Gemeindebrief für das evangelische Kirchspiel Zschortau Juni Juli 2015

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1 Gemeindebrief für das evangelische Kirchspiel Zschortau Juni Juli 2015 Seite 2 ZSCHEPEN: MUSIKALISCHE ANDACHT ZUM JOHANNISTAG S. 14 WOLTERITZ: ROMANISCHE TÜR WIEDER DA S. 16 ZSCHORTAU: PFARRHAUS S. 15

2 Zum Gruß So federleicht fliegen die Schirmchen der Pusteblumen davon. So federleicht fühlte ich mich manchmal als Kind in diesen Frühsommertagen. Nur T-Shirt, kurze Hose und Sandalen ab ging es in der Morgenfrische los zur Schule. Und so unbeschwert verging der ganze Tag, auch wenn es mal einen Eintrag setzte oder einen Kinnhaken vom Klassenrowdy. Ich weiß nicht mehr genau, wann es weniger wurde mit der Leichtigkeit. Vielleicht mit dem Erwachsen werden? Vielleicht mit der zunehmenden Verantwortung für das, was ich tue oder kam es mit mancher Enttäuschung? Ganz verloren gegangen scheint diese Leichtigkeit aber nicht zu sein. Ich glaube, sie schlummert noch irgendwo. Jetzt, an manchem Frühsommermorgen, wenn der Tag noch ganz neu ist, da scheint sie wieder in der Luft zu liegen. Ja, ich bekomme Sehnsucht nach ihr. Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hinein kommen. Dieser Spruch wird in der Bibel von Jesus überliefert. Ich glaube, da geht es genau um so eine Leichtigkeit. Kinder haben sie uns Großen voraus. Sie können sich von tiefstem Herzensgrund freuen, einfach drauflos lieben und vertrauen. Als Erwachsener trage ich dagegen schwer an manchem Bedenken, zweifle gern an mir selbst und noch lieber an denen, mit denen ich zu tun habe. Abheben kann ich so nicht. Die Gedanken bleiben in Bodennähe, wenn ich sie nur festmachen können an dem, was ich sehe und kenne, an dem, was sicher zu sein scheint. Unsere Welt, unsere Gesellschaft und unsere Orte haben dringend neue Visionen nötig. Schwermut und Angst waren noch nie gute Ratgeber. Das Reich Gottes beginnt bei uns, mit Freude, mit Phantasie und Vertrauen auf Gott, zueinander und auf ein Happy End. Eine Prise kindliche Naivität, ein Hauch Leichtigkeit und eine große Portion Hoffnung täte vielen Menschen gut. Ich denke und erbitte das gerade auch für jene, die nun neu oder weiter in unseren Orten als Bürgermeister oder Landräte Verantwortung übernehmen. Nur in T-Shirt, kurzen Hosen und Sandalen in den Tag ziehen, irgendwie leicht und unbeschwert. Mögen Sie diese Leichtigkeit aus ihren Kindertagen oder mit Ihren Kindern und Enkeln gemeinsam erfahren und sich für den Alltag bewahren. Das wünsche ich Ihnen in diesen Sommertagen. Ihnen und Euch eine gesegnete Sommerund Ferienzeit! Titelbild: Judith Schickel / Grafik: Freepik.com

3 Gottesdienste 3 Herzlich willkommen zum Gottesdienst NIKOLAIKIRCHE ZSCHORTAU Kinder haben Platz zum Lesen & Malen So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr Jubelkonfirmation So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr Prof. Dr. Joachim Dorfmüller (Wuppertal) So. n. Trinitatis Uhr Freitag Uhr Andacht zum letzten Schultag So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr Monatsspruch Juni: Ich lasse dich nicht los, wenn du mich nicht segnest. 1. Mose 32,27 BEERENDORF So. n. Trinitatis 9.00 Uhr So. n. Trinitatis Uhr Benefizkonzert für die Orgel mit Prof. Dr. Joachim Dorfmüller So. n. Trinitatis 9.00 Uhr So. n. Trinitatis 9.00 Uhr DÖBERNITZ So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis 9.00 Uhr So. n. Trinitatis Uhr WOLTERITZ So. n. Trinitatis 9.00 Uhr So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr GD mit Taufe von Greta Jordan KREUMA So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr So. n. Trinitatis Uhr KLETZEN So. n. Trinitatis Uhr ZSCHEPEN Johannistag (Mi.) Uhr Musikalische Andacht Monatsspruch Juli: Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen. Mt 5, 37

