A N S U C H E N über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern nach den Richtlinien des Landes Burgenland
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1 Stempel- und gebührenfrei gemäß 4 Bgld. Familienförderungsgesetz An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel A N S U C H E N über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern nach den Richtlinien des Landes Burgenland I. Angaben zum Förderungsansuchen 1. Kind, für das eine Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern beantragt wird Familien- und Vorname Staatsbürgerschaft männlich weiblich Hauptwohnsitz PLZ Wohnort Straße / Hausnummer 2. Erziehungsberechtigte/r (Förderungswerber/in) Persönliche Angaben Familienname Vorname Staatsbürgerschaft Geschlecht männlich weiblich H Erreichbar unter (Telefon, Fax, -Adresse) Hauptwohnsitz PLZ Wohnort Straße / Hausnummer Im Zusicherungsfall Anweisung der Kinderbetreuungsförderung auf folgendes Konto Kontoinhaber: Bankinstitut: IBAN: Eine Kopie der Bankomatkarte, Kontokarte bzw. Bestätigung der Bank ist anzuschließen. BIC: Zutreffendes bitte ankreuzen Tageselternförderung Seite 1 von 4
2 Ehegatte/in bzw. Lebensgefährte/in des/der Förderungswerbers/in Familienname Vorname Staatsbürgerschaft Geschlecht männlich weiblich Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet in Lebensgemeinschaft lebend Beruf unselbständig selbständig erwerbstätig nicht berufstätig AMS Haushalt Sonstiges 3. Angaben zu weiteren Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird Familien- und Vorname Familien- und Vorname 4. Angaben zum Betreuungsbedarf Aufgrund von Berufstätigkeit besteht zu folgenden Zeiten Betreuungsbedarf: Monate von bis Tag Uhrzeit von - bis Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bei variablem Betreuungsbedarf ist dem Antrag eine gesonderte Auflistung der Betreuungszeiten anzuschließen. Zutreffendes bitte ankreuzen Tageselternförderung Seite 2 von 4
3 5. Bestätigung der Wohnsitzgemeinde über die Öffnungszeiten der Kinderkrippe/des Kindergartens Öffnungszeiten des Kindergartens: Adresse: Tel.Nr.: der Kinderkrippe: Adresse: Tel.Nr.: Ort, Datum Gemeindesiegel, Bürgermeister II. Bestätigung der Tagesmutter oder des Tagesvaters Hiermit wird bestätigt, dass das unter I.1. angeführte Kind bei mir für nachstehende Wochenstundenanzahl zur Betreuung angemeldet ist (bitte die Höhe des Elternbeitrages anführen). Stunden: Elternbeitrag pro Stunde: Adresse: Tel.Nr.: Unterschrift (Tagesmutter/Tagesvater) Information: Die Förderung kann nur für Betreuungszeiten von Montag bis Freitag von Uhr in Anspruch genommen werden. Es ist daher erforderlich, dass eine Dokumentation über die tatsächlichen Zeiten der Betreuung geführt und der Förderstelle vorgelegt wird. Zutreffendes bitte ankreuzen Tageselternförderung Seite 3 von 4
4 III. Erklärung Ich/wir erkläre/n, 1. dass ich/wir mit der automationsunterstützten Datenverarbeitung zum Zwecke der Förderungsgewährung sowie 2. mit der Überprüfung der Angaben und der Daten zum Hauptwohnsitz des Kindes/der Kinder im Zentralen Melderegister durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung einverstanden bin. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, Änderungen in den für die Gewährung einer Förderung für die ergänzende Kinderbetreuung durch Tageseltern maßgeblichen Voraussetzungen, insbesondere in den Familienverhältnissen, dem Familiennettoeinkommen und die Abmeldung von den Tageseltern, unverzüglich dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz, bekannt zu geben. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift der/des Förderwerberin/s IV. Unterlagen Das Ansuchen mit Originalunterschrift kann nur auf dem Postweg oder aber persönlich im Familienreferat eingebracht werden. Folgende Nachweise über das Familieneinkommen sind dem Antrag anzuschließen: Unselbständig Erwerbstätige: (Arbeitnehmer/innen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden) Monatslohnzettel über die letzten 3 Monate vor Antragstellung Selbständig Erwerbstätige: (Arbeitnehmer/innen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden) Einkommenssteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr letzter gültiger Einheitswertbescheid (bei nicht buchführungspflichtigen Land- u. Forstwirten) Nachweis sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, gerichtlich oder vertraglich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen Weitere Nachweise: Finanzamtsmitteilung über Bezug der Familienbeihilfe Nachweis bei Scheidung: Scheidungsurkunde Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über die Dienstzeiten der Eltern Bewilligung der Tagesmutter oder des Tagesvaters nach den burgenländischen jugendwohlfahrtsrechtlichen Bestimmungen Kopie der Bankomatkarte, Kontokarte bzw. Bestätigung der Bank Tageselternförderung Seite 4 von 4
