Elektromagnetische Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen

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1 Elektromagnetische Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen Bericht über durchgeführte Feldstärkemessungen und Prognoseberechnungen Auftraggeber: Stadt Schwarzenbach a. W. Frankenwaldstraße Schwarzenbach a. W. Ort: Stadtgebiet von Schwarzenbach a. W. Durchführung: Autor: EM-Institut GmbH Carlstr Regensburg Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Fachgebiet "Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU)" Projektnummer: 14/010 Ort und Datum: Regensburg, 30. Mai 2014

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung 3 2 Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen 5 3 Durchführung der Messungen Messgrößen für hochfrequente Felder Verwendete Messgeräte, Messverfahren Messgenauigkeit, Bestimmung der Maximalimmission Qualitätssicherung Messorte 10 4 Festgestellte Immissionswerte 11 5 Immissionsprognose für den geplanten Mastneubau Wichtige Randbedingungen Berechnete Feldstärkewerte, Grenzwertvergleich 17 6 Schlussfolgerungen 19 7 Literaturverzeichnis 21 8 Anlagen 22 Anlage 1: Ausführliche Ergebnistabellen 22 Anlage 2: Grenzwerte und ihre Entstehung 26 Anlage 3: Lageplan mit Anlagenstandort und den Messpunkten 29 Anlage 4: Fotos 30 Anlage 5: Dokumentation der Immissionsberechnungen 36 2

3 1 Aufgabenstellung Aufgrund einer geplanten Standorterweiterung wurde die EM-Institut GmbH von der Stadt Schwarzenbach a. W. beauftragt, an einigen Punkten im Stadtgebiet mittels einer "Vorhermessung" die dort aktuell durch Mobilfunksignale verursachten elektromagnetischen Immissionen messtechnisch zu erfassen. Die Ergebnisse der Messungen sind mit den derzeit in Deutschland verbindlichen Grenzwerten zu vergleichen. Aktuell sind im Bereich des Untersuchungsgebietes folgende kommerziellen Mobilfunksendeanlagen in Betrieb. Standort Ort Betreiberfirma (Mobilfunksystem) 1 Von-Reitzenstein-Straße 32 Telekom (GSM) 1 Von-Reitzenstein-Straße 32 Vodafone (GSM) Quelle: Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA), sowie Auskünfte der Netzbetreiber. Tab. 1: In der Umgebung der Messpunkte vorhandene Mobilfunksendeanlagen Es ist beabsichtigt, zirka 100 Meter nördlich des aktuellen Standortes "Von-Reitzenstein- Straße 32" auf dem Gelände des städtischen Bauhofs einen neuen Mast zu errichten und dorthin die Anlagen des bisherigen Standortes zu verlagern. Außerdem beabsichtigt die Telekom, am neuen Standort zusätzlich noch Anlagen für die mobile Datenkommunikation (UMTSbzw. LTE-Systeme) in Betrieb zu nehmen. Der Schutz der Bevölkerung vor den Wirkungen elektromagnetischer Felder ist in Deutschland seit Januar 1997 in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) [1] verbindlich geregelt. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte basieren auf den aktuellen Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP) [2], des Europäischen Rates [3] sowie der deutschen Strahlenschutzkommission [4]. Die Intensität elektromagnetischer Wellenfelder wird durch die Feldstärke oder die Leistungsflussdichte beschrieben. Welche Feldstärke- bzw. Leistungsflussdichtewerte an bestimmten Orten auftreten, lässt sich im Allgemeinen nur näherungsweise berechnen, da neben der Leistung der Sendeanlage verschiedene andere Einflussfaktoren zusätzlich eine Rolle spielen können. Als Beispiel seien hier Antennencharakteristik, Bewuchs (vor allem Bäume), Bebauung und Gebäudeschirmung genannt. Um zuverlässige Aussagen über die Felder in der Umgebung einer Funksendeanlage treffen zu können, sind daher bei in Betrieb befindlichen Anlagen Messungen in der Regel Berechnungen vorzuziehen. Ein Vergleich der Messergebnisse mit den gesetzlichen Grenzwerten für elektromagnetische Felder erlaubt eine objektive Einschätzung der Immissionssituation vor Ort. Bei geplanten oder noch nicht in Betrieb befindlichen Sendern sind hingegen rechnerische Prognosen die einzige Möglichkeit zur Darstellung der Immissionsverhältnisse. 3

4 Im vorliegenden Fall soll mittels der Messergebnisse und zusätzlicher Prognoseberechnungen die Beantwortung der folgenden Fragen möglich werden: - Wie groß, im Vergleich zum gesetzlichen Grenzwert, sind die Immissionen, die derzeit durch bestehende Mobilfunkanlagen an den betrachteten Messpunkten in Schwarzenbach a. W. erzeugt werden? - Wie wird sich die Immission an den betrachteten Punkten durch die geplante Verlagerung der bisherigen Mobilfunksendeanlagen verändern? - Wie stark wird die Immission an den betrachteten Punkten durch die geplante zusätzliche Inbetriebnahme weiterer Mobilfunksendeanlagen zunehmen? Die Ergebnisse der Messungen und der Prognoseberechnungen, sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sind im Folgenden dargestellt. 4

5 2 Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen Neben der Sendeleistung ist insbesondere das Bündelungsverhalten der montierten Antennen ein wesentlicher Faktor für die Größe der Immissionen in der unmittelbaren Umgebung einer Mobilfunksendeanlage. Die beim Mobilfunk verwendeten Antennen senden in der horizontalen Ebene entweder omnidirektional (Abb. 1), d.h. in alle Richtungen parallel zum Erdboden wird gleich viel Energie abgegeben oder die elektromagnetische Welle wird mittels Richtantennen horizontal auf einen typisch 60 bis 120 breiten Sektor konzentriert (Abb. 3). Häufig werden von einem Anlagenstandort aus, durch die Montage mehrerer derartiger Richtantennen, gleich zwei oder drei Sektoren versorgt (Abb. 2). Abb. 1: Beispiel für eine Mobilfunksendeanlage mit omnidirektionalen Antennen. Abb. 2: Zwei Sektorantennen, montiert auf einem Flachdach (hier mit mechanischer Strahlabsenkung, engl. "Downtilt"). 5

6 Mobilfunksektorantenne Mast Hauptstrahlrichtung Öffnungswinkel: typisch Abb. 3: Horizontales Abstrahlverhalten einer Mobilfunksektorantenne. An den meisten Standorten werden Sektorantennen verwendet. In der Vertikalen hingegen senden alle Mobilfunkantennen, ähnlich wie die Scheinwerfer eines Leuchtturmes, sehr stark gebündelt (Abb. 4). Der Hauptabgabebereich der elektromagnetischen Energie wird als "Öffnungswinkel" der Antenne bezeichnet. Er beträgt vertikal typisch zirka 5 bis 10. Zusätzlich ist die Hauptstrahlrichtung häufig bezüglich der Horizontalen um einige Grad nach unten geneigt [5]. Damit erreicht man eine gezielte Versorgung der lokalen Funkzelle, eine Leistungsabgabe in unerwünschte Bereiche, wie beispielsweise in weiter entfernt liegende Funkzellen, die mit der gleichen Trägerfrequenz arbeiten, wird verhindert (Vermeidung sogenannter "Gleichkanalstörungen"). Bereich der Hauptimmission der Hauptstrahlung Bereich mit vergleichsweise geringer Immission Bereich mit vergleichsweise geringer Immission Abb. 4: Vertikales Bündelungsverhalten von Mobilfunkantennen (prinzipielle Darstellung). Außerhalb dieses schmalen Feldkegels der Antenne (vergleichbar mit der Lichtverteilung im Kegel eines Scheinwerfers) ist die Energieabgabe deutlich geringer (typisch nur 1/10 bis 1/1000 der Wertes der Leistungsflussdichte in der Hauptstrahlrichtung). Der bodennahe Raum in unmittelbarer Nähe einer erhöht angebrachten Mobilfunkantenne und auch die Räume eines Gebäudes, auf dem die Antennen errichtet sind, werden somit häufig wesentlich geringer exponiert sein, als es durch eine reine Entfernungsbetrachtung zu erwarten gewesen wäre. Man 6