4 4 Termine & Bekanntmachungen Juni Juli 2015 Unsere Angebote für Sie & Euch KINDERKREIS* Für Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter mit Eltern oder Großeltern. Wer möchte, kann auch ohne Eltern dableiben. Freitag, 14-tägig Uhr (12. und ; ) KINDER- & TEENIEKIRCHE* Kl. 1/2, Gruppe 1 Fr Uhr Kl. 3/4, Gruppe 2 Fr Uhr Kl. 5/6 Fr Uhr KONFIRMANDEN* Freitag, 14-tägig Uhr (05. und ; ) JUNGE GEMEINDE* Mittwoch, 14-tägig Uhr (10. und ; 08. und ) FAMILIENKREIS Freitag, Uhr Im Pfarrgarten bei einer gemütlichen Runde am Grill Thema: Familienfahrt im Herbst und zukünftige Treffen. BIBELABEND BEI TEE* Letzter Dienstag im Monat Uhr Bitte beachten! In den Ferien keine Veranstaltungen von Kinderkirche und Konfirmanden. * Veranstaltungen während des Pfarrhausumbaus in Zschortau in der Neuen Straße 1 FRAUENKREIS* Dienstag, u Uhr TEESTUNDE BEERENDORF Mittwoch, u Uhr ANDACHTEN IM AWO-SENIO- RENZENTRUM BEERENDORF Dienstag, Uhr Dienstag, Uhr Freud und Leid im Kirchspiel KONFIRMIERT WURDEN: Arno Busch, Lena Rollenhagen und Luise Friede (Zschortau); Fabian Kanwischer (Lemsel); Manuel Christalla (Biesen) und Johannes Senf (Markkleeberg) am Pfingstsonntag, dem 24. Mai in der Kirche Zschortau. ZUR TRAUUNG WURDEN GESEGNET: Marzena Rita Jagielska (Leipzig) und Frank Klepsch (Leipzig) am 30. Mai in der Kirche Zschortau. VERSTORBEN IST & CHRIST- LICH BESTATTET WURDE: Helene Johanna Thomas, geb. Adam im Alter von 94 Jahren am 17. April auf dem Friedhof in Kreuma.

5 Termine & Bekanntmachungen Juni Juli FRIEDHOF ZSCHORTAU: ÄRGER MIT PLASTIKMÜLL Viel Zeit und Mühe muss unser Friedhofsmitarbeiter dem Plastikmüll widmen, den er unter Gebüschen oder in den Hecken des Zschortauer Friedhofs findet. Auf dem Container für den Grünschnitt wird ebenso gern Kunststoffmüll entsorgt, der mühsam wieder entfernt werden muss. Das sieht nicht nur unansehnlich aus, es kostet auch Zeit, die dann für andere Pflegeaufgaben nicht zur Verfügung steht. Wir bitten Sie deshalb herzlich, Ihre Abfälle getrennt und ordentlich zu entsorgen. Bitte nutzen Sie für Kunststoffmüll nur die dafür vorgesehenen Beutel am Grünschnittcontainer! Haben Sie gute Vorschläge, die Entsorgung von Friedhofsabfällen zu verbessern oder zu vereinfachen? Dann nehmen Sie bitte mit unserem Friedhofsmitarbeiter Konrad Nowak oder mit mir Kontakt auf. Herzlichen Dank, Ihr Pfarrer Daniel Senf Ferienvertretung Pfarrer Senf ist vom und vom nicht im Dienst. Bitte wenden Sie sich in der Zeit an das Pfarrbüro Zschortau und beachten Sie die Aushänge und Informationen auf unserer Internetseite. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Superintendentur ( ) Besonderes Dienstag 16. Juni Uhr Kirche Zschortau Das Bachfest zu Gast in Zschortau. Orgel: Espen Melbö (Norwegen). Mittwoch 17. Juni Uhr Kirche Zschortau Abschlusskonzert der Zschortauer Grundschulkinder. Die Instrumentalisten zeigen ihr Können auf vielen Instrumenten. Mittwoch 24. Juni Uhr Kirche Zschepen Texte und Musik zum Johannistag mit Sophie Neumann (Klarinette). Sonntag 28. Juni Uhr Kirche Zschortau Musikalische Matinee mit Prof. Dr. Joachim Dorfmüller (Wuppertal). Sonntag 28. Juni Uhr Kirche Beerendorf Benefizkonzert für die Orgel. Ein unterhaltsamer Klaviernachmittag von Bach bis Grieg mit Joachim Dorfmüller (Wuppertal). Freitag, 10. Juli Uhr Kirche Zschortau Andacht zum Schuljahresabschluss mit Segnung für die Schulabgänger.

