Elektromagnetische Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen

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1 Elektromagnetische Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen Bericht über durchgeführte Feldstärkemessungen Auftraggeber: Ort: Durchführung: Autor: Markt Stammbach Rathausstr Stammbach Gemeindegebiet von Stammbach EM-Institut GmbH Oberhacken Kulmbach Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Fachgebiet "Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU)" Projektnummer: 09/018 Ort und Datum: Kulmbach, 28. April 2009

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung 3 2 Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen 5 3 Durchführung der Messungen Messgrößen für hochfrequente Felder Verwendete Messgeräte, Messverfahren Messgenauigkeit, Bestimmung der Maximalimmission Qualitätssicherung Messorte 10 4 Festgestellte Immissionswerte Aktuelle Immission durch Mobilfunk Veränderung der Immission im Vergleich zur "Vorhermessung" Immissionen verursacht durch "sonstige Funksender" 16 5 Schlussfolgerungen 18 6 Literaturverzeichnis 19 7 Anlagen 20 Anlage 1: Ausführliche Ergebnistabellen 20 Anlage 2: Grenzwerte und ihre Entstehung 28 Anlage 3: Lagepläne mit Anlagenstandorten und Messpunkten 31 2

3 1 Aufgabenstellung Aufgrund der Erweiterung eines vorhandenen Mobilfunkstandortes (Sonnenhof) durch eine Mobilfunksendeanlage des Betreibers Telefónica O 2, sowie der Umrüstung einer dort bereits vorhandenen Anlage von GSM-1800 auf GSM-900 (E-Plus), wurde die EM-Institut GmbH vom Markt Stammbach beauftragt, an einigen Punkten im Gemeindegebiet mittels einer "Nachhermessung" nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen die Veränderung der elektromagnetischen Immissionen, verursacht durch Mobilfunksignale, messtechnisch zu erfassen. Die Ergebnisse der Messungen sind zu dokumentieren und mit den derzeit in Deutschland verbindlichen Grenzwerten zu vergleichen. Am betrachteten Standort sind bereits seit einigen Jahren Mobilfunksendeanlagen der Firmen Vodafone und E-Plus in Betrieb. Deren Immissionen wurden bereits im Rahmen einer "Vorhermessung" vor Inbetriebnahme der neuen Anlagen durch ein Fachbüro im Jahr 2006 ermittelt. Die Ergebnisse dieser Messungen liegen dem Markt Stammbach vor. Zusätzlich sollen an den Messpunkten auch die Immissionen, verursacht durch "sonstige Funksendeanlagen" (UKW-, TV-Sender, DECT-Telefonsysteme, WLAN-Accesspoints) bestimmt werden, da diese im Jahr 2006 ebenfalls ermittelt wurden. Somit ist auch für diese Sender ein Immissionsvergleich möglich. Die "Nachhermessung" wurde am 14. April 2009 vorgenommen. Im folgenden Bericht sind die Ergebnisse der "Nachhermessung" dokumentiert. Zusätzlich wird ein Vergleich mit den Ergebnissen der "Vorhermessung" durchgeführt. Zum Zeitpunkt der "Nachhermessung" waren in der unmittelbaren Umgebung der Messpunkte folgende Mobilfunksendeanlagen in Betrieb: Nr. Adresse Betreiberfirma (Mobilfunksystem) 1 Sonnenhof, Fl. Nr. 327 Telefónica O 2, E-Plus (GSM-900), Vodafone (GSM-900-Repeater) 2 Aussichtsturm Weißenstein T-Mobile (GSM-900) Quelle: Angaben des Auftraggebers, sowie Auskünfte der Netzbetreiber. Tab. 1: In der unmittelbaren Umgebung der Messpunkte derzeit vorhandene Mobilfunksendeanlagen Der Schutz der Bevölkerung vor den Wirkungen elektromagnetischer Felder ist in Deutschland seit Januar 1997 in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) [1] verbindlich geregelt. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte basieren auf den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internatio- 3

4 nalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), des Europäischen Rates sowie der deutschen Strahlenschutzkommission [2,3,4]. Die Intensität elektromagnetischer Wellenfelder wird durch die Feldstärke oder die Leistungsflussdichte beschrieben. Welche Feldstärke- bzw. Leistungsflussdichtewerte an bestimmten Orten auftreten, lässt sich im allgemeinen nur näherungsweise berechnen, da neben der Leistung der Sendeanlage verschiedene andere Einflussfaktoren zusätzlich eine Rolle spielen können. Als Beispiel seien hier Antennencharakteristik, Bewuchs (vor allem Bäume), Bebauung und Gebäudeschirmung genannt. Um zuverlässige Aussagen über die Felder in der Umgebung einer Funksendeanlage treffen zu können, sind daher bei in Betrieb befindlichen Anlagen Messungen in der Regel Berechnungen vorzuziehen. Ein Vergleich der Messergebnisse mit den gesetzlichen Grenzwerten für elektromagnetische Felder erlaubt eine objektive Einschätzung der Immissionssituation vor Ort. Bei geplanten oder noch nicht in Betrieb befindlichen Sendern sind hingegen rechnerische Prognosen die einzige Möglichkeit zur Darstellung der Immissionsverhältnisse. Im vorliegenden Fall soll mittels der Messergebnisse die Beantwortung der folgenden Fragen möglich werden: - Wie groß, im Vergleich zum gesetzlichen Grenzwert, sind die Immissionen, die derzeit durch Mobilfunksignale an den Messpunkten erzeugt werden? - Wie groß sind im Vergleich zum Mobilfunk, die Immissionen, verursacht durch "sonstige Funksender"? - Wie hat sich die Immission durch die Standorterweiterung verändert? Die Ergebnisse der Messungen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sind im Folgenden dargestellt. 4

5 2 Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen Neben der Sendeleistung ist insbesondere das Bündelungsverhalten der montierten Antennen ein wesentlicher Faktor für die Größe der Immissionen in der unmittelbaren Umgebung einer Mobilfunksendeanlage. Die beim Mobilfunk verwendeten Antennen senden in der horizontalen Ebene entweder omnidirektional (Abb. 1), d.h. in alle Richtungen parallel zum Erdboden wird gleich viel Energie abgegeben oder die elektromagnetische Welle wird mittels Richtantennen horizontal auf einen typisch 60 bis 120 breiten Sektor konzentriert (Abb. 3). Häufig werden von einem Anlagenstandort aus, durch die Montage mehrerer derartiger Richtantennen, gleich zwei oder drei Sektoren versorgt (Abb. 2). Abb. 1: Beispiel für eine Mobilfunksendeanlage mit omnidirektionalen Antennen. Abb. 2: Zwei Sektorantennen, montiert auf einem Flachdach (hier mit mechanischer Strahlabsenkung, engl. "Downtilt"). 5

6 Mobilfunksektorantenne Mast Hauptstrahlrichtung Öffnungswinkel: typisch Abb. 3: Horizontales Abstrahlverhalten einer Mobilfunksektorantenne. An den meisten Standorten werden Sektorantennen verwendet. In der Vertikalen hingegen senden alle Mobilfunkantennen, ähnlich wie die Scheinwerfer eines Leuchtturmes, sehr stark gebündelt (Abb. 4). Der Hauptabgabebereich der elektromagnetischen Energie wird als "Öffnungswinkel" der Antenne bezeichnet. Er beträgt vertikal typisch zirka 5 bis 10. Zusätzlich ist die Hauptstrahlrichtung häufig bezüglich der Horizontalen um einige Grad nach unten geneigt [5]. Damit erreicht man eine gezielte Versorgung der lokalen Funkzelle, eine Leistungsabgabe in unerwünschte Bereiche, wie beispielsweise in weiter entfernt liegende Funkzellen, die mit der gleichen Trägerfrequenz arbeiten, wird verhindert (Vermeidung sog. "Gleichkanalstörungen"). Bereich der Hauptimmission der Hauptstrahlung Bereich mit vergleichsweise geringer Immission Bereich mit vergleichsweise geringer Immission Abb. 4: Vertikales Bündelungsverhalten von Mobilfunkantennen (prinzipielle Darstellung mit übertrieben großem vertikalem Öffnungswinkel). Außerhalb dieses schmalen Feldkegels der Antenne (vergleichbar mit der Lichtaussendung im Kegel eines Scheinwerfers) ist die Energieabgabe deutlich geringer (typisch nur 1/10 bis 1/1000 der Wertes der Leistungsflussdichte in der Hauptstrahlrichtung). Der bodennahe Raum in unmittelbarer Nähe einer erhöht angebrachten Mobilfunkantenne und auch die Räume eines Gebäudes, auf dem die Antennen errichtet sind, werden somit häufig wesentlich geringer exponiert sein, als es durch eine reine Entfernungsbetrachtung zu erwarten gewesen wäre. Man 6