7 befindet sich also, ähnlich wie beim Nahbereich eines Leuchtturmes, in einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Schattenzone. Noch stärker wirksam ist diese Schattenzone, wenn die Antennen an einem besonders erhöhten Punkt, wie beispielsweise auf einem hohen Turm oder Schornstein montiert sind. Ist eine Antenne beispielsweise auf einem Gebäudedach installiert, werden die Felder im Inneren des Gebäudes durch das Bündelungsverhalten der Antenne sowie zusätzlich noch von der Dämpfung des Daches und der vorhandenen Decke bestimmt. Aufgrund der Dämpfung, die durch die Antennen und die Gebäudemauern bedingt ist, erreicht der dominierende Teil der hochfrequenten Energie, die im Gebäude messbar ist, häufig nicht auf dem direkten Weg durch Dach und Decke den Innenbereich. Vielmehr gelangt sie als von benachbarten Gebäuden, Berghängen, Bäumen oder Büschen reflektiertes Signal durch die Fenster in das Gebäudeinnere. Die Stärke der Felder, die im Inneren eines benachbarten Gebäudes noch messbar sind, wird hauptsächlich vom Abstand, dem relativen Höhenunterschied zu den Mobilfunkantennen und ebenfalls der Dämpfung der Mauern, des Daches und der vorhandenen Fenster bestimmt. Abhängig von den verwendeten Baumaterialien (Holz, Ziegel, Beton) tritt damit eine zusätzliche, unter Umständen erhebliche, Schwächung der Felder auf. An dieser Stelle muss zudem darauf hingewiesen werden, dass bei elektromagnetischen Wellen die Intensität mit zunehmendem Abstand zur Sendeanlage sehr stark abnimmt: Wenn sich die elektromagnetische Welle ungestört ausbreitet, nimmt die Leistungsflussdichte in der Hauptstrahlrichtung mit wachsender Entfernung quadratisch ab. Dies bedeutet, dass sie bei Verdoppelung der Distanz bereits auf ein Viertel, bei Verzehnfachung des Abstandes sogar auf ein Hundertstel des Ausgangswertes abgefallen ist. Unter realen Ausbreitungsverhältnissen (Einfluss von Topografie, Bewuchs, Bebauung) ist die Abnahme der Felder sogar noch stärker ausgeprägt [6]. Das gilt unabhängig vom Typ der verwendeten Antenne. Zusätzlich zu den Mobilfunkantennen sind an einigen Standorten auch Richtfunkantennen (Parabolspiegel) installiert. Sie dienen zur Verbindung der Mobilfunksendeanlage mit den benachbarten Stationen bzw. der Vermittlungszentrale des Betreibers. Diese Antennen geben, ähnlich wie eine Hochleistungstaschenlampe, ein stark gebündeltes Signal in horizontaler Richtung ab und erzeugen daher keine nennenswerten Immissionen in der näheren Umgebung. Falls tiefer gehende Informationen zum Themenkomplex "Immissionen durch Mobilfunk" gewünscht werden: Unter findet sich ein ausführlicher Untersuchungsbericht über Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen. 7

8 3 Durchführung der Messungen 3.1 Messgrößen für hochfrequente Felder Für die Beurteilung der elektromagnetischen Immissionen in der Umgebung von Hochfrequenzquellen werden bei Frequenzen oberhalb 30 Megahertz üblicherweise die folgenden Größen verwendet [7]: - Der Effektivwert der elektrischen Feldstärke E in Volt pro Meter (V/m). - Die Leistungsflussdichte S in Watt pro Quadratmeter (W/m²) oder Milliwatt pro Quadratmeter (mw/m²). Die Leistungsflussdichte gibt die in einer Fläche von einem Quadratmeter fließende Leistungsmenge der durch die elektromagnetische Welle transportierten Hochfrequenzenergie an. Im "Fernfeld" einer Antenne stehen Leistungsflussdichte und elektrische Feldstärke in einem festen Verhältnis zueinander. Beide Größen sind im Fernfeld äquivalent, ähnlich wie Stromaufnahme und Leistungsverbrauch bei Elektrogeräten. Bei allen hier durchgeführten Messungen kann von Fernfeldbedingungen ausgegangen werden, da die Messpunkte ausreichend weit von der Antenne entfernt sind. Für die Beschreibung der Immission genügt also die Angabe einer der beiden Größen. In der folgenden Untersuchung wird primär die elektrische Feldstärke E bzw. ihr Grenzwert- Ausschöpfungsgrad als Größe für die Immissionswerte verwendet. 3.2 Verwendete Messgeräte, Messverfahren Im Rahmen der Immissionsmessungen wurde folgende Messausrüstung eingesetzt: 1. Feldanalysatorsystem Narda SRM-3006 (Ser. Nr. C-0034) 2. Isotropantenne 3AX 27M-3G (Ser. Nr. D-0043) Mittels des Feldanalysators und einer geeigneten Messantenne wurden Frequenz und Empfangspegel der einzelnen am Messort zu untersuchenden Funksignale festgestellt. Unter Zuhilfenahme der Kalibrierdaten der verwendeten Messantenne und unter Berücksichtigung der Dämpfung der Leitung zwischen Messantenne und Feldanalysator kann damit die am Messort herrschende Feldstärke bestimmt werden. Durch geeignetes manuelles Ausrichten der Antenne wurde jeweils die stärkste am Messpunkt vorhandene Immission gesucht und aufgezeichnet ("Schwenkmethode") [8]. GSM-Signale werden spektral mit einer Messbandbreite von 0,2 MHz, TETRA-Signale mit 0,03 MHz, UMTS mit 5 MHz und LTE-Signale mit ca. 1 MHz (plus anschließender Extrapolation auf die volle Signalbandbreite) erfasst. Als Detektor kommen der Peak-Detektor (bei GSM) bzw. der RMS-Detektor (bei TETRA, UMTS und LTE) zum Einsatz. Bei den UMTS- 8

9 und den LTE-Signalen werden die Immissionen zellspezifisch erfasst ("codeselektive Messung"). Bei Vorhandensein mehrerer etwa gleich großer Immissionen wurde entsprechend der Vorgaben der Normen eine Summation durchgeführt, um die wirksame Summenimmission zu erhalten. Einzelimmissionen, die aufgrund geringer Stärke nur einen vernachlässigbar kleinen Beitrag zur Gesamtimmission liefern, wurden vernachlässigt. 3.3 Messgenauigkeit, Bestimmung der Maximalimmission Bei derartigen Immissionsmessungen muss mit einer Messunsicherheit von typisch 3 db gerechnet werden [9]. Gründe dafür sind z.b. unvermeidbare Restfehler bei der Kalibrierung der Messantennen, die entsprechende Messtoleranz des Feldanalysators und die Unsicherheit der Probennahme. Bei den im Folgenden dokumentierten Immissionswerten wurde die Messunsicherheit nicht auf die vor Ort abgelesenen Anzeige des Messgerätes aufgeschlagen. Die Intensität der Felder von Mobilfunksendeanlagen ist zusätzlich abhängig von der momentanen Gesprächsauslastung. Nach 26. BImSchV ist die bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung entstehende Immission zu bestimmen. Aus diesem Grund wurden zusätzlich die gefundenen Messergebnisse des GSM-Mobilfunks (Immission, verursacht durch den Signalisierungskanal je Sektor, häufig als "BCCH-Träger" oder "Broadcast-Channel" bezeichnet) unter Zuhilfenahme der von den Betreibern zur Verfügung gestellten technischen Anlagendaten (von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigte Kanalzahl je Antenne) auf die Immissionswerte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung hochgerechnet, damit eine echte "Worst-Case"-Betrachtung sichergestellt ist. Signale des BOS-Digitalfunks (TETRA-Standard) werden vergleichbar zu GSM auf höchste Anlagenauslastung extrapoliert: Messung der permanent abgestrahlten Signalisierungskanäle (MCCH) mit anschließender multiplikativer Hochrechnung auf Maximalauslastung. Auch bei UMTS-Stationen ändern sich die von der Anlage abgegebene Sendeleistung und damit die Immission in der Umgebung mit der momentanen Auslastung der Station. Jedoch existiert hier ebenfalls ein Signalisierungssignal (der "Common Pilot Channel", kurz "CPICH"), das ähnlich wie der BCCH-Träger mit definierter, konstanter Leistung abgegeben wird. Falls UMTS-Signale nennenswert vorhanden sind, wird mit der im Feldanalysator implementierten "CPICH Demodulation" an jedem Messpunkt die vorhandene Feldstärke, welche die CPICH-Signale dort erzeugen, gemessen. Aus den von den Betreibern zur Verfügung gestellten technischen Daten der UMTS-Anlagen (Leistung des CPICH im Verhältnis zur Maximalleistung der Station), sowie aus der von der BNetzA genehmigten Kanalzahl errechnet sich ein Korrekturfaktor, um den der Messwert jeweils vergrößert wird, damit in diesem Bericht die maximal mögliche Immission, die durch die gemessenen UMTS-Anlagen bei regulärem Betrieb am Messpunkt erzeugt werden kann, angegeben ist [10]. Bei Anlagen des LTE-Mobilfunks ergibt sich ebenfalls eine auslastungsabhängige Leistungsabgabe. Daher wird auch hier ein Messverfahren angewendet, bei dem ein auslastungsunab- 9