6 6 Nachrichten aus dem Kirchspiel 10. HEIMATABEND IN DÖBERNITZER KIRCHE Interessantes aus den ersten zehn Jahren des Heimatvereins Döbernitz gab es am 8. Mai in der kleinen Kirche zu hören und zu sehen. In seiner Präsentation erinnerten Gerd Kleinsteuber und Jörg Eitzen an Erlebnisse und Menschen wie Norbert Lienig ( ), die die Arbeit des Vereins geprägt haben. Die Gäste des Abends spendeten zusammen über 142 Euro für das Döbernitzer Gotteshaus. Herzlichen Dank dafür! Daniel Senf FÖRDERVEREIN FÜR DIE KIRCHE KLETZEN Vor einem Jahr konnten Sie hier lesen, dass sich Liebhaber der Kletzener Kirche für deren Erhalt stark machen wollen. Nun wird ein Förderverein gegründet. Sie haben Interesse? Machen Sie mit und melden Sie sich bei der Pension Schröter, Hohenossig (Tel ). Daniel Senf BENEFIZKONZERT FÜR BEERENDORFER ORGEL Ein unterhaltsamer Klaviernachmittag von Bach bis Grieg soll es werden, wenn Prof. Dr. Joachim Dorfmüller am Sonntag, dem 28. Juni um 17 Uhr zum Benefizkonzert in die Beerendorfer Kirche lädt. Hintergrund: Die Orgel der Dorfkirche wird noch regelmäßig im Gottesdienst gespielt, muss aber dringend saniert werden. In den letzten Jahren wurden dafür schon 4.568,84 Euro gespendet. Nun müssen wir Angebote für die Reparatur einholen, um für 2016 Fördermittel zu beantragen und einen Finanzierungsplan zu erstellen. Dann wollen wir das Instrument reparieren. Joachim Dorfmüller spielt am 28. Juni um 10 Uhr eine musikalische Matinee in Zschortau. Als Orgelliebhaber hat er sich bereit erklärt, in Beerendorf zusätzlich ein Konzert zu geben und unentgeltlich für die Sanierung der Orgel zu musizieren. Der Organist und Pianist Prof. Dr. Joachim Dorfmüller wuchs in Werdau in Sachsen auf, war u. a. Studiendirektor an der Universität Münster und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes. Er ist Vorsitzender der deutschen Edvard-Grieg-Gesellschaft und hat zahlreiche Tonträger eingespielt.

7 Friedhofsordnung Wolteritz 7 1. Änderung der Friedhofsordnung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wolteritz Gemäß 4 Abs. 2, 8 der Verordnung über kirchliche Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsverordnung FriedhV) vom (ABl. S. 247), geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Friedhofsverordnung vom (ABl. S. 198) hat der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchengemeindeverbands Zschortau in seiner Sitzung am folgende Änderung der Friedhofsordnung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wolteritz vom beschlossen: Änderung von 16 Umbettungen: 16 wird ergänzt um Abs. 9: (9) Urnen in der Gemeinschaftsanlage dürfen nicht umgebettet werden. 2. Änderung von 18 Vergabebestimmungen 18 (1) wird wie folgt geändert: (1) Auf dem Friedhof stehen folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung: a) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen b) Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen c) Urnengemeinschaftsanlage 3. Zusatz von 29 Urnengemeinschaftsanlage 29 wird unter III Grabstätten neu hinzugefügt Personen, die keine individuelle Grabpflege für die Dauer der Liegezeit wünschen, können in der Urnengemeinschaftanlage beigesetzt werden. Die Beisetzungsstelle wird mit einer Bodenplatte mit Personendaten des/der Verstorbenen abgeschlossen, die von einem vom Friedhofsträger beauftragten Steinmetzbetrieb angefertigt wird. Die Steinmetzkosten und die Friedhofsunterhaltungsgebühr sind in dem in der Friedhofsgebührenordnung 6, I. (5) angegebenen Betrag enthalten. Der Friedhofsträger ist für die Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlage zuständig. 4. Änderung der Nummerierung der in IV Schlussbestimmungen 30 Haftung wird zu 31 Haftung 31 Öffentliche Bekanntmachung wird zu 32 Öffentliche Bekanntmachung 32 Inkrafttreten wird zu 33 Inkrafttreten Diese Änderungen treten nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Kreiskirchenamt Eilenburg und nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Für den Gemeindekirchenrat: Sebald (Mitglied), Michler-Effenberg (Mitglied) Senf (Vorsitzender) (Siegel Kirchgemeinde) Zschortau, den Kirchenaufsichtliche Genehmigung des Kreiskirchenamtes Eilenburg: Eilenburg, den Reg.-Nr. 631/11/2014 Arnold (Amtsleiter) (Siegel Kreiskirchenamt) Liebe Friedhofsnutzer, auf den folgenden Seiten finden Sie neu kalkulierte und aktualisierte Friedhofsgebührensatzungen für unsere kirchlichen Friedhöfe in Wolteritz, Beerendorf und Döbernitz. Zusätzlich wurde in Wolteritz die Friedhofsordnung geändert und die Urnengemeinschaftsanlage berücksichtigt. Alle Änderungen sind kirchenaufsichtlich genehmigt. Sie treten mit der Veröffentlichung in den jeweiligen kommunalen Amtsblättern in Kraft. Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Gemeindekirchenrat

