Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 22. September 2017 Arbeit und Soziales/ (9229) 1600 LAGeSo ZS C 1
|
|
- Hilke Holzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 22. September 2017 Arbeit und Soziales/ (9229) 1600 LAGeSo ZS C 1 Michael.Thom@lageso.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales Kapitel 1166 Landesamt für Gesundheit und Soziales Soziales Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019 Titel Ausgleichsabgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Kostenersatz aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Leistungen an öffentliche Unternehmen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Leistungen an schwerbehinderte Menschen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - Rote Nummer: - Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am Berichtsauftrag Nr. 39 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,02 Ist Haushaltsjahr 2016: ,77 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,31 Ist Haushaltsjahr 2016: ,40 1
2 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,07 Ist Haushaltsjahr 2016: ,03 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,37 Ist Haushaltsjahr 2016: ,09 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,08 Ist Haushaltsjahr 2016: ,80 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): ,76 Gesamtkosten: Der Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Berichtsauftrag Nr. 39: a) lfd. Nr. 94 a) SPD/Linke/Grüne Wir bitten um eine überjährliche Aufstellung des Aufkommens und der Ausgaben aus der Ausgleichsabgabe sowie der Entnahme und der Zuführung an die Rücklage für den Zeitraum 2016 bis Welche Prognose hat der Senat zur zukünftigen Zahl der Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen? Was unternimmt der Senat dagegen, dass sich die Anzahl der Unternehmen stetig erhöht, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen? 2
3 Wie sollen zukünftig Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung gefördert werden? Wir bitten um eine Aufschlüsselung der Verwendung der Mittel aus dem Bundesprogramm AlleImBetrieb. b) lfd. Nr. 94 b) Die Anzahl der Förderungen für Auszubildende oder auch Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt hat seit 2014 abgenommen. Warum? c) lfd. Nr. 95 SPD/Linke/Grüne Wie ist der Ist-Stand 2017 für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze und behindertengerecht ausgestattete Arbeitsplätze? d) lfd. Nr. 96 a) CDU Wie ist die Höhe der Rücklage bei der Ausgleichsabgabe derzeit? Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Initiative Inklusion? Gibt es Folgeprogramme dafür? e) lfd. Nr. 96 b) Welches sind die größten Ausgabeposten der Ausgleichsabgabe? f) lfd. Nr. 99 a) SPD/Linke/Grüne Welche Maßnahmen wurden durchgeführt? Welche Maßnahmen müssen angesichts der Rechtsänderungen durchgeführt werden? g) lfd. Nr. 99 b) Was sind die Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion? h) lfd. Nr. 99 c) Was bedeutet der Satz Die 3 IFD mit insgesamt 10,75 Stellen für die Initiative Inklusion werden mit Wirkung zum wegen Beendigung des Sonderprogramms aufgelöst? Werden sie komplett aufgelöst? i) lfd. Nr. 99 d) Warum sollen die Leistungen an öffentlichen Unternehmen aus der Ausgleichsabgabe gekürzt werden? j) lfd. Nr. 100 SPD/Linke/Grüne 3
4 Welche Integrationsprojekte nach 28 SchwbAV werden mit welchen Summen gefördert? Wird die Idee eines pauschalisierten Nachteilsausgleichs verfolgt? Bitte um Aufschlüsselung der Verwendung der Landesmittel - wie viele Plätze fördert das Land aus der Ausgleichsabgabe? Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: zu a) 2016 IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Leistungen an AG insg IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Leistungen an sbm insg IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Sonstige Leistungen (IP, AIB, IFD, Bildung u. Aufklärung, WfbM, Wohnstätten etc.) sowie Zahlungen an den Ausgleichsfonds und an die Rücklage) Ausgaben gesamt: IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe Sonstige Einnahmen ( Verkauf von Investitionsgütern, Zinsen, Tilgung von Darlehen, Erstattungen d. Sozialvers.- u. Reha-Träger) sowie Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds) Einnahmen gesamt: Entnahme aus der Rücklage Zuführung an Rücklage Anmerkung: Die hohe Zuführung an die Rücklage in 2017 ist dem Ausgabenstand per geschuldet. Die Summe wird sich noch um die Ausgaben in reduzieren. 4
