Neues Rechnungslegungsrecht. Info-Anlass Einleitung UTA GRUPPE. Zielsetzungen. Änderungen gegenüber bisherigem Recht

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1 Neues Rechnungslegungsrecht Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE UTA GRUPPE 1 Einleitung UTA GRUPPE 2 Zielsetzungen Änderungen gegenüber bisherigem Recht Einzelunternehmen/Personengesellschaften mit Umsatz unter CHF 500'000 (Kleinstunternehmen) KMU - Unternehmen, welche nur der eingeschränkten Revision unterliegen Grössere Unternehmen Zusammenfassung / Inkrafttreten / Übergangsfristen UTA GRUPPE 3 1

2 Zielsetzungen Leicht verständliches Rechnungslegungskonzept Wirtschaftliche Lage einer Unternehmung soll möglichst zuverlässig beurteilt werden können Abwägung zwischen bewährter Rechnungslegungspraxis bezüglich stiller Reserven und Argumenten für eine "gläserne Bilanz" (true&fair) UTA GRUPPE 4 Änderungen gegenüber bisherigem Recht Rechnungslegung wird rechtsformneutral Unterscheidung Kleinstunternehmen / KMU / Grössere Unternehmen Erleichterungen für KMU Keine Geldflussrechnung Kein Jahres- bzw. Lagebericht Keine Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung Nur für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Berichtspflichten UTA GRUPPE 5 Unverändert gilt: Vorsichtsprinzip Möglichkeit zur Bildung stiller Reserven Gebildete Rückstellungen müssen nicht aufgelöst werden Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Gewinnbesteuerung UTA GRUPPE 6 2

3 Kleinstunternehmen UTA GRUPPE 7 Kleinstunternehmen Bestimmungen gelten nicht für juristische Personen, welche immer wie KMU rechnungslegungspflichtig sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatz unter CHF 500'000 nicht buchführungspflichtig Buchführung nur über Einnahmen- und Ausgaben sowie die Vermögenslage (Milchbüchleinrechnung) Bestimmungen ordnungsmässiger Buchführung gelten sinngemäss Auf zeitliche Abgrenzungen kann allerdings nur verzichtet werden, sofern Nettoerlös CHF 100'000 nicht überschreitet UTA GRUPPE 8 Kleinstunternehmen Gesetzliche Bestimmungen sind sicher gut gemeint und auf den ersten Blick vielleicht eine attraktive Erleichterung Rechnung darf aber nicht "ohne den Wirt", sprich die Steuerbehörden gemacht werden Nur Unternehmen, deren Nettoerlös CHF 100'000 nicht überschreitet, können auf zeitliche Abgrenzungen verzichten Alle anderen müssen beispielsweise Angefangene Arbeiten ermitteln und Aufwand und Ertrag periodengerecht abgrenzen UTA GRUPPE 9 3

4 UTA GRUPPE 10 UTA GRUPPE 11 UTA GRUPPE 12 4

5 Kleinstunternehmen Obligationenrechtliche Erleichterungen in Bezug auf die Buchführung werden mit den Vorschriften der Steuerbehörden ausgehebelt Mit gleichem oder gar weniger Aufwand kann mit heutigen Hilfsmitteln eine doppelte Buchhaltung geführt werden Bilanz- und Erfolgsrechnung sowie die Kontenblätter liefern sämtliche von den Steuerbehörden verlangten Informationen Kleinstunternehmen müssen keinen Anhang erstellen UTA GRUPPE 13 KMU UTA GRUPPE 14 KMU Unternehmen, welche nur der eingeschränkten Revision unterliegen Bilanzsumme 20 Millionen Franken Umsatzerlös von 40 Millionen Franken 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt Zwei dieser Grössen dürfen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden Somit wird der überwiegende Teil der KMU den folgenden Bestimmungen unterliegen UTA GRUPPE 15 5

