SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr

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1 Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) Beschluss Seite 1/5

2 Die Hochschulleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005, beschliesst: 1. Geltung Dieser Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005 den Weiterbildungs- Masterstudiengang (MAS) in Wirtschaftsingenieurwesen der der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. 2. Kosten Die Kosten für den Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3. Zulassung a. Reguläre Zulassung Zum Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen wird zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Ingenieure und Architekten einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule bzw. einer Vorgängerschule wie ZHW, HWV, HTL oder naturwissenschaftliches Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Universität oder einer Technischen Hochschule (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschlüsse) und Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Hochschulabschluss (FH, Universität, Technische Hochschule) in einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung und unternehmerische Tätigkeit von mindestens vier Jahren b. Sur Dossier Zulassung Übrige Personen werden zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Abschluss einer Höheren Technischen Fachschule und Tätigkeit in einer Managementposition seit mindestens sechs Jahren Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten c. Entscheid über die Zulassung Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung. 4. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 60 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium geführt. Die Höchststudiendauer beträgt 4 Jahre. In begründeten Fällen kann die Studienleitung Ausnahmen bewilligen. Beschluss Seite 2/5

3 5. Anrechnung von Vorkenntnissen Andernorts erworbene Vorkenntnisse können während 10 Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet werden. Noten werden ausschliesslich bei Anrechnung von Vorkenntnissen aus ZHAW- Weiterbildungsangeboten übernommen. Die Masterarbeit muss zwingend an der ZHAW im Weiterbildungs-Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen verfasst werden. 6. Modulplan und Modulbewertung Bezeichnung Modultyp Modulbewertung ECTS- Credits Gewichtung für Modulgruppennote 1 Betriebswirtschaft (Modulgruppe 10 Credits) 1.1 Grundlagen Betriebswirtschaft Pflichtmodul Note Organisation Pflichtmodul Note Finanz- und Rechnungswesen Pflichtmodul Note Projektmanagement Pflichtmodul Note Marketing (Modulgruppe 10 Credits) 2.1 Grundlagen Marketing Pflichtmodul Note Kommunikation und Medien Pflichtmodul Note Präsentations- und Verhandlungstechnik Pflichtmodul Note Unternehmensführung (Modulgruppe 10 Credits) 3.1 Grundlagen Unternehmensführung Pflichtmodul Note Unternehmensplanspiel Pflichtmodul Note Informationsmanagement (MIS) Pflichtmodul Note Innovationsmanagement Pflichtmodul Note Wirtschaft (Modulgruppe 8 Credits) 4.1 Grundlagen Volkswirtschaft Pflichtmodul Note Rechtliche Grundlagen der Pflichtmodul Note 2 1 Wirtschaft 4.3 Wirtschaft und Ökologie Pflichtmodul Note Internationale Wirtschaftsbeziehungen Pflichtmodul Note Human Resources (Modulgruppe 8 Credits) 5.1 Personalführung Pflichtmodul Note Arbeits- und Pflichtmodul Note 2 2 Organisationspsychologie 5.3 Assessment Pflichtmodul / Exkursionen Pflichtmodul / 6 Masterarbeit (Modulgruppe 14 Credits) 6.1 Masterarbeit definieren Pflichtmodul / 6.2 Masterarbeit bearbeiten Pflichtmodul Note Beschluss Seite 3/5

4 Die Bewertung der mittels Noten bewerteten Module erfolgt in Viertel-Noten. 7. Modulgruppen Die Modulgruppennoten der Modulgruppen 1-5 werden aus dem Durchschnitt der gewichteten Modulnoten gebildet. Die Gewichtungen der Modulnoten kann der Tabelle unter Punkt 6 entnommen werden. Die Bewertung der Modulgruppen erfolgt in Viertel- Noten. Ist eine Modulgruppe, gelten alle zur Modulgruppe gehörenden Module als. 8. Wiederholung von Modulen Nicht e Module können einmal wiederholt werden. 9. Modulanmeldung Die Anmeldung zum Masterstudiengang beinhaltet auch die Anmeldung für die Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10. Expertinnen und Experten Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten zu. Die Expertin oder der Experte nimmt Einsicht in die Masterarbeit. Die Benotung der Masterarbeit erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Dozentin bzw. dem prüfenden Dozenten. Kommt keine Einigung zu Stande, steht der Stichentscheid der Studienleitung zu. Die Studienleitung kann für weitere Prüfungen Expertinnen und Experten heranziehen und definiert deren Aufgaben. 11. Masterarbeit Studierende sind zur Masterarbeit zugelassen, wenn vier von fünf Modulgruppen sowie das Modul Masterarbeit definieren sind. Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Das Modul Masterarbeit bearbeiten gilt als, wenn der gewichtete Mittelwert folgender zwei Noten mindestens 4.0 beträgt. Bewertung schriftliche Masterarbeit: 3-fach Bewertung mündliche Präsentation der Masterarbeit: 1-fach 12. Studienabschluss Die Weiterbildung ist, wenn sämtliche Modulgruppen gemäss Modulplan und die Masterarbeit sind und somit gesamthaft mindestens 60 Credits erworben wurden. Beschluss Seite 4/5

5 13. Abschlussbewertung Der Studienabschluss wird mit einer Note bewertet. Die Note der Abschlussbewertung setzt sich aus dem Mittelwert der fünf einfach gewichteten Modulgruppen-Noten der Modulgruppen 1-5 und der dreifach gewichteten Note im Modul Masterarbeit bearbeiten zusammen. Die Abschlussnote wird auf Viertel-Noten gerundet. 14. Diplom Nach erfolgreich absolviertem Studiengang wird der eidgenössisch geschützte Titel Master of Advanced Studies ZFH in Wirtschaftsingenieurwesen verliehen. 15. Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch die Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 9. Januar 2013 in Kraft. Sie ersetzt die Studienordnung für den MAS in Wirtschaftsingenieurwesen der HSZ-T vom 1. Juni Übergangsbestimmung Studierende, welche ihr Studium vor dem 31. Dezember 2011 an der HSZ-T aufgenommen haben, schliessen ihr Studium nach der Studienordnung der HSZ-T vom 1. Juni 2008 ab. Studierende, die ihr Studium nach dem 1. Januar 2012 aufgenommen haben, unterstehen für das weitere Studium dieser Studienordnung. Beschluss Seite 5/5

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