10 hängiges Signalisierungssignal gemessen und daraus sowohl auf die maximal, als auch auf die minimal mögliche Immission extrapoliert wird [11]. Gegebenenfalls werden die gemäß den obigen Beschreibungen errechneten Extrapolationsfaktoren noch geeignet vergrößert, falls die Anlagen aktuell mit einer geringeren Leistung arbeiten, als vom Betreiber bei der BNetzA beantragt wurde. Durch diese Korrekturen ist gewährleistet, dass in diesem Bericht möglichst die am jeweils betrachteten Punkt erzeugbare Maximalimmission dargestellt ist. Die Messergebnisse beim GSM-, TETRA-, UMTS- und LTE-Mobilfunk sind damit nicht mehr vom momentanen Gesprächs- bzw. Datenaufkommen abhängig. 3.4 Qualitätssicherung Für alle verwendeten Messantennen liegen die entsprechenden Wandlungsfaktoren als Kalibrierdaten vor. Die frequenzabhängigen Dämpfungswerte der bei den Messungen gegebenenfalls eingesetzten Koaxialkabel sind ebenfalls dokumentiert. Die Messmittel (insbesondere der Feldanalysator) unterliegen einem regelmäßigen Kalibrierzyklus, sie wurden zusätzlich sowohl vor als auch nach der Messaktion auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft. 3.5 Messorte Es wurden an zehn Punkten in Schwarzenbach a. W. Mobilfunk-Immissionsmessungen durchgeführt. Alle Messpunkte befanden sich im Freien. Im Detail handelt es sich um folgende Punkte: Messpunkt Nr. Bezeichnung Entfernung zum nächsten Standort* Sichtverbindung zu den Antennen 1 Amselweg 19 (Ostecke Grundstück) ca. 135 m (1) ja 2 Von-Reitzenstein-Straße 28 (neben Trafohäuschen) ca. 50 m (1) ja 3 Thiemitzthalstraße 15 (Bauhof) ca. 65 m (1) ja 4 Thiemitztalstraße 26 (Südostecke Grundstück) ca. 100 m (1) ja 5 Verbindungsweg Dr.-Georg-Dittmar-Str. / Badstr. ca. 210 m (1) ja 6 Zegasttalstraße (Pausenhof Schule) ca. 415 m (1) nein 7 Martin-Luther-Platz (Nordostecke) ca. 470 m (1) nein 8 Schützenstraße 38 (vor Kindergarten) ca. 685 m (1) nein 10

11 Messpunkt Nr. Bezeichnung Entfernung zum nächsten Standort* Sichtverbindung zu den Antennen* 9 Ehemaliges Bahnhofsgelände ca. 925 m (1) nein 10 Nordstraße 10 (Eingang Kindergarten) ca m (1) nein *: Siehe Nummerierung in Tabelle 1 Tab. 2: Messpunkte. Durchgeführt wurden die Messungen am 30. April 2014 zwischen 14:30 und 15:45 Uhr (Verantwortlicher vor Ort: Dr.-Ing. M. Wuschek). Der genaue Termin der Messungen wurde den Anlagenbetreibern im Vorfeld nicht mitgeteilt. Ein Umgebungsplan mit eingezeichnetem Anlagenstandort und den Messpunkten sowie einige Fotos finden sich in den Anlagen 3 und 4 zu diesem Bericht. 4 Festgestellte Immissionswerte In folgender Tabelle sind die aktuell an den Messpunkten ermittelten Summenimmissionswerte des Mobilfunks dargestellt. Dabei wird in Spalte 2 angegeben, welche Immissionen auftreten, wenn die Mobilfunkanlagen gerade gar keinen Telefon- bzw. Datenverkehr abwickeln (z.b. nachts). Dieser Wert stellt die Minimalimmission dar und wird durch die permanent abgegebenen Signalisierungssignale der Anlagen erzeugt. Ebenfalls aufgeführt ist der Maximalimmissionswert für Vollausbau und Vollauslastung (Spalte 3). Dieser tritt auf, wenn die Anlagen gemäß der BNetzA-Standortbescheinigung voll ausgebaut sind und gerade den maximal möglichen Telefon- bzw. Datenverkehr mit größtmöglicher Sendeleistung abwickeln. Die Immission im Alltagsbetrieb liegt also je nach momentaner Auslastung der Anlagen immer zwischen diesen beiden Extremwerten. Immissionen, verursacht durch weiter entfernte Mobilfunksendeanlagen, konnten an einigen Punkten gemessen werden. Soweit sie nennenswert zur Gesamtimmission beitragen, wurden auch diese bei der Ermittlung der vorhandenen Immission berücksichtigt. Zur besseren Verständlichkeit werden in Tabelle 3 jedoch nicht absolute Feldstärkewerte angegeben, sondern es ist aufgeführt, wie viel Prozent bezüglich der Grenzwerte nach 26. BImSchV an den einzelnen Messpunkten jeweils erreicht werden ("Grenzwertausschöpfung"). Ausführliche Ergebnistabellen der Messungen finden sich in der Anlage 1 zu diesem Bericht. Dort sind die Ergebnisse zusätzlich auch als Feldstärkewert und als Leistungsflussdichte angegeben. 11

12 Messpunkt Nr. Grenzwertausschöpfung Mobilfunk (Minimalimmission) Grenzwertausschöpfung Mobilfunk (Maximalimmission) 1 3,60 % 8,35 % 2 4,78 % 10,10 % 3 3,92 % 9,09 % 4 2,29 % 5,47 % 5 0,98 % 2,30 % 6 0,28 % 0,60 % 7 0,29 % 0,66 % 8 0,13 % 0,28 % 9 0,05 % 0,09 % 10 0,05 % 0,09 % Tab. 3: Aktuelle Mobilfunk-Immissionswerte (Grenzwertausschöpfung bezogen auf die Feldstärkegrenzwerte nach 26. BImSchV). Nach 26. BImSchV gilt für den Mobilfunk ein Grenzwert von zirka 39 Volt/m (LTE-800), zirka 42 Volt/m (GSM-900), zirka 59 Volt/m (GSM- bzw. LTE-1800) bzw. 61 Volt/m (UMTS bzw. LTE-2600) und 28 Volt/m (TETRA). Die folgenden beiden Abbildungen stellen die Ergebnisse der Messungen (Tabelle 3) grafisch dar: 12

13 Grenzwertausschöpfung in Prozent Grenzwertausschöpfung in Prozent 6 Feuerwehrhaus 5 Alte Anlagen Messpunkt Nr. Prozent vom Grenzw Mobilfunk (Minimalimmission) Mobilfunk (Maximalimmission) Messpunkt Nr. Abb. 5: Grafische Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 3 (Grenzwertausschöpfung bezogen auf die Feldstärkegrenzwerte nach 26. BImSchV). Die Vorgaben der 26. BImSchV sind eingehalten, so lange der Summenimmissionswert am Messpunkt den Wert von 100 Prozent unterschreitet, was hier an allen Messpunkten offensichtlich der Fall ist Mobilfunk (Minimalimmission) Mobilfunk (Maximalimmission) Messpunkt Nr. Abb. 6: Detaillierte Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 3. 13