5 Der Senat prognostiziert nicht die Zahl der Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen, sondern lediglich die Einnahmeentwicklung der Ausgleichsabgabe auf Basis der Einnahmen der zurückliegenden Jahre, da das Zahlungsvolumen der Unternehmen nicht lediglich von ihrer Zahl abhängt, sondern auch von ihrer Beschäftigtenzahl, dem Maß der Unterschreitung der Pflichtbeschäftigung, der Liquidität (wenn Geldeingang erst nach Zwangsvollstreckung verspätet eingeht). Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Unternehmen im Land Berlin hat sich wie folgt entwickelt: Die Zahl der zahlungspflichtigen Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt: Daten für das Erhebungsjahr 2017 gibt es noch nicht, da die Arbeitgeber die Anzeigen erst zum zu erstatten haben. Die Bearbeitung des Erhebungsjahres 2016 ist noch nicht abgeschlossen, es gehen immer noch Anzeigen (wie auch vereinzelt für 2015) beim Integrationsamt ein. Für die Veröffentlichung der statistischen Angaben zur Anzeigepflicht nach 80 ff. SGB IX ist grundsätzlich die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit begründet. Das LAGeSo Integrationsamt wirbt im Rahmen seiner Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit sowie im täglichen Kontakt mit allen Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Sinne des Inklusionsgedankens der UN-BRK. Herausragende Beispiele für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werden jährlich mit dem Inklusionspreis für kleine, mittelständische und Großunternehmen gewürdigt. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis verliehen für im Bereich der Teilhabe schwerbehinderter Menschen besonders ambitionierte Unternehmen. Die Fördermaßnahmen an Arbeitgeber für Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt umfassen im Wesentlichen Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen Arbeitsplätze können auch durch Maßnahmen an Arbeitnehmer für Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert werden (wesentliche Maßnahmen): Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz. Gewährung technischer Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und Kosten der Aus- und Fortbildung. Diese, auf der Grundlage des SGB IX praktizierte erfolgreiche Form der Förderung soll auch zukünftig fortgesetzt werden. 5
6 Die Mittel aus dem Bundesprogramm wurden bislang wie nachstehend aufgeführt verwendet: Seit Beginn der Umsetzung des Bundesprogramms Inklusionsinitiative II Alle im Betrieb am wurden bis zum = 22 Arbeitsplätze (davon drei Ausbildungsplätze) und im Jahr 2017 (Stand:31.08.) = 43 Arbeitsplätze im Rahmen des Aufbaus, der Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und Gesundheitsförderung gefördert. Die seit dem bewilligte Summe aller genannten Leistungen beträgt ,46 Ausgezahlt wurden davon im Jahr für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung = 0,00 - für den besonderen Aufwand = ,00 - betriebliche Gesundheitsförderung = 0,00 - zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen nach 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) = 569,70 Ausgezahlt wurden davon im Jahr 2017 (bis ) - für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung = ,95 - für den besonderen Aufwand = ,32 - betriebliche Gesundheitsförderung = 0,00 - zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen nach 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) = ,31 Bei dem Betrag der bewilligten Summe handelt es sich um durch Bescheid gebundene Mittel, die noch nicht in diesem Umfang zur Auszahlung gelangt sind. Gründe dafür sind unter anderem, dass die beabsichtigte Anzahl der Einstellung von schwerbehinderten Menschen vom Leistungsempfänger noch nicht erreicht ist oder die Mittel für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung vom Integrationsprojekt noch nicht abgerechnet werden konnten. Zudem erstreckt sich die Auszahlung für den besonderen Aufwand über einen 5-jährigen Bewilligungszeitraum mit vierteljährlicher Zahlungsweise. zu b) Der Einsatz der Mittel aus der Ausgleichsabgabe ist gegenüber den gleichartigen Leistungen der Rehabilitationsträger nachrangig. Unter anderem wegen der deutlich intensivierten Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Berlin/Brandenburg und der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg und den drei Arbeitsagenturen ist eine verstärkte Inanspruchnahme dieser Rehabilitationsträger möglich. 6