7 befindet sich also, ähnlich wie beim Nahbereich eines Leuchtturmes, in einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Schattenzone. Noch stärker wirksam ist diese Schattenzone, wenn die Antennen an einem besonders erhöhten Punkt, wie beispielsweise auf einem hohen Turm oder Schornstein montiert sind. Ist eine Antenne beispielsweise auf einem Gebäudedach installiert, werden die Felder im Inneren des Gebäudes durch das Bündelungsverhalten der Antenne sowie zusätzlich noch von der Dämpfung des Daches und der vorhandenen Decke bestimmt. Aufgrund der Dämpfung, die durch die Antennen und die Gebäudemauern bedingt ist, erreicht der dominierende Teil der hochfrequenten Energie, die im Gebäude messbar ist, häufig nicht auf dem direkten Weg durch Dach und Decke den Innenbereich. Vielmehr gelangt sie als von benachbarten Gebäuden, Berghängen, Bäumen oder Büschen reflektiertes Signal durch die Fenster in das Gebäudeinnere. Die Stärke der Felder, die im Inneren eines benachbarten Gebäudes noch messbar sind, wird hauptsächlich vom Abstand, dem relativen Höhenunterschied zu den Mobilfunkantennen und ebenfalls der Dämpfung der Mauern, des Daches und der vorhandenen Fenster bestimmt. Abhängig von den verwendeten Baumaterialien (Holz, Ziegel, Beton) tritt damit eine zusätzliche, unter Umständen erhebliche, Schwächung der Felder auf. An dieser Stelle muss zudem darauf hingewiesen werden, dass bei elektromagnetischen Wellen die Intensität mit zunehmendem Abstand zur Sendeanlage sehr stark abnimmt: Wenn sich die elektromagnetische Welle ungestört ausbreitet, nimmt die Leistungsflussdichte in der Hauptstrahlrichtung mit wachsender Entfernung quadratisch ab. Dies bedeutet, dass sie bei Verdoppelung der Distanz bereits auf ein Viertel, bei Verzehnfachung des Abstandes sogar auf ein Hundertstel des Ausgangswertes abgefallen ist. Unter realen Ausbreitungsverhältnissen (Einfluss von Topographie, Bewuchs, Bebauung) ist die Abnahme der Felder sogar noch stärker ausgeprägt [6]. Das gilt unabhängig vom Typ der verwendeten Antenne. Zusätzlich zu den Mobilfunkantennen sind an einigen Standorten auch Richtfunkantennen (Parabolspiegel) installiert. Sie dienen zur Verbindung der Mobilfunksendeanlage mit den benachbarten Stationen bzw. der Vermittlungszentrale des Betreibers. Diese Antennen geben, ähnlich wie eine Hochleistungstaschenlampe, ein stark gebündeltes Signal in horizontaler Richtung ab und erzeugen daher keine nennenswerten Immissionen in der näheren Umgebung. Falls tiefer gehende Informationen zum Themenkomplex "Immissionen durch Mobilfunk" gewünscht werden: Unter findet sich ein ausführlicher Untersuchungsbericht über Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen. 7

8 3 Durchführung der Messungen 3.1 Messgrößen für hochfrequente Felder Für die Beurteilung der Feldintensität in der Umgebung von Hochfrequenzquellen werden üblicherweise die folgenden Größen verwendet [7]: - Der Effektivwert der elektrischen Feldstärke E in Volt pro Meter. - Der Effektivwert der magnetischen Feldstärke H in Ampere pro Meter. - Die Leistungsflussdichte S in Watt pro Quadratmeter oder Mikrowatt pro Quadratmeter (1 Mikrowatt = 1 Millionstel Watt). Die Leistungsflussdichte in Mikrowatt pro Quadratmeter gibt die in einer Fläche von einem Quadratmeter fließende Leistungsmenge der durch die elektromagnetische Welle transportierten Hochfrequenzenergie an. Im Fernfeld einer Antenne stehen Leistungsflussdichte, elektrische und magnetische Feldstärke in einem festen Verhältnis zueinander. Alle drei Größen sind im Fernfeld also äquivalent, ähnlich wie Stromaufnahme und Leistungsverbrauch bei Elektrogeräten. Bei allen hier durchgeführten Messungen kann von Fernfeldbedingungen ausgegangen werden, da man sich ausreichend weit von der Antenne entfernt befindet. Für die Beurteilung der Feldintensität in den bei dieser Untersuchung auftretenden Abständen zu den Antennen genügt also die Angabe einer dieser drei Größen. In der Auswertung der durchgeführten Messungen wird deshalb die elektrische Feldstärke als Größe für die Immissionswerte verwendet. 3.2 Verwendete Messgeräte, Messverfahren Im Rahmen der Immissionsmessungen wurde folgende Messausrüstung eingesetzt: 1. Feldanalysatorsystem Narda SRM-3000 (Ser. Nr. A-0042) 2. Isotropantenne 3AX 75M-3G (Ser. Nr. E-0043) Mittels des Feldanalysators und einer geeigneten Messantenne wurden Frequenz und Empfangspegel der einzelnen am Messort zu untersuchenden Funksignale festgestellt. Unter Zuhilfenahme der Kalibrierdaten der verwendeten Messantenne und unter Berücksichtigung der Dämpfung der Leitung zwischen Messantenne und Feldanalysator kann damit die am Messort herrschende Feldstärke bestimmt werden. Durch geeignetes manuelles Ausrichten der Antenne wurde jeweils die stärkste am Messpunkt vorhandene Immission gesucht und aufgezeichnet ("Schwenkmethode") [8]. GSM-Signale werden mit einer Auflösebandbreite von 0,2 MHz, UMTS-Signale hingegen mit einer Bandbreite von 5 MHz erfasst. Als Detektor kommt der Peak-Detektor (bei GSM) bzw. der RMS-Detektor (bei UMTS) zum Einsatz. Die sonstigen Funksignale (UKW, TV, DECT und WLAN) wurden ebenfalls normgerecht mit an die Signalparameter angepassten Bandbreiten und Detektortypen gemessen. 8

9 Bei Vorhandensein mehrerer etwa gleich großer Immissionen wurde entsprechend der Vorgaben der Normen eine Summation durchgeführt, um die wirksame Summenimmission zu erhalten. Einzelimmissionen, die aufgrund geringer Stärke nur einen vernachlässigbar kleinen Beitrag zur Gesamtimmission liefern, wurden vernachlässigt. 3.3 Messgenauigkeit, Bestimmung der Maximalimmission Bei derartigen Immissionsmessungen muss mit einer Messunsicherheit von typisch 3 db gerechnet werden [9]. Gründe dafür sind z.b. unvermeidbare Restfehler bei der Kalibrierung der Messantennen, die entsprechende Messtoleranz des Feldanalysators und die Unsicherheit der Probennahme. Zur Kompensation wurden alle Messwerte um diesen Unsicherheitsfaktor erhöht, d.h. die in diesem Bericht angegebenen Feldstärkewerte sind, gegenüber der vor Ort abgelesenen Anzeige des Messgerätes, zur Sicherheit um den Faktor 1,4 vergrößert worden. Die Intensität der Felder von Mobilfunksendeanlagen ist zusätzlich abhängig von der momentanen Gesprächsauslastung. Nach 26. BImSchV ist die bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung entstehende Immission zu bestimmen. Aus diesem Grund wurden zusätzlich die gefundenen Messergebnisse des GSM-Mobilfunks (Immission, verursacht durch den Signalisierungskanal je Sektor, häufig als "BCCH-Träger" oder "Broadcast-Channel" bezeichnet) unter Zuhilfenahme der von den Betreibern zur Verfügung gestellten technischen Anlagendaten (von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigte Kanalzahl je Antenne) auf die Immissionswerte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung hochgerechnet, damit eine echte "Worst-Case"-Betrachtung sichergestellt ist. Durch diese Korrekturen ist gewährleistet, dass in diesem Bericht möglichst die, am jeweils betrachteten Punkt erzeugbare Maximalimmission dargestellt ist. Die Messergebnisse beim GSM-Mobilfunk sind damit nicht mehr vom momentanen Gesprächs- bzw. Datenaufkommen abhängig. 3.4 Qualitätssicherung Für alle verwendeten Messantennen liegen die entsprechenden Wandlungsfaktoren als Kalibrierdaten in Tabellenform vor. Die frequenzabhängigen Dämpfungswerte der bei den Messungen eingesetzten Kabel sind ebenfalls dokumentiert. Die Messmittel (insbesondere der Feldanalysator) unterliegen einem regelmäßigen Kalibrierzyklus, sie wurden zusätzlich sowohl vor als auch nach der Messaktion auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft. 9

