Frauen- und Mädchenfußball DSC Arminia Bielefeld e.v.
|
|
- Frida Schäfer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abteilungsordnung Frauen- und Mädchenfußball DSC Arminia Bielefeld e.v. Die Abteilung Frauen- und Mädchenfußball ist entsprechend der Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.v. eine Abteilung des Vereines und der Satzung sowie der Ordnung dieses Vereines unterworfen. Die Abteilung gibt sich folgende Abteilungsordnung: 1 Zweck und Ziele der Abteilung Die Abteilung Frauen- und Mädchenfußball hat sich zum Ziel gesetzt in Form von Spielgemeinschaften den Fußballsport auszuüben und mit mehreren Mannschaften vorrangig Wettkampf- und Leistungssport zu betreiben und den Schwerpunkt Jugendförderung zu setzen. Die Mitglieder der Frauen- und Mädchenfußball- Abteilung sind ehrenamtlich tätig und können aufgrund ihres Einsatzes eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten. 2 Verbandszugehörigkeit Die Abteilung der Frauen- und Mädchenfußball ist Mitglied im Fußball- und Leichtathletik- Verband Westfalen e.v. Die Satzungen und Ordnungen des Fußball- und Leichtathletik- Verband Westfalen e.v. werden durch die Mitglieder der Frauen- und Mädchenfußball- Abteilung anerkannt. 1/7
2 3 Mitgliedschaft a) Die Abteilung besteht aus aktiven, passiven und fördernden Mitgliedern. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Die Aufnahme in die Abteilung erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Abteilungsleitung. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung. Die Erhebung der Beiträge erfolgt auf Beschluss der Abteilungsleitung per Einzugsermächtigung. Zusätzlich anfallende Kosten, durch nicht eingelöste Einzugsermächtigungen, müssen vom Mitglied getragen werden. b) Mitglieder, die in grober Weise gegen Ziele und Grundsätze des DSC Arminia Bielefeld e.v., insbesondere der Abteilung Frauen- und Mädchenfußball verstoßen, können auf Vorschlag der Abteilungsleitung durch das Präsidium des Gesamtvereines von ihrer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Auf die Einspruchsmöglichkeit des Ehrenrates gemäß Vereinssatzung 8.5. wird ausdrücklich hingewiesen. c) In besonderen Fällen kann die Abteilungsleitung über eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft entscheiden. Ansonsten gilt die Hauptsatzung des Vereines. d) Wenn Mitglieder gegen die Abteilungsinteressen gröblich verstoßen, hat die Abteilungsleitung das Recht, die aktiven Mitglieder aus der jeweiligen Mannschaft der Abteilung auszuschließen. 2/7
3 Gegen einen belastenden Beschluss der Abteilungsleitung besteht ein Beschwerderecht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des belastenden Bescheides gegenüber dem Ehrenrat des Hauptvereines. Die Entscheidung des Ehrenrates ist bindend. 4 Organe a) Abteilungsversammlung Die ordentliche Abteilungsversammlung findet mindestens einmal während des Geschäftsjahres im ersten Jahresquartal statt. Termin und Tagesordnung sind unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen allen Mitgliedern mitzuteilen. Die Tagesordnung setzt die Abteilungsleitung fest Die Abteilungsleitung kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Tagesordnung der ordentlichen Abteilungsversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten: a) Bericht der Abteilungsleitung, b) Bericht über sportliche Situation, c) Kassenbericht, d) Beschlussfassung über Änderungen der Abteilungsordnung. Zur Neuwahl der Abteilungsleitung ( zweijährlich ) müssen zusätzlich folgende Punkte auf die Tagesordnung der Abteilungsversammlung gesetzt werden. a) Entlastung der einzelnen Mitglieder der Abteilungsleitung, b) Neuwahl der einzelnen Mitglieder, c) Wahl von Kassenprüfern, 3/7
4 Gegen einen belastenden Beschluss der Abteilungsleitung besteht ein Beschwerderecht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des belastenden Bescheides gegenüber dem Ehrenrat des Hauptvereines. Die Entscheidung des Ehrenrates ist bindend. 4 Organe a) Abteilungsversammlung Die ordentliche Abteilungsversammlung findet mindestens einmal während des Geschäftsjahres im ersten Jahresquartal statt. Termin und Tagesordnung sind unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen allen Mitgliedern mitzuteilen. Die Tagesordnung setzt die Abteilungsleitung fest Die Abteilungsleitung kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Tagesordnung der ordentlichen Abteilungsversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten: a) Bericht der Abteilungsleitung, b) Bericht über sportliche Situation, c) Kassenbericht, d) Beschlussfassung über Änderungen der Abteilungsordnung. Zur Neuwahl der Abteilungsleitung ( zweijährlich ) müssen zusätzlich folgende Punkte auf die Tagesordnung der Abteilungsversammlung gesetzt werden. a) Entlastung der einzelnen Mitglieder der Abteilungsleitung, b) Neuwahl der einzelnen Mitglieder, c) Wahl von Kassenprüfern, 4/7
