Fachkundig beraten. Rechtssicherheit in der Cloud Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben und ihre Umsetzung in der Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachkundig beraten. Rechtssicherheit in der Cloud Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben und ihre Umsetzung in der Praxis"

Transkript

1 Fachkundig beraten Rechtssicherheit in der Cloud Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben und ihre Umsetzung in der Praxis Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa Nürnberg

2 Agenda 01 Ausgangspunkt: Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte 1.2 Ausgestaltungen 02 Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national 2.2 international 03 Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Orientierungshilfe (OH) Cloud Computing dem Working Paper (WP) Nr. 196 der Art. 29-Gruppe on Cloud Computing 04 Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 05 Fazit 2

3 Agenda 01 Ausgangspunkt: Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte 1.2 Ausgestaltungen 02 Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national 2.2 international 03 Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Orientierungshilfe (OH) Cloud Computing dem Working Paper (WP) Nr. 196 der Art. 29-Gruppe on Cloud Computing 04 Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 05 Fazit 3

4 1. Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte Public Cloud Private Cloud Hybrid Cloud Betrieb außerhalb der unternehmensspezifischen Firewall außerhalb der Kontrolle des Kunden Cloud Umgebung/Betrieb beim/durch IT-Dienstleister Kein Einfluss des Kunden auf Art & Ort der Datenhaltung Datenverarbeitungsprozesse Betrieb innerhalb der Firewall des/dediziert für Kunden unter der Kontrolle des Kunden Cloud Umgebung/Betrieb durch IT- Dienstleister für Kunden/beim Kunden Kontrolle und Einfluss des Kunden auf Art & Ort der Datenhaltung Datenverarbeitungsprozesse Kombination Public Cloud Private Cloud on Premise abgestuft nach Cloud Modell beim/durch IT-Dienstleister beim/für Kunden on Premise abhängig vom Cloud-Modell mit/ohne Kontrolle des Kunden vollständige Kontrolle on Premise 4

5 1. Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.2 Ausgestaltungen a) Generalunternehmer (GU-) Modell Provider 5 Elektronisches Archiv KUNDE Eine Leistungsbeziehung Provider 1 ERP-System Cloud Provider (GU) Provider 4 SW- Applikation Provider 3 Mail-System Provider 2 CRM-System Wesentliches Merkmal: Cloud Provider + Provider sind bestimmbar/bekannt 5

6 1. Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.2 Ausgestaltungen b) Multi Vendor Management (MV-) Modell Provider 5 Elektronisches Archiv KUNDE Eine Leistungsbeziehung Provider 1 ERP-System Cloud Provider (GU) Provider 4 SW- Applikation Provider 3 Mail-System Provider 2 CRM-System 6

7 1. Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.2 Ausgestaltungen b) Multi Vendor Management (MV-) Modell mit bestimmten Vertragspartnern Cloud Provider 5 Elektronisches Archiv Cloud Provider 1 ERP-System KUNDE Vielfältige Leistungsbeziehungen Cloud Provider 4 SW-Applikation Cloud Provider 3 Mail-System Cloud Provider 2 CRM-System Wesentliches Merkmal: Cloud Provider sind bestimmbar/bekannt 7

8 1. Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.2 Ausgestaltungen c) Multi Vendor Management (MV-) Modell: Public Cloud mit n- Providern/unbestimmten KUNDE Subunternehmern Provider 5.1 Elektronisches Archiv Provider 5.2 Elektronisches Archiv Cloud Provider 5 Elektronisches Archiv Eine Leistungsbeziehung KUNDE Vielfältige Leistungsbeziehungen Cloud Provider 1 ERP- System Provider 1.1 ERP-System Provider 1.2 ERP-System Provider 4.1 SW- Applikation Provider 4.2 SW- Applikation Cloud Provider 4 SW- Applikation Provider 3.1 Mail-System Cloud Provider 3 Mail-System Cloud Provider 2 CRM-System Provider 3.2 Mail-System Provider 2.2 CRM-System Provider 2.1 CRM-System Wesentliches Merkmal: Provider sind weder bekannt noch bestimmbar 8

9 Agenda 01 Ausgangspunkt: Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte 1.2 Ausgestaltungen 02 Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national 2.2 international 03 Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Orientierungshilfe (OH) Cloud Computing dem Working Paper (WP) Nr. 196 der Art. 29-Gruppe on Cloud Computing 04 Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 05 Fazit 9