10 3.5 Messorte Die Messungen wurden an insgesamt zehn Punkten im Gemeindegebiet durchgeführt. Alle Messpunkte befanden sich im Freien. Folgende Messpunkte wurden in Absprache mit dem Auftraggeber gewählt: Messpunkt Bezeichnung Entfernung zum Sichtverbindung Nr. Standort 1* zu den Antennen? 1 Birkigweg (vor Hs. Nr. 9) Ca. 200 m Ja 2 Frankenstraße (vor Hs. Nr. 11) Ca m Ja 3 Flurstraße (vor Hs. Nr. 3) Ca m Nein 4 Goppelstraße (vor Hs. Nr. 8) Ca m Nein 5 Schule (Pausenhof) Ca. 940 m Nein 6 Rathausstraße (vor Hs. Nr. 7; Rathaus) Ca m Nein 7 Weißensteinblick (vor Hs. Nr. 31) Ca m Ja 8 Streitauer Straße (vor Hs. Nr. 11) Ca m Ja 9 Jahnstraße (vor Hs. Nr. 9) Ca. 990 m Ja 10 Rindlas (vor Hs. Nr. 5) Ca m Ja *: Siehe Nummerierung in Tabelle 1 Tab. 2: Messpunkte. Es handelt sich dabei um die gleichen Punkte, an denen im Juli 2006 die Mobilfunkimmissionen im Rahmen der "Vorhermessung" durch die Firma ANBUS Analytik GmbH messtechnisch ermittelt wurden. Die "Nachhermessung" wurde am 14. April 2009 zwischen 09:45 und 12:15 Uhr vorgenommen (Verantwortlicher vor Ort: Dr.-Ing. M. Wuschek). Der genaue Termin der Messungen wurde den Anlagenbetreibern im Vorfeld nicht mitgeteilt. Ein Umgebungsplan mit eingezeichneten Anlagenstandorten und den Messpunkten findet sich in Anlage 3 zu diesem Bericht. Eine Fotodokumentation der Messpunkte wurde bereits im Rahmen der "Vorhermessung" im Bericht aus dem Jahr 2006 erstellt. 10

11 4 Festgestellte Immissionswerte 4.1 Aktuelle Immission durch Mobilfunk In folgender Tabelle sind die an den Messpunkten ermittelten Summenimmissionswerte des Mobilfunks dokumentiert. Dabei wird in Spalte 2 angegeben, welche Immissionen auftreten, wenn die Mobilfunkanlagen gerade gar keinen Telefon- bzw. Datenverkehr abwickeln (z.b. nachts). Dieser Wert stellt die Minimalimmission dar und wird durch die permanent abgegebenen Signalisierungssignale der Sendestationen erzeugt. Zusätzlich aufgeführt ist auch der Maximalimmissionswert für Vollausbau und Vollauslastung der Stationen (Spalte 3). Dieser tritt auf, wenn die Anlagen gemäß der BNetzA- Standortbescheinigung voll ausgebaut sind und gerade den maximal möglichen Telefon- bzw. Datenverkehr mit größtmöglicher Sendeleistung abwickeln. Die Immission im Alltagsbetrieb liegt also je nach momentaner Auslastung der Anlagen immer zwischen diesen beiden Extremwerten. Immissionen, verursacht durch weiter entfernte Mobilfunksendeanlagen, konnten an einigen Punkten gemessen werden. So weit sie nennenswert zur Gesamtimmission beitragen, wurden auch diese bei der Ermittlung der vorhandenen Immission berücksichtigt. Immissionen von UMTS-Sendeanlagen sind derzeit an den Messpunkten nicht nennenswert vorhanden. Zur besseren Verständlichkeit werden in Tabelle 3 jedoch nicht absolute Feldstärkewerte angegeben, sondern es ist aufgeführt, wie viel Prozent bezüglich der Grenzwerte nach 26. BImSchV an den einzelnen Messpunkten jeweils erreicht werden. Ausführliche Ergebnistabellen der Messungen finden sich in der Anlage 1 zu diesem Bericht. Dort sind die Ergebnisse zusätzlich auch als Feldstärkewert in Volt/m und als Leistungsflussdichte in Mikrowatt/m² angegeben. 11

12 Messpunkt Nr. Grenzwertausschöpfung Mobilfunk (Minimalimmission) Grenzwertausschöpfung Mobilfunk (Maximalimmission) 1 2,95 % 4,17 % 2 0,66 % 0,94 % 3 0,08 % 0,13 % 4 0,19 % 0,31 % 5 0,26 % 0,40 % 6 0,21 % 0,30 % 7 0,47 % 0,69 % 8 0,44 % 0,63 % 9 1,09 % 1,54 % 10 0,70 % 0,98 % Tab. 3: Festgestellte aktuelle Immissionswerte (Grenzwertausschöpfung bezogen auf die Feldstärkegrenzwerte nach 26. BImSchV). Nach 26. BImSchV gilt für den Mobilfunk ein Grenzwert von zirka 42 Volt/m (GSM 900), zirka 59 Volt/m (GSM 1800) bzw. 61 Volt/m (UMTS). Bei Betrachtung der Ergebnisse aus Tabelle 3 kann folgendes festgehalten werden: - Im Rahmen der "Nachhermessung" ergaben sich Mobilfunkimmissionen, die bei Vollauslastung der verursachenden Anlagen etwa zwischen 0,1 und 4,2 Prozent des gesetzlich zulässigen Feldstärkewertes betragen. - Mobilfunkimmissionen über einem Prozent vom Grenzwert konnten nur an zwei Punkten festgestellt werden (Punkte 1 und 9). Die folgenden beiden Abbildungen stellen die Ergebnisse der Messungen (Tabelle 3) grafisch dar: 12

13 Grenzwertausschöpfung in Prozent Grenzwertausschöpfung in Prozent 6 Feuerwehrhaus 5 Alte Anlagen Messpunkt Nr. Prozent vom Grenzw Mobilfunk (Minimalimmission) Mobilfunk (Maximalimmission) Abb. 5: Messpunkt Nr. Grafische Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 3 (Grenzwertausschöpfung bezogen auf die Feldstärkegrenzwerte nach 26. BImSchV). Die Vorgaben der 26. BImSchV sind eingehalten, so lange die Grenzwertausschöpfung am Messpunkt den Wert von 100 % unterschreitet, was an allen Messpunkten offensichtlich sehr deutlich der Fall ist. 4,5 4,0 Mobilfunk (Minimalimmission) Mobilfunk (Maximalimmission) 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0, Messpunkt Nr. Abb. 6: Detaillierte Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 3. 13

14 4.2 Veränderung der Immission im Vergleich zur "Vorhermessung" Ein Vergleich der aktuellen Immissionswerte nach Inbetriebnahme der neuen Anlage mit den Ergebnissen der "Vorhermessung" vom Juli 2006 soll Aufschluss über die Veränderung der Immissionen durch die Standorterweiterung geben. In folgender Tabelle ist die Veränderung der Mobilfunk-Immissionswerte an den zehn untersuchten Messpunkten zahlenmäßig dokumentiert. Messpunkt Nr. Grenzwertausschöpfung Mobilfunk ("Vorhermessung" 2006) Grenzwertausschöpfung Mobilfunk ("Nachhermessung" 2009) 1 0,15 % 4,17 % 2 0,09 % 0,94 % 3 0,07 % 0,13 % 4 0,12 % 0,31 % 5 0,08 % 0,40 % 6 0,03 % 0,30 % 7 0,18 % 0,69 % 8 0,14 % 0,63 % 9 0,15 % 1,54 % 10 0,05 % 0,98 % Tab. 4: Vergleich der Immissionswerte von "Vorher-" und "Nachhermessung" (Grenzwertausschöpfung für Maximalimmission bezogen auf die 26. BImSchV). Die folgende Abbildung stellt die Ergebnisse aus Tabelle 4 grafisch dar: 14

15 Grenzwertausschöpfung in Prozent 4,5 4,0 Mobilfunk (2006) Mobilfunk (2009) 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0, Messpunkt Nr. Abb. 7: Grafische Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 4 (Mobilfunk-Grenzwertausschöpfung "vorher" - "nachher" für Maximalimmission bezogen auf die 26. BImSchV). Betrachtet man die Ergebnisse aus Tabelle 4 bzw. Abbildung 7, so kann man feststellen, dass im Vergleich zu den Ergebnissen der "Vorhermessung" an allen Messpunkten eine signifikante Zunahme der Immission zu beobachten ist. Verantwortlich für die Immissionszunahme sind dabei die neue Sendeanlage von Telefónica O 2 und die Umrüstung der E-Plus-Anlage von GSM-1800 auf GSM

