Mietvertrag. über die Anmietung der Ferienhaushälfte Steenhüs. Dellingerweg 11, Hamburg Fax nachfolgend: Vermieter

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1 Mietvertrag über die Anmietung der Ferienhaushälfte Steenhüs zwischen und Christiane Scheck Dellingerweg 11, Hamburg Fax nachfolgend: Vermieter nachfolgend: Mieter 1 Mietgegenstand und Schlüssel (1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft ( Mietobjekt ): Feskerdam 11 a, Morsum / Sylt-Ost für insgesamt Personen, davon Kinder. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Für den Aufenthalt von Tieren im Objekt verweisen wir auf den 5 (3). (2) Das Mietobjekt ist vollständig und hochwertig eingerichtet und möbliert und wird mit der nachfolgenden besonderen Ausstattung vermietet: Gaskamin, Dampfdusche, Gartenhaus (Abstellraum für Koffer und Fahrräder usw.). Bett- und Badwäsche (im Einzelnen folgendes: 2 große u. 1 kleines Handtuch, 1x Bettwäsche pro Person und ein Satz Geschirrhandtücher und Badematten ) wird vor Ort gegen eine Gebühr von 20,- pro Person zur Verfügung gestellt. (3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen: Stellplatz vor Haustür, linke Seite Müllboxen, Gartenhaus, Sonnengarten Süd/West. (4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit zwei Haustür-/Wohnungsschlüssel. Seite 1 von 5

2 (5) Nach Eingang der Restzahlung erhält der Mieter einen Safeschlüssel per Post zugeschickt. Vor seiner Anreise wird ein Wohnungsschlüssel im Schlüsselsafe hinterlegt (so ist nur für wenige Stunden der Safe gefüllt). Mit dem Safeschlüssel können Sie dann einen Wohnungsschlüssel am Tag Ihrer Anreise aus dem Schlüsselsafe entnehmen und sich damit Zugang zum Objekt verschaffen. Der zweite Wohnungsschlüssel befindet sich im Haus in der Kommode an der Haustür in einer Schublade. Es wird vereinbart, dass der Mieter bei Abreise alles wieder zurücklegt: Also bitte einen Schlüssel in die Schublade der Kommode und einen in den Schlüsselsafe legen. Den Schlüssel für den Schlüsselsafe, der dann übrig bleibt, bitte in den beiliegenden, frankierten Rückumschlag stecken und an uns zurück schicken. 2 Mietzeit, An-und Abreise (1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom (Anreisetag) bis zum (Abreisetag) an den Mieter vermietet. (2) Die Anreise kann am Anreisetag in aller Regel ab 16:00 Uhr erfolgen. (3) Die Abreise muss am Abreisetag in aller Regel bis spätestens 10:30 Uhr erfolgen. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und mit den Schlüsseln wie in 1 (5) dargestellt zu verfahren. 3 Mietpreis und Zahlungsweise (1) Der Mietpreis beträgt für die angegebene Personenzahl pro Tag, für die Dauer der Mietzeit insgesamt zzgl. der Kosten einer einmaligen Endreinigung in Höhe von 145,- und zzgl. der Kosten für die Wäsche: Anzahl der Wäschepakte ( 20,- pro Person). Für den Aufenthalt eines Hundes berechnen wir pro Tag 10,- Die Gesamtkosten betragen somit insgesamt. Die Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die üblichen Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Preis enthalten. (2) Die Gästekarten der Gemeinde Sylt (Kurabgabe) sind im Mietpreis nicht enthalten, sie werden gesondert berechnet und sind bei der Restzahlung der Mietsumme fällig. Seite 2 von 5

3 (3) Zahlungen für die Anmietung sind wie folgt zu entrichten: Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages 20 % des Mietpreises als Anzahlung auf das Konto von Frau Christiane Scheck, Konto Nr bei der Commerzbank BLZ (Inhaber: Frau Christiane Scheck) zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 21 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. (4) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch (1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen geeigneten Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ohne Wäsche und Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Bei Kündigung -bis 35 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises -bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises -bis 14 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises Ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 90 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. (3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. (4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. (5) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Seite 3 von 5

4 5 Haftung und Pflichten des Mieters (1) Das Mietobjekt, einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände, sind schonend und sorgsam zu behandeln. Der Mieter haftet während seiner Mietzeit für Beschädigungen und außerordentliche Verschmutzungen des Mietobjekts und der Einrichtungsgegenstände. (2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts auffallen oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Telefon , Fax So können geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung unverzüglich eingeleitet werden. (3) Ein kleiner, stubenreiner und gut erzogener Hund darf mitgenommen werden. Die Voraussetzung sind: Dieser Hund wurde im beigefügten Anmeldebogen korrekt angegeben. Der Hund hält sich ausschließlich im Erdgeschoss auf. Wir weisen darauf hin, dass die Schlafräumen allergiearm sind, ein Aufenthalt von Haustieren in den Obergeschossen ist deshalb nicht erlaubt. (4) Mit Ausnahme der in (3) genannten Regelung ist die Haltung von Tieren im Mietobjekt nicht gestattet. (5) Sollte sich herausstellen, dass ein Tier regelwidrig gehalten wurde, so gilt eine Sonderreinigung als vereinbart. Die Kosten hierfür betragen 45,- pro Stunde und berechnen sich nach Aufwand. (6) Die Straßenschuhe bitte nach nordfriesischer Art an der Haustür ausziehen und das Haus mit Hausschuhen oder Strümpfen begehen. (7) Durch die Regelungen auf dieser Seite soll das Objekt in seiner besonderen Qualität erhalten werden. Dies kommt auch Ihrem Aufenthalt zu Gute. 6 Schriftform, Salvatorische Klausel (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Seite 4 von 5

5 (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. (3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ort Datum Unterschrift Mieter Ort Datum Unterschrift Vermieter Seite 5 von 5

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