Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht
|
|
- Alwin Falk
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Baurecht 1 Einführung in das öffentliche Baurecht Abgrenzung zum privaten Baurecht Öffentliches Baurecht Beteiligte Bauherrschaft Gemeinde Bauaufsichtsbehörde Weitere Behörden Nachbar Räumliche Abgrenzung Personelle Abgrenzung Nachbargemeinde Weitere Beteiligte (z. B. Bauleiter, Entwurfsverfasser) Entwurfsverfasser Bauleiter Bauleitpläne Flächennutzungsplan Was kann in einem Flächennutzungsplan dargestellt werden? Wirkung des Flächennutzungsplans Genehmigung des Flächennutzungsplans Anpassungen des Flächennutzungsplans Bebauungsplan Wesentliche Festsetzungen des B-Plans/ Inhalt des Bebauungsplans Arten von Bebauungsplänen Überprüfung der Wirksamkeit eines Bauleitplans Formelle Rechtmäßigkeit Zuständigkeit... 29
2 VIII Inhaltsverzeichnis Verfahren Form Materielle Rechtmäßigkeit Vereinfachtes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Fälle zur Bauleitplanung Fall: Pizzeria in einem Reihenendhaus Fall: Der kleine Bebauungsplan Sicherung der Bauleitplanung Veränderungssperre Zurückstellung von Baugesuchen Vorkaufsrechte der Gemeinde Fehler bei der Bauleitplanung Absolut beachtliche Fehler Grundsätzlich beachtliche Fehler Generell unbeachtliche Fehler Mängel im Abwägungsvorgang Offensichtlicher Mangel Einfluss auf das Abwägungsergebnis Frist für die Geltendmachung von Fehlern Fall: Das Factory-Outlet-Center Verstöße gegen Normen außerhalb des Baurechts Aufhebung von Bauleitplänen Was gilt, wenn kein Bebauungsplan existiert? Zulässigkeit von Vorhaben Vorhaben Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Zulässigkeit im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans Zulässigkeit im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Zulässigkeit im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung... 79
3 Inhaltsverzeichnis IX 9.4 Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich Innenbereich Einfügen in die nähere Umgebung Schutz zentraler Versorgungsbereiche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich Privilegierte Vorhaben Sonstige, nicht privilegierte Vorhaben Begünstigte Vorhaben Fall: Das Wellnesshotel Städtebaulicher Vertrag Das Gebot der Rücksichtnahme Die Baugenehmigung Was ist eine Baugenehmigung? Baugenehmigungsverfahren Formelle Rechtmäßigkeit Materielle Rechtmäßigkeit Was ist ein Verwaltungsakt? Hoheitliche Maßnahme Behörde Zur Regelung eines Einzelfalls Gebiet des öffentlichen Rechts Unmittelbare Rechtswirkung nach außen Wirksamkeit von Verwaltungsakten Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsaktes Allgemeines Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes, 48 VwVfG Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, 49 VwVfG Was erlaubt die Baugenehmigung der Bauherrschaft? Der Inhalt der Baugenehmigung Wann benötigt man eine Baugenehmigung?
4 X Inhaltsverzeichnis 12.9 Baugenehmigung Ausnahmefälle Baugenehmigungsfreie Vorhaben Genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Innenbereich Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Vorläufige Untersagung Bauvorbescheid Teilbaugenehmigung Was kann der Antragssteller tun, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird? Widerspruchsverfahren Widerspruch Prüfungsumfang Wie entscheidet die Widerspruchsbehörde? Verpflichtungsklage Anfechtungsklage Einstweiliger Rechtsschutz Anfechtung von Nebenbestimmungen Arten von Nebenbestimmungen Isolierte Anfechtung Nachträgliche Beifügung von Nebenbestimmungen Weitere mögliche Maßnahmen der Behörden im Baurecht Formelle und materielle Illegalität von Vorhaben Baueinstellung Nutzungsuntersagung Beseitigungsanordnung der baulichen Anlage Bauüberwachung Generalermächtigungsnorm Enteignung Zulässigkeit einer Enteignung Entschädigung, Enteignungsverfahren Baulast Amtshaftung Beamter
5 Inhaltsverzeichnis XI 17.2 Verletzung einer Amtspflicht gegenüber einem Dritten Schaden Teil 2 Umweltrecht 18 Allgemeines Umweltrecht Deutsches Umweltrecht Einführung Prinzipien im Umweltrecht Wer darf was im Umweltrecht regeln? Handlungsmöglichkeiten im Umweltrecht Europäisches Umweltrecht Besonderes Umweltrecht Immissionsschutzrecht Begriffsbestimmungen: schädliche Umwelteinwirkungen, Immissionen Was sind Anlagen? Fall: Der lärmende Altglascontainer Fall: Einkaufszentrum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht Grundbegriffe Grundpflichten Verstöße gegen das KrWG Fall: Das Müll-Haus Natur- und Landschaftsschutz Entwicklung des Natur- und Landschaftsschutzrechts Regelungen in Europa Grundbegriffe Gesetzliche Bestimmungen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzrechts Fall: Der Bauernhof Fall: Der fleißige Biber Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis
6
Öffentliches Baurecht praxisnah
Öffentliches Baurecht praxisnah Axel Wirth André Schneeweiß Öffentliches Baurecht praxisnah Basiswissen mit Fallbeispielen 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage Axel Wirth Darmstadt, Deutschland
MehrHansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,
Mehr10 Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines 13 1. Funktion des Baurechts 13 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 13 3. Gesetzgebungszuständigkeit auf denn Gebiet des Baurechts 13 4. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 15 II.
MehrGliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts
Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts Teil 1: Einführung 1 Bauen Was der Bauherr zu bedenken hat I. Baufreiheit im Rechtsstaat Materiell-rechtliche Aspekte I Verfahrensrechtliche Aspekte 2 Gesetzgebungszuständigkeiten
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 1 Einführung 1. A. Die Baurechtsklausur im Juristischen Staatsexamen 1. B. Zum Begriff des Baurechts 1. I. Das private Baurecht 1
1 Einführung 1 A. Die Baurechtsklausur im Juristischen Staatsexamen 1 B. Zum Begriff des Baurechts 1 I. Das private Baurecht 1 II. Das öffentlich-rechtliche Baurecht 2 C. Der Grundsatz der Baufreiheit"
MehrVorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht von Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues Richter Thomas Baumeister * * * JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 *Der Autor ist seit 14 Jahren als Dozent für das bundesweite
MehrFall 1: Die clevere Juristin
Fall 1: Die clevere Juristin Die Juristin E ist Eigentümerin eines Grundstücks in der kleinen kreisangehörigen Gemeinde M in NRW, die zum Kreis R gehört. Sie möchte ihr Grundstück im Ortsteil mit einem
MehrVorlesung Öffentliches Baurecht
Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Nachbarschutz im Baurecht Häufig genügen zivilrechtliche Regelungen nicht, um Störungen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu verhindern. Vorschriften aus dem Öffentlichen
MehrInhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung
Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen
Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),
MehrProf. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt
Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt A stellt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Rostocker Innenstadt. Dem Vorhaben stehen
MehrFallrepetitorium an der Universität Tübingen
Fallrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Sommersemester 2005 Lösungsskizze zu Fall 2: Das Bürogebäude auf der grünen Wiese mit Aussicht Präsident
MehrImmissionsschutzrecht I
Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);
MehrKlausurenbuch Öffentliches Recht in Bayern
Landesrecht Freistaat Bayern lausurenbuch Öffentliches Recht in Bayern Verfassungsrecht, ommunalrecht, Polizei- und Sicherheitsrecht, Öffentliches Baurecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann, Prof. Dr. Gerrit
MehrBaurecht/Hessen. Hemmer/Wüst/Eicker
Baurecht/Hessen Hemmer/Wüst/Eicker August 2009 1. Obersatz 13 2. Passivlegitimation 13 a) Feststellung der zuständigen Behörde 13 aa) Sachliche Zuständigkeit 13 bb) Örtliche Zuständigkeit 15 b) Bestimmung
MehrRealisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen
Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl
Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche
MehrKlausurenbuch Öffentliches Recht in Bayern
Landesrecht Freistaat Bayern lausurenbuch Öffentliches Recht in Bayern Verfassungsrecht, ommunalrecht, Polizei- und Sicherheitsrecht, Öffentliches Baurecht von Prof. Dr. Ulrich Becker, Prof. Dr. Dirk Heckmann,
MehrLiteraturverzeichnis. Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 A. Wirth und A. Schneeweiß, Öffentliches Baurecht praxisnah, DOI /
Literaturverzeichnis [1] Bader/Ronellenfitsch, Beck'scher Online-Kommentar VwVfG, Stand: 01.04.2016, Edition: 31, München [2] Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.05.2016, Edition:
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 1 Einführung 1. A. Die Baurechtsklausur im Juristischen Staatsexamen 1
1 Einführung 1 A. Die Baurechtsklausur im Juristischen Staatsexamen 1 B. Zum Begriff des Baurechts 1 I. Das private Baurecht 1 II. Das öffentlich-rechtliche Baurecht 2 C. Der Grundsatz der Baufreiheit
MehrFall 4: Bauen im Außenbereich
Fall 4: Bauen im Außenbereich Auf dem Außenbereichsgrundstück des E in der kreisfreien Stadt M befindet sich eine Scheune, die früher dem Einlagern von Futter und als Unterstand für Tiere diente. Diese
MehrSkript Öffentliches Baurecht
Skripten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt Skript 2016 Bearbeitet von Dr. Martin Stuttmann 8., überarbeitete Auflage 2016. Buch. VI, 156 S. Kartoniert Format (B x L): 19,5 x 24,9 cm Recht > Öffentliches
MehrL E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen
Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln
MehrBundesverwaltungsgericht in Leipzig. Öffentliches Baurecht Vorlesung im WS 2003/2004. Materialien
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Öffentliches Baurecht Vorlesung im WS 2003/2004 Rechtsanwalt & Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer Münster/Osnabrück Materialien Gesetzestexte BauGB, BauNVO, Der Bebauungsplan
MehrÖffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz
Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz von Dr. Achim Seidel VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2000 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl XI XXVII XXXV I.