16 4.3 Immissionen verursacht durch "sonstige Funksender" Da im Rahmen der "Nachhermessung" an allen zehn Punkten auch die Immissionen durch "sonstige Funksender" (UKW-Rundfunk, TV, DECT, WLAN) ermittelt wurden, ist ein Vergleich mit den Ergebnissen von 2006 möglich. In folgender Tabelle ist die Veränderung der Immission durch "sonstige Funksender" an den untersuchten Messpunkten zahlenmäßig dokumentiert. Messpunkt Nr. Grenzwertausschöpfung "sonstige Funksender" ("Vorhermessung" 2006) Grenzwertausschöpfung "sonstige Funksender" ("Nachhermessung" 2009) 1 0,38 % 0,19 % 2 0,29 % 0,37 % 3 0,23 % 0,24 % 4 0,26 % 0,17 % 5 0,20 % 0,39 % 6 0,16 % 0,04 % 7 0,23 % 0,24 % 8 0,29 % 0,34 % 9 0,15 % 0,13 % 10 0,16 % 0,18 % Tab. 5: Vergleich der Immissionswerte von "Vorher-" und "Nachhermessung" (Grenzwertausschöpfung für "sonstige Funksender" bezogen auf die 26. BImSchV). Nach 26. BImSchV gilt für den UKW-Rundfunk ein Grenzwert von 27,5 Volt/m. Bei TV beträgt der Grenzwert zwischen 27,5 und ca. 40 Volt/m. Bei DECT ist ein Grenzwert von etwa 60 Volt/m, bei WLAN von 61 Volt/m anzuwenden. Die folgende Abbildung stellt die Ergebnisse aus Tabelle 5 grafisch dar: 16

17 Grenzwertausschöpfung in Prozent 0,45 0,40 Sonstige Funksender (2006) Sonstige Funksender (2009) 0,35 0,30 0,25 0,20 0,15 0,10 0,05 0, Messpunkt Nr. Abb. 8: Grafische Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 5 (Grenzwertausschöpfung "vorher" - "nachher" für "sonstige Funksender" bezogen auf die 26. BImSchV). Betrachtet man die Ergebnisse aus Tabelle 5 bzw. Abbildung 8, so kann man feststellen, dass bei den Immissionen durch "sonstige Funksender" im Vergleich zu den Ergebnissen der "Vorhermessung" an drei Punkten eine signifikante Abnahme (Punkte 1, 4 und 6) und an einem Punkt eine signifikante Zunahme der Immissionen (Punkt 5) feststellbar ist. An allen anderen Punkten ist die Immission in etwa unverändert geblieben. An neun der zehn Messpunkte ist die aktuelle Immission, verursacht durch "sonstige Funksender" geringer als die des Mobilfunks. Nur am Punkt 3 wurden im Vergleich dazu niedrigere Mobilfunkimmissionen gemessen. 17

18 5 Schlussfolgerungen Aus den in Kapitel 4 dargestellten Ergebnissen lassen sich die folgenden Schlüsse ziehen: - Wie aus Tabelle 4 sowie der Abbildung 7 ersichtlich wird, ist an allen Messpunkten eine signifikante Zunahme der Mobilfunkimmission zu beobachten. Verantwortlich für die Immissionszunahme sind dabei die neue Sendeanlage von Telefónica O 2 und die Umrüstung der E-Plus-Anlage von GSM-1800 auf GSM-900. Der Grenzwert nach 26. BImSchV wird allerdings auch nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen an allen Punkten sehr deutlich unterschritten. Bei der "Nachhermessung" ergaben sich Immissionen (bezogen auf die Feldstärke), die bei Vollauslastung der verursachenden Anlagen etwa zwischen 0,1 und 4,2 Prozent des gesetzlich zulässigen Feldstärkewertes betragen. - An neun der zehn Messpunkte ist die aktuelle Immission, verursacht durch "sonstige Funksender" geringer als die des Mobilfunks. Nur am Punkt 3 wurden im Vergleich dazu niedrigere Mobilfunkimmissionen gemessen. - Bei den Immissionen durch "sonstige Funksender" ist im Vergleich zu den Ergebnissen der "Vorhermessung" an drei Punkten eine signifikante Abnahme (Punkte 1, 4 und 6) und an einem Punkt eine signifikante Zunahme der Immissionen (Punkt 5) feststellbar. An allen anderen Punkten ist die Immission in etwa unverändert geblieben. - Um die aktuell in Stammbach gefundenen Mobilfunkimmissionswerte besser einordnen zu können, sei hier folgender Vergleich genannt: Im Rahmen einer Studie für das Bayerische Landesamt für Umwelt wurden im Jahr 2004 insgesamt mehr als Messpunkte ausgewertet, die im Rahmen von ähnlichen Messkampagnen, wie hier durchgeführt, vermessen wurden [10]. Diese Auswertung ergab, dass bei Betrachtung von 850 Messpunkten, von denen aus Sicht zu einer Mobilfunksendeanlage bestand, sich ein mittlerer Immissionswert von 4,54 Prozent vom Grenzwert (bei Maximalauslastung und Vollausbau der verursachenden Sendeanlagen) ergab. An allen hier untersuchten Punkten liegt die aktuell festgestellte Mobilfunkimmission unter diesem Durchschnittswert. Kulmbach, 28. April 2009 Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek 18

19 6 Literaturverzeichnis [1] Bundesrepublik Deutschland "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" Bundesgesetzblatt Jg. 1996, Teil I, Nr.66, Bonn [2] International Commission On Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) "Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz)" Health Physics, Vol. 74, Nr. 4, April 1998, S [3] Der Rat der Europäischen Union "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz 300 GHz)" Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L199, , S [4] Strahlenschutzkommission (SSK) "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern; Empfehlungen der Strahlenschutzkommission" Bonn, ( [5] Firma Kathrein, Rosenheim "Base Station Antennas for Mobile Communications" Firmenschrift, Rosenheim 01/2001. [6] S. R. Saunders "Antennas and Propagation for Wireless Communication Systems" John Wiley & Sons, Chichester, New York [7] DIN VDE 0848 "Sicherheit in elektromagnetischen Feldern Grenzwerte von Feldstärken zum Schutz von Personen, Teil 1: Mess- und Berechnungsverfahren" VDE-Verlag GmbH, Berlin, 08/2000. [8] Länderausschuss für Immissionsschutz" "Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV in der Fassung vom 26. März 2004" 3/2004; Internet: [9] M. Wuschek "Feldstärkemessungen in der Umgebung von GSM-Mobilfunkbasisstationen" EMV 2002; Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit VDE Verlag GmbH, Berlin, Offenbach 2002, S [10] M. Wuschek et al. "Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen: Auf Messdaten und Simulationen basierende Optionen und Beispiele"; Studie im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Regensburg 2004, 19

20 7 Anlagen Anlage 1: Ausführliche Ergebnistabellen Im Folgenden sind die Ergebnisse der Messungen der Hochfrequenzfelder als Einzelwerte und als Summe sowie die Hochrechnung auf maximale betriebliche Anlagenauslastung wiedergegeben. Anmerkung: Nach EU-Ratsempfehlung bzw. DIN VDE wird im hier betrachteten Frequenzbereich die Summenbildung bei Vorhandensein mehrerer Signale nicht linear, sondern quadratisch durchgeführt. Dies folgt unmittelbar aus den bekannten Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Es gilt also: I Summe E E 1 g1 2 E E 2 g E E n gn 2 E 1, E 2, E n : E g1, E g2, E gn : I Summe : Feldstärke der Einzelimmission Für die Einzelimmission gültiger Grenzwert Gesamtimmission (quadratischer Summenwert) Diese quadratische Summe (in Prozent) wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in den Darstellungen ihrer Immissionsmessungen im Internet auch als "Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte" bezeichnet. Um wieder einen Bezug zu den, in der 26. BImSchV bzw. der EU-Ratsempfehlung angegebenen Feldstärkegrenzwerten herzustellen, wird in diesem Bericht die Wurzel aus der Summenimmission gezogen. Es ergibt sich also die wirksame feldstärkebezogene Immission I wirksam zu: I wirksam I Summe Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, darf die Summe der Quadrate und auch die Wurzel daraus den Wert 1 (bzw. 100 %) nicht überschreiten. Diese Formeln werden in den folgenden Auswertungen angewendet. Leistungsflussdichtewerte können hingegen auf herkömmliche Weise linear aufsummiert werden. 20