8 8 Friedhofsgebührensatzung Wolteritz FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wolteritz im Evangelischen Kirchspiel Zschortau vom 5. März 2015 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren 5 Rechtsmittel Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren 7 Bestattungsgebühren 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen 9 Gebühren für die Grabberäumung 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche 12 Verwaltungskosten 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des Friedhofs in Wolteritz, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben. (2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühr ist 1. der Nutzungsberechtigte, 2. der für die Grabstätte Verantwortliche, 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung. (2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner). (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. (2) Der Gebührenbescheid wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Friedhofsträger kann außer in Notfällen die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (4) Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt. Nach erfolgloser Mahnung können die Gebühren und die durch die Mahnung entstandenen Kosten im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird einem Verzicht auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes durch den Friedhofsträger stattgegeben, so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 Rechtsmittel (1) Gegen den Gebührenbescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Ev. Kirchspiel Zschortau, Pfarrgasse 1, Rackwitz Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) G e gen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet.

9 Friedhofsgebührensatzung Wolteritz 9 (4) Widerspruch und Klage gegen den Gebührenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehoben. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren (1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: 1. für Wahlgräber 1.1. Einzelgrabstätte Erdbestattung / Urnenbeisetzungen (20 Jahre Ruhe) 350, Doppelgrabstätte Erdbestattung / Urnenbeisetzungen (20 Jahre Ruhe) 700,00 2. für Urnenbeisetzungen in einer schon belegten Wahlgrabstätte 50,00 3. für eine Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage (20 Jahre Ruhe) 3.1. je Beisetzung 830,00 (2) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben: 1. anlässlich der Belegung der zweiten Stelle eines Doppelwahlgrabes 35,00 2. anlässlich der Belegung eines Wahlgrabes mit einer weiteren Urne 17,50 7 Bestattungsgebühren Durch den Friedhofsträger werden keine Arbeiten zum Ausheben und Schließen eines Grabes ausgeführt. Entsprechende Kosten werden durch das ausführende Bestattungsunternehmen erhoben. 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen Durch den Friedhofsträger werden keine Ausgrabungen und Umbettungen ausgeführt. Entsprechende Kosten werden durch das ausführende Bestattungsunternehmen erhoben. 9 Gebühren für die Grabberäumung Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu ersetzen. 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren Für die laufende Pflege und Unterhaltung (wie Rasenmahd, Unkrautbeseitigung, Wasserkosten, Abfallbeseitigung) sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von der Größe der Grabstätte folgende Gebühren erhoben: 1. jährlich je Einzelgrabstätte 13,00 2. jährlich je Doppelgrabstätte 26,00 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche Für Trauerfeiern ohne kirchliche Begleitung werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Benutzung der Kirche 50,00 12 Verwaltungsgebühren Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebühren: 1. für die Genehmigung von Grabmalen 1.1. für die Gestattung der Aufstellung eines liegenden Grabmals 25, für die Gestattung der Aufstellung eines stehenden Grabmals 50,00 2. für sonstige Verwaltungsleistungen 2.1. Berechtigungskarte (für 3 Jahre) für Gewerbetreibende 25,00 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom außer Kraft. Friedhofsträger: Zschortau, den Senf (Vorsitzender des Gemeindekirchenrates) Michler-Effenberg (Mitglied des Gemeindekirchenrates) (Dienstsiegel Kirchspiel Zschortau) Genehmigungsvermerke: Kreiskirchenamt; Reg.-Nr. 631/11/2014 Eilenburg, den Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes: Arnold (Amtsleiter/in) (Siegel Kirchenkreis Torgau-Delitzsch)

10 10 Friedhofsgebührensatzung Beerendorf FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Beerendorf im Evangelischen Kirchspiel Zschortau vom 5. März 2015 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren 5 Rechtsmittel Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren 7 Bestattungsgebühren 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen 9 Gebühren für die Grabberäumung 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche 12 Verwaltungskosten 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des Friedhofs in Beerendorf, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben. (2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühr ist 1. der Nutzungsberechtigte, 2. der für die Grabstätte Verantwortliche, 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung. (2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner). (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. (2) Der Gebührenbescheid wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Friedhofsträger kann außer in Notfällen die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (4) Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt. Nach erfolgloser Mahnung können die Gebühren und die durch die Mahnung entstandenen Kosten im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird einem Verzicht auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes durch den Friedhofsträger stattgegeben, so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 Rechtsmittel (1) Gegen den Gebührenbescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Ev. Kirchspiel Zschortau, Pfarrgasse 1, Rackwitz Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) G e gen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet.

