Sachstand Bundesteilhabegesetz
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- Otto Bergmann
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1 Sachstand Bundesteilhabegesetz Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz am 3. und 4. März 2017 in Gladbeck Bundesteilhabegesetz, Antje Welke Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 1
2 1. Überblick über die Inhalte der Gesetzespakte 2. Kurzbewertung des Prozesses 3. Was ist zu tun? 4. Was tritt wann in Kraft? 5. Was ändert sich? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 2
3 Überblick über die Inhalte der Gesetzespakte Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 3
4 BTHG + PSG III + RBEG Bundesteilhabegesetz Regelbedarfsermittlungsges etz PSG III Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 4
5 Inhalt des Bundesteilhabegesetzes verschiebt die Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX. regelt Leistungen/Verfahren der Eingliederungshilfe neu. vollzieht einen Systemwechsel (Trennung von Eingliederungshilfe und Existenzsicherung). verändert mit dem PSG III die Schnittstelle zur Pflege. reformiert das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe. reformiert Teil 1 des SGB IX (Koordinierung/Verfahren etc.). Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 5
6 SGB IX - neu Teil 1 (allg. Regelungen) Teil 2 (Eingliederungshilfe) Teil 3 (Schwerbehindertenrecht) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 6
7 Kurzbewertung des Prozesses Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 7
8 Referentenentwürfe Entwicklungsprozess erhebliche Kritik (u. a. 99, Schnittstelle zur Pflege, Kosten der Unterkunft, Wunschund Wahlrecht und zahlreiche weitere Punkte) Regierungsentwürfe zahlreiche Kritikpunkte aufgegriffen 5 Hauptkritikpunkte unverändert Verschlechterung: Ausweitung des 43a SGB XI Gesetze Verbesserungen bei den 5 Hauptkritikpunkten weniger massive Ausweitung des 43a SGB XI Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 8
9 Kampagne der Lebenshilfe erfolgreich Foto: Lebenshilfe/ Jan Pauls Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 9
10 1. Im parlamentarisches Verfahren sind wichtige Verbesserungen erreicht worden. 2. Einige klare Mängel konnten jedoch nicht ausgeräumt werden, wie z. B. die Ausweitung des 43a SGB XI. Zielvorgabe für die nächste Legislatur: Aufhebung des 43a SGB XI 3. Auswirkungen zahlreicher Neuregelungen bleiben abzuwarten. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 10
11 Was ist zu tun? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 11
12 Erhebliche Umgestaltung der Eingliederungshilfe durch die gesetzlichen Neuregelungen wichtige Umsetzungsschritte vollziehen sich auf Landesebene wichtiges Instrument: modellhafte Erprobung ggf. gesetzgeberisches Nachsteuern nötig Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 12
13 Was ist für die Lebenshilfe zu tun? aktive Begleitung des Umsetzungsprozesses auf allen Ebenen: Chancen nutzen Risiken minimieren intensiver fachlicher Austausch innerhalb der Strukturen der Lebenshilfe Informations-Plattform zu "BTHG und Co. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 13
14 Was tritt wann in Kraft? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 14
15 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 15
16 Was ändert sich? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 16
17 Systemumstellung Trennung der Leistung (2020) alt neu Gesamtpaket im stationären Setting EGH leistet umfassend MmB erhält Barbetrag und Kleidungspauschale Trennung der Leistung im stationären Bereich EGH erbringt nur Fachleistung MmB erhält Regelbedarfsstufe 2 & KdU (Sonderregel) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 17
18 Systemumstellung Trennung der Leistungen (2020) alt neu Mittagessen in Werkstätten als Leistung der Eingliederungshilfe Anrechnung des kostenfreien Essens bei Grundsicherung/ HLU Mittagessen als Bestandteil der Grundsicherung/HLU deshalb neuer Mehrbedarf einschließlich Eigenbeteiligung von 1 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 18
19 Leistungserbringungsrecht alt neu keine Regelung zum erweiterten Führungszeugnis Regelung zum erweiterten Führungszeugnis (2017) für alle Verträge nach 75 SGB XII Welches Leistungserbringungsrecht gilt in 2018 und 2019? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 19
20 Leistungserbringungsrecht alt neu externer Vergleich nur als Rspr. nur Vergütung schiedsstellenfähig vertragliches Prüfungsrecht keine Kürzungsoption externer Vergleich gesetzlich verankert Leistungsvereinbarung schiedsstellenfähig gesetzliches Prüfungsrecht (auch Wirksamkeit) Möglichkeit der Vergütungskürzung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 20
21 Schnittstelle: Eingliederungshilfe und Pflege (2017/2020) alt neu Gleichrang zwischen EGH und SGB XI Gleichrang zwischen EGH und HzP 43a SGB XI nur für Wohnheime Gleichrang zwischen EGH und SGB XI & Koordinierung Lebenslagenmodell (Schnittstelle EGH/HzP) Neuformulierung des 43a SGB XI (Ausweitung weniger stark) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 21
22 Teilhabe am Arbeitsleben (2017 bzw. 2018) alt neu WfbM als zentraler Ort der Teilhabe am Arbeitsleben Budget für Arbeit nicht flächendeckend; unterschiedl. Kriterien WMVO: Mitwirkung verschiedene Alternativen (2018) WfbM Budget für Arbeit andere Anbieter Wegfall sonstiger Beschäftigungsstätten (2018) WMVO (2017): Mitbestimmung Frauenbeauftragte Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 22