21 Messergebnisse Mobilfunk ("Nachhermessung"-Maximalauslastung): Messort: Stammbach Uhrzeit: 09:45-12:15 Uhr Leitung: Dr. Wuschek Wetter: Sonnig, trocken Signal: GSM Analyzer: SRM-3000 Datum: Antenne: 3AX75M-3G Messpunkt Freq. Betreiber E (gem.) Kanalzahl Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 1 927,0 E-Plus 117,6 2 3,0 123,6 1,515 41,86 3, ,00 930,4 Telefónica O 2 89,7 2 3,0 95,7 0,061 41,94 0,146 9,88 932,4 Telefónica O 2 95,6 2 3,0 101,6 0,120 41,99 0,287 38,43 933,2 Telefónica O 2 112,7 2 3,0 118,7 0,862 42,00 2, ,01 937,0 Vodafone 70,1 4 3,0 79,1 0,009 42,09 0,021 0,22 947,2 Vodafone 71,0 4 3,0 80,0 0,010 42,32 0,024 0,27 955,4 T-Mobile 83,2 4 3,0 92,2 0,041 42,50 0,096 4,42 Summen 1,75 4, , ,0 E-Plus 96,0 2 3,0 102,0 0,126 41,86 0,301 42,14 930,4 Telefónica O 2 86,6 2 3,0 92,6 0,043 41,94 0,102 4,84 932,4 Telefónica O 2 84,0 2 3,0 90,0 0,032 41,99 0,075 2,66 933,2 Telefónica O 2 105,3 2 3,0 111,3 0,368 42,00 0, ,66 937,0 Vodafone 75,5 4 3,0 84,5 0,017 42,09 0,040 0,75 955,4 T-Mobile 74,1 4 3,0 83,1 0,014 42,50 0,034 0,54 Summen 0,39 0,94 409, ,6 GSM-Railway 79,3 2 3,0 85,3 0,018 41,74 0,044 0,90 927,0 E-Plus 79,9 2 3,0 85,9 0,020 41,86 0,047 1,03 930,4 Telefónica O 2 70,5 2 3,0 76,5 0,007 41,94 0,016 0,12 933,2 Telefónica O 2 83,6 2 3,0 89,6 0,030 42,00 0,072 2,42 939,0 T-Mobile 80,7 4 3,0 89,7 0,031 42,13 0,073 2,49 947,2 Vodafone 77,4 4 3,0 86,4 0,021 42,32 0,049 1,16 955,4 T-Mobile 71,9 4 3,0 80,9 0,011 42,50 0,026 0,33 Summen 0,06 0,13 8, ,6 GSM-Railway 85,7 2 3,0 91,7 0,039 41,74 0,092 3,93 927,0 E-Plus 69,7 2 3,0 75,7 0,006 41,86 0,015 0,10 930,4 Telefónica O 2 79,3 2 3,0 85,3 0,018 41,94 0,044 0,90 933,2 Telefónica O 2 76,8 2 3,0 82,8 0,014 42,00 0,033 0,51 934,6 Telefónica O 2 86,7 2 3,0 92,7 0,043 42,04 0,103 4,95 939,0 T-Mobile 89,5 4 3,0 98,5 0,084 42,13 0,200 18,87 947,2 Vodafone 86,5 4 3,0 95,5 0,060 42,32 0,141 9, ,4 Telefónica O 2 81,0 2 3,0 87,0 0,022 58,84 0,038 1, ,0 Telefónica O 2 88,8 2 3,0 94,8 0,055 59,06 0,093 8, ,0 E-Plus 87,8 2 3,0 93,8 0,049 59,38 0,083 6,38 Summen 0,14 0,31 54, ,0 E-Plus 90,7 2 3,0 96,7 0,068 41,86 0,164 12,44 930,4 Telefónica O 2 75,3 2 3,0 81,3 0,012 41,94 0,028 0,36 932,4 Telefónica O 2 77,6 2 3,0 83,6 0,015 41,99 0,036 0,61 933,2 Telefónica O 2 95,4 2 3,0 101,4 0,118 42,00 0,280 36,70 955,4 T-Mobile 90,8 4 3,0 99,8 0,098 42,50 0,230 25,45 Summen 0,17 0,40 75,6 21

22 Messpunkt Freq. Betreiber E (gem.) Kanalzahl Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 6 927,0 E-Plus 91,9 2 3,0 97,9 0,079 41,86 0,188 16,39 930,4 Telefónica O 2 71,8 2 3,0 77,8 0,008 41,94 0,019 0,16 932,4 Telefónica O 2 72,0 2 3,0 78,0 0,008 41,99 0,019 0,17 933,2 Telefónica O 2 93,5 2 3,0 99,5 0,095 42,00 0,225 23,70 955,4 T-Mobile 73,4 4 3,0 82,4 0,013 42,50 0,031 0,46 Summen 0,12 0,30 40, ,0 E-Plus 94,8 2 3,0 100,8 0,110 41,86 0,262 31,97 930,4 Telefónica O 2 79,5 2 3,0 85,5 0,019 41,94 0,045 0,94 932,4 Telefónica O 2 81,7 2 3,0 87,7 0,024 41,99 0,058 1,57 933,2 Telefónica O 2 101,6 2 3,0 107,6 0,240 42,00 0, ,00 937,0 Vodafone 71,3 4 3,0 80,3 0,010 42,09 0,025 0,29 955,4 T-Mobile 92,6 4 3,0 101,6 0,121 42,50 0,284 38,52 Summen 0,29 0,69 226, ,0 E-Plus 97,6 2 3,0 103,6 0,152 41,86 0,362 60,91 930,4 Telefónica O 2 80,5 2 3,0 86,5 0,021 41,94 0,050 1,19 932,4 Telefónica O 2 86,6 2 3,0 92,6 0,043 41,99 0,102 4,84 933,2 Telefónica O 2 100,0 2 3,0 106,0 0,200 42,00 0, ,85 937,0 Vodafone 77,2 4 3,0 86,2 0,020 42,09 0,049 1,11 947,2 Vodafone 82,7 4 3,0 91,7 0,039 42,32 0,091 3,94 955,4 T-Mobile 86,1 4 3,0 95,1 0,057 42,50 0,134 8,62 Summen 0,27 0,63 186, ,0 E-Plus 105,9 2 3,0 111,9 0,394 41,86 0, ,80 930,4 Telefónica O 2 78,1 2 3,0 84,1 0,016 41,94 0,038 0,68 932,4 Telefónica O 2 90,2 2 3,0 96,2 0,065 41,99 0,154 11,08 933,2 Telefónica O 2 108,1 2 3,0 114,1 0,508 42,00 1, ,42 937,0 Vodafone 74,9 4 3,0 83,9 0,016 42,09 0,037 0,65 947,2 Vodafone 69,9 4 3,0 78,9 0,009 42,32 0,021 0,21 955,4 T-Mobile 73,8 4 3,0 82,8 0,014 42,50 0,033 0,51 Summen 0,65 1, , ,0 E-Plus 98,0 2 3,0 104,0 0,159 41,86 0,379 66,79 930,4 Telefónica O 2 75,6 2 3,0 81,6 0,012 41,94 0,029 0,38 932,4 Telefónica O 2 105,2 2 3,0 111,2 0,364 41,99 0, ,50 933,2 Telefónica O 2 95,0 2 3,0 101,0 0,112 42,00 0,267 33,47 947,2 Vodafone 73,8 4 3,0 82,8 0,014 42,32 0,033 0,51 Summen 0,41 0,98 451,7 22

23 Messergebnisse Mobilfunk ("Nachhermessung"-Minimalauslastung): Messort: Stammbach Uhrzeit: 09:45-12:15 Uhr Leitung: Dr. Wuschek Wetter: Sonnig, trocken Signal: GSM Analyzer: SRM-3000 Datum: Antenne: 3AX75M-3G Messpunkt Freq. Betreiber E (gem.) Kanalzahl Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 1 927,0 E-Plus 117,6 1 3,0 120,6 1,072 41,86 2, ,50 930,4 Telefónica O 2 89,7 1 3,0 92,7 0,043 41,94 0,103 4,94 932,4 Telefónica O 2 95,6 1 3,0 98,6 0,085 41,99 0,203 19,22 933,2 Telefónica O 2 112,7 1 3,0 115,7 0,610 42,00 1, ,50 937,0 Vodafone 70,1 1 3,0 73,1 0,005 42,09 0,011 0,05 947,2 Vodafone 71,0 1 3,0 74,0 0,005 42,32 0,012 0,07 955,4 T-Mobile 83,2 1 3,0 86,2 0,020 42,50 0,048 1,11 Summen 1,24 2, , ,0 E-Plus 96,0 1 3,0 99,0 0,089 41,86 0,213 21,07 930,4 Telefónica O 2 86,6 1 3,0 89,6 0,030 41,94 0,072 2,42 932,4 Telefónica O 2 84,0 1 3,0 87,0 0,022 41,99 0,053 1,33 933,2 Telefónica O 2 105,3 1 3,0 108,3 0,260 42,00 0, ,33 937,0 Vodafone 75,5 1 3,0 78,5 0,008 42,09 0,020 0,19 955,4 T-Mobile 74,1 1 3,0 77,1 0,007 42,50 0,017 0,14 Summen 0,28 0,66 204, ,6 GSM-Railway 79,3 1 3,0 82,3 0,013 41,74 0,031 0,45 927,0 E-Plus 79,9 1 3,0 82,9 0,014 41,86 0,033 0,52 930,4 Telefónica O 2 70,5 1 3,0 73,5 0,005 41,94 0,011 0,06 933,2 Telefónica O 2 83,6 1 3,0 86,6 0,021 42,00 0,051 1,21 939,0 T-Mobile 80,7 1 3,0 83,7 0,015 42,13 0,036 0,62 947,2 Vodafone 77,4 1 3,0 80,4 0,010 42,32 0,025 0,29 955,4 T-Mobile 71,9 1 3,0 74,9 0,006 42,50 0,013 0,08 Summen 0,03 0,08 3, ,6 GSM-Railway 85,7 1 3,0 88,7 0,027 41,74 0,065 1,97 927,0 E-Plus 69,7 1 3,0 72,7 0,004 41,86 0,010 0,05 930,4 Telefónica O 2 79,3 1 3,0 82,3 0,013 41,94 0,031 0,45 933,2 Telefónica O 2 76,8 1 3,0 79,8 0,010 42,00 0,023 0,25 934,6 Telefónica O 2 86,7 1 3,0 89,7 0,031 42,04 0,073 2,48 939,0 T-Mobile 89,5 1 3,0 92,5 0,042 42,13 0,100 4,72 947,2 Vodafone 86,5 1 3,0 89,5 0,030 42,32 0,071 2, ,4 Telefónica O 2 81,0 1 3,0 84,0 0,016 58,84 0,027 0, ,0 Telefónica O 2 88,8 1 3,0 91,8 0,039 59,06 0,066 4, ,0 E-Plus 87,8 1 3,0 90,8 0,035 59,38 0,058 3,19 Summen 0,09 0,19 20, ,0 E-Plus 90,7 1 3,0 93,7 0,048 41,86 0,116 6,22 930,4 Telefónica O 2 75,3 1 3,0 78,3 0,008 41,94 0,020 0,18 932,4 Telefónica O 2 77,6 1 3,0 80,6 0,011 41,99 0,026 0,30 933,2 Telefónica O 2 95,4 1 3,0 98,4 0,083 42,00 0,198 18,35 955,4 T-Mobile 90,8 1 3,0 93,8 0,049 42,50 0,115 6,36 Summen 0,11 0,26 31,4 23