11 Friedhofsgebührensatzung Beerendorf 11 (4) Widerspruch und Klage gegen den Gebührenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehoben. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren (1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: 1. für Wahlgräber 1.1. Einzelgrabstätte Erdbestattung/ Urnenbeisetzungen (20 Jahre Ruhe) 280, Doppelgrabstätte Erdbestattung / Urnenbeisetzungen (20 Jahre Ruhe) 560,00 2. für Urnenbeisetzungen in einer schon belegten Wahlgrabstätte 50,00 3. für eine Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage (20Jahre Ruhe) 3.1. je Beisetzung 730,00 (2) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben: 1. anlässlich der Belegung der zweiten Stelle eines Doppelwahlgrabes 28,00 2. anlässlich der Belegung eines Einzelwahlgrabes mit einer weiteren Urne 14,00 7 Bestattungsgebühren Durch den Friedhofsträger werden keine Arbeiten zum Ausheben und Schließen eines Grabes ausgeführt. Entsprechende Kosten werden durch das ausführende Bestattungsunternehmen erhoben. 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen Durch den Friedhofsträger werden keine Ausgrabungen und Umbettungen ausgeführt. Entsprechende Kosten werden durch das ausführende Bestattungsunternehmen erhoben. 9 Gebühren für die Grabberäumung Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu ersetzen. 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren Für die laufende Pflege und Unterhaltung (wie Rasenmahd, Unkrautbeseitigung, Wasserkosten, Abfallbeseitigung) sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von der Größe der Grabstätte folgende Gebühren erhoben: 1. jährlich je Einzelgrabstätte 12,00 2. jährlich je Doppelgrabstätte 24,00 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche Für Trauerfeiern ohne kirchliche Begleitung werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Benutzung der Kirche 50,00 12 Verwaltungsgebühren Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebühren: 1. für die Genehmigung von Grabmalen 1.1. für die Gestattung der Aufstellung eines liegenden Grabmals 25, für die Gestattung der Aufstellung eines stehenden Grabmals 50,00 2. für sonstige Verwaltungsleistungen 2.1. Berechtigungskarte (für 3 Jahre) für Gewerbetreibende 25,00 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom außer Kraft. Friedhofsträger: Zschortau, den Senf (Vorsitzender des Gemeindekirchenrates) B. Gottwald (Mitglied des Gemeindekirchenrates) (Siegel Ev. Kirchspiel Zschortau) Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt; Eilenburg, ; Reg.-Nr. 631/21/2015 Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes Arnold (Amtsleiter/in)

12 12 Friedhofsgebührensatzung Döbernitz FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Döbernitz im Evangelischen Kirchspiel Zschortau vom 5. März 2015 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren 5 Rechtsmittel Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren 7 Bestattungsgebühren 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen 9 Gebühren für die Grabberäumung 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche 12 Verwaltungskosten 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des Friedhofs in Döbernitz, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben. (2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühr ist 1. der Nutzungsberechtigte, 2. der für die Grabstätte Verantwortliche, 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung. (2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner). (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. (2) Der Gebührenbescheid wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Friedhofsträger kann außer in Notfällen die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (4) Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt. Nach erfolgloser Mahnung können die Gebühren und die durch die Mahnung entstandenen Kosten im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird einem Verzicht auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes durch den Friedhofsträger stattgegeben, so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 Rechtsmittel (1) Gegen den Gebührenbescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Ev. Kirchspiel Zschortau, Pfarrgasse 1, Rackwitz Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) G e gen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet.

