lokal MANOR FOOD (Food Märkte und Manora-Restaurants) Richtlinien für die MANOR-Eigenmarke Diese Version ist gültig für das Jahr 2015
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1 Richtlinien für die MANOR-Eigenmarke lokal MANOR FOOD (Food Märkte und Manora-Restaurants) Diese Version ist gültig für das Jahr 2015 Stand vom 31. Dezember 2014 Autor: Manor Eigenmarkenkommission
2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Allgemeine Anforderungen lokal 3 4. Zertifizierung und QM 5 5. Manora-Restaurants 5 6. Kommunikation lokal 6 7. Anhänge 6 Richtlinien lokal Manor Food & Manora
3 1 Präambel Angesichts der zunehmenden Konzentration im Schweizer Detailhandel, dem steigenden Wettbewerb- und Preisdruck sowie den Nivellierungs- und Globalisierungstendenzen auf Produktebene besteht seitens der Kunden ein steigendes Interesse an Lebensmittel lokaler Herkunft. Als lokale Produkte werden Lebensmittel bezeichnet, die von Produzenten und Verarbeitern in der Nähe des Manor Food Marktes geliefert werden. Mit dem Label lokal kennzeichnet Manor Produkte die aus der Region des jeweiligen Food Marktes stammen. Manor unterstreicht damit die lokale Verankerung der Food Märkte und die Nähe zu den Kunden. Lokal-Produkte stärken die Differenzierung des Angebots gegenüber der Konkurrenz, fördern die lokale Wertschöpfung (Absatzmöglichkeit für kleine Produktionsbetriebe) und unterstützen die Nachhaltigkeitsbemühungen von Manor (Diversität, kurze Transportwege). Die lokal-richtlinien regeln abschliessend die Anforderungen an ein Produkt, um als zertifiziertes lokal-produkt ins Manor Food Sortiment aufgenommen zu werden. 2 Allgemeine Bestimmungen Sämtliche Produkte die mit dem Label lokal ausgezeichnet und bei Manor verkauft werden, müssen jederzeit die Anforderungen des Schweizerischen Lebensmittelgesetzes (LMI) und die dazugehörenden Verordnungen (bspw. Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV)) erfüllen. Ebenfalls sind diverse übergeordnete Basis- Anforderungen der Manor Food Eigenmarken einzuhalten. Im wesentlichen sind diese im Aufnahmeformular Anmeldung lokal Lieferant erwähnt. Zusätzlich sind folgende Anforderungen einzuhalten: - Eier und Eiprodukte müssen zwingend aus Freiland- oder Bodenhaltung stammen - Zwingender Einsatz von nachhaltigem Palmöl, zertifiziert nach RSPO Segregation oder Identity Preserved. - Einhaltung der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung auch bei kritischen Import- Rohstoffzutaten (z.b. Tierhaltungsvorschriften für Eier- und Fleischerzeugung) Über Ausnahmen entscheidet die Manor-Eigenmarkenkommission in Koordination mit der Zertifizierungstelle. Ausnahmen müssen begründet und zeitlich befristet sein. Es erfolgt eine regelmässige Reevaluation im Rahmen der Richtlinienüberarbeitung. 3 Allgemeine Anforderungen lokal lokal-produkte zeichnen sich durch ihren Bezug zur Region aus: - lokale Herkunft - lokale Rezeptur / Qualität- lokaler (bekannter) Lieferant Innovative Produkte mit einer lokalen Identität. - Das Basissortiment für alle Food Märkte umfasst: 1. Früchte/Gemüse, Milchprodukte, Eier, Konfitüren/Honig, Getränke/Wein 2. mindestens 1 biozertifizierter Bio Suisse Lieferbetrieb mit mind. 3 Früchte- oder Gemüsesorten Alle lokal-produkte werden im Umkreis von max. 30km Luftlinie zum Food Markt produziert. Für die Tessiner Food Märkte gilt anstelle der 30km Regel die Kantonsgrenze als Richtlinien lokal Manor Food & Manora