24 Messpunkt Freq. Betreiber E (gem.) Kanalzahl Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 6 927,0 E-Plus 91,9 1 3,0 94,9 0,056 41,86 0,133 8,20 930,4 Telefónica O 2 71,8 1 3,0 74,8 0,005 41,94 0,013 0,08 932,4 Telefónica O 2 72,0 1 3,0 75,0 0,006 41,99 0,013 0,08 933,2 Telefónica O 2 93,5 1 3,0 96,5 0,067 42,00 0,159 11,85 955,4 T-Mobile 73,4 1 3,0 76,4 0,007 42,50 0,016 0,12 Summen 0,09 0,21 20, ,0 E-Plus 94,8 1 3,0 97,8 0,078 41,86 0,185 15,98 930,4 Telefónica O 2 79,5 1 3,0 82,5 0,013 41,94 0,032 0,47 932,4 Telefónica O 2 81,7 1 3,0 84,7 0,017 41,99 0,041 0,78 933,2 Telefónica O 2 101,6 1 3,0 104,6 0,170 42,00 0,404 76,50 937,0 Vodafone 71,3 1 3,0 74,3 0,005 42,09 0,012 0,07 955,4 T-Mobile 92,6 1 3,0 95,6 0,060 42,50 0,142 9,63 Summen 0,20 0,47 103, ,0 E-Plus 97,6 1 3,0 100,6 0,107 41,86 0,256 30,46 930,4 Telefónica O 2 80,5 1 3,0 83,5 0,015 41,94 0,036 0,59 932,4 Telefónica O 2 86,6 1 3,0 89,6 0,030 41,99 0,072 2,42 933,2 Telefónica O 2 100,0 1 3,0 103,0 0,141 42,00 0,336 52,92 937,0 Vodafone 77,2 1 3,0 80,2 0,010 42,09 0,024 0,28 947,2 Vodafone 82,7 1 3,0 85,7 0,019 42,32 0,046 0,99 955,4 T-Mobile 86,1 1 3,0 89,1 0,029 42,50 0,067 2,16 Summen 0,18 0,44 89, ,0 E-Plus 105,9 1 3,0 108,9 0,279 41,86 0, ,90 930,4 Telefónica O 2 78,1 1 3,0 81,1 0,011 41,94 0,027 0,34 932,4 Telefónica O 2 90,2 1 3,0 93,2 0,046 41,99 0,109 5,54 933,2 Telefónica O 2 108,1 1 3,0 111,1 0,359 42,00 0, ,71 937,0 Vodafone 74,9 1 3,0 77,9 0,008 42,09 0,019 0,16 947,2 Vodafone 69,9 1 3,0 72,9 0,004 42,32 0,010 0,05 955,4 T-Mobile 73,8 1 3,0 76,8 0,007 42,50 0,016 0,13 Summen 0,46 1,09 553, ,0 E-Plus 98,0 1 3,0 101,0 0,112 41,86 0,268 33,39 930,4 Telefónica O 2 75,6 1 3,0 78,6 0,009 41,94 0,020 0,19 932,4 Telefónica O 2 105,2 1 3,0 108,2 0,257 41,99 0, ,25 933,2 Telefónica O 2 95,0 1 3,0 98,0 0,079 42,00 0,189 16,74 947,2 Vodafone 73,8 1 3,0 76,8 0,007 42,32 0,016 0,13 Summen 0,29 0,70 225,7 Legende zu obigen Tabellen: Spalte 1: Nummerierung der Messpunkte. Spalte 2: Frequenz des für jede Senderichtung vorhandenen Signalisierungskanals (BCCH) in MHz. Spalte 3: Betreiberzuordnung. Spalte 4: Vor Ort gemessene Feldstärke in dbµv/m. Spalte 5: Summe der von der Bundesnetzagentur genehmigten Kanäle. Spalte 6: Aufschlagfaktor für die Gesamtmessunsicherheit des Verfahrens (3 db; K = 2). Spalte 7: Hochgerechnete Feldstärke für Maximalauslastung inkl. Messunsicherheitszuschlag <Spalte 7> = <Spalte 4> + 10 log (<Spalte 5>) + <Spalte 6>. Spalte 8: Umrechnung des Wertes aus Spalte 7 von dbµv/m in V/m. Spalte 9: Für die gemessene Frequenz gültiger Grenzwert nach 26. BImSchV (10 MHz GHz) bzw. nach EU-Ratsempfehlung (für Frequenzen unter 10 MHz). Spalte 10: Quotient aus Spalte 8 und Spalte 9 in Prozent. Spalte 11: Umrechnung des Wertes aus Spalte 8 von V/m in Mikrowatt/m². Die minimale Immission ergibt sich, wenn man die Kanalzahl (Spalte 5) in allen Zeilen auf "1" setzt. 24