7 zu c) Im Haushaltsjahr 2017 wurden bis zum für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze in sonstigen Unternehmen (= alle Unternehmen ohne Integrationsprojekte) gemäß 15 SchwbAV insgesamt ,- verausgabt. Die Zahlungen wurden für 29 Fälle geleistet. Für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen in sonstigen Unternehmen gemäß 26 SchwbAV wurden in 2017 bis zum insgesamt ,- verausgabt. Die Zahlungen wurden für 83 Fälle geleistet. Für die Schaffung und behindertengerechte Ausstattung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze in Integrationsprojekten wurden im Haushaltsjahr 2017 bis zum in 13 Fällen insgesamt ,- ausgegeben. zu d) Als Rücklage kann nur der Betrag bezeichnet werden, der am Ende des Kalenderjahres nicht verbraucht wurde. Aus dem derzeit zur Verfügung stehenden Betrag sind noch die zu erwartenden planmäßigen Ausgaben des Restjahres 2017 zu bestreiten. Da die für 2017 prognostizierten Ausgaben (Stand ) durch die im gleichen Jahr erzielten Einnahmen mindestens gedeckt sind, hat auch die Rücklage per in Höhe von ,55 mindestens weiter Bestand. Aus diesem Betrag sind die Ausgaben für das 1. Quartal 2018 vorzufinanzieren. Das Bundesarbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion wird in der bisherigen Form nicht weitergeführt. Die für den Bereich Schule zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führt die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit nach eigenen Kriterien fort. Details sind hier dazu (noch) nicht bekannt. Der Vorteil der veränderten Unterstützungszuständigkeit könnte in der erweiterten Zielgruppe liegen, da Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nur an anerkannte oder offensichtlich schwerbehinderte Menschen gewährt werden können (lernbehinderte Menschen gehören in der Regel nicht zum berechtigten Personenkreis). Die Förderung von neuen Ausbildungsplätzen sowie neuen Arbeitsplätzen (für ältere schwerbehinderte Menschen) erfolgt im Rahmen der Regelförderung weiter durch das Integrationsamt (u.a. wird auf die Ausführungen oben unter c) verwiesen). zu e) Die größten Ausgabeposten zum Jahresabschluss 2016 waren Leistungen an private Unternehmen = ,80 und hier der Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen (Minderleistungsausgleich und personelle Unterstützung) a. an private Unternehmen ohne Integrationsprojekte = ,80 und b. an Integrationsprojekte = ,62 (+ Ausgleich für besonderen Aufwand = ,67) Leistungen an schwerbehinderte Menschen = ,00, (davon Leistungen für Arbeitsassistenz = ,28 ) Leistungen an Integrationsfachdienste = ,03 7
8 zu f) Ausgaben 2016 und 2017 für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen: (bis ) Inklusionspreis + Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion , ,36 Fachpublikationen 3.913, ,39 Versand v. Publikationen, Lieferung und Broschürenbestellung , ,79 ZB (Zeitschrift) , ,60 Kalender (für 2016 bereits in 2015 bezahlt) ,54 sonstige Maßnahmen (u. A.Fortbildungen inkl. Reisekosten) , ,11 Gesamt , ,79 Über die im Bundesteilhabegesetz vorgesehenen bzw. bereits in Kraft getretenen Änderungen wird in den Schulungsveranstaltungen des Integrationsamts bereits informiert. Darüber hinaus werden die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen überarbeiteten Materialien mit neuer Normenstruktur voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres zur Verfügung stehen. Die umfassenden Arbeiten an der Anpassung aller Mustertexte und bescheide sind bereits begonnen worden. zu g) Die Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion erfolgen durch derzeit 11 Broschüren (z.b Broschüre ABC Behinderung und Beruf, Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), Die Leistungen des Integrationsamtes, Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM); die vierteljährliche Zeitschrift (ZB behinderte Menschen im Beruf), die interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Interessenvertretungen nach Erscheinen kostenfrei zugesandt wird; Schulungsveranstaltungen im Integrationsamt (Es werden für 2017 insgesamt 14 Themengebiete kostenfrei angeboten, entsprechende Schulungen werden auch in den Folgejahren angeboten werden); die Verleihung des Inklusionspreises in drei Kategorien kleine, mittlere und große Unternehmen (Bekanntmachung von beispielhaften Beschäftigungen schwerbehinderter Menschen); die Umsetzung der zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) geschlossenen Kooperationsvereinbarung zur intensiveren Zusammenarbeit bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. 8
9 zu h) Ja (vgl. Antwort zu d). zu i) Eine Kürzung der Leistungen ist nicht geplant. Es ist beabsichtigt, auf dem bisherigen Niveau (der tatsächlichen Ausgaben s. Ist 2016) weiterhin zu fördern. zu j) Das Verfahren zur Förderung der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ist antragsabhängig. Sowohl im Bereich der Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen von Integrationsfirmen als auch der sonstigen privaten Unternehmen werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 hinreichend dimensionierte Haushaltsmittel eingestellt, um allen erwarteten Bedarfen entsprechen zu können. Sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, plant der Senat, alle eingehenden Anträge positiv zu bescheiden. Für die über das Bundesprogramm AlleImBetrieb geförderten schwerbehinderten Menschen werden den Integrationsfirmen derzeit pauschal 27 % bzw. 35 % (35 % u. a. für Abgängerinnen und Abgänger der Werkstätten für behinderte Menschen) des Arbeitnehmerbrutto- Gehalts zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen gezahlt. Ein darüber hinausgehender pauschaler Nachteilsausgleich erfolgt derzeit nicht. Zu Einzelheiten wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12090 über die Verwendung der Ausgleichsabgabe zur Verbesserung der Berufschancen von Schwerbehinderten hingewiesen. Per wurden 621 schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten unterstützt; eine unterjährige Ermittlung der Anzahl findet nicht statt. Es ist aber nicht von einer signifikanten Änderung in den letzten acht Monaten auszugehen. Die Ausgaben aus Landesmitteln für Integrationsprojekte schlüsseln sich per wie folgt auf: Förderung von Integrationsprojekten 28 a SchwbAV Aufbau und Ausstattung 2.969,11 Modernisierung 4.288,92 Beratung bei Neugründung 4.500,00 Beratung bei laufendem Betrieb 8.768,50 Besonderer Aufwand ,84 Außergewöhnliche Belastungen ,84 Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 9
Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Behörde Titel Fundstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: 11.04.2016 BAnz AT 21.04.2016 B1 Ziel des Programms
MehrLeistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern
Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des s in Bayern für Menschen mit geistiger Behinderung Wolfgang Fella, ZBFS Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel. 0931/4107-280 wolfgang.fella@zbfs.bayern.de
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrSenatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 22. September 2009 Arbeit und Soziales Telefon: 9028 (928) 1474 II C 3 Fax: 9028 (928) 9020 Email: uwe.tolksdorf@senias.verwalt.de An die Vorsitzende des Ausschusses
MehrII. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
MehrHerzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer
MehrInstitutionelle Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1359 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Institutionelle Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Antwort
MehrBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Durchführungsgrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach
MehrFinanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen
MehrKompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!
Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrModerierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 26. Oktober 2015 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) - 2365 - III B - E-Mail: robin.schneider@intmig.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über
Mehrinitiative inklusion
initiative inklusion Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
MehrRichtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung 1. Grundsätze Gemäß 97 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XII i. V. m. Art.
Mehrinitiative inklusion
initiative inklusion Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
MehrINITIATIVE INKLUSION
INITIATIVE INKLUSION Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
Mehr61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit
Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget
MehrGrundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H 1423-1/2016-6-5 030/9020 3503 ansgar.ostermann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrKrankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt
Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842
MehrIntegrationsfachdienste
Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind
MehrHerzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin. Referentin: Beate Jäger
Herzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin Referentin: Beate Jäger Themen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (System der sozialen Sicherung) Leistungen und
MehrNeuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit
Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der
MehrDas Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de
Mehr2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien
Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion
MehrAllgemeines Glelchbehandlungsgesetz
Sozialgesetzbuch IX Telll Tell 2 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Schwerbehindertenauswelsverordnung Kraftfahrzeughilfeverordnung Budgetverordnung
MehrMODUL 2: MENSCHEN MIT BEHINDERUNG (VERTIEFTE INFORMATIONEN)
Sie haben bisher die wichtigsten Faktoren und Aspekte zum Thema "Menschen mit Behinderung" erfahren. Im Folgenden werden Ihnen in relevanten Bereichen vertiefte Informationen zur Verfügung gestellt: Wie
Mehr58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 45 Synopse lfd. Nr.