Mehrf ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.
f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrTeil I: Grundlagen der Sozialverwaltung
Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung 1. Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 1.2 Sozialrecht 1.3 Gerichtszweige 1.4 Rechtsnormen 1.4.1 Verfassung 1.4.2 Gesetz
MehrDie 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern
Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern 3 Die kommunale Planungshoheit - Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) Erlangen im Maßstab 1:10.000 Informelle, vorbereitende Planung, Behördenverbindlich Landschafts-
MehrDer Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht
Kai Bahnsen Der Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht Nomos Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung 19 A. Die Problemstellung 19 B. Der Gang der Untersuchung 21 C. Der Begriff des Bestandsschutzes
MehrFall 2: Immer Ärger mit den Nachbarn
Fall 2: Immer Ärger mit den Nachbarn Der Architekt A und der Rentner R sind Eigentümer benachbarter Hausgrundstücke in der kleinen kreisangehörigen Gemeinde G des Kreises K. Die Grundstücke liegen in einem
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht Ein Fall-Kompendium von Dr. Jörn Axel Kämmerer Luchterhand Fallüberblick Abkürzungsverzeichnis Lehrbücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht XI XIII XVII Einführung oder: Die
MehrASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN
Examenswissen Beispiele Umsetzung ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT NORDRHEIN-WESTFALEN Materielles Recht Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Prozessrecht NEU: Nur länderspezifische
MehrHochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht und Öffentliches Baurecht Sommersemester
MehrVerwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 10. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute I. Nebenbestimmungen
MehrGliederung. 1. Teil: Grundlagen. I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b.
Gliederung 1. Teil: Grundlagen I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b. Bauordnungsrecht Einordnung der Bauleitplanung in das System der Raumplanung
MehrWMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte
Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)
MehrÖffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Raumordnungsrecht, Bauordnungsrecht Dr. Werner Hoppe Universita'tsprofessor em. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt,
MehrVorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur... XVII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis............................... XIII Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur................. XVII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Begriffe, Bedeutung und Entwicklung....................
MehrVerwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010
Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) Klagebefugnis, 42 Abs. 2 VwGO
MehrDas Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW
Michael Bonifacio Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil: Die Grundmodelle
MehrPlananpassung und Planungsgebot
Anlage zur RV-Drucksache Nr. IX-35 Plananpassung und Planungsgebot 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Raumordnungsgesetz (ROG) 4 ROG Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung (1) Bei raumbedeutsamen Planungen
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II
Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde
MehrFakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien
Universität Augsburg Institut für Öffentliches Recht Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Gliederung zu Fall 1 Stand: SS 2009 Vorbemerkung: Die Fälle und die Lösungen können auf
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
MehrVerwaltungsrecht - Fälle und Lösungen
Dieter Schmalz Verwaltungsrecht - Fälle und Lösungen 3. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Seite I. Einordnung der Fälle in die Systematik des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts
MehrNebenbestimmungen zum VA 36 VwVfG
Nebenbestimmungen zum VA 36 VwVfG Befristung, 36 II Nr. 1 VwVfG Festlegung eines zeitlichen Geltungsbereiches des VA Unterscheide: 1. aufschiebende Befristung (Suspensivbefristung) = VA wird ab einem bestimmten
MehrHimmelsstrahler Kurzlösung
Himmelsstrahler Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger Stand
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße
MehrALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT
Skript Grundfall Klausurfall ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT Verwaltungsakt Öffentlich-rechtlicher Vertrag Rücknahme und Widerruf Inhalts- und Nebenbestimmungen Zusicherung Ri. Thomas Baumeister 4. Auflage,
MehrBaurecht Nds. I. Wirkungen der Baugenehmigung: 70 NBauO begründet grds. präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Seite 1 von 14 Baurecht Nds A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar: o Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung o Prüfung der
MehrÖFFENTLICHES BAURECHT
ÖFFENTLICHES BAURECHT 2007 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001
MehrSkript Öffentliches Baurecht
Skripten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt Skript 2016 Bearbeitet von Dr. Martin Stuttmann 8., überarbeitete Auflage 2016. Buch. VI, 156 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 480 3 Format (B x L): 19,5 x 24,9
MehrUniversität Würzburg SS Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizzen
Universität Würzburg SS 2008 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizzen Fall 1 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen
MehrBau- und Planungsrecht
Bau- und Planungsrecht Raumordnungs- und Bauplanungsrecht Stàdtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnungsrecht von Dr. Klaus Rabe Ltd. Kreisrechtsdirektor Dozent an der Fachhochschule fur ôffentliche
MehrBaurecht Nds. A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar:
Baurecht Nds A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar: o Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung o Prüfung der Rechtmäßigkeit
MehrRepetitorium Öffentliches Recht für Wiwis. WiSe 2016/17
Repetitorium Öffentliches Recht für Wiwis WiSe 2016/17 Inhaltsverzeichnis u Allgemeine Klausurtaktik u Effektive Prüfungsvorbereitung u Hilfestellung bei Aufgabenlösung u Staatsorgansiationsrecht u Grundrechte
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Grundriss für die Ausund Fortbildung von Horst Suckow vormals Fachhochschullehrer an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege,
MehrManche sind gleicher Lösungsvorschlag
Manche sind gleicher Lösungsvorschlag Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger
MehrKonversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg, wenn
Mehr14 Anfechtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrHochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 26. September 2011 Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG Dr. Gisela Meister-Scheufelen Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz
Mehr1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges
MehrFall 1: Die clevere Juristin
Fall 1: Die clevere Juristin Die Juristin E ist Eigentümerin eines Grundstücks in der kleinen kreisangehörigen Gemeinde M in NRW, die zum Kreis R gehört. Sie möchte ihr Grundstück im Ortsteil mit einem
MehrDas Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten
Das Remonstrationsrecht und seine Bedeutung für den Rechtsschutz des Beamten Von Dr. Dagmar Felix Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Geleitwort Vorwort V VII Einleitung 1 I. Problemstellung
MehrDer Rechtsschutz im Baurecht
Der Rechtsschutz im Baurecht - Rechtsschutz gegen Bauleitpläne - Rechtsschutz gegen baurechtliche Einzelentscheidungen - Rechtsschutz der Gemeinde 1/58 Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 2/58 Der Bebauungsplan
MehrNebenbestimmungen ( 107 II LVwG)
Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Befristung (Nr. 1) - Wirkung des VA abhängig von einem zukünftigen gewissen Ereignis Auflage (Nr. 4) - schreibt Tun, Dulden oder Unterlassen vor unabhängig von der Erfüllung
MehrEine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.
Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze Fall 2 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen
MehrObersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist.
Lösungsskizze zu Fall 3 Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. A) Sachurteilsvoraussetzungen I. Eröffnung
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht herausgegeben von Rudolf Schweickhardt bearbeitet von Wolfgang Altpeter Dr. Dietmar Brandt Dr. Franz W. Brunn Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht, Pforzheim Dr. Hans
MehrÖffentliches Baurecht in Hessen
Landesrecht Hessen Öffentliches Baurecht in Hessen für Architekten, Bauingenieure und Juristen von Prof. Dr. Lutz Eiding, Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf, Jürgen Herrlein, Matthias Heck, Robert Karnes 3. Auflage
MehrVerwaltungsrecht II. 14. Vorlesung. Baurecht 5. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht II Sommersemester 2016 14. Vorlesung Baurecht 5 Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Baurecht (5) Programm für heute Baugenehmigung und Bauvorbescheid 2 Baurecht (5) Wirkungen der Baugenehmigung
MehrÜbung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen
Nebenbestimmungen a) Allgemeines Nebenbestimmungen ergänzen oder beschränken die Hauptregelung eines Verwaltungsakts durch weitere Bestimmungen. Sie sind deshalb sinnvoll, weil rechtliche oder tatsächliche
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14
Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel A: Einführung 17 I. Vollstreckungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 17 II. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 18 Die Bedeutung des
Mehr- Vorlesungsgliederung -
- Vorlesungsgliederung - 1. Hauptteil: Einführung in das öffentliche Baurecht 1 Das öffentliche Baurecht als Rechtsgebiet A. Die Unterscheidung von privatem und öffentlichem Baurecht B. Materien des öffentlichen
MehrVerwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 6. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung
MehrProf. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz Grundzüge des Baurechts Wintersemester 2015/16. 2 Bauplanungsrecht
2 Bauplanungsrecht V. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit baulicher Vorhaben Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines einzelnen Bauvorhabens richtet sich nach den 29 ff. BauGB. 1. Bauliche Vorhaben
MehrSanierungssatzung der Stadt Angermünde
Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des
MehrVerwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz Beck scher Kompakt-Kommentar Herausgegeben von Dr. Winfried Huck Professor an der Hochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel und Tongji-Universität, Shanghai, V.R. China Dr. Martin
MehrVerwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 24. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (4) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage 2 Verpflichtungsklage
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Literaturverzeichnis... XVII. Erster Teil Grundlagen und Grundbegriffe...