25 Messergebnisse "sonstige Funksender": Ort: Stammbach Uhrzeit: 09:45-12:15 Uhr Durchf. Dr. Wuschek Wetter: Sonnig, trocken Signal: Sonstige Funksender Analyzer: SRM-3000 Datum: Antenne: 3AX 75M-3G Messpunkt Freq. Signal E (gem.) Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 1 90,7 BR 1 84,7 3,0 87,7 0,024 27,50 0,088 1,6 96,0 BR 2 83,9 3,0 86,9 0,022 27,50 0,080 1,3 99,4 BR 3 81,1 3,0 84,1 0,016 27,50 0,058 0,7 100,3 Deutschlandfunk 82,7 3,0 85,7 0,019 27,50 0,070 1,0 102,3 BR 4 78,5 3,0 81,5 0,012 27,50 0,043 0,4 103,2 Antenne Bayern 81,8 3,0 84,8 0,017 27,50 0,063 0,8 107,1 BR 5 80,0 3,0 83,0 0,014 27,50 0,051 0,5 229,1 DAB 74,4 3,0 77,4 0,007 27,50 0,027 0,1 490,0 DVB-T, CH 23 78,5 3,0 81,5 0,012 30,44 0,039 0,4 538,0 DVB-T, CH 29 78,7 3,0 81,7 0,012 31,89 0,038 0,4 626,0 DVB-T, CH 40 78,3 3,0 81,3 0,012 34,40 0,034 0,4 Summen 0,05 0,19 7,5 2 90,7 BR 1 88,7 3,0 91,7 0,038 27,50 0,140 3,9 96,0 BR 2 89,3 3,0 92,3 0,041 27,50 0,150 4,5 99,4 BR 3 88,9 3,0 91,9 0,039 27,50 0,143 4,1 100,3 Deutschlandfunk 87,6 3,0 90,6 0,034 27,50 0,123 3,0 102,3 BR 4 83,6 3,0 86,6 0,021 27,50 0,078 1,2 103,2 Antenne Bayern 89,2 3,0 92,2 0,041 27,50 0,148 4,4 107,1 BR 5 85,2 3,0 88,2 0,026 27,50 0,093 1,8 229,1 DAB 77,7 3,0 80,7 0,011 27,50 0,039 0,3 490,0 DVB-T, CH 23 83,6 3,0 86,6 0,021 30,44 0,070 1,2 538,0 DVB-T, CH 29 87,4 3,0 90,4 0,033 31,89 0,104 2,9 626,0 DVB-T, CH 40 85,2 3,0 88,2 0,026 34,40 0,075 1,8 1885,2 DECT 75,6 3,0 78,6 0,009 59,70 0,014 0,2 Summen 0,11 0,37 29,3 3 90,7 BR 1 83,1 3,0 86,1 0,020 27,50 0,073 1,1 96,0 BR 2 80,9 3,0 83,9 0,016 27,50 0,057 0,7 99,4 BR 3 76,9 3,0 79,9 0,010 27,50 0,036 0,3 100,3 Deutschlandfunk 79,8 3,0 82,8 0,014 27,50 0,050 0,5 102,3 BR 4 78,8 3,0 81,8 0,012 27,50 0,045 0,4 103,2 Antenne Bayern 80,2 3,0 83,2 0,014 27,50 0,053 0,6 107,1 BR 5 77,3 3,0 80,3 0,010 27,50 0,038 0,3 229,1 DAB 74,4 3,0 77,4 0,007 27,50 0,027 0,1 490,0 DVB-T, CH 23 87,3 3,0 90,3 0,033 30,44 0,108 2,8 538,0 DVB-T, CH 29 90,8 3,0 93,8 0,049 31,89 0,154 6,4 626,0 DVB-T, CH 40 83,9 3,0 86,9 0,022 34,40 0,064 1,3 Summen 0,07 0,24 14,4 4 90,7 BR 1 81,0 3,0 84,0 0,016 27,50 0,058 0,7 96,0 BR 2 80,9 3,0 83,9 0,016 27,50 0,057 0,7 99,4 BR 3 81,1 3,0 84,1 0,016 27,50 0,058 0,7 100,3 Deutschlandfunk 79,9 3,0 82,9 0,014 27,50 0,051 0,5 103,2 Antenne Bayern 80,4 3,0 83,4 0,015 27,50 0,054 0,6 229,1 DAB 74,2 3,0 77,2 0,007 27,50 0,026 0,1 490,0 DVB-T, CH 23 81,1 3,0 84,1 0,016 30,44 0,053 0,7 538,0 DVB-T, CH 29 84,9 3,0 87,9 0,025 31,89 0,078 1,6 626,0 DVB-T, CH 40 81,7 3,0 84,7 0,017 34,40 0,050 0,8 1881,8 DECT 74,5 3,0 77,5 0,007 59,65 0,013 0,1 1883,5 DECT 77,7 3,0 80,7 0,011 59,67 0,018 0,3 Summen 0,05 0,17 6,8 25

26 Messpunkt Freq. Signal E (gem.) Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 5 90,7 BR 1 86,0 3,0 89,0 0,028 27,50 0,102 2,1 96,0 BR 2 85,8 3,0 88,8 0,028 27,50 0,100 2,0 99,4 BR 3 84,9 3,0 87,9 0,025 27,50 0,090 1,6 100,3 Deutschlandfunk 84,9 3,0 87,9 0,025 27,50 0,090 1,6 102,3 BR 4 81,4 3,0 84,4 0,017 27,50 0,060 0,7 103,2 Antenne Bayern 84,4 3,0 87,4 0,023 27,50 0,085 1,5 107,1 BR 5 79,8 3,0 82,8 0,014 27,50 0,050 0,5 229,1 DAB 75,2 3,0 78,2 0,008 27,50 0,030 0,2 490,0 DVB-T, CH 23 82,9 3,0 85,9 0,020 30,44 0,065 1,0 538,0 DVB-T, CH 29 86,6 3,0 89,6 0,030 31,89 0,095 2,4 626,0 DVB-T, CH 40 83,4 3,0 86,4 0,021 34,40 0,061 1,2 1892,2 DECT 78,5 3,0 81,5 0,012 59,81 0,020 0,4 1893,9 DECT 69,7 3,0 72,7 0,004 59,84 0,007 0,0 2422,0 WLAN 101,8 3,0 104,8 0,174 61,00 0,285 80,1 Summen 0,19 0,39 95,4 6 90,7 BR 1 78,4 3,0 81,4 0,012 27,50 0,043 0,4 1885,2 DECT 71,9 3,0 74,9 0,006 59,70 0,009 0,1 1888,7 DECT 68,1 3,0 71,1 0,004 59,76 0,006 0,0 Summen 0,01 0,04 0,5 7 90,7 BR 1 85,0 3,0 88,0 0,025 27,50 0,091 1,7 96,0 BR 2 83,8 3,0 86,8 0,022 27,50 0,080 1,3 99,4 BR 3 85,5 3,0 88,5 0,027 27,50 0,097 1,9 100,3 Deutschlandfunk 83,7 3,0 86,7 0,022 27,50 0,079 1,2 102,3 BR 4 80,5 3,0 83,5 0,015 27,50 0,054 0,6 103,2 Antenne Bayern 85,9 3,0 88,9 0,028 27,50 0,101 2,1 107,1 BR 5 80,6 3,0 83,6 0,015 27,50 0,055 0,6 229,1 DAB 75,5 3,0 78,5 0,008 27,50 0,031 0,2 490,0 DVB-T, CH 23 81,7 3,0 84,7 0,017 30,44 0,056 0,8 538,0 DVB-T, CH 29 83,8 3,0 86,8 0,022 31,89 0,069 1,3 626,0 DVB-T, CH 40 82,7 3,0 85,7 0,019 34,40 0,056 1,0 1885,2 DECT 74,2 3,0 77,2 0,007 59,70 0,012 0,1 1890,4 DECT 73,0 3,0 76,0 0,006 59,78 0,011 0,1 Summen 0,07 0,24 12,8 8 90,7 BR 1 89,9 3,0 92,9 0,044 27,50 0,161 5,2 96,0 BR 2 89,0 3,0 92,0 0,040 27,50 0,145 4,2 99,4 BR 3 88,6 3,0 91,6 0,038 27,50 0,138 3,8 100,3 Deutschlandfunk 87,8 3,0 90,8 0,035 27,50 0,126 3,2 102,3 BR 4 84,1 3,0 87,1 0,023 27,50 0,082 1,4 103,2 Antenne Bayern 87,6 3,0 90,6 0,034 27,50 0,123 3,0 107,1 BR 5 84,7 3,0 87,7 0,024 27,50 0,088 1,6 229,1 DAB 74,8 3,0 77,8 0,008 27,50 0,028 0,2 490,0 DVB-T, CH 23 79,1 3,0 82,1 0,013 30,44 0,042 0,4 538,0 DVB-T, CH 29 81,1 3,0 84,1 0,016 31,89 0,050 0,7 626,0 DVB-T, CH 40 80,1 3,0 83,1 0,014 34,40 0,042 0,5 Summen 0,10 0,34 24,2 26

27 Messpunkt Freq. Signal E (gem.) Aufschlag E (max.) E Grenzwert Prozent S Nr. in MHz in dbµv/m in db in dbµv/m in V/m in V/m vom Grenzw. in µw/m² 9 90,7 BR 1 79,2 3,0 82,2 0,013 27,50 0,047 0,4 96,0 BR 2 80,2 3,0 83,2 0,014 27,50 0,053 0,6 99,4 BR 3 78,8 3,0 81,8 0,012 27,50 0,045 0,4 100,3 Deutschlandfunk 78,6 3,0 81,6 0,012 27,50 0,044 0,4 102,3 BR 4 76,9 3,0 79,9 0,010 27,50 0,036 0,3 103,2 Antenne Bayern 78,8 3,0 81,8 0,012 27,50 0,045 0,4 107,1 BR 5 77,3 3,0 80,3 0,010 27,50 0,038 0,3 229,1 DAB 73,5 3,0 76,5 0,007 27,50 0,024 0,1 490,0 DVB-T, CH 23 78,0 3,0 81,0 0,011 30,44 0,037 0,3 538,0 DVB-T, CH 29 79,0 3,0 82,0 0,013 31,89 0,039 0,4 626,0 DVB-T, CH 40 77,2 3,0 80,2 0,010 34,40 0,030 0,3 1888,7 DECT 73,4 3,0 76,4 0,007 59,76 0,011 0,1 1892,2 DECT 70,3 3,0 73,3 0,005 59,81 0,008 0,1 Summen 0,04 0,13 4, ,7 BR 1 84,1 3,0 87,1 0,023 27,50 0,082 1,4 96,0 BR 2 82,7 3,0 85,7 0,019 27,50 0,070 1,0 99,4 BR 3 80,2 3,0 83,2 0,014 27,50 0,053 0,6 100,3 Deutschlandfunk 80,7 3,0 83,7 0,015 27,50 0,056 0,6 102,3 BR 4 80,5 3,0 83,5 0,015 27,50 0,054 0,6 103,2 Antenne Bayern 82,7 3,0 85,7 0,019 27,50 0,070 1,0 107,1 BR 5 79,9 3,0 82,9 0,014 27,50 0,051 0,5 229,1 DAB 74,0 3,0 77,0 0,007 27,50 0,026 0,1 490,0 DVB-T, CH 23 77,5 3,0 80,5 0,011 30,44 0,035 0,3 538,0 DVB-T, CH 29 77,7 3,0 80,7 0,011 31,89 0,034 0,3 626,0 DVB-T, CH 40 77,0 3,0 80,0 0,010 34,40 0,029 0,3 1885,2 DECT 78,1 3,0 81,1 0,011 59,70 0,019 0,3 Summen 0,05 0,18 7,0 Legende zu obiger Tabelle: Spalte 1: Nummerierung der Messpunkte Spalte 2: Frequenz des gemessenen Signals in MHz Spalte 3: Funkdienst mit Programm- und Senderzuordnung (so weit bekannt) Spalte 4: Vor Ort gemessene Feldstärke in dbµv/m Spalte 5: Aufschlagfaktor für die Gesamtmessunsicherheit des Verfahrens (3 db; K = 2) Spalte 6: Feldstärke inkl. Messunsicherheitszuschlag in dbµv/m <Spalte 6> = <Spalte 4> + <Spalte 5> Spalte 7: Umrechnung des Wertes aus Spalte 6 von dbµv/m in V/m Spalte 8: Für die gemessene Frequenz gültiger Grenzwert nach 26. BImSchV (10 MHz GHz) bzw. nach EU-Ratsempfehlung (für Frequenzen unter 10 MHz) Spalte 9: Quotient aus Spalte 7 und Spalte 8 in Prozent Spalte 10: Umrechnung des Wertes aus Spalte 7 von V/m in Mikrowatt/m² 27