14 Offensichtlich ergeben sich an den Punkten in der unmittelbaren Umgebung des Standortes mit Sichtverbindung zu den Antennen deutlich größere Immissionen, als an den Punkten in größerem Abstand und ohne Sicht zu den Antennen. 5 Immissionsprognose für den geplanten Mastneubau Im Folgenden sollen die hochfrequenten Immissionen näher quantifiziert und vergleichend der bisherigen Situation gegenübergestellt werden, die nach Inbetriebnahme des neuen Standortes zu erwarten sind. Die Lage der Standortes (Gelände des städtischen Bauhofs) wurde uns vom Auftraggeber vorgegeben und kann aus Abbildung 7 entnommen werden. MP 10 geplanter Standort MP 6 MP 9 MP 4 MP 5 MP 2 MP 1 MP 3 MP 7 MP 8 Abb. 7: Lage des geplanten Standorts und der Prognosepunkte. Als Prognosepunkte werden die gleichen Punkte herangezogen, an denen auch die in Kapitel 3 und 4 dokumentierte Messung der aktuellen Mobilfunkimmission durchgeführt wurde: 14

15 Punkt Nr. Beschreibung 1 Amselweg 19 (Ostecke Grundstück) 2 Von-Reitzenstein-Straße 28 (neben Trafohäuschen) 3 Thiemitzthalstraße 15 (Bauhof) 4 Thiemitztalstraße 26 (Südostecke Grundstück) 5 Verbindungsweg Dr.-Georg-Dittmar-Str. / Badstr. 6 Zegasttalstraße (Pausenhof Schule) 7 Martin-Luther-Platz (Nordostecke) 8 Schützenstraße 38 (vor Kindergarten) 9 Ehemaliges Bahnhofsgelände 10 Nordstraße 10 (Eingang Kindergarten) Tab. 4: Betrachtete Punkte. Mittels der Berechnungsergebnisse sollen insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden: - Wie wird sich die Immission an den betrachteten Punkten durch die geplante Verlagerung der bisherigen Mobilfunksendeanlagen verändern? - Wie stark wird die Immission an den betrachteten Punkten durch die geplante zusätzliche Inbetriebnahme weiterer Mobilfunksendeanlagen zunehmen? Die Ergebnisse der Prognoseberechnungen werden im Folgenden dargestellt. 5.1 Wichtige Randbedingungen Bei der Berechnung elektromagnetischer Felder in der Umgebung einer Funksendeanlage zum Zwecke des Personenschutzes ist es sehr wichtig, die an einem Punkt maximal auftretenden Felder zu ermitteln, um für den Grenzwertvergleich auf jeden Fall die dort herrschende Maximalimmission der betrachteten Antennen zu erhalten. Auf diese Weise wird in der Abschätzung versucht, möglichst "ungünstige" Bedingungen und somit möglichst "hohe" Felder an Prognosepunkten bzw. in der betrachteten Umgebung zu gewährleisten. Daher wurden für die Feldstärkeberechnung folgende Randbedingungen festgelegt: - Es werden die Felder berechnet, die bei maximaler Sendeleistung der Anlagen als Summenwert in der Umgebung entstehen. Die Größe der maximal an den Antenneneingängen 15

16 anstehenden Sendeleistungen wurden uns vom Betreiber mitgeteilt. Auch die anderen notwendigen technischen Daten (Typ, Montagehöhe, Downtilt und Ausrichtung der Antennen) wurden uns ebenfalls schriftlich übermittelt (siehe Tabelle in Anlage 5). Die angegebenen Werte sind nach unserer Erfahrung typisch für derartige Mobilfunksendeanlagen. - Entfernungen und topografische Höhenunterschiede zwischen dem Antennenstandort und den betrachteten Punkten wurden geeigneten topografischen Karten sowie "Google-Earth" entnommen und bei den Prognoseberechnungen berücksichtigt. - Die berechneten Immissionswerte beziehen sich auf Punkte im Freien, von denen aus direkte Sichtverbindung zu den Antennen besteht. Wird in der Realität die Sichtverbindung zum Installationsort der Antennen durch Gebäude oder Bewuchs (Bäume) versperrt, sind dort deutlich niedrigere Immissionswerte zu erwarten, als in der Prognose errechnet. Auch im Gebäudeinneren ist aufgrund der Gebäudedämpfung mit niedrigeren Immissionswerten, als hier prognostiziert, zu rechnen. - Das für die Feldstärkebestimmung angewendete Berechnungsmodell (ungestörte Freiraumausbreitung) führt ebenfalls eher zu einer Über- als zu einer Unterschätzung der Immissionswerte [12]. - Trotz der insgesamt sehr konservativen Feldstärkeberechnung, wird der Einfluss von lokalen Feldstärkeüberhöhungen, die durch Reflexionen entstehen können, nicht vernachlässigt, sondern mit einem Aufschlagfaktor von 40 % (d.h. 3 db) berücksichtigt. - Zusätzlich wurden, gegenüber dem theoretischen Abstrahlverhalten der Mobilfunkantennen, die Einzüge im vertikalen Antennendiagramm auf maximal 20 db begrenzt, wodurch verhindert wird, dass im Nahbereich lokale Immissionsminima prognostiziert werden, die im realen Umfeld erfahrungsgemäß so nicht auftreten. - Wegen der komplexen Ausbreitung elektromagnetischer Wellen kann eine Immissionsprognose niemals eine hundertprozentige Zuverlässigkeit erreichen. Des Weiteren ist klarzustellen, dass der Prognose die technischen Daten zugrunde liegen, die auf Grund der aktuellen Planungen des Betreibers vorgesehen sind. Änderungen dieser technischen Parameter sind jederzeit möglich und können zu einer Veränderung der in der Prognose enthaltenen Immissionswerte führen. 16

17 5.2 Berechnete Feldstärkewerte, Grenzwertvergleich In Tabelle 5 ist die derzeit an den betrachteten Punkten vorhandene Immission (Messergebnisse aus Tabelle 3) der Immissionssituation nach Verlagerung der bisher am Standort "Von- Reitzen-stein-Straße 32" vorhandenen GSM-Sendeanlagen auf den neuen Mast gegenübergestellt. Zusätzlich findet sich in der rechten Spalte der Tabelle die berechnete Immission, wenn am neuen Standort auch noch die zusätzlich geplanten UMTS- und LTE-Systeme der Telekom in Betrieb genommen werden. Dabei ist angegeben, wie viel Prozent der Grenzwerte nach 26. BImSchV in der Summe von der elektrischen Feldstärke an den einzelnen betrachteten Punkten jeweils erreicht werden ("Grenzwertausschöpfung"). Punkt Nr. Aktuelle Grenzwertausschöpfung in Prozent (aus Tabelle 3) Zukünftige Grenzwertausschöpfung in Prozent Nur Verlagerung der bisherigen Verlagerung der bisherigen Anlagen auf den Anlagen auf den neuen Mast neuen Mast plus Inbetriebnahme von UMTSund LTE-Systemen 1 8,35 % 7,51 % 11,93 % 2 10,10 % 8,53 % 12,10 % 3 9,09 % 7,19 % 8,06 % 4 5,47 % 7,34 % 8,37 % 5 2,30 % 6,73 % 8,82 % 6 0,60 % 3,55 % 5,90 % 7 0,66 % 2,75 % 4,49 % 8 0,28 % 1,74 % 2,77 % 9 0,09 % 1,48 % 2,37 % 10 0,09 % 1,32 % 2,09 % Tab. 5: Gegenüberstellung der aktuellen Immissionssituation (Spalte 2) und der prognostizierten Immission nach Verlagerung der bisher am Standort "Von-Reitzenstein-Straße 32" vorhandenen GSM-Sendeanlagen auf den neuen Mast (Spalte 3), sowie prognostizierte Immission nach Inbetriebnahme zusätzlicher UMTS- bzw. LTE- Sendeanlagen am neuen Mast (Spalte 4). Folgende Abbildung stellt die berechnete Immissionsveränderung an den betrachteten Punkten grafisch dar: 17

