Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 22. September 2017 Arbeit und Soziales/ (9229) 1600 LAGeSo ZS C 1

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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 22. September 2017 Arbeit und Soziales/ (9229) 1600 LAGeSo ZS C 1 Michael.Thom@lageso.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales Kapitel 1166 Landesamt für Gesundheit und Soziales Soziales Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019 Titel Ausgleichsabgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Kostenersatz aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Leistungen an öffentliche Unternehmen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch Titel Leistungen an schwerbehinderte Menschen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - Rote Nummer: - Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am Berichtsauftrag Nr. 39 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,02 Ist Haushaltsjahr 2016: ,77 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,31 Ist Haushaltsjahr 2016: ,40 1

2 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,07 Ist Haushaltsjahr 2016: ,03 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,37 Ist Haushaltsjahr 2016: ,09 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): , Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,08 Ist Haushaltsjahr 2016: ,80 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): ,76 Gesamtkosten: Der Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Berichtsauftrag Nr. 39: a) lfd. Nr. 94 a) SPD/Linke/Grüne Wir bitten um eine überjährliche Aufstellung des Aufkommens und der Ausgaben aus der Ausgleichsabgabe sowie der Entnahme und der Zuführung an die Rücklage für den Zeitraum 2016 bis Welche Prognose hat der Senat zur zukünftigen Zahl der Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen? Was unternimmt der Senat dagegen, dass sich die Anzahl der Unternehmen stetig erhöht, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen? 2

3 Wie sollen zukünftig Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung gefördert werden? Wir bitten um eine Aufschlüsselung der Verwendung der Mittel aus dem Bundesprogramm AlleImBetrieb. b) lfd. Nr. 94 b) Die Anzahl der Förderungen für Auszubildende oder auch Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt hat seit 2014 abgenommen. Warum? c) lfd. Nr. 95 SPD/Linke/Grüne Wie ist der Ist-Stand 2017 für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze und behindertengerecht ausgestattete Arbeitsplätze? d) lfd. Nr. 96 a) CDU Wie ist die Höhe der Rücklage bei der Ausgleichsabgabe derzeit? Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Initiative Inklusion? Gibt es Folgeprogramme dafür? e) lfd. Nr. 96 b) Welches sind die größten Ausgabeposten der Ausgleichsabgabe? f) lfd. Nr. 99 a) SPD/Linke/Grüne Welche Maßnahmen wurden durchgeführt? Welche Maßnahmen müssen angesichts der Rechtsänderungen durchgeführt werden? g) lfd. Nr. 99 b) Was sind die Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion? h) lfd. Nr. 99 c) Was bedeutet der Satz Die 3 IFD mit insgesamt 10,75 Stellen für die Initiative Inklusion werden mit Wirkung zum wegen Beendigung des Sonderprogramms aufgelöst? Werden sie komplett aufgelöst? i) lfd. Nr. 99 d) Warum sollen die Leistungen an öffentlichen Unternehmen aus der Ausgleichsabgabe gekürzt werden? j) lfd. Nr. 100 SPD/Linke/Grüne 3

4 Welche Integrationsprojekte nach 28 SchwbAV werden mit welchen Summen gefördert? Wird die Idee eines pauschalisierten Nachteilsausgleichs verfolgt? Bitte um Aufschlüsselung der Verwendung der Landesmittel - wie viele Plätze fördert das Land aus der Ausgleichsabgabe? Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: zu a) 2016 IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Leistungen an AG insg IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Leistungen an sbm insg IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Sonstige Leistungen (IP, AIB, IFD, Bildung u. Aufklärung, WfbM, Wohnstätten etc.) sowie Zahlungen an den Ausgleichsfonds und an die Rücklage) Ausgaben gesamt: IST Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe Sonstige Einnahmen ( Verkauf von Investitionsgütern, Zinsen, Tilgung von Darlehen, Erstattungen d. Sozialvers.- u. Reha-Träger) sowie Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds) Einnahmen gesamt: Entnahme aus der Rücklage Zuführung an Rücklage Anmerkung: Die hohe Zuführung an die Rücklage in 2017 ist dem Ausgabenstand per geschuldet. Die Summe wird sich noch um die Ausgaben in reduzieren. 4