10 2. Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz Ausgangspunkt: Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des BDSG gelten nur für personenbezogene Daten (pd), nicht für sonstige Daten Wesentlich: Feststellung des Personenbezugs der Cloud Services 10

11 2. Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz Unterscheidung: Personenbezogene Daten Sonstige Daten Einzelangaben über persönliche/sachliche Verhältnisse einer bestimmten/bestimmbaren natürlichen Person Beispiele: Name, Anschrift, Telefonnummer, -Adresse, Geo-Daten, biometrische Merkmale einer Person alle anderen Daten ohne Personenbezug Firmendaten Grauzone: Kleinunternehmer Beispiele: Technische Daten, Geschäftsdaten, Knowhow AG, GmbH, KG etc. Einzel-Personen-Betriebe 11

12 2. Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national Herausforderung 1 Durchführung der Vorabkontrolle, 11 Abs. 2 S. 4 BDSG Herausforderung 2 Abschluss einer ADV, 11 Abs. 2 S. 2 BDSG Herausforderung 3 Einschaltung von Subunternehmen, 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 BDSG 12

13 2. Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.2 international Herausforderung: Übermittlung personenbezogener Daten im internationalen Kontext Übermittlung zulässig, 4b Abs. 1 BDSG Unsichere Drittstaaten EU/ EWR Sichere Drittstaaten (9) Übermittlung zulässig Argentinien, Guernsey, Isle of Man, Kanada, Schweiz, Jersey, Färöer Inseln, Andorra, Israel Übermittlung unzulässig, 4b Abs. 2 S. 2 BDSG USA Übermittlung unzulässig wie unsicherer Drittstaat / Safe Harbor 13

14 2. Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.2 international Legitimation der Datenübermittlung in/an Herausforderung 1 unsichere Drittstaaten Safe Harbor zertifizierte US-Unternehmen Herausforderung 2 Vorabkontrolle von im Ausland ansässigen Cloud-Anbietern Das Privileg der Auftragsdatenverarbeitung 3 Abs. 8 BDSG gilt für Deutschland EU / EWR nicht für sichere Drittstaaten unsichere Drittstaaten Safe Harbor zertifizierte US-Unternehmen Herausforderung 3 Folge: Es bedarf einer Übermittlungsrechtfertigung, 4 Abs. 1 BDSG 14

15 Agenda 01 Ausgangspunkt: Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte 1.2 Ausgestaltungen 02 Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national 2.2 international 03 Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Orientierungshilfe (OH) Cloud Computing dem Working Paper (WP) Nr. 196 der Art. 29-Gruppe on Cloud Computing 04 Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 05 Fazit 15

16 3. Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben 3.1 nationaler Datenschutz Herausforderung 1: Herausforderung Vorabkontrolle, 11 Abs. 2 S. 2 BDSG Lösung nach OH Cloud Computing*: Vor-Ort-Kontrolle ist nicht immer möglich Lösung: Zertifizierungs-/ Gütesiegelverfahren des Cloud Providers bei unabhängiger und kompetenter Prüfstelle Einschränkung: Kontrollpflichten des Kunden nach 11 Abs. 2 S. 4 BDSG bleiben bestehen nach WP Nr. 196**: * Orientierungshilfe Cloud Computing der Arbeitskreise Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Version 1.0, Stand ** Working Paper Art. 29 Gruppe vom Zertifizierung in diesem Sinne möglich, ABER: Verpflichtung des Kunden, sich Prüfbericht vorlegen zu lassen Folge: MV-Modell mit n-(sub) Cloud Providern ist unzulässig 16

17 3. Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben 3.1 nationaler Datenschutz Herausforderung Herausforderung 2: Abschluss ADV, 11 Abs. 2 S. 2 BDSG Lösung nach OH Cloud Computing: ist erforderlich nach WP Nr. 196: Vertrag mit Cloud Provider ist erforderlich mit Anforderungen, die im Wesentlichen 11 Abs. 2 S. 2 BDSG entsprechen Folge: MV-Modell mit n-(sub) Cloud Providern entfällt 17