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18.9.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5988 - I A 2 - Fax: 90227 (9227) - 6005 E-Mail: martina.ramfeldt@senbjw.berlin.de An die Vorsitzende des
MehrAbbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.
Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil
MehrEin regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt LVR-Richtlinien Stand: 01.01.2016
MehrBerichtsnummern 3 und 30: Zuführung von EFRE - Mitteln an revolvierende Fonds (hier Kapitel 1330)
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung - III D 26 - Berlin, den 29.02.2012 Fernruf: 9013 (913) 8381 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie über
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Integration,
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 4. September 2013 und Soziales ( )
Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 4. September 2013 und Soziales (9028 1787) I D 3 (Margrit.Engel@sengs.berlin.de) An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über den Vorsitzenden
MehrProgramm Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Programm Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Donnerstag, 22. Mai 2014, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Veranstaltungsort: Bildungszentrum der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Kautexstr.
MehrMenschen mit Behinderungen. Förderung von Fachkräften für Unternehmen
Menschen mit Behinderungen Förderung von Fachkräften für Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, geeignete Fachkräfte sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Deshalb möchte ich Sie auf ein
MehrInformationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Jugendliche mit Behinderung 13.05.2016 Lesezeit 3 Min Gelungene Inklusion Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt derzeit mehr als 120.000
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrLVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Fachtagung Gut leben in NRW Leben und Arbeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
MehrBAG - Bundesarbeitsgemeinschaft. Integrativer Übergang in den Beruf? Monika Scholdei-Klie
BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft Integrativer Übergang in den Beruf? Monika Scholdei-Klie Sozialgesetzbuch - SGB IX Neuerungen: Zunehmende Anzahl von Modellprojekten Integrationsfirmen und -projekte - 132-135
MehrFörderung von Ausbildung im Überblick
Förderung von Ausbildung im Überblick 1. Beratungsangebote 1 2. Begleitung 6 3. Laufende Zuschüsse 11 4. Prämien 16 5. Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 20 6. Ausgleichsabgabe 23 Seite 1 Beratung
MehrPreisverleihung. 1 Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales. 2 Prof. Dr. Ursula Engelen- Kefer, SoVD Berlin-Brandenburg
Preisverleihung 2 1 Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales 1 3 4 2 Prof. Dr. Ursula Engelen- Kefer, SoVD Berlin-Brandenburg e.v. 6 3 Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und
MehrIntegrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber PARTNER FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF Das LWV Hessen Integrationsamt ist ein wichtiger Partner
MehrArbeitgeberinformation
Menschen mit Behinderungen Fachkräfte für Ihr Unternehmen 03. Dezember 2012 Regionaldirektion Sachsen, Bundesagentur für Arbeit Arbeitgeberinformation Gemeinsamer Arbeitgeber-Service Ihr persönliche Ansprechpartner
MehrChefsache Inklusion 23. Juli Workshop 3 Beratungsangebote in der Region. - Der Arbeitgeberservice der BA -
Chefsache Inklusion 23. Juli 2015 Workshop 3 Beratungsangebote in der Region - Der Arbeitgeberservice der BA - Ein Blick auf Bayern: Schwerbehinderte profitieren (noch) nicht hinreichend von der Beschäftigungsdynamik
MehrAufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Dr. Wolfgang Degner Geschäftsführender Vorstand Soziales Förderwerk
MehrZweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I S.