5 Der Senat prognostiziert nicht die Zahl der Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen, sondern lediglich die Einnahmeentwicklung der Ausgleichsabgabe auf Basis der Einnahmen der zurückliegenden Jahre, da das Zahlungsvolumen der Unternehmen nicht lediglich von ihrer Zahl abhängt, sondern auch von ihrer Beschäftigtenzahl, dem Maß der Unterschreitung der Pflichtbeschäftigung, der Liquidität (wenn Geldeingang erst nach Zwangsvollstreckung verspätet eingeht). Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Unternehmen im Land Berlin hat sich wie folgt entwickelt: Die Zahl der zahlungspflichtigen Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt: Daten für das Erhebungsjahr 2017 gibt es noch nicht, da die Arbeitgeber die Anzeigen erst zum zu erstatten haben. Die Bearbeitung des Erhebungsjahres 2016 ist noch nicht abgeschlossen, es gehen immer noch Anzeigen (wie auch vereinzelt für 2015) beim Integrationsamt ein. Für die Veröffentlichung der statistischen Angaben zur Anzeigepflicht nach 80 ff. SGB IX ist grundsätzlich die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit begründet. Das LAGeSo Integrationsamt wirbt im Rahmen seiner Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit sowie im täglichen Kontakt mit allen Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Sinne des Inklusionsgedankens der UN-BRK. Herausragende Beispiele für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werden jährlich mit dem Inklusionspreis für kleine, mittelständische und Großunternehmen gewürdigt. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis verliehen für im Bereich der Teilhabe schwerbehinderter Menschen besonders ambitionierte Unternehmen. Die Fördermaßnahmen an Arbeitgeber für Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt umfassen im Wesentlichen Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen Arbeitsplätze können auch durch Maßnahmen an Arbeitnehmer für Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert werden (wesentliche Maßnahmen): Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz. Gewährung technischer Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und Kosten der Aus- und Fortbildung. Diese, auf der Grundlage des SGB IX praktizierte erfolgreiche Form der Förderung soll auch zukünftig fortgesetzt werden. 5

6 Die Mittel aus dem Bundesprogramm wurden bislang wie nachstehend aufgeführt verwendet: Seit Beginn der Umsetzung des Bundesprogramms Inklusionsinitiative II Alle im Betrieb am wurden bis zum = 22 Arbeitsplätze (davon drei Ausbildungsplätze) und im Jahr 2017 (Stand:31.08.) = 43 Arbeitsplätze im Rahmen des Aufbaus, der Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und Gesundheitsförderung gefördert. Die seit dem bewilligte Summe aller genannten Leistungen beträgt ,46 Ausgezahlt wurden davon im Jahr für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung = 0,00 - für den besonderen Aufwand = ,00 - betriebliche Gesundheitsförderung = 0,00 - zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen nach 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) = 569,70 Ausgezahlt wurden davon im Jahr 2017 (bis ) - für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung = ,95 - für den besonderen Aufwand = ,32 - betriebliche Gesundheitsförderung = 0,00 - zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen nach 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) = ,31 Bei dem Betrag der bewilligten Summe handelt es sich um durch Bescheid gebundene Mittel, die noch nicht in diesem Umfang zur Auszahlung gelangt sind. Gründe dafür sind unter anderem, dass die beabsichtigte Anzahl der Einstellung von schwerbehinderten Menschen vom Leistungsempfänger noch nicht erreicht ist oder die Mittel für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung vom Integrationsprojekt noch nicht abgerechnet werden konnten. Zudem erstreckt sich die Auszahlung für den besonderen Aufwand über einen 5-jährigen Bewilligungszeitraum mit vierteljährlicher Zahlungsweise. zu b) Der Einsatz der Mittel aus der Ausgleichsabgabe ist gegenüber den gleichartigen Leistungen der Rehabilitationsträger nachrangig. Unter anderem wegen der deutlich intensivierten Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Berlin/Brandenburg und der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg und den drei Arbeitsagenturen ist eine verstärkte Inanspruchnahme dieser Rehabilitationsträger möglich. 6

7 zu c) Im Haushaltsjahr 2017 wurden bis zum für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze in sonstigen Unternehmen (= alle Unternehmen ohne Integrationsprojekte) gemäß 15 SchwbAV insgesamt ,- verausgabt. Die Zahlungen wurden für 29 Fälle geleistet. Für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen in sonstigen Unternehmen gemäß 26 SchwbAV wurden in 2017 bis zum insgesamt ,- verausgabt. Die Zahlungen wurden für 83 Fälle geleistet. Für die Schaffung und behindertengerechte Ausstattung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze in Integrationsprojekten wurden im Haushaltsjahr 2017 bis zum in 13 Fällen insgesamt ,- ausgegeben. zu d) Als Rücklage kann nur der Betrag bezeichnet werden, der am Ende des Kalenderjahres nicht verbraucht wurde. Aus dem derzeit zur Verfügung stehenden Betrag sind noch die zu erwartenden planmäßigen Ausgaben des Restjahres 2017 zu bestreiten. Da die für 2017 prognostizierten Ausgaben (Stand ) durch die im gleichen Jahr erzielten Einnahmen mindestens gedeckt sind, hat auch die Rücklage per in Höhe von ,55 mindestens weiter Bestand. Aus diesem Betrag sind die Ausgaben für das 1. Quartal 2018 vorzufinanzieren. Das Bundesarbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion wird in der bisherigen Form nicht weitergeführt. Die für den Bereich Schule zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führt die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit nach eigenen Kriterien fort. Details sind hier dazu (noch) nicht bekannt. Der Vorteil der veränderten Unterstützungszuständigkeit könnte in der erweiterten Zielgruppe liegen, da Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nur an anerkannte oder offensichtlich schwerbehinderte Menschen gewährt werden können (lernbehinderte Menschen gehören in der Regel nicht zum berechtigten Personenkreis). Die Förderung von neuen Ausbildungsplätzen sowie neuen Arbeitsplätzen (für ältere schwerbehinderte Menschen) erfolgt im Rahmen der Regelförderung weiter durch das Integrationsamt (u.a. wird auf die Ausführungen oben unter c) verwiesen). zu e) Die größten Ausgabeposten zum Jahresabschluss 2016 waren Leistungen an private Unternehmen = ,80 und hier der Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen (Minderleistungsausgleich und personelle Unterstützung) a. an private Unternehmen ohne Integrationsprojekte = ,80 und b. an Integrationsprojekte = ,62 (+ Ausgleich für besonderen Aufwand = ,67) Leistungen an schwerbehinderte Menschen = ,00, (davon Leistungen für Arbeitsassistenz = ,28 ) Leistungen an Integrationsfachdienste = ,03 7