13 Friedhofsgebührensatzung Döbernitz 13 (4) Widerspruch und Klage gegen den Gebührenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehoben. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren (1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: 1. für Wahlgräber 1.1. Einzelgrabstätte Erdbestattung / Urnenbeisetzungen (20 Jahre Ruhe) 244, Doppelgrabstätte Erdbestattung / Urnenbeisetzungen (20 Jahre Ruhe) 488,00 2. für Urnenbeisetzungen in einer schon belegten Wahlgrabstätte 50,00 (2) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben: 1. anlässlich der Belegung der zweiten Stelle eines Doppelwahlgrabes 24,40 2. anlässlich der Belegung eines Wahlgrabes mit einer weiteren Urne 12,20 7 Bestattungsgebühren Durch den Friedhofsträger werden keine Arbeiten zum Ausheben und Schließen eines Grabes ausgeführt. Entsprechende Kosten werden durch das ausführende Bestattungsunternehmen erhoben. 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen Durch den Friedhofsträger werden keine Ausgrabungen bzw. Umbettungen ausgeführt. Entsprechende Kosten werden durch das ausführende Bestattungsunternehmen erhoben. 9 Gebühren für die Grabberäumung Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu ersetzen. 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren Für die laufende Pflege und Unterhaltung (wie Rasenmahd, Unkrautbeseitigung, Wasserkosten, Abfallbeseitigung) sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von der Größe der Grabstätte folgende Gebühren erhoben: 1. jährlich je Einzelgrabstätte 11,00 2. jährlich je Doppelgrabstätte 22,00 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche Für Trauerfeiern ohne kirchliche Begleitung werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Benutzung der Kirche 50,00 12 Verwaltungsgebühren Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebühren: 1. für die Genehmigung von Grabmalen 1.1. für die Gestattung der Aufstellung eines liegenden Grabmals 25, für die Gestattung der Aufstellung eines stehenden Grabmals 50,00 2. für sonstige Verwaltungsleistungen 2.1. Berechtigungskarte (für 3 Jahre) für Gewerbetreibende 25,00 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom außer Kraft. Friedhofsträger: Zschortau, den Senf (Vorsitzender des Gemeindekirchenrates) Michler-Effenberg (Mitglied des Gemeindekirchenrates) (Siegel Ev. Kirchspiel Zschortau) Genehmigungsvermerke: Kreiskirchenamt, Reg:-Nr. 631/10/2014; Eilenburg, den Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes Arnold, Amtsleiter/in (Siegel Kirchenkreis Torgau-Delitzsch)

14 14 Nachrichten aus dem Kirchspiel REGIONALKONFERENZ ZUM NEUEN STELLENPLAN Im letzten Gemeindeblatt konnten Sie lesen, dass in unserem Kirchenkreis ein neuer Stellenplan für alle Mitarbeiter/-innen im Verkündigungsdienst eingeführt wird. Zahlreiche Stellen werden bis 2025/2035 wegfallen und die Zuständigkeitsgebiete größer. Derzeit lässt es der Entwurf zu, den Bereich Zschortau im weitesten Sinne nach Norden Richtung Löbnitz oder nach Westen Richtung Radefeld/Zwochau weiter zu denken. Auf seiner Herbstsynode im November soll der konkrete Plan dann beschlossen werden. Noch ist der Stellenplan in der Diskussion. Die Vertreter der Gemeinden werden am Donnerstag, dem 11. Juni um 18 Uhr in der Pfarrscheune Schenkenberg bei einer Regionalkonferenz gehört. Dazu sind alle Gemeindekirchenräte herzlich eingeladen! Mehr Informationen zum Stellenplan und eine Karte des zukünftigen Kirchenkreises finden Sie unter Du bleibst in deinem Zimmer, bis du deinen Salat aufgegessen hast! PFARRAMT WIEDER IM PFARRHAUS Bitte beachten Sie, dass sich unser Pfarramt ab Ende Juni wieder im Pfarrhaus in der Pfarrgasse 1 in Zschortau befindet. Die Telefonnummer und Öffnungszeiten ändern sich nicht. ZSCHEPEN: ANDACHT MIT MUSIK AM JOHANNISTAG Am 24. Juni ist Johannistag. Das Jahr ist auf seiner Höhe angekommen, genau sechs Monate sind es von und bis Heiligabend. Reif sind bald die Früchte und in den schönen Blüten liegt schon die Melancholie der Vergänglichkeit. Jetzt ist es Zeit, inne zu halten. Kommen wir gemeinsam zur Ruhe bei einer musikalischen Andacht in der kleinen Kirche in Zschepen am Mittwoch, dem 24. Juni 2015 um Uhr. Sophie Neumann begleitet auf der Klarinette Texte zum Tag und zur Jahreszeit.

15 Nachrichten aus dem Kirchspiel 15 PFARRHAUS ZSCHORTAU Schon schick ätten Sie s erkannt? Das Pfarrhaus Hin Zschortau wird von Tag zu Tag einladender. In den letzten Wochen wurden Fußböden versiegelt, Lampen angeschlossen und die Toiletten komplettiert. Außen tat sich auch einiges: Die Fassade erhielt einen neuen Anstrich und aus dem Dach wuchs ein Schornstein. Nun sind noch kleine Restarbeiten, die Fertigstellung der Pfarrwohnung und Mängelbeseitigungen dran. Wir wollen nicht so lange warten und im Laufe des Juni wieder mit der Gemeindearbeit ins Pfarrhaus zurück ziehen. Sind die neuen Möbel da und das Telefon umgemeldet erreichen Sie uns wieder in der Pfarrgasse 1. Fleißige Helfer und Helferinnen vom Gemeindekirchenrat haben indes schon einmal begonnen, Schmutz und Staub der Bauarbeiten zu beseitigen oder die Gemeindeküche ab- und wieder aufzubauen. Herzlichen Dank dafür! Über den Sommer wird sicher noch hier und da gewerkelt und alles noch schöner gemacht. Denn am 12. September wollen wir zum Zschortauer Straßenfest die Eröffnung mit allen Gemeindegliedern und Freunden unseres Kirchspiels feiern. Merken Sie sich den Termin schon einmal vor Sie sind herzlich eingeladen! Das genaue Programm steht im nächsten Gemeindeblatt. Ihr Daniel Senf ÖKOLOGISCHES KLEINOD ALTER FRIEDHOF Hoch wachsen Gräser und Blumen auf dem alten Friedhof um die Zschortauer Kirche ein wertvolles Biotop und Lebensraum für viele Arten. Deshalb warten wir immer ein wenig mit dem Mähen und der Verarbeitung zu Heu. Wir danken für Ihr Verständnis.