18 Grenzwertausschöpfung in Prozent Bisherige Immission Verlagerung der bisherigen Anlagen auf den neuen Mast Verlagerung der bisherigen Anlagen auf den neuen Mast+Inbetriebnahme von UMTS und LTE Abb. 8: Punkt-Nr. Grafische Darstellung der Ergebnisse aus Tabelle 5 (Grenzwertausschöpfung bezüglich der Feldstärke in Prozent). Wie aus Tabelle 5 bzw. Abbildung 8 ersichtlich, kann bei einer Verlagerung der aktuell vorhandenen Mobilfunkanlagen auf den geplanten Mast mit einer Verringerung der Immission an den Punkten in der unmittelbaren Umgebung des Standortes (Punkte 1 bis 3) gerechnet werden. Dies ist hauptsächlich auf die größere Montagehöhe der Antennen (23 m, statt bisher ca. 11 m) zurückzuführen. Dafür muss an den Punkten in größerer Entfernung mit einer gewissen Immissionszunahme gerechnet werden, was auf die zukünftig bessere Sichtbarkeit der Antennen zurückzuführen ist. Insgesamt gesehen, führt die Verlagerung auf den Mast zu einer gleichmäßigeren Immissionsverteilung in der Umgebung. Die Berechnungen ergaben für dieses Szenario an den zehn betrachteten Punkten Grenzwertausschöpfungen zwischen etwa 1,3 und 8,5 Prozent. Werden am geplanten Standort - so wie von der Telekom beabsichtigt - noch zusätzlich UMTS- und LTE-Anlagen in Betrieb genommen, ergibt sich natürlich für alle Punkte eine Zunahme der Immission im Vergleich zur Situation der reinen Verlagerung der Bestandsanlagen. Die Berechnungen ergaben für diesen Fall Grenzwertausschöpfungen zwischen etwa 2 und 12 Prozent. 18

19 6 Schlussfolgerungen Aufgrund eines geplanten Mastneubaus auf dem Gelände des städtischen Bauhofs (zirka 100 Meter nördlich des Mobilfunkstandortes "Von-Reitzenstein-Straße 32" in Schwarzenbach a. W.) wird beabsichtigt, die Anlagen des bisherigen Standortes auf den neuen Mast zu verlagern. Außerdem plant die Telekom, am neuen Standort zusätzlich noch Anlagen für die mobile Datenkommunikation (UMTS- bzw. LTE-Systeme) in Betrieb zu nehmen. Mit den in diesem Bericht dokumentierten Messergebnissen und zusätzlich durchgeführten Prognoseberechnungen soll die Beantwortung der folgenden Fragen möglich werden: - Wie groß, im Vergleich zum gesetzlichen Grenzwert, sind die Immissionen, die derzeit durch bestehende Mobilfunkanlagen an den betrachteten Messpunkten in Schwarzenbach a. W. erzeugt werden? - Wie wird sich die Immission an den betrachteten Punkten durch die geplante Verlagerung der bisherigen Mobilfunksendeanlagen verändern? - Wie stark wird die Immission an den betrachteten Punkten durch die geplante zusätzliche Inbetriebnahme weiterer Mobilfunksendeanlagen zunehmen? Aus den in Kapitel 4 und 5 dargestellten Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen lassen sich die folgenden Schlüsse ziehen: Aktuelle Immissionssituation: - Wie aus Tabelle 3 sowie den Abbildungen 5 und 6 ersichtlich ist, werden die Vorgaben der 26. BImSchV - auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Messunsicherheit - an allen Messpunkten derzeit unterschritten. Die Messungen ergaben (feldstärkebezogene) Grenzwertausschöpfungen, die bei Vollauslastung der verursachenden Anlagen etwa zwischen 0,1 und 10 Prozent des gesetzlich zulässigen Wertes betragen. - Um die aktuell an den Messpunkten vorhandenen Immissionswerte besser einordnen zu können, sei hier folgender Vergleich genannt: Im Rahmen einer Studie unter Schirmherrschaft des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wurden im Jahr 2009 insgesamt mehr als Messpunkte ausgewertet, die im Rahmen von ähnlichen Messkampagnen, wie hier durchgeführt, vermessen wurden [13]. Diese Auswertung ergab, dass bei Betrachtung von Messpunkten, von denen aus Sicht zu einer Mobilfunksendeanlage bestand, an 50 Prozent der Messpunkte ein Immissionswert von 1,4 Prozent vom Grenzwert (bei Maximalauslastung und Vollausbau der verursachenden Sendeanlagen) nicht überschritten wird ("Medianwert"). An fünf der in Schwarzenbach a. W. untersuchten Punkte liegt die aktuell festgestellte Mobilfunkimmission über, an den restlichen fünf unter diesem Medianwert. 19

20 Zukünftige Immissionssituation: - Wie aus Tabelle 5 bzw. Abbildung 8 ersichtlich, kann bei einer Verlagerung der aktuell vorhandenen Mobilfunkanlagen auf den geplanten Mast mit einer Verringerung der Immission an den Punkten in der unmittelbaren Umgebung des Standortes gerechnet werden. - Dafür muss an den Punkten in größerer Entfernung mit einer gewissen Immissionszunahme gerechnet werden, was auf die zukünftig bessere Sichtbarkeit der Antennen zurückzuführen ist. Insgesamt gesehen, führt die Verlagerung auf den Mast zu einer gleichmäßigeren Immissionsverteilung in der Umgebung. - Werden am geplanten Standort - so wie von der Telekom beabsichtigt - noch zusätzlich UMTS- und LTE-Anlagen in Betrieb genommen, ergibt sich natürlich für alle Punkte eine Zunahme der Immission im Vergleich zur Situation der reinen Verlagerung der Bestandsanlagen. Die Berechnungen ergaben für diesen Fall Grenzwertausschöpfungen zwischen etwa 2 und 12 Prozent. Die Vorgaben der 26. BImSchV werden also auch für diesen Fall eingehalten. Regensburg, 30. Mai 2014 Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek 20

21 7 Literaturverzeichnis [1] Bundesrepublik Deutschland "Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BlmSchV)", Bundesgesetzblatt Jg. 2013, Teil I, Nr.50, Bonn [2] International Commission On Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) "Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz)", Health Physics, Vol. 74, Nr. 4, April 1998, S [3] Der Rat der Europäischen Union "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz 300 GHz)", Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L199, , S [4] Strahlenschutzkommission (SSK) "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern; Empfehlungen der Strahlenschutzkommission", Bonn, ( [5] Firma Kathrein, Rosenheim "Base Station Antennas for Mobile Communications", Firmenschrift, Rosenheim 01/2001. [6] S. R. Saunders "Antennas and Propagation for Wireless Communication Systems" John Wiley & Sons, Chichester, New York [7] DIN EN Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz); Deutsche Fassung EN 50413:2008. [8] Länderausschuss für Immissionsschutz" "Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV in der Fassung vom 26. März 2004"; 3/2004; Internet: [9] M. Wuschek "Feldstärkemessungen in der Umgebung von GSM-Mobilfunkbasisstationen" EMV 2002; Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit VDE Verlag GmbH, Berlin, Offenbach 2002, S [10] M. Wuschek "Feldstärkemessungen in der Umgebung von UMTS-Mobilfunkbasisstationen" EMV 2004; Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit VDE Verlag GmbH, Berlin, Offenbach 2004, S [11] Chr. Bornkessel "Immissionsmessungen in der Umgebung von LTE-Basisstationen, Teil 2: Messmethoden" Application Note Nr. HF_1064, Narda Safety Test Solutions GmbH, Pfullingen [12] Chr. Bornkessel; M. Schubert "Entwicklung von Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Umgebung von Mobilfunk Basisstationen" Abschlussbericht, Studie im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz, Kamp-Lintfort, 2005 ( [13] Chr. Bornkessel "Wissenschaf(f)t Vertrauen:"; Auswertung der FEE-Immissions-Datenbank; Studie im Auftrag des Informationszentrum Mobilfunk e.v. unter Schirmherrschaft des Bayerischen Landesamtes für Umwelt; IMST GmbH, Kamp- Lintfort