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 18. September 2015 und Soziales
Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 18. September 2015 und Soziales 9028 1787 Geschäftszeichen Margrit.Engel@sengs.berlin.de Anlage vertraulich An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit
MehrVerbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten
Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung 38a SGB IX Workshop mit allen Akteuren der Unterstützten Beschäftigung am 11./26.06.2014 in Münster/Köln Agenda 09:30 10:00
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 23.10.2015 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1396 - II D 3 - E-Mail: dietmar.jarkow@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 23.10.2015 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1396 - II D 3 - E-Mail: dietmar.jarkow@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrUntervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH
Senatsverwaltung für Berlin, den 30. März 2016 Gesundheit und Soziales/ 9(0)229-3463 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: gabriele.ruelk-berse@lageso.berlin.de II D Ref An den Vorsitzenden des
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den III B - G / Tel.:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den.09.2004 - III B - G 1150 1/2003 - Tel.: 920-3481 2680 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 26.September 2007 und Verbraucherschutz Telefon: 9028 (928) 1210 I E 22
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 26.September 2007 und Verbraucherschutz Telefon: 9028 (928) 1210 I E 22 Gelöscht: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
Mehr1. Rechtsgrundlagen und Rechtscharakter der Förderung
1. Rechtsgrundlagen und Rechtscharakter der Förderung 1.1 Kapitel 11 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX) enthält in 132 ff spezielle Regelungen über Integrationsprojekte (Integrationsunternehmen,
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben 7, 14, 15, 17, 18, 33, 34, 38 bis 40 und 44 SGB IX Geschäftsanweisungen (Stand: 30.04.2012) Inhaltsübersicht Rechtsanwendung Gesetzliche Grundlage Bezeichnung 7 Vorbehalt
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur Teilhabe
MehrTätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung
Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung
MehrDarlehen an die mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen -III D 11- Berlin, den 01.08.2003 Telefon 90 13 (9 13) 84 44 V 1. An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrArbeitsmarktprogramm
Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs-
MehrInklusion am Arbeitsmarkt. Eine Bestandsaufnahme
Inklusion am Arbeitsmarkt Eine Bestandsaufnahme Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 LVR-Dienststelle / -Einrichtung Dienststellen bzw. Einrichtungsunterzeile
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit und Soziales/ Berlin, den 13. März 2012 Landesamt für Gesundheit und Soziales (9229) 1600 ZS C 1
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales/, den 13. März 2012 Landesamt für Gesundheit und Soziales (9229) 1600 ZS C 1 E-Mail Michael.Thom@lageso.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit
MehrNeuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe
Senatsverwaltung für Finanzen I B BT 7103 1/2014 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Grußwort von Ministerialdirigent Burkard Rappl Tagung Leben pur München, den 9. März 2012 Für die Einladung zur Tagung hier im Holiday Inn in München danke ich sehr. Herzliche Grüße darf ich von Frau Staatsministerin
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1260 25.10.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe Drucksache 17/0580 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode
MehrBudgetfähige Leistungen für berufliche Teilhabe (außer WfbM-Leistungen)
Budgetfähige en für berufliche Teilhabe (außer WfbM-en) Budgetfähige en der Bundesagentur für Arbeit Alle Teilhabeleistungen nach 33 sind budgetfähig, insoweit die Arbeitsagentur als Rehabilitationsträger
MehrIntegrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen
Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung
MehrInklusion So wirken Sie auch als Schwerbehindertenvertretung erfolgreich mit!
Inklusion So wirken Sie auch als Schwerbehindertenvertretung erfolgreich mit! 1 Inhalt Definition und rechtliche Rahmenbedingungen der Inklusion... 3 Die Arbeitnehmervertretungen....4 Von der Theorie zur
MehrAufgaben des Integrationsamts Leistungskatalog und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Aufgaben des s Leistungskatalog und Verwendung der Ausgleichsabgabe Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen unterstützt durch das Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern Wolnzach
MehrIntegrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Integrationsfachdienst Plauen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Fachaufsicht Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße
MehrReferat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung
Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrI. Vorbemerkung. II. Richtlinie
Arbeitsmarktprogramm "Arbeitsplätze für schwerbehinderte Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr sowie Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrBeschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de
MehrGrüne Integrationsunternehmen - Eine Alternative zur Werkstattarbeit?
