FREMDPERSONAL RECHTSSICHER EINSETZEN. Alles Wichtige zu Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag & Co.

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1 AÜG-Reform 2017 und die Auswirkungen auf die Kommunalwirtschaft FREMDPERSONAL RECHTSSICHER EINSETZEN Alles Wichtige zu Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag & Co. Ihre Termine: 9. März 2017 in Leipzig 30. März 2017 in Düsseldorf

2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, ob Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Werk- und Dienstleistungsverträge der Einsatz von Fremdpersonal sorgt immer wieder für Verwirrung und birgt somit Gefahren bei der Auswahl der richtigen Gestaltungsform. Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen empfindliche rechtliche Konsequenzen, die weitreichende Folgen haben können. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung hat der Gesetzgeber die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen, welche mit Inkrafttreten zum 1. April 2017 umfangreiche Änderungen für Verleiher und Entleiher nach sich zieht. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die Überlassungshöchstdauer, den Grundsatz des Equal Treatment, den Wegfall der Vorratserlaubnis sowie den Kettenverleih. Das Ziel der Reform liegt jedoch ganz klar auf der Bekämpfung von Scheinwerkverträgen. Unser Infotag ist insbesondere auf die Fragestellungen kommunaler Unternehmen ausgerichtet. Sie machen sich mit den gesetzlichen Neuerungen vertraut und lernen die Auswirkungen auf Ihre Praxis kennen. Auf was müssen Sie achten, wenn Sie Leiharbeitnehmer einsetzen und wie wird die rechtssichere Ausgestaltung der Verträge gewährleistet? Anhand von anschaulichen Beispielen erhalten Sie hilfreiche Handlungsempfehlungen für Ihre tägliche Arbeit. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen! Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH Manuela Heinze Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH

3 PROGRAMM Check-In und Begrüßungskaffee Herzlich willkommen Begrüßung durch die Seminarleiter Überblick über die Seminarinhalte Arne Ferbeck und Ansgar A. Mues, PwC Legal AG Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung Vertragliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung Kaffee- und Teepause Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Damals und heute: Das AÜG im Vergleich Wichtige Änderungen des AÜG zum 1. April 2017 AÜG und Zusatzversorgung Aktuelle Rechtsprechung zum neuen AÜG Die neuen Kommunalprivilegien was ist privilegiert? Möglichkeiten zur Gestaltung und Optimierung Gemeinsames Mittagessen Alternative Gestaltungsformen anstelle der Arbeitnehmerüberlassung Überblick über die verschiedenen Einsatzformen Werkvertrag Dienstleistungsvertrag Freie Mitarbeiter Charakteristika der verschiedenen Einsatzformen Vorteile und Nachteile Werkverträge und Dienstleistungsverträge rechtssicher anwenden Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Typische Fallstricke bei alternativen Gestaltungsformen Beispiele aus der Praxis Überblick über die aktuelle Rechtsprechung

4 PROGRAMM Kaffee- und Teepause Der Einsatz von freien Mitarbeitern Grundsätzlicher Rechtsrahmen Sozialversicherungsrechtliche Fallstricke Lohnsteuerrechtliche Risiken Gestaltungshilfen für Verträge Wie vermeide ich als kommunales Unternehmen Risiken? Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung Zielgruppe: Der Infotag richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Bereiche Personalgewinnung und -rekrutierung, Human Resources sowie der Bereiche Recht und Arbeitsrecht. Außerdem angesprochen sind Vorstände, Geschäftsführer und Werkleiter aus kommunalen Unternehmen, die sich einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten des Einsatzes von Fremdpersonal verschaffen möchten. Was Sie hier lernen: Sie machen sich vertraut mit den gesetzlichen Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Sie lernen die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum neuen AÜG und dessen Auswirkungen auf die Praxis kennen. Sie erfahren alles über den rechtssicheren Einsatz von Leiharbeitnehmern sowie die alternativen Gestaltungsformen. Sie erhalten Gestaltungshilfen für die Praxis, speziell abgestimmt auf die Besonderheiten der Kommunalwirtschaft.

5 REFERENTEN Ihre Referenten Arne Ferbeck ist seit 2007 für die PwC AG WPG tätig, seit 2015 Local Partner und Mitglied der aus circa 35 Rechtsanwälten bestehenden Praxisgruppe Arbeitsrecht der PwC Legal AG. Er verfügt über mehr als 14 Jahre Berufserfahrung im Bereich Arbeitsrecht, dort insbesondere dem Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, und berät kommunale Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Arbeitsrechts. Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit zählt die betriebliche Altersversorgung einschließlich Zusatzversorgung, die Gestaltung von Drittpersonaleinsatz, Re- und Umstrukturierungen, Tarifrecht sowie Arbeitsgerichtsverfahren. Ansgar A. Mues ist seit 2010 für die PwC Legal AG tätig sowie Manager und Mitglied der Praxisgruppe Arbeits- und Sozialrecht. Er verfügt über mehr als sechs Jahre Berufserfahrung in der personalstrategischen und arbeitsrechtlichen Beratung. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit zählt neben der Beratung sämtlicher sich im Unternehmensalltag ergebenden Fragestellungen des Arbeitsrechts insbesondere die Beratung komplexer Restrukturierungsvorhaben, wie bspw. jüngst die Beratung zur Ausgründung einer großen Netzgesellschaft eines kommunalen Versorgungsunternehmens, sowie die Beratung zum Einsatz von Drittpersonal.

6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 9. März 2017 in Leipzig pentahotel Leipzig Großer Brockhaus 3, Leipzig Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: März 2017 in Düsseldorf Renaissance Düsseldorf Hotel Nördlicher Zubringer 6, Düsseldorf Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor.

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