6 Allgemeine Grundsätze Klar und verständlich Vollständig und verlässlich Das Wesentliche enthalten Vorsichtig Bei Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe Keine Verrechnung von Aufwand und Ertrag UTA GRUPPE 16 Allgemeine Grundsätze Der Geschäftsbericht muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss Geschäftsjahr vorgelegt werden Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie Geschäftsbericht 10 Jahre Geschäftsbücher und Buchungsbelege auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise Geschäftsbericht und Revisionsbericht schriftlich und unterzeichnet Einsichtsrecht in Geschäfts- und Revisionsberichte für Gläubiger, welche ein schutzwürdiges Interesse nachweisen UTA GRUPPE 17 Bilanz und Erfolgsrechnung Mindestgliederung für Bilanz und Erfolgsrechnung gesetzlich vorgeschrieben. Vorjahreszahlen zwingend Produktions- oder Absatzerfolgsrechnung möglich Produktionserfolgsrechnung bei Schweizer KMU üblich Steuerbehörden verlangen detailliertere Informationen Für interne Zwecke Gliederung nach Kontenrahmen KMU sinnvoll UTA GRUPPE 18 6

7 Bilanz Für Wiederbeschaffungszwecke sowie zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen möglich Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen müssen nicht aufgelöst werden Bildung von Rückstellungen vorgeschrieben, wenn aufgrund vergangener Ereignisse ein Mittelabfluss erwartet werden muss Nicht mehr benötigte Rückstellungen müssen nicht aufgelöst werden UTA GRUPPE 19 Bilanz Aktiven mit einem beobachtbaren Marktpreis dürfen zum Zeitwert bilanziert werden. Möglichkeit der Bildung von Schwankungsreserven Aufwertungen gemäss OR 670 wie bisher weiterhin möglich Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden sind in Bilanz oder Anhang offenzulegen Gründungskosten nicht mehr aktivierbar Eigene Kapitalanteile als Minusposten im Eigenkapital Einzelbewertungsgrundsatz, bei gleichartigen Aktiven Gruppenbewertung zulässig UTA GRUPPE 20 Anhang Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf einen Anhang verzichten Gesetzlich verlangte zusätzliche Angaben sind in der Bilanzund Erfolgsrechnung auszuweisen UTA GRUPPE 21 7

8 Knacknuss Anhang für KMU UTA GRUPPE 22 Anhang Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind Angaben, Aufschlüsselung und Erläuterungen zu Positionen von Bilanz und Erfolgsrechnung Nettoauflösung stiller Reserven, sofern dadurch das Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird Weitere vom Gesetz verlangte Angaben UTA GRUPPE 23 Anhang Brandversicherungswerte Sachanlagen müssen nicht mehr aufgeführt werden Angaben über Durchführung einer Risikobeurteilung gestrichen (neu im Lagebericht für grössere Unternehmen) Informationen über bedingtes oder genehmigtes Kapital entfallen UTA GRUPPE 24 8

9 Anhang Erklärung Anzahl Vollzeitstellen nicht über 10 oder 250 Angaben zu wesentlichen Beteiligungen Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten, welche von Leitungs- und Verwaltungsorganen sowie Mitarbeitenden gehalten werden Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Positionen der Erfolgsrechnung Eventualschulden UTA GRUPPE 25 Anhang Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Sonstige Angaben, welche für die zuverlässige Beurteilung der Ertrags- oder Vermögenslage durch Dritte wesentlich sind. Gründe für vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle Vermerk wenn Fortführung nicht gesichert, wirtschaftliche Auswirkungen darlegen UTA GRUPPE 26 Grössere Unternehmen UTA GRUPPE 27 9

10 Zusammenfassung Übersichtlicher und verständlicher Auf die Grösse der Unternehmen abgestimmt KMU freundlich Inkrafttreten 1. Januar Jahre Übergangsfrist Verordnung muss verschiedene offene Fragen klären Spannung verspricht die Entwicklung des Steuerrechts UTA GRUPPE 28 Fragen UTA GRUPPE 29 10

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