Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und sein Begutachtungsinstrument

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1 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und sein Begutachtungsinstrument mehr als ein Leistungszugang zur Pflegeversicherung Nadine-Michèle Szepan Abteilungsleiterin Pflege beim AOK-Bundesverband Tel:

2 AGENDA 1. Der neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Reichweite eine Einordnung des PSG II 2. Erweitertes Verständnis von Pflegebedürftigkeitsbegriff und Pflege u.a. Rahmenverträgen Qualitätsüberprüfung Pflegeberatung

3 NPB mehr als eine Neuordnung des Leistungsrechts Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (NPB) Umfassendes Verständnis von Pflegebedürftigkeit Pflege folgt dem erweiterten Verständnis Perspektivenwechsel: Maßstab ist nicht mehr Verrichtungen in Minuten, sondern Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Betroffenen Daran ist der pflegefachliche Standard zu bemessen Maßstab für die Gestaltung der Rahmenbedingungen 113c 75, 84, ff. 4, 36, 17, 18 7, 7a 3

4 Erweitertes Verständnis von Pflegebedürftigkeit und Pflege muss sich in den Rahmen- und Versorgungsverträgen abbilden Erweiterung des Aufgabenspektrums (pflegerische Maßnahmen in den Bereichen analog Module des Begutachtungsinstrumentes); Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Edukation) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Bewältigung von psychischen Problemlagen, Orientierung, Tagesstrukturierung, soziale Kontakte) Hilfen bei der Haushaltsführung ( Rechtsgeschäfte ) aber muss auch in Pflege-Prozesse überführt werden (Neu-)justierung der pflegefachlichen Einrichtungskonzepte Im Umgang mit Krankheitsfolgen so gut wie möglich zu unterstützen Die Selbstständigkeit im Umgang mit Krankheitsfolgen so weit wie möglich zu verbessern Beherrschendes Vergütungssystem unterstützend? Pauschalierung von Verrichtungen (minutenabhängig) Fehlende Flexibilität und Individualität, eingeschränkte Bedarfsorientierung, mangelnde Transparenz 4

5 Neue Wege bei der Qualitätssicherung durch Verknüpfung Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Qualitätssicherung hinaus soll ein Gesamtverfahren in Verbindung mit der Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege entwickelt werden. Entwicklung eines indikatorengestütztengesamtverfahrens ( Verknüpfungsmodell ) bis Ermöglicht auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen QM, eine Qualitätsberichtserstattung und externe QS Von der Einrichtung erhobene Ergebnisindikatoren als interner Benchmark für Pflegequalität der Einrichtung Der Erhebungsbogen zur Erfassung von gesundheitsbezogenen Indikatoren fußt u.a. auf den Modulen des neuen Begutachtungsinstruments (Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung) 5

6 Alte Zöpfe müssen abgeschnitten werden! Neudefinition der Rolle des MDK im Verknüpfungsmodell Weiterhin externe Qualitätssicherung im Auftrag der LV der Pflegekassen Plausibilitätsüberprüfung Neuausrichtung der Beratung (Fallkonferenzen, Qualitätsdialog) Neuausrichtung der QPR Pflegefachliche/-wissenschaftliche Grundlagen sind auf ein gemeinsames Qualitätsverständnis ausgerichtet Versorgungsbereiche, die nicht über die Indikatoren abgebildet sind (Medikamentenmanagement, Hygiene etc.) Struktur-und Prozessinformationen zu den gesundheitsbezogenen Indikatoren (was passiert mit der aktuellen Schmerzeinschätzung?) 6

7 Neue Grundlagen für die Pflegeberatung mehr Informationen Auf Basis eines umfassenderen Verständnis von Pflegebedürftigkeit; neben den bisher abgebildeten Bereichen Mobilität (Modul 1) und Selbstversorgung (Modul 4) rücken in den Fokus + Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) + Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3) + Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen (Modul 5) + Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Modul 6) Erhebung weiterer Versorgungsrelevanter Informationen zu(r) + außerhäuslichen Aktivitäten (Modul 7) + Haushaltsführung (Modul 8) für die individuelle Versorgungsplanung und Beratung 7

8 Paradigmenwechsel in der Beratung oder bereits gelebte Praxis? Selbstbestimmung und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen rücken in den Mittelpunkt. Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen sind darauf auszurichten, + die individuellen Ziele und Wünsche der Betroffenen unter gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu verwirklichen + die Autonomie der Betroffenen zu stärken + das Pflegesetting zu stabilisieren!!! Hilfe nicht nur auf Verrichtungen und körperliche Aktivitäten reduzieren!!! Die Rolle des Pflegeberaters versteht sich als + Wissensvermittler (Bereitstellung von Daten, Fakten, Wissen und Kenntnisse) + Unterstützer bei Entscheidungsfindung zu speziellen Fragen + Begleiter Anwalt des Versicherten (Organisation einer passgenauen Versorgung, Unterstützung, Koordination) 8

9 Herausforderungen des PSG II - alles getan? Schulung der Pflegeberater auf das umfassendere Verständnis von Pflegebedürftigkeit und das zugrunde liegende Begutachtungsinstrument Informationsmaterialien, MDK-Schulungen, FAQ Schulung der Mitarbeiter im Kundenkontakt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsmaterialien, E-Learning, FAQ Curriculum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung zum Pflegeberater Empfehlungen zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater Richtlinie zur Durchführung von Pflegeberatung Kompetenzbasierung Orientierung am Qualitätsrahmen Beratung (ZQP 2016) Prüfung/Überarbeitung aller Informationsmaterialien rund um die Pflege Entwicklung neuer Informationsmaterialien für Print, Online-Auftritt und Social Media-Kanäle 9

10 E-Learning: Quickcheck: das neue Begutachtungsinstrument in der Pflegeversicherung Quelle: 10

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