28 E [V/m] Anlage 2: Grenzwerte und ihre Entstehung Die Bewertung elektromagnetischer Felder ist in Deutschland seit Januar 1997 in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BImSchV) [1] verbindlich geregelt. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte entsprechen den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Kommission für den Schutz nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), des Europäischen Rates, sowie der deutschen Strahlenschutzkommission [2,3,4]. Die festgelegten Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen sind in folgender Tabelle aufgelistet und in Bild 1 graphisch dargestellt. Frequenz [MHz] Effektivwert der el. und magn. Feldstärke elektrische Feldstärke [V/m] magnetische Feldstärke [A/m] f: Betriebsfrequenz in MHz ,5 0, ,375 f 0,0037 f ,16 Tabelle 1: Grenzwerte der 26. BImSchV für Hochfrequenzanlagen Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) erarbeitet Grenzwertempfehlungen auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes. Grundlage ist die von der WHO und der Umweltorganisation der Vereinten Nationen (UNEP) gemeinsam durchgeführte Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Befunde. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in den sog. "Environmental Health Criteria" (z.b. EHC Doc.137) zusammengefasst und als Buch veröffentelektrische Feldstärke Frequenz [MHz] Bild 1: Grafische Darstellung der Grenzwerte (elektrische Feldstärke) nach 26. BImSchV für Hochfrequenzanlagen Folgendes Vorgehen wird bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte für nicht ionisierende Strahlung angewandt: 28

29 licht. In regelmäßigen Abständen prüft die ICNIRP den aktuellen Stand der Forschung und entscheidet darüber, ob eine Aktualisierung der Grenzwerte erforderlich ist. Die zurzeit aktuellen Empfehlungen der ICNIRP stammen aus dem Jahr 1998 [2]. An dieser Stelle kann angemerkt werden, dass die deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer letzten Stellungnahme vom 14. September 2001 [4] festgestellt hat, dass derzeit keine wissenschaftliche Begründung existiert, die eine Verschärfung der gesetzlichen Grenzwerte rechtfertigen würde: "Die SSK kommt zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Hinblick auf nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, die Zweifel an der wissenschaftlichen Bewertung aufkommen lassen, die den Schutzkonzepten der ICNIRP bzw. der EU- Ratsempfehlung zugrunde liegt." Die ICNIRP wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der Europäischen Union als die staatlich unabhängige Organisation anerkannt, die Grenzwerte im Bereich nicht ionisierender Strahlung empfiehlt. Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union die "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz GHz)" verabschiedet [3]. Diese Empfehlung basiert ebenfalls auf den Richtwerten der IC- NIRP und empfiehlt den Mitgliedsstaaten die Übernahme dieser Werte in nationale Gesetze und Normen. Das Prinzip des Personenschutzes im Bereich des Mobilfunks ist die Begrenzung der vom Körper aufgenommenen Energie. Als Maß hierfür dient die "spezifische Absorptionsrate" (SAR), gemessen in Watt pro Kilogramm (W/kg) Körpergewicht. Um den Schutz der Bevölkerung vor den thermischen Einwirkungen hochfrequenter nicht ionisierender Strahlen zu gewährleisten, wurden die sog. "Basisgrenzwerte" so festgelegt, dass eine zusätzliche Erwärmung von Körperbereichen um mehr als 1 C mit Sicherheit ausgeschlossen wird. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, ist der Basisgrenzwert so gewählt, dass er um den Faktor 10 niedriger liegt, als die spezifische Absorptionsrate, ab der Wirkungen auf den Menschen wissenschaftlich gesichert nachgewiesen werden können. Bei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit während der gesamten täglichen Arbeitszeit (typ. 6 bis 8 Std.) hochfrequenten Feldern ausgesetzt sind, dürfen also maximal Immissionen auftreten, die um den Faktor 10 unter der Grenze für nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen liegen. Aus Gründen einer zusätzlichen Sicherheit, wird für die Allgemeinbevölkerung (d.h. alle Personengruppen) der Grenzwert für die Dauerexposition (24h-Wert) nochmals um den Faktor 5 gegenüber dem Arbeitsplatzwert reduziert, so dass hier insgesamt eine Unterschreitung um den Faktor 50 bezüglich wissenschaftlich nachgewiesener negativer Gesundheitswirkungen vorliegt. Da die spezifische Absorptionsrate SAR in Körpern im allgemeinen schwierig zu bestimmen ist, werden in einem weiteren Schritt "abgeleitete Grenzwerte" für die leichter zu messende elektrische und magnetische Feldstärke aus den Basisgrenzwerten ermittelt. Sie sind so ge- 29

30 wählt, dass bei einer Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte auf jeden Fall sichergestellt ist, dass auch die dazugehörigen Basisgrenzwerte unterschritten werden. Das eben beschriebene Verfahren wird im folgenden Bild grafisch dargestellt. etablierte Effekte Faktor 10 Basisgrenzwerte (beruflich exponiert) Faktor 5 Basisgrenzwerte (Allgemeinbevölkerung) Umrechnung von SAR auf Feldwert Immissionsgrenzwerte (frequenzabhängig) thermische Effekte bei SAR ~4 W/kg Unsicherheit bei Extrapolation auf den Menschen Ganzkörper-SAR < 0,4 W/kg Zusätzliche Absenkung für Allgemeinbevölkerung Ganzkörper-SAR < 0,08 W/kg Zusammenhang zw. äußerer Feldstärke und SAR im Gewebe E-Feld (GSM900) Leistungsflussdichte (GSM900) E-Feld (GSM1800) Leistungsflussdichte (GSM1800) E-Feld (UMTS) Leistungsflussdichte (UMTS) < 42 V/m < 4,7 W/m² < 59 V/m < 9 W/m² < 61 V/m < 10 W/m² Bild 2: Darstellung der Entstehung internationaler Grenzwertempfehlungen Um zu berücksichtigen, dass in manchen Situationen die einzelnen Körperteile sehr unterschiedlich den elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein können (beispielsweise wirken bei Benutzung von Mobiltelefonen die hochfrequenten elektromagnetischen Felder hauptsächlich auf den Kopf ein) bzw. dass bestimmte Körperteile empfindlicher als andere reagieren (z.b. das Auge), hat es sich als zweckmäßig erwiesen, national wie international für Teilbereiche des Körpers zusätzlich "Teilkörpergrenzwerte" festzusetzen. Diese werden z.b. bei der Bewertung der Immissionen, verursacht durch die Benutzung von Mobiltelefonen angewendet. 30

31 Anlage 3: Lagepläne mit Anlagenstandorten und den Messpunkten Standort 1 MP 1 4,17 % MP 10 0,98 % DOK Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr. 3247/08 31

32 MP 3 0,13 % MP 4 0,31 % MP 2 0,94 % MP 5 0,40 % DOK Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr. 3247/08 MP 6 0,30 % MP 7 0,69 % MP 9 1,54 % MP 8 0,63 % Standort 2 Ca. 700 m DOK Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr. 3247/08 An jedem Messpunkt ist der messtechnisch festgestellte aktuelle Mobilfunk-Immissionswert (für Maximalauslastung und Vollausbau der Stationen) in Prozent vom Grenzwert nach 26. BImSchV (bezüglich der elektrischen Feldstärke) angegeben. 32

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