18 3. Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben 3.1 nationaler Datenschutz Herausforderung 3: Herausforderung Einschaltung von Subunternehmern, 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 BDSG Lösung nach OH Cloud Computing: Cloud Provider muss Provider benennen + die für 11 Abs. 2 BDSG relevanten Inhalte offen legen die Kontrollpflichten des 11 Abs. 2 S. 4 BDSG weitergeben nach WP Nr. 196: Zustimmungsvorbehalt des Kunden substituierbar durch Generalzustimmung mit Widerspruchsmöglichkeit Bekanntgabe von Name + Ort des Providers erforderlich Einräumung der Kontrollrechte (nach 11 Abs. 2 S. 4 BDSG) auch gegenüber Provider Folge: MV-Modell mit n-(sub) Cloud Providern entfällt 18

19 3. Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben 3.1 internationaler Datenschutz Herausforderung 1: Datenübermittlung in Herausforderung unsichere Drittstaaten an US-Unternehmen Lösung nach OH Cloud Computing + WP Nr. 196: Vereinbarung der EU-Standardklauseln/ Standardvertragsklauseln für Auftragsdatenverarbeiter w.v. oder Safe Harbor Zertifizierung mit Nachweisen der Einhaltung Folge: Übermittlung in unsichere Drittstaaten über Public Cloud MV-Modell mit n-(sub) Cloud Providern ist unzulässig 19

20 3. Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben 3.1 internationaler Datenschutz Herausforderung Lösung Herausforderung 2: Vorabkontrolle von im Ausland ansässigen Cloud Providern w.o. Folie 18 20

21 3. Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben 3.1 internationaler Datenschutz Herausforderung 3: Herausforderung Lösung nach OH Cloud Computing: Kein Privileg der Auftragsdatenverarbeitung bei Übermittlung in / an unsichere Drittstaaten US-Unternehmen Einschaltung von Providern Standardklauseln + ADV gem. 11 Abs. 2 BDSG Folge: Rechtfertigung der Datenübermittlung gem. 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Safe Harbor Zertifizierung + ADV Abschluss von Verträgen mit Inhalt der Standardvertragsklauseln Cloud Provider /Sub Cloud Provider + ADV nach WP Nr. 196: Standardvertragsklauseln Safe Harbor Zertifizierung Beachtung nationaler Besonderheiten 21

22 Agenda 01 Ausgangspunkt: Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte 1.2 Ausgestaltungen 02 Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national 2.2 international 03 Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Orientierungshilfe (OH) Cloud Computing dem Working Paper (WP) Nr. 196 der Art. 29-Gruppe on Cloud Computing 04 Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 05 Fazit 22

23 4. Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 1) Das Erfordernis einer ADV/eines Vertrages bleibt. 2) Die internationalen Lösungsansätze bleiben, sie werden etwas detaillierter geregelt. 3) Der Auftragsverarbeiter wird stärker in die Pflicht genommen. Er kann neben dem Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. 4) Die klare Trennung der Verantwortlichkeiten Auftraggeber/Auftragnehmer entfällt. 5) Es erfolgt keine gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungsverfahren zur Durchführung der (Vorab-) Kontrollen. Diese werden laut EU Cloud Strategie Papier vom separat eingeführt. 6) Entscheidende Rechtsthemen bzgl. Cloud Computing im B2B-Bereich beantwortet der Entwurf der DS-GVO nicht. 23

24 Agenda 01 Ausgangspunkt: Kernmerkmale der Cloud Modelle 1.1 Inhalte 1.2 Ausgestaltungen 02 Ausgewählte Herausforderungen Datenschutz 2.1 national 2.2 international 03 Die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Orientierungshilfe (OH) Cloud Computing dem Working Paper (WP) Nr. 196 der Art. 29-Gruppe on Cloud Computing 04 Ausblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 05 Fazit 24

25 5. Fazit 1) Die neuen Anforderungen der OH Cloud Computing und des WP 196 verschärfen die Herausforderungen an den Datenschutz im Cloud Umfeld. 2) Danach sind nur solche Cloud Modelle zulässig, bei denen Art und Ort der Datenverarbeitung bekannt sind und der Kunde die Kontrolle behält. 3) MV-Modelle mit n-(sub) Cloud Providern sind danach unzulässig. 4) GU- oder Private Cloud Modelle können diese Anforderungen umsetzen. 5) Der Entwurf der DS-GVO lässt wesentliche Klarstellungen bzgl. Cloud Computing im B2B-Bereich vermissen. 25

26 5. Fazit 6) Wesentlich ist eine transparente Datenverarbeitung. Deshalb ist dem Kunden zu empfehlen, das Datenschutzkonzept des Cloud Anbieters einzufordern, dem Cloud Anbieter dieses zur Verfügung zu stellen. 7) Transparenz schafft Vertrauen in datenschutzgerechtes Cloud Computing. 8) Vertrauen ist wesentlich für die Etablierung und Nutzung der Cloud Konzepte. 26

27 Ihre Ansprechpartnerin Dr. Christiane Bierekoven Associate Partnerin / Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D Nürnberg Telefon +49 (911) Telefax +49 (911) christiane.bierekoven@roedl.com Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 27

Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen?

Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Fachkundig beraten Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa 2013 Nürnberg 08.10.2013

Mehr

Strukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart

Strukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015 Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten kümmern

Mehr

Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Workshop Cloud-Computing Die Herausforderung für die Daten- und Rechtssicherheit GI-Fachgruppe Management 20. November 2009 Dr. Christiane Bierekoven, Rödl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Mehr

Cloud Computing und Datenschutz

Cloud Computing und Datenschutz Cloud Computing und Datenschutz Kurzvortrag CeBIT 2012 Christopher Beindorff Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax:

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Verständlich machen. Übersetzungsdienstleistungen. Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau. Polen

Verständlich machen. Übersetzungsdienstleistungen. Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau. Polen Verständlich machen Übersetzungsdienstleistungen Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau Polen Verständlich machen Unsere Mandanten sind wie wir unermüdlich auf der ganzen Welt tätig. Für den gemeinsamen

Mehr

Rechtssicher in die Cloud so geht s!

Rechtssicher in die Cloud so geht s! Rechtssicher in die Cloud so geht s! RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Computing Services für die Wirtschaft IHK Niederrhein, 14. Februar 2013 Ist die (Public-)Cloud nicht...

Mehr

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle möglichen Facetten genau zu prüfen nur so können Risiken minimiert werden. Rödl & Partner

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Workshop 3: Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage Alexander Etterer Nürnberg 30. Juni 2015 1 Agenda 01 Kurzüberblick Wealth, Risk & Compliance 02 Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage

Mehr

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Weltweit engagiert Aktuelles aus dem Steuerbereich Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Aktuelles aus dem Steuerbereich 1. Besteuerung des Geschäftsführers

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,

Mehr

Effektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso

Effektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Wir setzen in der täglichen Arbeit auf bewährte Abläufe, die wir stets an neue Gegebenheiten anpassen. Die effektive Unterstützung

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Weitsichtig agieren. Belastbarkeit der Unternehmensplanung und effektive Krisenfrüherkennung im Mittelstand

Weitsichtig agieren. Belastbarkeit der Unternehmensplanung und effektive Krisenfrüherkennung im Mittelstand Weitsichtig agieren Belastbarkeit der Unternehmensplanung und effektive Krisenfrüherkennung im Mittelstand Neue Anforderungen an die Lageberichterstattung (DRS 20) Risikoadjustierte Planung und marktorientierte

Mehr

Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken!

Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken! Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken! RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Roadshow Informationssicherheit in der Praxis Bochum, 11. September 2012 Ist die (Public-)Cloud

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen

Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen Strukturen schaffen Umsatzsteuer Risiken minimieren Chancen identifizieren Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen Stand Februar 2016 Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten

Mehr

Risiken minimieren. Risikomanagement für Führungskräfte. Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention

Risiken minimieren. Risikomanagement für Führungskräfte. Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention Risiken minimieren Risikomanagement für Führungskräfte Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle

Mehr

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Rödl & Partner Unternehmensprofil Public Management Consulting - Themenbereich Breitband 1 Rechtsberatung Unternehmensberatung Kurzvorstellung Rödl & Partner 3.500 Mitarbeiter 91

Mehr

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Fachkundig beraten. it-sa, Nürnberg,

Fachkundig beraten. it-sa, Nürnberg, Fachkundig beraten Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung als wesentlicher Pfeiler der Unternehmens-Compliance Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg,

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Weltweit engagiert. Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Apps. Andreas Crone, LL.M., Rechtsanwalt It-sa Nürnberg 08.10.