5 MERKBLATT ZUR FÖRDERUNG FÜR DIE KINDERBETREUUNG DURCH TAGESELTERN 1) Tageselternförderung Die Tageselternförderung ist für jeweils sechs Monate im Vorhinein zu beantragen und wird rückwirkend in einem ausbezahlt. Sie kann wiederholend, bis das zu betreuende Kind die Pflichtschule noch nicht besucht, beantragt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil berufstätig ist und aufgrund der Berufstätigkeit Betreuungsbedarf von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr besteht und keine Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechenden Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Als Förderung gebühren der Förderungswerberin oder dem Förderungswerber für den genannten Zeitraum pro Kind und Monat folgende Beträge: Bei Betreuung des Kindes durch Tageseltern ein Maximalbetrag in Höhe von 90 Euro, jedoch höchstens in Höhe des Elternbeitrages, - davon 100% bei Betreuung von mehr als 31 Wochenstunden - davon 85% bei Betreuung zwischen mehr als 21 und 31 Wochenstunden - davon 70% bei Betreuung zwischen mehr als 11 und 21 Wochenstunden - davon 40% bei Betreuung bis 11 Wochenstunden. Die genannten Förderungsbeträge können für jeden Monat, für den das Kind die Tageselternbetreuung in Anspruch nimmt und für den ein Elternbeitrag zu leisten ist, jedoch maximal für 11 Monate pro Arbeitsjahr im Sinne des 16 Abs. 1 des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 gewährt werden. 2) Antragstellung Die Antragstellung hat durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten zu erfolgen und ist für jeweils maximal sechs Monate im Vorhinein zu beantragen. Dazu sind gemäß 3 Abs. 4 der Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern die vom Amt der Burgenländischen Landesregierung ausgegebenen Formulare zu verwenden. 3) Förderungsvoraussetzungen Eine Tageselternförderung kann gewährt werden, wenn 1. die Förderungswerberin oder der Förderungswerber und das zu betreuende Kind seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben oder 2. das Kind im Burgenland betreut wird, 3. das zu betreuende Kind die Pflichtschule noch nicht besucht, 4. beide Elternteile berufstätig sind oder bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil berufstätig ist, Tageselternförderung - Merkblatt
6 5. aufgrund der Berufstätigkeit Betreuungsbedarf von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr besteht und zu dieser Zeit keine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechenden Öffnungszeiten in zumutbarer Entfernung zum Hauptwohnsitz des Kindes zur Verfügung steht und 6. das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen der Familie den festgesetzten Betrag von 1.146,31 Euro nicht übersteigt. Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ergibt sich aus dem anrechenbaren Familieneinkommen geteilt durch den im Familienförderungsgesetz festgesetzten Gewichtungsfaktor. 4) Nachweise und Bestätigungen Bei der Antragstellung sind folgende Nachweise erforderlich: 1. Nachweis über die Öffnungszeiten der in zumutbarer Entfernung zum Hauptwohnsitz des zu betreuenden Kindes zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungseinrichtung(en), 2. Meldebestätigung der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers oder des zu betreuenden Kindes, 3. Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über die Dienstzeiten der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers, 4. Einkommensnachweise über den Zeitraum der Gewährung der gegenständlichen Förderung, 5. Bewilligung der Tagesmutter oder des Tagesvaters nach den burgenländischen jugendwohlfahrtsrechtlichen Bestimmungen und 6. Zahlungsnachweise der Kinderbetreuung durch Tageseltern. 5) Rückforderung von Förderungsbeträgen Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder Nachweise zu Unrecht bezogen oder nicht bestimmungsgemäß verwendet, muss sie von der Förderungsempfängerin oder vom Förderungsempfänger jedenfalls unverzüglich rückerstattet werden. Die Zahlung ist einzustellen, wenn die Fördervoraussetzungen wegfallen. Der Wegfall ist der für Familienangelegenheiten zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der im Landeshaushalt im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel und nach Maßgabe des Zeitpunktes des Einlangens der Förderanträge. Tageselternförderung - Merkblatt
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