8 zu f) Ausgaben 2016 und 2017 für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen: (bis ) Inklusionspreis + Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion , ,36 Fachpublikationen 3.913, ,39 Versand v. Publikationen, Lieferung und Broschürenbestellung , ,79 ZB (Zeitschrift) , ,60 Kalender (für 2016 bereits in 2015 bezahlt) ,54 sonstige Maßnahmen (u. A.Fortbildungen inkl. Reisekosten) , ,11 Gesamt , ,79 Über die im Bundesteilhabegesetz vorgesehenen bzw. bereits in Kraft getretenen Änderungen wird in den Schulungsveranstaltungen des Integrationsamts bereits informiert. Darüber hinaus werden die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen überarbeiteten Materialien mit neuer Normenstruktur voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres zur Verfügung stehen. Die umfassenden Arbeiten an der Anpassung aller Mustertexte und bescheide sind bereits begonnen worden. zu g) Die Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Inklusion erfolgen durch derzeit 11 Broschüren (z.b Broschüre ABC Behinderung und Beruf, Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), Die Leistungen des Integrationsamtes, Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM); die vierteljährliche Zeitschrift (ZB behinderte Menschen im Beruf), die interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Interessenvertretungen nach Erscheinen kostenfrei zugesandt wird; Schulungsveranstaltungen im Integrationsamt (Es werden für 2017 insgesamt 14 Themengebiete kostenfrei angeboten, entsprechende Schulungen werden auch in den Folgejahren angeboten werden); die Verleihung des Inklusionspreises in drei Kategorien kleine, mittlere und große Unternehmen (Bekanntmachung von beispielhaften Beschäftigungen schwerbehinderter Menschen); die Umsetzung der zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) geschlossenen Kooperationsvereinbarung zur intensiveren Zusammenarbeit bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. 8

9 zu h) Ja (vgl. Antwort zu d). zu i) Eine Kürzung der Leistungen ist nicht geplant. Es ist beabsichtigt, auf dem bisherigen Niveau (der tatsächlichen Ausgaben s. Ist 2016) weiterhin zu fördern. zu j) Das Verfahren zur Förderung der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ist antragsabhängig. Sowohl im Bereich der Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen von Integrationsfirmen als auch der sonstigen privaten Unternehmen werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 hinreichend dimensionierte Haushaltsmittel eingestellt, um allen erwarteten Bedarfen entsprechen zu können. Sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, plant der Senat, alle eingehenden Anträge positiv zu bescheiden. Für die über das Bundesprogramm AlleImBetrieb geförderten schwerbehinderten Menschen werden den Integrationsfirmen derzeit pauschal 27 % bzw. 35 % (35 % u. a. für Abgängerinnen und Abgänger der Werkstätten für behinderte Menschen) des Arbeitnehmerbrutto- Gehalts zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen gezahlt. Ein darüber hinausgehender pauschaler Nachteilsausgleich erfolgt derzeit nicht. Zu Einzelheiten wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12090 über die Verwendung der Ausgleichsabgabe zur Verbesserung der Berufschancen von Schwerbehinderten hingewiesen. Per wurden 621 schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten unterstützt; eine unterjährige Ermittlung der Anzahl findet nicht statt. Es ist aber nicht von einer signifikanten Änderung in den letzten acht Monaten auszugehen. Die Ausgaben aus Landesmitteln für Integrationsprojekte schlüsseln sich per wie folgt auf: Förderung von Integrationsprojekten 28 a SchwbAV Aufbau und Ausstattung 2.969,11 Modernisierung 4.288,92 Beratung bei Neugründung 4.500,00 Beratung bei laufendem Betrieb 8.768,50 Besonderer Aufwand ,84 Außergewöhnliche Belastungen ,84 Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 9

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