Weltweit engagiert. Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Apps. Andreas Crone, LL.M., Rechtsanwalt It-sa Nürnberg 08.10. Weltweit engagiert Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Apps Andreas Crone, LL.M., Rechtsanwalt It-sa Nürnberg 08.10.2013 Rödl & Partner 13.06.2013 1 Agenda 01 Einführung in die Thematik

Mehr

Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de

Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung

Mehr

Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung

Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung Agenda Fachkundig beraten Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg, den 20.10.2016 Rödl & Partner 06.12.2012

Mehr

Weltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg

Weltweit engagiert. Ольга Будей / Olga Budey 04.03.2013, Санкт-Петербург/ St. Petersburg Weltweit engagiert Deutsch-Russische Auslandshandelskammer: Aktuelle Gesetzesänderungen in der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung und ihre praktische Anwendung Ольга Будей / Olga Budey

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015 Weltweit engagiert Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz in Russland: Beteiligungen von deutschen Firmen und Insolvenzverwaltern; Anerkennung der deutschen Insolvenzbeschlüsse Irina Ermakowa Moskau

Mehr

1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung

1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung 1. DFN Workshop Datenschutz Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung Hamburg, 28.11.2012 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht JUCONOMY Rechtsanwälte 1 1 Grundverständnis der

Mehr

Rechtssicher in die Cloud

Rechtssicher in die Cloud Rechtssicher in die Cloud Aktuelle Lösungsansätze für rechtskonforme Cloud Services Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Conf 2011, München den 21. November 2011 Ist Cloud Computing nicht...

Mehr

Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung

Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung Linux Tag 2012, 23.05.2012 Sebastian Creutz 1 Schwerpunkte Was ist Auftragsdatenverarbeitung Einführung ins Datenschutzrecht ADV in der EU/EWR ADV

Mehr

Datenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal?

Datenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal? RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.v. Pariser Str. 37 53117 Bonn Tel.: 0228-694313 Fax: 0228-695638 E-Mail: jaspers@gdd.de Die GDD e.v. Die GDD

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Cloud Services. Cloud Computing im Unternehmen 02.06.2015. Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.

Cloud Services. Cloud Computing im Unternehmen 02.06.2015. Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06. Business mit der Cloudflexibler, einfacher, mobiler? Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.2015 Cloud Services www.res-media.net 1 Was ist Cloud-Computing? neue

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Datenschutz-Management und Audit Software "Datenschutz Assistent"

Datenschutz-Management und Audit Software Datenschutz Assistent 08. Oktober 2015 / IHK-Informationssicherheitsforum für kleine und mittlere Unternehmen itsa 2015 Dipl.-Ing. Christiane Warm Andreas Schmidt Datenschutz Schmidt GmbH & Co. KG www.datenschutzschmidt.de

Mehr

Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Cloud Dienste als rechtliche Herausforderung BESTANDSAUFNAHME

Mehr

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Cloud Computing. Oliver Berthold und Katharina Wiatr, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dozenten

Cloud Computing. Oliver Berthold und Katharina Wiatr, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dozenten Cloud Computing Oliver Berthold und Katharina Wiatr, Berliner Beauftragter für 02.06.2015 1 Dozenten Katharina Wiatr Referentin für Beschäftigtendatenschutz (030) 13889 205; wiatr@datenschutz-berlin.de

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

UNSAFE HARBOR: DATENVERARBEITUNG VON ONLINE-SHOPS NACH DEM EUGH-URTEIL

UNSAFE HARBOR: DATENVERARBEITUNG VON ONLINE-SHOPS NACH DEM EUGH-URTEIL UNSAFE HARBOR: DATENVERARBEITUNG VON ONLINE-SHOPS NACH DEM EUGH-URTEIL Dr. Martin Schirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Daniel Schätzle HÄRTING Rechtsanwälte Unsafe Harbor: Datenverarbeitung nach dem EuGH-Urteil

Mehr

Office 2010 ist die beliebteste Office- Version aller Zeiten. 1 Mrd. Office-Anwender. Eines der am schnellsten wachsenden Produkte von Microsoft

Office 2010 ist die beliebteste Office- Version aller Zeiten. 1 Mrd. Office-Anwender. Eines der am schnellsten wachsenden Produkte von Microsoft 1 Mrd. Office-Anwender Eines der am schnellsten wachsenden Produkte von Microsoft Office 2010 ist die beliebteste Office- Version aller Zeiten Verfügbar in 88 Märkten und 32 Sprachen Microsoft bringt

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

Expertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Vereinigte Staaten von Amerika

Expertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Vereinigte Staaten von Amerika Expertise transferieren International Expatriate Consulting Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Vereinigte Staaten von Amerika Expertise transferieren Experten- und Spezialwissen sind in

Mehr

EUROPEAN NETWORK OF CLOUD ASSOCIATIONS

EUROPEAN NETWORK OF CLOUD ASSOCIATIONS CPC Transparency, Security, Reliability An Initiative of EuroCloud Cloud Privacy Check (CPC) Datenschutzrechtliche Anforderungen, die ein Kunde vor der Nutzung von Cloud-Services einhalten muss. Legal

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon

Mehr

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Cloud-Update 2012. Rechtssicher in die Wolke. RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Cloud-Update 2012. Rechtssicher in die Wolke. RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud-Update 2012 Rechtssicher in die Wolke Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Conf 2011, Frankfurt am Main den 21. November 2011 Cloud-Update 2012 Rechtssicher in die Wolke Fachanwalt für

Mehr

Brands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G

Brands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G Datenschutzauditor (Datenschutzaudit) Autor & Herausgeber: Brands Consulting Bernhard Brands Brückenstr. 3 D- 56412 Niedererbach Telefon: + (0) 6485-6 92 90 70 Telefax: +49 (0) 6485-6 92 91 12 E- Mail:

Mehr

Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen

Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Datenschutz in Werbeagenturen Bei Werbeagenturen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von Kundendaten von

Mehr

Marktstudie 2011: Cloud Computing im Business Einsatz. Durchgeführt von der AppSphere AG in Kooperation mit BT Germany

Marktstudie 2011: Cloud Computing im Business Einsatz. Durchgeführt von der AppSphere AG in Kooperation mit BT Germany Marktstudie 2011: Cloud Computing im Business Einsatz Durchgeführt von der AppSphere AG in Kooperation mit BT Germany Agenda Informationen zu den Studienteilnehmern Akzeptanz, Einsatz und Erfahrungen

Mehr

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015 CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor

Mehr

Datenschutz bei Collaborative Work am Beispiel von GoToMeeting

Datenschutz bei Collaborative Work am Beispiel von GoToMeeting In Kooperation mit Datenschutz bei Collaborative Work am Beispiel von GoToMeeting Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Datenschutzrechtliche Fragen eines USamerikanischen SaaS-Anbieters aus Kunden-, Anbieter-

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick

Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Überblick Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datensicherheit Clouds In EU/EWR In

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte

Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heise online 30. Juni 2011: US-Behörden

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg

Gemeinsam erfolgreich. Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg Gemeinsam erfolgreich Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg 19.10.2016 1 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten personenbezogene

Mehr

Freie Universität Berlin

Freie Universität Berlin Freie Universität Berlin Was muss eine Cloud-Richtlinie regeln? Dietmar Dräger Folie 1 von 10 Cloud-Computing Abgrenzung Cloud eines externen Anbieters Keine Kontrolle über die Cloud-IT Fokussierung auf

Mehr

EuGH Urteil: Safe-Harbour gewährt kein angemessenes Datenschutz Niveau.

EuGH Urteil: Safe-Harbour gewährt kein angemessenes Datenschutz Niveau. EuGH Urteil: Safe-Harbour gewährt kein angemessenes Datenschutz Niveau. Heute hat der EuGH in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems gegen die irische Datenschutz- Aufsichtsbehörde) eine weitreichende

Mehr

Meine Daten. Mein Recht

Meine Daten. Mein Recht Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Datenschutz und Qualitätssicherung

Datenschutz und Qualitätssicherung Datenschutz und Qualitätssicherung AQC-Tagung 2015 David Rosenthal 19. November 2015 1 Datenschutz? Personendaten? Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Bestimmbarkeit?

Mehr

Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud

Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud Inhaltsüberblick 1) Kurzvorstellung Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 2) TClouds Datenschutz in Forschung und Entwicklung 3) Cloud

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Datenschutz Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Berlin, den 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Hauptblatt 1. und Anschrift der verantwortlichen

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Mit Sicherheit gut behandelt.

Mit Sicherheit gut behandelt. Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal

Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal 2015-07-02 @ DUG Berlin Rouven Volk, Solutions Architect Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f7/artists-impressions-of-lady-justice,_(statue_on_the_old_bailey,_london).png

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern

Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz nimmt bei Energieversorgungsunternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Neben der datenschutzkonformen

Mehr