22 8 Anlagen Anlage 1: Ausführliche Ergebnistabellen In den folgenden Ergebnistabellen sind die Resultate der Messungen der Hochfrequenzimmissionen als Einzelwerte und als Summe sowie die Hochrechnung auf maximale betriebliche Anlagenauslastung wiedergegeben. Anmerkung: Nach 26. BImSchV [1] wird im hier betrachteten Frequenzbereich die Summenbildung bei Vorhandensein mehrerer Signale nicht linear, sondern quadratisch durchgeführt. Dies folgt unmittelbar aus den bekannten Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Es gilt also: I Summe E E 1 g1 2 E E 2 g E E n gn 2 E 1, E 2, E n : E g1, E g2, E gn : I Summe : Feldstärke der Einzelimmission Für die Einzelimmission gültiger Grenzwert Gesamtimmission (quadratischer Summenwert) Diese quadratische Summe (in Prozent) wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in den Darstellungen ihrer Immissionsmessungen im Internet auch als "Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte" bezeichnet. Um wieder einen Bezug zu den, in der 26. BImSchV angegebenen Feldstärkegrenzwerten herzustellen, wird in diesem Bericht die Wurzel aus der Summenimmission gezogen. Es ergibt sich also die wirksame feldstärkebezogene Immission I wirksam zu: I wirksam I Summe Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, dürfen die Summe der Quadrate und auch die Wurzel daraus den Wert 1 (bzw. 100 %) nicht überschreiten. Diese Formeln werden in den folgenden Auswertungen angewendet. Leistungsflussdichtewerte können hingegen auf herkömmliche Weise linear aufsummiert werden. 22

23 Ausführliche Dokumentation der Ergebnisse der Mobilfunk-Immissionsmessungen ("Vorhermessung"): Messort: Schw arzenbach am Wald Uhrzeit: 14:30-15:45 Uhr Leitung: Dr. Wuschek Wetter: Wolkig, trocken Signal: Mobilfunk Analyzer: SRM-3006 Datum: Antenne: 3AX-27M-3G Signale, deren Intensität zu schw ach w aren, um auf die Gesamtimmission einen nennensw erten Einfluss zu haben, w urden nicht protokolliert f [ M Hz ] / Code ( UM TS ) Bet r eiber GW E ( gem. ) Auf schl. Fakt or Emin Emin Emin S min Fakt or max. Emax beant r. Emax beant r. Emax beant r. S max beant r. bz w. C e l l - I D ( LTE) V/ m] [ db µ V/ m] M U [ db ] mi n. I mm. db µ V/ m] [ V/ m] v om GW] mw/ m²] mm. ( B N e t z A [ db µ V/ m] [ V/ m] [ % v om GW] [ mw/ m²] [ [ [ % [ I ) Messpunkt: 1 937,4 Vodafone 41,7 104,3 0, ,3 0,164 0,393 0,071 6,0 112,1 0,402 0,964 0, ,0 Telekom 41,7 118,3 0, ,3 0,822 1,972 1,793 4,0 124,3 1,644 3,944 7, ,2 Telekom 41,7 98,1 0,0 1 98,1 0,080 0,193 0,017 4,0 104,1 0,161 0,385 0, ,8 Telekom 41,7 104,0 0, ,0 0,158 0,380 0,067 4,0 110,0 0,317 0,760 0, ,0 Vodafone 41,7 106,3 0, ,3 0,207 0,495 0,113 6,0 114,1 0,506 1,213 0, ,0 Vodafone 41,7 121,7 0, ,7 1,216 2,917 3,923 6,0 129,5 2,979 7,144 23, ,6 E-Plus 58,4 88,7 0,0 1 88,7 0,027 0,047 0,002 2,0 91,7 0,039 0,066 0,004 minimal: 1,50 3,60 6,0 maximal: 3,48 8,35 32,2 Messpunkt: 2 937,4 Vodafone 41,7 104,8 0, ,8 0,174 0,417 0,080 6,0 112,6 0,426 1,021 0, ,0 Telekom 41,7 124,7 0, ,7 1,718 4,120 7,828 4,0 130,7 3,436 8,239 31, ,2 Telekom 41,7 103,4 0, ,4 0,148 0,355 0,058 4,0 109,4 0,296 0,709 0, ,8 Telekom 41,7 108,0 0, ,0 0,251 0,602 0,167 4,0 114,0 0,502 1,205 0, ,0 Vodafone 41,7 107,3 0, ,3 0,232 0,556 0,142 6,0 115,1 0,568 1,361 0, ,0 Vodafone 41,7 119,3 0, ,3 0,923 2,212 2,258 6,0 127,1 2,260 5,419 13,546 minimal: 1,99 4,78 10,5 maximal: 4,21 10,10 47,1 Messpunkt: 3 928,8 E-Plus 41,7 84,6 0,0 1 84,6 0,017 0,041 0,001 2,0 87,6 0,024 0,058 0, ,4 Vodafone 41,7 121,0 0, ,0 1,122 2,691 3,339 6,0 128,8 2,748 6,591 20, ,0 Telekom 41,7 96,5 0,0 1 96,5 0,067 0,160 0,012 4,0 102,5 0,134 0,321 0, ,2 Telekom 41,7 117,1 0, ,1 0,716 1,717 1,360 4,0 123,1 1,432 3,435 5, ,8 Telekom 41,7 115,0 0, ,0 0,562 1,349 0,839 4,0 121,0 1,125 2,697 3, ,0 Vodafone 41,7 117,6 0, ,6 0,759 1,819 1,526 6,0 125,4 1,858 4,456 9, ,0 Vodafone 41,7 96,9 0,0 1 96,9 0,070 0,168 0,013 6,0 104,7 0,171 0,411 0,078 minimal: 1,63 3,92 7,1 maximal: 3,79 9,09 38,1 Messpunkt: 4 928,8 E-Plus 41,7 83,7 0,0 1 83,7 0,015 0,037 0,001 2,0 86,7 0,022 0,052 0, ,4 Vodafone 41,7 117,6 0, ,6 0,759 1,819 1,526 6,0 125,4 1,858 4,456 9, ,0 Telekom 41,7 93,2 0,0 1 93,2 0,046 0,110 0,006 4,0 99,2 0,091 0,219 0, ,2 Telekom 41,7 110,1 0, ,1 0,320 0,767 0,271 4,0 116,1 0,640 1,534 1, ,8 Telekom 41,7 105,9 0, ,9 0,197 0,473 0,103 4,0 111,9 0,394 0,946 0, ,0 Vodafone 41,7 112,9 0, ,9 0,442 1,059 0,517 6,0 120,7 1,082 2,594 3, ,0 Vodafone 41,7 89,6 0,0 1 89,6 0,030 0,072 0,002 6,0 97,4 0,074 0,177 0,015 minimal: 0,96 2,29 2,4 maximal: 2,28 5,47 13,8 Messpunkt: 5 928,8 E-Plus 41,7 81,3 0,0 1 81,3 0,012 0,028 0,0004 2,0 84,3 0,016 0,039 0, ,4 Vodafone 41,7 109,5 0, ,5 0,299 0,716 0,236 6,0 117,3 0,731 1,754 1, ,2 Telekom 41,7 105,3 0, ,3 0,184 0,441 0,090 4,0 111,3 0,368 0,883 0, ,8 Telekom 41,7 98,3 0,0 1 98,3 0,082 0,197 0,018 4,0 104,3 0,164 0,394 0, ,0 Vodafone 41,7 105,7 0, ,7 0,193 0,462 0,099 6,0 113,5 0,472 1,132 0, ,0 Vodafone 41,7 82,5 0,0 1 82,5 0,013 0,032 0,0005 6,0 90,3 0,033 0,078 0, ,6 E-Plus 58,4 82,5 0,0 1 82,5 0,013 0,023 0,0005 2,0 85,5 0,019 0,032 0,001 minimal: 0,41 0,98 0,4 maximal: 0,96 2,30 2,4 Messpunkt: 6 928,2 E-Plus 41,7 82,9 0,0 1 82,9 0,014 0,033 0,001 2,0 85,9 0,020 0,047 0, ,8 E-Plus 41,7 91,0 0,0 1 91,0 0,035 0,085 0,003 2,0 94,0 0,050 0,120 0, ,8 Telefónica 41,7 80,3 0,0 1 80,3 0,010 0,025 0,0003 2,0 83,3 0,015 0,035 0, ,8 Telefónica 41,7 83,9 0,0 1 83,9 0,016 0,038 0,001 2,0 86,9 0,022 0,053 0, ,4 Vodafone 41,7 95,2 0,0 1 95,2 0,058 0,138 0,009 6,0 103,0 0,141 0,338 0, ,2 Telekom 41,7 97,8 0,0 1 97,8 0,078 0,186 0,016 4,0 103,8 0,155 0,372 0, ,8 Telekom 41,7 87,9 0,0 1 87,9 0,025 0,060 0,002 4,0 93,9 0,050 0,119 0, ,8 Telekom 41,7 84,2 0,0 1 84,2 0,016 0,039 0,001 4,0 90,2 0,032 0,078 0, ,0 Vodafone 41,7 92,9 0,0 1 92,9 0,044 0,106 0,005 6,0 100,7 0,108 0,259 0,031 minimal: 0,12 0,28 0,04 maximal: 0,25 0,60 0,2 23