4 Beschaffungsrayon. Als Berechnungsgrundlage des Einzugsgebietes zählt bei Urproduzenten (Hofverarbeiter) die Adresse des Hofes und bei Verarbeitungsbetrieben der Produktionsstandort. Die Luftliniendistanz wird mit dem Programm erfasst und ist ein zentraler Bestandteil des Zertifizierungsprozesses. Die Angaben werden für die Beschriftung der Distanz am POS übernommen. Schweizer lokal-produkten gleichgestellt sind Produkte aus dem Fürstentum Liechtenstein, der Freizone Genf sowie den in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen. Voraussetzung ist nachgewiesene Einhaltung der gesetzlichen Schweizer Tierschutz-Basisanforderungen und der gesicherte GVO-Ausschluss (Formular Anmeldung Lokal Lieferant Manor oder mit Zertifikat zb. Suisse Garantie). Bei vergleichbaren lokal-produkten werden diejenigen bevorzugt, welche über den lokalen Bezug hinaus, einen Mehrwert bieten: IP SUISSE, Bio etc. Die Einführung von Neuheiten ist im Zertifizierungsprozess lokal 2015 (vgl. Anhang) geregelt. 3.1 lokal-produkte von Urproduzenten (Hofverarbeiter) Die unverarbeiteten Monoprodukte stammen 100% aus dem lokal-einzugsgebiet (z.b. Früchte & Gemüse, Fisch, Eier). Auch lokal-handelsbetriebe inkl. deren Unterlieferanten müssen aus dem definierten Einzugsgebiet (max. 30km / Tessin: Kantonsgrenze) sein. Zugekaufte Monoprodukte müssen dokumentiert werden mittels Lieferschein und Warenflussprüfung. Bei Urproduzenten (landwirtschaftlichen Direktlieferbetrieben) und Hofverarbeitungsbetrieben wird die Einhaltung der lokal-richtlinien bei der Aufnahme ins Lokal-Sortiment überprüft. Als Hofverarbeitungsbetrieben gelten einfache Verarbeitungs- und Aufbereitungsbetriebe, bei denen die Hauptrohstoffe der Lokal-Produkte im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt werden (z.b. Wein, Spirituosen, Honig). Die Manor-Eigenmarkenkommission nimmt eine risikobasierte Beurteilung vor und kann Überprüfungen vor Ort anordnen, v.a. vor der Erstzertifizierung, bei Verdachtsmomenten sowie im Rahmen der jährlichen Stichprobenplanung. 3.2 Verarbeitete lokal-produkte Die Produktion von verarbeiteten Produkten muss innerhalb des definierten Distanzrayons erfolgen (max. 30km / Tessin: Kantonsgrenze). Die Rohstoffe stammen nach Möglichkeit aus lokaler Quelle, ansonsten regional oder aus Schweizer Herkunft soweit diese ausreichend verfügbar sind. Auch Rohstoffe, die aus klimatisch-agronomischen Gründen nicht verfügbar sind (z.b. Kaffee, Kakao usw.) sind möglich. Insgesamt muss aber mindestens 60% der Wertschöpfung im Distanzrayon (max. 30km / Tessin: Kantonsgrenze) erfolgen. Entscheidend ist die Kalkulation der Wertschöpfung von mindestens 60% welche im Einzugsgebiet erzielt werden muss. Die Wertschöpfungsberechnung erfolgt anhand des von Manor definierten Formulars (vgl. Anhang). 3.3 Ausnahmeregelungen Ausnahmen wie bspw. die Lohnverarbeitung, Rohstoffherkunft, Wertschöpfung, etc. werden durch die Manor Markenkommission bewilligt. Ausnahmebewilligungen sind jeweils für ein Jahr gültig und werden jährlich neu beurteilt. Richtlinien lokal Manor Food & Manora
