REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi
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- Stefan Armbruster
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1 REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul
2 REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan
3 1. REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Größerer Adressatenkreis Stoffe und Erzeugnisse Pflichten
4 2. Rollen unter REACH (1) Importeur eines Stoffes Produzent/Importeur eines Erzeugnisses Nachgeschalteter Anwender (DSU) Lieferant eines Erzeugnisses
5 Rollen unter REACH (2) Beispiel: Chemikalien- Hersteller Formulierer Halbleiterhersteller Computerhersteller Computernutzer Stoffe Hersteller Importeur Zubereitungen DSU Importeur Erzeugnis DSU Importeur Erzeugnis DSU Importeur Verbraucher Informationen über gefährliche Eigenschaften (M/I) Informationen über Verwendung und Exposition (DSU) Registrierung enthält die identifizierten Verwendungen jedes DSU in der Lieferkette
6 3. Pflichten unter REACH (1): Produzent/Importeur/Lieferant von Produzent von Importeur von Lieferant von Import aus EU-Staat Import aus Nicht-EU-Staat Registrierungspflicht Registrierungspflicht Mitteilungspflicht an Agentur Mitteilungspflicht an Agentur Lieferkette
7 Pflichten unter REACH (2): Verwender von Stoffen Nachgeschalteter Anwender Risikominimierungsmaßnahmen ggf. Anpassung Arbeitsschutzmaßnahmen nach oben/unten in der Lieferkette Ggf. Ausarbeitung eines Stoffsicherheitsberichts (> 10 t/a)
8 REACH Workshop Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul Pflichten unter REACH: Erzeugnisse Produzent von Importeur von Händler von Nachgeschalteter Anwender 1. Registrierungspflicht Stoff mehr als 1 Tonne pro Jahr, soll freigesetzt werden, ist noch nicht für diese Verwendung registriert. Anwendungsfall: Druckerpatronen 2. Mitteilungspflicht an Agentur (Art. 7 II) besonders besorgniserregender Stoff, mehr als 1 t/a, in Massenkonzentration von mehr als 0,1% im Erzeugnis, noch nicht für die Verwendung registriert. 3. (Art. 33) Stoff ist als besonders besorgniserregend eingestuft, in einer Menge von mehr als 0,1% in dem Erzeugnis enthalten. Die Informationen, die für eine sichere Verwendung ausreichen (zum. Namen des Stoffes) Import aus EU-Staat (Art. 33) Stoff ist als besonders besorgniserregend eingestuft, in einer Menge von mehr als 0,1% in dem Erzeugnis enthalten. Die Informationen, die für Eine sichere Verwendung aus ausreichen (zum. Namen des Stoffes) Import aus Nicht-EU-Staat 1. Registrierungspflicht Stoff mehr als 1 Tonne pro Jahr, soll freigesetzt werden, ist noch nicht für diese Verwendung registriert. Anwendungsfall: Druckerpatronen 2. Mitteilungspflicht an Agentur (Art. 7 II) besonders besorgniserregender Stoff, mehr als 1 t/a, in Massenkonzentration von mehr als 0,1% im Erzeugnis, noch nicht für die Verwendung registriert. 3. (Art. 33) Stoff ist als besonders besorgniserregend eingestuft, in einer Menge von mehr als 0,1% in dem Erzeugnis enthalten. Die Informationen, die für eine sichere Verwendung ausreichen (zum. Namen des Stoffes) (Art. 33) Stoff ist als besonders besorgniserregend eingestuft, in einer Menge von mehr als 0,1% in dem Erzeugnis enthalten. Die Informationen, die für Eine sichere Verwendung aus ausreichen (zum. Namen des Stoffes) 1. Risikominimierungsmaßnahmen ggf. Anpassung Arbeitsschutzmaßnahmen 2. gegenüber Kunden: Weitergabe Sicherheitsdatenblatt, Weitergabe Informationen, die für für einen sicheren Umgang erforderlich sind. gegenüber Lieferanten: unbekannte Verwendungen, etwaige entdeckte Gefahren 3. Ausarbeitung eines Stoffsicherheitsberichts wenn Verwendung nicht bereits im SDB, wenn Verwendung dem Lieferanten nicht mitgeteilt werden soll, wenn Stoff als gefährlich eingestuft, wenn Hersteller zur Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts verpflichtet ist (= mehr als 10 t/a Stoff), wenn Stoff in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr/pro Verwender verwendet wird.
9 REACH Workshop Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul Zeitplan: Vor-Registrierung/Registrierung REACH Vorregistrierung 1,000 t/a CMR 1 t/a R 50/ t/a 100 T/J 1 T/J 6 Monate Zeit Nicht-Phase-in Stoffe Registrierung: Informationen Geforderte Informationen Versuchsvorschläge (Art. 12, Anhang XI) Versuchsvorschläge SSB** (Art.10 b) SSB SSB Ausgeweitetes TD (Anhänge VII, VIII) Ausgeweitetes TD (Anhänge VII, VIII, IX) Ausgeweitetes TD (Anhänge VII, VIII, IX, X) TD* (Art. 10 a, Anhang VII) TD TD TD 1 T/J 10 T/J 100 T/J 1000 T/J Mengenband * Technisches Dossier ** Stoffsicherheitsbericht
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