VII Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Literaturverzeichnis... XVII Erster Teil Grundlagen und Grundbegriffe... 1 A. Bedeutung, Begriffe und Unterscheidungen des Baurechts... 1 I. Das öffentliche
MehrVerwaltungsrecht I. 23. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (3) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 23. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (3) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Begründetheit der Anfechtungsklage 2 Anfechtungsklage II. Begründetheit
MehrBauleitplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Bauleitplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Allgemeines Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Bauleitplanung, auch als örtliche Planung bezeichnet, finden sich in 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
MehrModul Schulung Verwaltungsrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht
Modul 1 Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht Das Recht der öffentlichen Verwaltung Der Standort des Verwaltungsrechts im Rechtsgefüge der Bundesrepublik Deutschland Allgemeines
MehrFachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung
MehrA2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion
A2A1 Immobilienwirtschaft o Autorin Manuela Lengwinat unter Mitarbeit der Verlagsredaktion Bauprojektmanagement 1 Begriffe und Grundlagen des Baurechts 9 1.1 Geschichtlicher Abriss zum Baurecht 9 1.2 Öffentliches
MehrDer Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer
Der Verwaltungsakt So handelt die Verwaltung Hartmut Vöhringer Was sind Verwaltungsakte Verwaltungsakte sind Rechtsakte, die als einseitige verwaltungsrechtliche Anordnung zur Regelung von Einzelfällen
MehrDie Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart
Alexandra-Isabel Reidel Die Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Gliederung Seite Einfuhrung und Problemstellung l.teil: Sachverhalt
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrBaurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung
Grundstudium eine Einführung in das öffentliche erhalten. Überblick über das öffentliche : - Kerngebiete des öffentlichen s - Abgrenzung zum privaten - und Eigentumsordnung - Gesetzgebungszuständigkeiten
MehrEisenbahnrechtliche Planfeststellung und kommunale Planungshoheit
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung und kommunale Planungshoheit Von Reimar Buchner Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 21 A. Problemstellung 21 B. Gang der Untersuchung 24 1. Kapitel
MehrWas tun, wenn der Nachbar baut? Baugenehmigungsverfahren
Was tun, wenn der Nachbar baut? Baugenehmigungsverfahren Rechtsanwalt Peter Sennekamp Fachanwalt für Verwaltungsrecht Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht Öffentliches Baurecht Privates
MehrLehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist
Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist C. Ordnung, Planen, Bauen (Stand:31.10.009) Prüfung: eine Klausur aus dem Bereich C Gewicht 3,
MehrLehrplan Öffentliches Recht
Lehrplan Öffentliches Recht Das phantastische Öffentliche Recht! 1. Lerneinheit: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht A) der Anfechtungsklage I Der Verwaltungsrechtsweg 1.) Aufdrängende
MehrKorrektur von Steuerverwaltungsakten
Korrektur von Steuerverwaltungsakten von Dr. Roberto Bartone Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken und Alexander von Wedelstädt Abteilungsdirektor
MehrKarteikarten Verwaltungsrecht AT 2
Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2 mit Staatshaftungsrecht Bearbeitet von Claudia Haack, Hans-Gerd Pieper 9., überarbeitete Auflage 2015. Lernkarten. 87
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1
Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI XV A. Einleitung 1 1 B. Bauleitplanung 37 23 I. Planungsgrundsätze 37 23 1. Bauleitplanung als kommunale Aufgabe 37 27 2. Leitsätze in der Bauleitplanung 58
Mehr