24 f [ M Hz ] / Code ( UM TS ) Bet r eiber GW E ( gem. ) Auf schl. Fakt or Emin Emin Emin S min Fakt or max. Emax beant r. Emax beant r. Emax beant r. S max beant r. bz w. C e l l - I D ( LTE) V/ m] [ db µ V/ m] M U [ db ] mi n. I mm. db µ V/ m] [ V/ m] v om GW] mw/ m²] mm. ( B N e t z A [ db µ V/ m] [ V/ m] [ % v om GW] [ mw/ m²] [ [ [ % [ I ) Messpunkt: 7 937,4 Vodafone 41,7 99,6 0,0 1 99,6 0,095 0,229 0,024 6,0 107,4 0,234 0,561 0, ,2 Telekom 41,7 96,3 0,0 1 96,3 0,065 0,157 0,011 4,0 102,3 0,131 0,313 0, ,8 Telekom 41,7 80,1 0,0 1 80,1 0,010 0,024 0,0003 4,0 86,1 0,020 0,049 0, ,0 Vodafone 41,7 88,3 0,0 1 88,3 0,026 0,062 0,002 6,0 96,1 0,064 0,153 0,011 minimal: 0,12 0,29 0,04 maximal: 0,28 0,66 0,2 Messpunkt: 8 928,8 E-Plus 41,7 85,2 0,0 1 85,2 0,018 0,044 0,001 2,0 88,2 0,026 0,062 0, ,4 Vodafone 41,7 92,2 0,0 1 92,2 0,041 0,098 0,004 6,0 100,0 0,100 0,239 0, ,2 Telekom 41,7 89,0 0,0 1 89,0 0,028 0,068 0,002 4,0 95,0 0,056 0,135 0,008 minimal: 0,05 0,13 0,01 maximal: 0,12 0,28 0,04 Messpunkt: 9 928,8 E-Plus 41,7 73,4 0,0 1 73,4 0,005 0,011 0,0001 2,0 76,4 0,007 0,016 0, ,8 Telefónica 41,7 80,6 0,0 1 80,6 0,011 0,026 0,0003 2,0 83,6 0,015 0,036 0, ,4 Vodafone 41,7 78,8 0,0 1 78,8 0,009 0,021 0,0002 6,0 86,6 0,021 0,051 0, ,2 Telekom 41,7 81,3 0,0 1 81,3 0,012 0,028 0,0004 4,0 87,3 0,023 0,056 0, ,8 E-Plus 58,4 82,6 0,0 1 82,6 0,013 0,023 0,0005 2,0 85,6 0,019 0,033 0, ,6 E-Plus 58,4 77,7 0,0 1 77,7 0,008 0,013 0,0002 2,0 80,7 0,011 0,019 0,0003 minimal: 0,02 0,05 0,002 maximal: 0,04 0,09 0,005 Messpunkt: ,8 E-Plus 41,7 74,1 0,0 1 74,1 0,005 0,012 0,0001 2,0 77,1 0,007 0,017 0, ,0 Telefónica 41,7 81,5 0,0 1 81,5 0,012 0,029 0,0004 2,0 84,5 0,017 0,040 0, ,4 Vodafone 41,7 77,4 0,0 1 77,4 0,007 0,018 0,0001 6,0 85,2 0,018 0,044 0, ,2 Telekom 41,7 79,3 0,0 1 79,3 0,009 0,022 0,0002 4,0 85,3 0,018 0,044 0, ,8 E-Plus 58,4 81,8 0,0 1 81,8 0,012 0,021 0,0004 2,0 84,8 0,017 0,030 0, ,6 E-Plus 58,4 81,7 0,0 1 81,7 0,012 0,021 0,0004 2,0 84,7 0,017 0,029 0,0008 minimal: 0,02 0,05 0,002 maximal: 0,04 0,09 0,004 Legende zu obiger Tabelle: Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Frequenz des Signalisierungskanals BCCH (MCCH) bei GSM (TETRA) bzw. Mittenfrequenz und Scramblingcode/Cell-ID bei UMTS/LTE Messpunktnummer; Betreiberzuordnung Gesetzlicher Grenzwert nach 26. BImSchV in V/m (Worst Case) Gemessene Feldstärke des BCCH (GSM), MCCH (TETRA), des CPICH (UMTS) bzw. der RS- Symbole (LTE) in dbµv/m Anmerkung: Wurde bei den GSM bzw. TETRA-Messungen festgestellt, dass ein Verkehrskanal (TCH) am Messpunkt eine höhere Immission erzeugt als der dazugehörige BCCH (MCCH), ist hier die Immission des TCH dokumentiert und bildet die Basis für die weitere Auswertung. Messunsicherheitsaufschlag in db (Es wird keine Messunsicherheit aufgeschlagen, daher ist dieser Wert zu Null gesetzt). Faktor für die minimale Immission; bei GSM und TETRA = 1 (da die minimale Immission durch den BCCH (MCCH) bestimmt wird) und bei UMTS = 2 (da die minimale Immission durch die doppelte CPICH-Leistung bestimmt wird). Bei LTE wird hier ein Wert verwendet, der um den Faktor vier kleiner ist, als der in Spalte 11 verwendete Faktor zur Extrapolation auf maximale Leistung, da bei LTE die minimal abgestrahlte Leistung in etwa ein Viertel der maximalen Leistung beträgt. Minimale Immission (inkl. Messunsicherheitsaufschlag) in dbµv/m: <Spalte 7> = <Spalte 4> + <Spalte 5> + 10 log <Spalte 6> Wert aus Spalte 7 als elektrische Feldstärke in V/m Spalte 9 Prozentuale Grenzwertausschöpfung: <Spalte 9> = 100 % <Spalte 8> / <Spalte 3> Spalte 10 Spalte 11 Wert aus Spalte 7 als Leistungsflussdichte in mw/m² Faktor für die maximale Immission: Für GSM bzw. TETRA fließt in diesen Faktor die bei der BNetzA beantragte und genehmigte Kanalzahl, bei UMTS erfolgt hier zusätzlich die Hochrechnung der CPICH-Leistung auf die maximale Kanalsendeleistung (in der Regel ein Faktor 10 bezüglich der Leistung) 24