Grüne Integrationsunternehmen - Eine Alternative zur Werkstattarbeit? nein -Rahmen Integrationsarbeitsplatz - Merkmale 7 gute Gründe für einen Integrationsarbeitsplatz Gründe zum Aufbau eines IU Förderungen
MehrDie Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick
Netzwerktreffen berufliche Bildung in den Unterallgäuer Werkstätten am 15.04.2015 Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick Leistungen der Arbeitsförderung 3
MehrAntrag des Arbeitgebers
Antrag des Arbeitgebers zur Umsetzung der Initiative Inklusion Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen sowie zur Schaffung von neuen Arbeitplätzen für ältere schwerbehinderte
MehrLutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen
MehrAufgaben des Integrationsamtes
Das Integrationsamt informiert: Aufgaben des Integrationsamtes Partner der schwerbehinderten Menschen und der Arbeitgeber 1 Aufgaben des Integrationsamtes Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Eine der wichtigsten
MehrTeilhabe im Überblick Stand März 2011
Teilhabe im Überblick Stand März 2011 eantrag Leistungsarten Leistungen zur Teilhabe 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
MehrThomas Lange. LWV Hessen-Integrationsamt. Impulsreferat zur Diskussion Integrationsunternehmen in Hessen Aktuelles, Entwicklungen, Perspektiven
Thomas Lange LWV Hessen-Integrationsamt Impulsreferat zur Diskussion Integrationsunternehmen in Hessen Aktuelles, Entwicklungen, Perspektiven 1 Impulsreferat zum Rückenwind für die hessischen Integra:onsprojekte
MehrDer Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen.
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine
MehrAufbau von Integrationsprojekten von WfbM-Trägern Von der ersten Idee zum erfolgreichen Businessplan
Aufbau von Integrationsprojekten von WfbM-Trägern Von der ersten Idee zum erfolgreichen Businessplan Helmut.Volkenandt @ faf-gmbh.de Nürnberg 8. März 2012 Definition im SGB IX und den BIH Empfehlungen
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrLandesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
Mehr25. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 19. August 2013
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 30. Aug. 2013 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten V B Ra Telefon: 90228-733 E-Mail: Ute.Radtke@Kultur.Berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses
MehrModellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern
Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 30.05.2002 Soziales und Verbraucherschutz Tel. 9028 (928) 2694 /2751 II C 1 / II C 2
Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 30.05.2002 Soziales und Verbraucherschutz Tel. 9028 (928) 2694 /2751 II C 1 / II C 2 An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen
Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als
MehrProgramme des Landes NRW für Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung
Programme des Landes NRW für Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung Münster, den 09. April 2014 Margret Siebert, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Gustav Bölke, G.I.B.
MehrSenatsverwaltung für Justiz Berlin, den 23. März 2012 und Verbraucherschutz Tel.: I C /1/2012/2013
Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 23. März 2012 und Verbraucherschutz Tel.: 9013-3231 I C 3-5111/1/2012/2013 Axel.Grun@senjust.berlin.de An den Vorsitzenden des Unterausschusses Produkthaushalt und
MehrGesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
606 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 28. April 2004 Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Vom 23. April 2004 Der Bundestag
MehrEingangsdatum: zur Gründung und Betreibung eines Integrationsprojektes
1 Eingangsdatum: Antragsdatum: Antrag des Arbeitgebers bei Neugründungen auf Gewährung von Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX 102, SGB IX 132-135, 28a SchwbAV) zur Gründung und Betreibung
MehrBeitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion
Expertentagung Inklusive Berufliche Bildung in Bayern Regionaldirektion Bayern, 30.04.2013 Beitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion Herausforderungen am Arbeitsmarkt in den nächsten
MehrInklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung
Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Offensive für die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt Deutschland soll
MehrBiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie
MehrNRW-Budget für Arbeit
NRW-Budget für Arbeit Chancen nutzen Wege zum Arbeitsplatz finden NRW-Budget für Arbeit Kernelemente landesweit für Nordrhein-Westfalen einheitlich punktuelle Unterschiede bei der Leistungsausführung LVR-Budget
MehrSechs gemeinsame Forderungen zum Bundesteilhabegesetz
Sechs gemeinsame Forderungen zum Bundesteilhabegesetz Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Das bedeutet, dass sie überall dabei sein können: in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel,
MehrAusbildungsformen im Überblick
Ausbildungsformen im Überblick 1. Betriebliche Regelausbildung 1 2. Teilzeitausbildung 5 3. Fachpraktiker-Ausbildung 7 4. Außerbetriebliche Ausbildung 9 5. Betriebliche Umschulung 12 6. Unterstützte Beschäftigung
Mehr