5 Detailbestimmungen zu den Produktionkategorien sind in der Weisung 1 Anforderungen an Produktkategorien zusammen gefasst. 4 Zertifizierung und QM lokal ist ein zertifiziertes Label, das die Einhaltung der Richtlinie über eine externe Zertifizierungsstelle (q.inspecta) sicherstellt. Neben der zwei-jährlichen Zertifizierung aller Verarbeitungsbetriebe und der jährlich anerkannten Urproduzenten/ Hofverarbeiter sowie der jährlichen Zertifizierung der Vertriebskanäle (Manor Food & Manora) werden pro Jahr rund 5% aller Lieferanten unangemeldet vor Ort überprüft. Damit wird die Einhaltung der Richtlinie gewährleistet und die hohe Glaubwürdigkeit des Manor Labels lokal gesichert. Die Detailbestimmungen betreffend Lokal-Zertifizierung werden neu in der Weisung 2 zusammen gefasst. 5 Manora-Restaurants 5.1 Anforderungen an Manora-Restaurants Beim Bezug der Lokal-Produkte ist eine Zusammenarbeit zwischen Manor-Supermärkten und den Manora-Restaurants ausdrücklich erwünscht, um die Standortidentität und die Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern zu stärken. Ganzjähriges Basissortiment lokal Manora: - Zutaten von mindestens 2 lokal-produkte im Sortimentsbereich Früchte und Gemüse - Mindestens 1 lokaler Weinlieferant mit je 1-2 Weinsorten (z.b. rot und weiss) im Sortiment. Während eines klar definierten Zeitraums (lokale Saison) werden die gemäss lokal-vorgaben gekennzeichneten Zutaten ausschliesslich von anerkannten lokal-lieferbetrieben bezogen, eingelagert und verarbeitet (nur eine Qualität für ganzes Restaurant). Kann in Notfällen keine Lieferung erfolgen (z.b. Wetterschäden), muss die lokal-kennzeichnung entfernt werden. Die lokal-kennzeichnung erfolgt bei der Zutat, bzw. beim Gericht und wird gemäss dem aktuellen Angebot angepasst. Allgemeine Informationen über die lokal-lieferbetriebe erfolgen unabhängig von der Produktauszeichnung (z.b. im Eingangsbereich) mit lokal-tafeln (Bild, Name, Ort, analog Supermarkt) und lokal-zertifikaten von q.inspecta (speziell für Manora ausgestellt) 5.2 Zertifizierung und QM Manora Die lokal-lieferbetriebe sollen nach Möglichkeit die gleichen sein, wie im Food Markt (Bestimmung neuer Lieferbetriebe bei Filialen ohne Food Markt). Über die Zulassung der lokal-lieferbetriebe entscheidet die Eigenmarken-Kommission in Koordination mit der Manora-Einkaufsleitung. Die Detailbestimmungen betreffend Lokal-Zertifizierung werden neu in der Weisung 2 zusammen gefasst. Richtlinien lokal Manor Food & Manora
6 6 Kommunikation lokal Marktauftritt: Es gelten die bestehenden lokal-bestimmungen des Dokuments Manor Food Eigenmarken (Manual lokal & Visual Briefing) sowie die entsprechenden Vorgaben der Box Collection. Es wird ein jährliches Kommunikationskonzept für lokal-produkte von Direktlieferanten (unverarbeitete Frischprodukte) und lokalen Verarbeitungsprodukten erstellt. Die Manor Food Märkte sind selber verantwortlich für die Planung und Umsetzung von Degustationen und Promotionen mit ihren Lieferanten. 7 Anhänge Weisung 1: Anforderungen an Produktkategorien - inkl. aktuelle Liste der Ausnahmebewilligungen inkl. Begründungen Weisung 2: Zertifizierung und Sanktionierung Lieferbetriebe Food Märkte und Manora- Restaurants - Prozess lokal ab 2014 (inkl. alle damit Manor-intern verlinkten Arbeitsdokumente) - Formulare Anmeldung lokal-lieferant, Produktinformation, Wertschöpfungsrechnung (Rezepturprüfung) - Arbeitsprogramm Online-Tool für lokal-produkte (inspectanet) - lokal-lieferantenliste der Eigenmarkenkommission - Visual Briefing Manual Traktor Distanz - Visual Briefing locale Ticino - Stichprobenplanung Richtlinien lokal Manor Food & Manora
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