Ziel mit allen untenstehenden Organen eine gute, solide und angenehme Zusammenarbeit anzustreben: Vorstand Funktionäre (Abwart, Platzwart, Wirtin, etc.) Trainerkollegen Eltern Schule Arbeitgeber 9. Veränderungen im Kader Zu- oder Abgänge von Spielern im Kader sind stets der Sekretärin zu melden. Austausch von Spielern sind unter den Trainern selbstständig abzusprechen. 10. Stellvertretung Der Trainer ist berechtigt zu seiner Unterstützung einen Assistenten und/oder Coach zu benennen. Seite 4

5 11. Anlässe Neben dem allgemeinen Trainingsbetrieb führt der Verein verschiedene Anlässe durch. Den Aufgeboten zu diesen Anlässen ist zwingend Folge zu leisten. Es ist Aufgabe der Trainer, die Spieler/Junioren darauf aufmerksam zu machen, dass diese den Aufgeboten der Vereinsleitung Folge leisten müssen. Ansonsten drohen gemäss Reglementen Bussen. Es ist zudem Ehrensache, dass die Trainer die Spieler/Junioren motivieren, aktiv an Vereinsaktivitäten mitzumachen, welche der Unterstützung des Vereines dienen. 12. Entschädigung Die Entschädigungen an die Trainer werden vom Vorstand festgelegt. Die Aufwand- und Spesenentschädigung der Trainer erfolgt aufgrund folgender Punkte: Pauschalentschädigung abhängig von SFV-Diplom und Anzahl Meisterschaftsspielen und Trainings. Entschädigungen für Betreuer respektive Assistenz-Trainer werden keine vergütet. Die Zahlung erfolgt an den Trainer, welcher selber für die Aufteilung verantwortlich ist. Die Turnierbeiträge und die Schiedsrichterspesen werden separat vergütet. Sämtliche J+S Beiträge fliessen in die Vereinskasse. Ausnahmen gemäss separater Regelung bei den Junioren A bis C. Für die oben erwähnte Entschädigung werden dem Arbeitnehmer anteilig AHV/ALV abgezogen. Die Unfallversicherung ist Sache des Trainers. Seite 5

6 13. Unterstellung Die Trainer der Aktiv-Mannschaften sind dem Sportchef unterstellt. Der Sportchef ist der Vertreter des Vorstandes. Die Trainer der Junioren sind dem Junioren-Obmann unterstellt. Der Junioren-Obmann ist der Vertreter des Vorstandes. 14. Änderung des Pflichtenheftes Änderungen dieses Pflichtenheftes müssen schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Damit einverstanden: Liesberg,.. Heiko Steiner Dominic Kohler Präsident Sportchef oder Max Zeugin Junioren-Obmann Seite 6

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