16 16 Nachrichten aus dem Kirchspiel KIRCHE WOLTERITZ Ganz wertvoll as Kirchlein ist mir ans Herz gewachsen. Was Professor Dr. Gerhard D Graf aussprach, fühlte wohl mancher bei der Andacht und Informationsveranstaltung in Wolteritz am 12. April. Gerhard Graf ist emeritierter Dozent für Kirchengeschichte und Baukunst der Uni Leipzig. Fahrradexkursionen mit seinen Studenten führten ihn oft nach Wolteritz. Sein Wissen und seine Liebe zur Wolteritzer Kirche haben uns bei den Sanierungsarbeiten sehr geholfen und manche Tür geöffnet. Und das im Wortsinn, denn die historische Westpforte (Foto) konnte so mit Lasertechnik gereinigt und gesichert werden. Allein diese Arbeiten kosteten über Euro. Die Tür stammt aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Sie ist nicht nur eine der ältesten, sondern auch eine der schönsten und wertvollsten unserer Region. Die Arbeiten an der Kirche sind fast beendet, das Budget von Euro aufgebraucht. Die Fassade wurde saniert, neue Fenster eingesetzt und ein kleiner Anbau errichtet. Innen warten nun noch Wände, Altar, Orgel auf Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns deshalb weiterhin! Und besuchen Sie die Kirche einmal wieder, etwa beim Serenadenkonzert des Frauenchors im Sommer. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

17 Das war die Konfirmation 2015 Alle, die nach den Ferien in die 7. Klasse kommen, sind im neuen Schuljahr herzlich zur Konfirmandenzeit eingeladen. Die Taufe ist nicht Voraussetzung, daran teilzunehmen! Im September geht s wieder los. Mach mit! Am Pfingstsonntag ging es endlich los. Die lange Vorbereitung hatte sich gelohnt: Reservierungen in Restaurants oder der Kauf von gut aussehenden Sachen. Alles kam ab dem Gottesdienst in der Zschortauer Kirche zur Geltung. Der Gottesdienst in der blumengeschmückten Kirche war ganz schön lang, aber gut gestaltet und geplant. Die Band sorgte neben der Orgel für den richtigen Sound. Gegen 12 Uhr war dann das Wichtigste vorbei. Noch ein paar Fotos, dann ging es zur Gaststätte und von dort nach Hause. Gefeiert wurde bis in die Nacht oder sogar den nächsten Morgen. Alles in allem war es ein schöner Tag, welchen man so schnell nicht vergessen wird. Johannes Senf (Fotos: Karsten Willner) Die Konfirmanden (v.l.): Fabian Kanwischer, Manuel Christalla, Luise Friede, Lena Rollenhagen, Johannes Senf, Arno Busch.

18 Fotos: Sandra Grube, Katja Kittelmann Gutes Licht für gute Bilder. Wir hatten es beim Fotoworkshop am Samstag, dem 9. Mai in Zschortau. Und was es da alles zu entdecken gab! Altes Gemäuer, Blumen am Wegesrand und manche Schönheit. Auch der ein oder andere Knopf an der Kamera wurde neu erkundet. Wer mitgemacht hat, hatte seinen Spaß und ließ sich auch den Gottesdienst am nächsten Tag nicht entgehen. FOTO-WORKSHOP IN ZSCHORTAU Gut Licht! In der Kirche Brodau wurden die Bilder präsentiert und die Zschortauer staunten, erkannten teils ihr eigenes Dorf nicht wieder. Dazu gab es Musik von 3saitix: Lieder über Abschied, Liebe und Hoffnung. Wenn da nicht schon wieder die nächsten Bilder im Kopf entstehen. Ein zweiter Workshop ist geplant und eine Auswahl der Fotos finden Sie auch online auf wordpress.com. Daniel Senf MACH MIT BEIM KINDERMUSICAL! Die Kinderkirchenkids haben mächtig Spaß in der Kanzel. Damit auch Gottesdienste Eltern und Kindern Freude machen, soll es nach den Ferien wieder Kindergottesdienste geben. Dazu suchen wir noch Mitstreiter! Mit Käpt n Noah auf große Fahrt gehen? Kein Problem! Steig einfach ein beim Kindermusical und melde Dich bei Kantor Jörg Topfstedt (01 76) oder bei Pfarrer Senf. Mitmachen kann jeder von der ersten bis zur sechsten Klasse. Sind wir viele, können wir sogar in Zschortau proben und das Stück hier aufführen!