23 Personenkreis (2023) alt neu 53 SGB XII: (drohende) wesentliche Behinderung Eingliederungshilfe- Verordnung bisherige Regelung gilt bis 2022 Neuregelung nach wissenschaftlicher Expertise modellhafte Erprobung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 23
24 Koordinierung der Leistung (2018) alt neu Zuständigkeitsklärung nach 14 SGB IX Ausgestaltung durch BSG-Rspr. (Leistungspflicht durch aufgedrängte Zuständigkeit ) Umsetzung in der Praxis? Aufrechterhaltung des 14 und Orientierung an Rspr. Koordinierungsverantwortung Leistungsverantwortung in Konfliktfällen (Abweichung von BSG-Rspr) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 24
25 Antragserfordernis, Teilhabe- und Gesamtplanung alt neu Eingliederungshilfe Antragserfordernis Regelung zur Koordinierung in 10 SGB IX Regelung zum Gesamtplan in 58 SGB XII Antragserfordernis in der Eingliederungshilfe bundeseinheitliches Verfahren Teilhabe-/Gesamtplan (Mindestinhalt) konkrete Vorgaben für Gesamtplanverfahren Teilhabe-/ Gesamtplankonferenz Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 25
26 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (2018) alt neu Beratungspflicht der Leistungsträger landesspezifische Beratungsstrukturen Beratung durch Leistungserbringer Ergänzung der Beratung durch Leistungsträger/- erbringer Förderrichtlinien: voraussichtlich im Mai Peer-Beratung als zentrales Element Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 26
27 Bedarfsermittlungsinstrument in der EGH (ab 2018) alt neu keine bundesgesetzlichen Vorgaben für das Instrument zur Bedarfsermittlung bundeseinheitliche Vorgaben ICF-Orientierung Ermächtigung der Landesregierung, Näheres zum Instrument zu bestimmen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 27
28 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (2020) alt neu offener Leistungskatalog Leistungsansprüche verteilt auf SGB XII ( 54 ff.) SGB IX ( 55 ff.) Konkretisierung in EGH-VO offener Leistungskatalog Neustrukturierung der Leistungsansprüche im 2. Teil des SGB IX Assistenzleistung Leistungen zur Mobilität Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 28
29 Wunsch- und Wahlrecht und Poolen (2020) alt 13 SGB XII: Mehrkostenvorbehalt Vorrang ambulant vor stationär keine besondere Regelung zum Poolen neu 104 SGB IX: Berücksichtigung der Wünsche zur Wohnform und damit verbundener bestimmter Assistenzleistungen 116 Abs. 2 SGB IX: Poolen auch gegen den Willen möglich Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 29
30 Leistung zur Teilhabe an Bildung (2020) alt neu Hilfen zur angemessenen Schulbildung Konkretisierung über EGH-VO P: Assistenz am Nachmittag keine besondere Regelung zum Poolen eigene Leistungsgruppen schulische Bildung (hoch-)schulische Aus-/Weiterbildung Schulassistenz weiter gewährleistet schulische Ganztagsangebote in offener Form Poolen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 30
31 Frühförderung (2018) alt neu Komplexleistung keine Definition keine L-Bestandteile kein Konfliktlösungsmechanismus keine Pauschalen Komplexleistung Definition L-Bestandteile weiterhin kein Konfliktlösungsmechanismus Pauschalen, aber Abweichungsmöglichkeit P: andere Einrichtungen nach Landesrecht Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 31
32 Anrechnung von Einkommen/Vermögen in der EGH alt neu Heranziehung von Einkommen Heranziehung von Vermögen (2.600 frei) auch Heranziehung von Ehegatten/ Lebenspartnern 2017: 1. Stufe Verbesserung beim Einkommen und Vermögen ( ) 2020: 2. Stufe Einkommen: Beitragsregelung Vermögen: Ehe-/Lebenspartner: keine Heranziehung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 32
33 Weitere finanzielle Verbesserungen alt neu Vermögensfreigrenze bei Grundsicherung: Anrechnung von Werkstattentgelt AFÖG: 26 Vermögensfreigrenzen: (April 2017) Verbesserung bei der Anrechnung von Werkstattentgelt (2017) Verdoppelung des AFÖG auf 52 (2017) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 33
34 Kostenheranziehung der Eltern alt neu 94 II SGB XII (begrenzter Unterhaltsübergang, wenn volljähriges Kind mit Behinderung EGH, HzP und/oder HLU bezieht) neue Verortung (2020) 138 IV SGB IX bei Bezug von EGH 94 II SGB XII bei Bezug von HLU/ HzP Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 34
35 Umsetzungsunterstützung Bundesteilhabegesetz Art. 25 Abs. 2 Umsetzungsbegleitung bis Art. 25 Abs. 2 Wirkungsuntersuchung - ab 2017 bis Art. 25 Abs. 3 Modellhafte Erprobung der Verfahren und Leistungen bis 2021 (ab 2019 inklusive Artikel 25a, 99) - Art. 25 Abs. 4 Untersuchung der finanziellen Auswirkungen bis Art. 25 Abs. 5 Untersuchung der Wirkung der Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises (Artikel 25a, 99) bis SGB IX -neu- Evidenzbeobachtung der Länder - ab
36 Modellhafte Erprobung (Art. 25 BTHG) Abgrenzung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege neue Zugangskriterien für die Eingliederungshilfe Assistenzleistungen einschließlich der Assistenz beim Ehrenamt Zumutbarkeit und Angemessenheit beim Wunsch- und Wahlrecht Poolen neue Einkommens- und Vermögensregelungen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 37
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