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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber 2015 Es zeichnet sich ab, dass 2015 bundesweit 1,1 Millionen Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind. Laut Königsteiner Schlüssel entfallen auf Hamburg rund 2,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1) Wie viele Flüchtlinge kamen 2015 a) insgesamt zunächst nach Hamburg? Im Jahr 2015 suchten insgesamt Menschen in Hamburg Schutz. b) Wie viele verblieben hier nach der Verteilung aufgrund des Königsteiner Schlüssels? Im Zuge der asylrechtlichen Verteilungsentscheidung wurden Menschen Hamburg zugewiesen. 2) Wie viele der verbliebenen Flüchtlinge zu 1) b) haben in 2015 in Hamburg einen Asylantrag gestellt? Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Hamburg Asylanträge gestellt, zu den Herkunftsstaaten siehe Anlage. Es besteht dabei eine Differenz zu den in der Antwort zu 1) b) genannten Zahlen, da es wegen zeitlicher Verzögerungen zwischen der Verteilungsentscheidung und der Asylantragstellung über die jeweiligen Jahreswechsel hinweg zu Überschneidungen kommt. 3) Aus welchen Herkunftsländern kommen die Flüchtlinge zu 1) b)? Die Hauptherkunftsländer der Hamburg zugewiesenen Personen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Personen Syrien Afghanistan Irak Albanien Eritrea Iran 990 Kosovo 745 Serbien 687 Mazedonien 440 Russische Föderation 377 Somalia 347 Bosnien-Herzegowina 262

2 Drucksache 21/2836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Personen Sonstige ) Wie stellt sich die Alters- und Geschlechtsstruktur und Religionszugehörigkeit der Flüchtlinge zu 1) b) insgesamt und differenziert nach Herkunftsländern dar? Die zuständige Behörde arbeitet mit einer internen Betriebsstatistik, die nicht für automatisch abrufbare Statistiken ausgelegt ist. So wird das Geschlecht in dieser internen Statistik zum Beispiel nicht aufgeführt. Neben den Namen und der Staatsangehörigkeit wird das Geburtsdatum erfasst. Eine Darstellung der Altersstruktur wäre jedoch nur nach erheblichen händischen Nachbearbeitungen möglich, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden konnten. Die Religionszugehörigkeit wird grundsätzlich nicht erfasst (siehe auch Drs. 21/1568). 5) Wie viele der Flüchtlinge zu 1) b) hatten keine Papiere bei sich? Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung der Frage würde die Durchsicht von mehreren Tausend Ausländerakten erfordern; dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6) Wie viele Asylanträge wurden 2015 mit jeweils welchem Status positiv beschieden? Wie sieht in Hamburg für 2015 die Anerkennungsquote nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt aus? Im Jahr 2015 sind für das Bundesland Hamburg insgesamt Asylanträge beschieden worden, (47,7 Prozent) positiv: Entscheidung Anzahl Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a Grundgesetz und 77 Familienasyl) Anerkennung als Flüchtling gemäß 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß 4 Absatz 1 AsylG 116 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß 60 Absatz und 7 Aufenthaltsgesetz (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31. Dezember 2015) Die Anerkennungsquoten der Hauptherkunftsländer können der folgenden Übersicht entnommen werden: Quoten (in Prozent) Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennung als Flüchtling Gewährung von subsidiärem Schutz Eritrea 0,8 89,9 4,8 0,0 95,6 Syrien 1,0 92,9 0,0 0,0 94,0 Irak 0,9 86,8 2,6 0,6 90,9 Iran 17,3 42,0 0,6 3,1 63,0 Somalia 0,0 16,3 37,2 2,3 55,8 Afghanistan 0,4 24,2 7,3 17,6 49,6 Russische 0,0 0,0 0,0 3,6 3,6 Föderation Mazedonien 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 Serbien 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 Kosovo 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 Albanien 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Feststellung eines Abschiebungsverbotes Insgesamt Bosnien- Herzegowina 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 (Quelle: BAMF, eigene Berechnungen, Stand: 31. Dezember 2015) 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2836 7) Wie viele wurden abgelehnt? Wie viele leben nach offiziellem Erkenntnisstand noch in Hamburg, wie viele gingen freiwillig, wie viele wurden abgeschoben? Anträge sind abgelehnt worden weitere Verfahren haben sich auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Antragsrücknahme) erledigt. Wie viele dieser Personen noch in Hamburg leben ist nicht bekannt und könnte nur durch eine händische Auswertung aller Datensätze ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen und der Duldungsinhaber mit Stand 30. November 2015 siehe Drs. 21/2722 (die Zahlen für Dezember 2015 liegen noch nicht vor) und zur Anzahl der Rückführungen im Jahr 2015 siehe Drs. 21/ ) Wie schätzt der Senat die voraussichtliche Anerkennungsquote der Flüchtlinge zu 1) b), über deren Asylantrag noch entschieden wird, ein? Die Durchführung von Asylverfahren liegt in der alleinigen Zuständigkeit des BAMF. Von Schätzungen zu den künftigen Entscheidungen des Bundesamtes sieht die zuständige Behörde ab. 9) Wie viele abgelehnte Asylbewerber zu 1) b) plant der Senat 2016 zurückzuführen? Welcher zusätzliche Personalaufwand ist hierzu erforderlich und geplant (in VZÄ)? Personen, für die sich im Rahmen des Asylverfahrens kein Aufenthaltsrecht ergibt, erhalten eine Ausreiseaufforderung durch das BAMF. Entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen ist vorgesehen, dass diese Personen die Bundesrepublik Deutschland verlassen, soweit keine tatsächlichen oder rechtlichen Ausreise- und/ oder Abschiebungshindernisse bestehen. Die zuständige Behörde wird die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Derzeit laufen Ausschreibungsverfahren für 20 Stellen im Referat E 32 ( Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen ) und sechs Stellen im Sachgebiet E 332 ( Schnelle Rückführung und Transport ) des Einwohner-Zentralamtes. Darüber hinaus ist geplant, die derzeit mit befristeten Abordnungen besetzten Stellen auszuschreiben. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3

4 Drucksache 21/2836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Herkunftsstaaten Hamburg 2015 ASYLANTRÄGE insgesamt Erst- Folgeanträge anträge Albanien Bosnien und Herzegowina Montenegro Litauen Mazedonien Moldau (Republik) Kosovo Russische Föderation Türkei Ukraine Weißrussland Serbien sonst. europ. Staatsangeh Europa Algerien Eritrea Äthiopien Benin Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) Nigeria Gambia Ghana Libyen Marokko Niger 1-1 Burkina-Faso Guinea-Bissau Guinea Sierra Leone Somalia Sudan (ohne Südsudan) Tansania Tunesien Ägypten sonst. afrik. Staatsangeh Afrika Chile Ecuador Honduras Nicaragua Amerika Jemen Armenien Afghanistan Georgien Indien Irak Iran, Islamische Republik Israel Jordanien Libanon Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 1 1-4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2836 Herkunftsstaaten Hamburg 2015 ASYLANTRÄGE insgesamt Erst- Folgeanträge anträge Pakistan Turkmenistan 1-1 Syrien, Arabische Republik sonst. asiat. Staatsangeh Asien Staatenlos Ungeklärt Ohne Angabe Unbekannt Herkunftsländer gesamt (Quelle: BAMF, Stand: ) 5

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BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.113 7.865 96,9% 248 3,1% 3.455 - - 9 0,3% 43 1,2% 25 0,7% 77 2,2% 2.831 81,9% 547 15,8% 5.472 138 Bosnien und Herzegowina 122 8.474 5.705 67,3% 2.769 32,7% 6.594

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