19 Junge Kirche 19 HAT GOTT DIE DINOS GEMACHT? Hast du das schon einmal mitbekommen, wie die Erwachsenen sich gefragt haben: Was war zuerst da, das Ei oder die Henne? Das ist eine schwere Frage. Vor dir waren deine Eltern da. Aber vor denen waren wiederum andere Menschen. Vorher gab es große Säugetiere, die sich allerdings erst aus den Wassertieren entwickelt haben. So steht es in den Sachkunde- und Biologiebüchern und so stimmt es auch. Irgendwann in der Geschichte der Schöpfung gab es eben auch die Dinosaurier. Ob Gott im Himmel beschlossen hat: Jetzt mache ich einen Tyrannosaurus rex? Das wissen wir nicht. Ganz am Anfang der Bibel steht, wie Gott Himmel und Erde gestaltet hat, Nacht und Tag, Pflanzen und Tiere gemacht, den Menschen erschaffen hat und für ihn einen wunderschönen Garten, in dem er ausruhen darf. Wie die Sachkunde- und Biologielehrer weißt auch du, dass sich das alles über einen langen Zeitraum entwickelt hat. Die Bibel besingt in einem Gedicht, dass Gott das alles in sieben Tagen erschaffen hat. Weil Gott, wie wir glauben, der Schöpfer allen Lebens ist, hat er die Welt gewollt mit allem, was in ihr gelebt hat und leben wird: die Fische, die Henne und ihr Ei, den Tyrannosaurus rex und den kleinen Urvogel, mich und vor allem: dich. Angela Reinders

20 20 Geburtstag Gottes reichen Segen zum Glückwünsche Impressum Kontakt Im Juni Marianne Zwanzig, Beerendorf (71) Hans-Dieter Pfordte, Döbernitz (78) Jutta Gertig, Brodenaundorf (83) Irmgard Fuchs, Zschortau (78) Marion Rüdiger, Kletzen (50) Rainer Scharf, Beerendorf (75) Ilse Hanke, Döbernitz (81) Erika Riedl, Kreuma (89) Sigrid Hoyer, Brodau (82) Jörg Nicolai, Zschortau (75) Christoph Wittig, Selben (30) Andre Kanitz, Zschortau (30) Holger Mähnert, Zschortau (50) Petra Zimmermann, Zschortau (71) Gisela Fleischer, Beerendorf (79) Margrit Reppin, Kletzen (82) Heinz Hofmann, Zschortau (76) Gisela Kanitz, Lemsel (81) Günter Schoppe, Döbernitz (83) Im Juli Diana Hoppe, Kletzen (40) Anita Rosenbaum, Döbernitz (80) Herta Hellwig, Beerendorf (90) Christa Ulrich, Döbernitz (89) Ferdinand Dennin, Beerendorf (10) Eberhard Böhme, Döbernitz (71) Dieter Zahn, Beerendorf (70) Rudi Hein, Biesen (86) Christa Markowski, Selben (77) Inge Aulinger, Selben (73) Klaus Meyer, Selben (76) Waltraud Haase, Kletzen (84) Siegmar Merk, Zschortau (60) Sandra Schramm, Brodau (30) Johanna Gehrhardt, Zschortau (94) Heidemarie Einfeldt, Zschortau (72) Renate Ubrich, Zschortau (76) Evangelisches Kirchspiel Zschortau Kontakt & Öffnungszeiten Postanschrift Pfarrgasse Rackwitz OT Zschortau Tel. ( ) kirchspiel.zschortau@gmx.de Pfarrer Daniel Senf Sprechzeiten dienstags im Pfarramt (s. u.) und gern nach Vereinbarung. Mobil: (03 41) senfda@web.de Gemeindesekretärin Sigrid Fippel Bürozeiten Pfarramt (Neue Straße 1): Mittwoch Uhr Babett Herkt, Gem.-Päd. i. Ausbildung Telefon: (01 63) babett.herkt99@gmx.net Bankverbindung IBAN: DE BIC: GENODED1DKD Aktuelle Termine & Blättchen zum Download: kirche-in-nordsachsen.de und

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