25 Spalte 12 Spalte 13 Bei LTE wird ein Faktor verwendet, der sich als Quotient aus maximaler Leistung und der Leistung des RS-Signals ergibt. Zusätzlich wird berücksichtigt, dass bei den aktuell betriebenen LTE- Anlagen immer zwei Kanäle abgestrahlt werden. Zusätzlich werden in diesem Faktor gegebenenfalls noch Unterschiede zwischen der aktuell pro Kanal abgestrahlten und der bei der BNetzA beantragten Maximalleistung pro Kanal berücksichtigt. Maximale Immission (inkl. Messunsicherheitsaufschlag) in dbµv/m: <Spalte 12> = <Spalte 4> + <Spalte 5> + 10 log <Spalte 11> Wert aus Spalte 12 als elektrische Feldstärke in V/m Spalte 14 Prozentuale Grenzwertausschöpfung: <Spalte 14> = 100 % <Spalte 13> / <Spalte 3> Spalte 15 Wert aus Spalte 12 als Leistungsflussdichte in mw/m² In den gelb markierten Feldern sind die Summenwerte (minimale bzw. maximale Immission) angegeben (Spalten 8/9 und 13/14: quadratische Summation; Spalten 10 und 15: lineare Summation). 25

26 Anlage 2: Grenzwerte und ihre Entstehung Die Bewertung elektromagnetischer Felder ist in Deutschland seit Januar 1997 in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BImSchV) [1] verbindlich geregelt. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte entsprechen den aktuellen Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) [2], des Europäischen Rates [3], sowie der deutschen Strahlenschutzkommission [4]. Die festgelegten Grenzwerte für die hier relevanten Hochfrequenzimmissionen ab 10 MHz sind in folgender Tabelle aufgelistet und in Bild 1 grafisch dargestellt. Signalfrequenz [MHz] Effektivwert der elektrischen und magnetischen Feldstärke elektrische Feldstärke [V/m] magnetische Feldstärke [A/m] f: Signalfrequenz in MHz , ,375 f 0,0037 f ,16 Tabelle 1: Grenzwerte der 26. BImSchV für Hochfrequenzanlagen Bild 1: Grafische Darstellung der Grenzwerte (elektrische Feldstärke) aus Tabelle 1 (nach 26. BImSchV) für Hochfrequenzanlagen ab 10 MHz 26

27 Folgendes Vorgehen wird bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte für nicht ionisierende Strahlung angewandt: Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) erarbeitet Grenzwertempfehlungen auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes. Grundlage ist die von der WHO und der Umweltorganisation der Vereinten Nationen (UNEP) gemeinsam durchgeführte Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Befunde. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in den sog. "Environmental Health Criteria" (z.b. EHC Doc.137) zusammengefasst und als Buch veröffentlicht. In regelmäßigen Abständen prüft die ICNIRP den aktuellen Stand der Forschung und entscheidet darüber, ob eine Aktualisierung der Grenzwerte erforderlich ist. Die zurzeit aktuellen Empfehlungen der ICNIRP für den Hochfrequenzbereich stammen aus dem Jahr 1998 [2]. Die ICNIRP wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der Europäischen Union als die staatlich unabhängige Organisation anerkannt, die Grenzwerte im Bereich nicht ionisierender Strahlung empfiehlt. Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union die "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz GHz)" verabschiedet [3]. Diese Empfehlung basiert ebenfalls auf den Richtwerten der ICNIRP und empfiehlt den Mitgliedsstaaten die Übernahme dieser Werte in nationale Gesetze und Normen. Das Prinzip des Personenschutzes im Bereich des Mobilfunks ist die Begrenzung der vom Körper aufgenommenen Energie. Als Maß hierfür dient die "spezifische Absorptionsrate" (SAR), gemessen in Watt pro Kilogramm (W/kg) Körpergewicht. Um den Schutz der Bevölkerung vor den thermischen Einwirkungen hochfrequenter nicht ionisierender Strahlen zu gewährleisten, wurden die sog. "Basisgrenzwerte" so festgelegt, dass eine zusätzliche Erwärmung von Körperbereichen um mehr als 1 C mit Sicherheit ausgeschlossen wird. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, ist der Basisgrenzwert so gewählt, dass er um den Faktor 10 niedriger liegt, als die spezifische Absorptionsrate, ab der Wirkungen auf den Menschen wissenschaftlich gesichert nachgewiesen werden können. Bei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit während der gesamten täglichen Arbeitszeit (typ. 6 bis 8 Std.) hochfrequenten Feldern ausgesetzt sind, dürfen also maximal Immissionen auftreten, die um den Faktor 10 unter der Grenze für nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen liegen. Aus Gründen einer zusätzlichen Sicherheit, wird für die Allgemeinbevölkerung (d.h. alle Personengruppen) der Grenzwert für die Dauerexposition (24h-Wert) nochmals um den Faktor 5 gegenüber dem Arbeitsplatzwert reduziert, so dass hier insgesamt eine Unterschreitung um den Faktor 50 bezüglich wissenschaftlich nachgewiesener negativer Gesundheitswirkungen vorliegt. Da die spezifische Absorptionsrate SAR im menschlichen Körper schwierig zu bestimmen ist, werden in einem weiteren Schritt "abgeleitete Grenzwerte" für die leichter zu messende elektrische und magnetische Feldstärke aus den Basisgrenzwerten ermittelt. Sie sind so gewählt, 27

28 dass bei einer Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte auf jeden Fall sichergestellt ist, dass auch die dazugehörigen Basisgrenzwerte unterschritten werden. Das eben beschriebene Verfahren wird im folgenden Bild grafisch dargestellt. etablierte Effekte Faktor 10 Basisgrenzwerte (beruflich exponiert) Faktor 5 Basisgrenzwerte (Allgemeinbevölkerung) Umrechnung von SAR auf Feldwert Immissionsgrenzwerte (frequenzabhängig) thermische Effekte bei SAR ~4 W/kg Unsicherheit bei Extrapolation auf den Menschen Ganzkörper-SAR < 0,4 W/kg Zusätzliche Absenkung für Allgemeinbevölkerung Ganzkörper-SAR < 0,08 W/kg Zusammenhang zw. äußerer Feldstärke und SAR im Gewebe E-Feld (GSM900) Leistungsflussdichte (GSM900) E-Feld (GSM1800) Leistungsflussdichte (GSM1800) E-Feld (UMTS) Leistungsflussdichte (UMTS) < 42 V/m < 4,7 W/m² < 59 V/m < 9 W/m² < 61 V/m < 10 W/m² Bild 2: Darstellung der Entstehung internationaler Grenzwertempfehlungen Um zu berücksichtigen, dass in manchen Situationen die einzelnen Körperteile sehr unterschiedlich den elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein können (beispielsweise wirken bei Benutzung von Mobiltelefonen die hochfrequenten elektromagnetischen Felder hauptsächlich auf den Kopf ein) bzw. dass bestimmte Körperteile empfindlicher als andere reagieren (z.b. das Auge), hat es sich als zweckmäßig erwiesen, national wie international für Teilbereiche des Körpers zusätzlich "Teilkörpergrenzwerte" festzusetzen. Diese werden z.b. bei der Bewertung der Immissionen, verursacht durch die Benutzung von Mobiltelefonen angewendet. 28

29 Anlage 3: Lageplan mit Anlagenstandort und den Messpunkten MP 10 0,09 % MP 6 0,60 % MP 9 0,09 % MP 4 5,47 % MP 5 2,30 % aktueller Standort MP 2 10,10 % MP 1 8,35 % MP 3 9,09 % MP 7 0,66 % MP 8 0,28 % An jedem Messpunkt ist der im Rahmen der Messung vom aktuell festgestellte Mobilfunk-Immissionswert (für Maximalauslastung und Vollausbau der derzeit in der Umgebung vorhandenen Anlagen) in Prozent vom Grenzwert nach 26. BImSchV (bezüglich der elektrischen Feldstärke) angegeben. 29

30 Anlage 4: Fotos Bild 1: Messpunkt 1 Bild 2: Anlagenstandort von Messpunkt 1 aus gesehen 30

31 Bild 3: Messpunkt 2 mit Anlagenstandort im Hintergrund Bild 4: Messpunkt 3 31

32 Bild 5: Messpunkt 4 Bild 6: Anlagenstandort von Messpunkt 4 aus gesehen 32

33 Bild 7: Messpunkt 5 mit Anlagenstandort im Hintergrund Bild 8: Messpunkt 6 33

34 Bild 9: Messpunkt 7 Bild 10: Messpunkt 8 34

35 Bild 11: Messpunkt 9 Bild 12: Messpunkt 10 35

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