5 a) Entlastung der einzelnen Mitglieder der Abteilungsleitung, b) Neuwahl der einzelnen Mitglieder, c) Wahl von Kassenprüfern, Anträge zur Änderung der Abteilungsordnung bedürfen einer schriftlichen Eingabe an die Abteilungsleitung unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor dem Termin der einberufenen Mitgliederversammlung. Die Abteilungsleitung ist gehalten, Anträge umgehend allen Mitgliedern mitzuteilen ( Internet ), und die Tagesordnung um diesen Punkt zu ergänzen. Alle Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht, sondern verspätet gestellt wurden, können nur auf die Tagesordnung kommen, wenn die Mitgliederversammlung mit halber Mehrheit der anwesenden Stimmen einem derartigen Antrag entspricht. Für Änderungen der Abteilungsordnung ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Abteilungsversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Sie ist grundsätzlich offen. Geheime Abstimmungen haben auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes zu erfolgen. Über die Zulassung der Presse entscheidet die Abteilungsleitung. Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder ab dem 18. Lebensjahr. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu führen und dem Hauptvorstand zur Kenntnis zu übersenden b) Abteilungsleitung Die stimmberechtigten aktiven Mitglieder der Abteilung Frauen- und Mädchenfußball wählen in ihrer Versammlung eine Abteilungsleitung, der nicht Vorstand im Sinne des 26 BGB ist. 5/7
6 Die Abteilungsleitung besteht aus - Abteilungsleiter/in - stellv. Abteilungsleiter/in - Jugendleiter/in - stellv. Jugendleiter/in - Kassenwart/in Die Abteilungsleitung wird für zwei Jahre gewählt. Die Abteilungsleitung fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens drei Mitglieder der Abteilungsleitung anwesend sind oder aber in schriftlichen oder mündlichen Verfahren zugestimmt haben. 5 Beiträge Beiträge werden von der Mitgliederversammlung jährlich, nach Abstimmung mit dem Hauptvorstand, beschlossen und in einer gesonderten Beitragsordnung niedergelegt, einschließlich der Zahlungsmodalitäten. 6 Auflösung 1. Die Auflösung der Abteilung kann nur in einer gesonderten, für diesen Zweck einberufenen Abteilungsversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die Abteilungsversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. 2. Ist diese Versammlung nicht beschlussfähig, so muss eine weitere außerordentliche Abteilungsversammlung einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Sie entscheidet mit ½ Mehrheit die Auflösung. 6/7
7 1. 3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr sowie einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten. 4. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl. 5. Hat die ¾ Mehrheit sich für eine Auflösung entschieden, wird die Abteilungsleitung beauftragt, die Auflösung der Abteilung beim Präsidium des Gesamtvereines zu beantragen. Weiterhin muss eine Anhörung und Zustimmung und Vereins- und Sportausschusses gemäß der Satzung stattfinden. 6. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung des Gesamtvereines. Bielefeld, den Vorstand DSC Arminia Bielefeld Abteilungsleiter/in Frauen- und Mädchenfußball 7/7
Antrag auf Änderung der Abteilungsordnung, Anlage zur Einladung zur JHV des ASC
Wortlaut aktuell Vorgeschlagene Änderung Kommentar 1 Name und Sitz Die Abteilung "Arminia Supporters Club - Fan und Förderabteilung - ist entsprechend der Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.v. eine Abteilung
MehrSATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.
TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA
MehrSatzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrGeschäftsordnung. der Abteilung Fußball. der. DJK St. Katharinen 1927 e.v.
Geschäftsordnung der Abteilung Fußball der DJK St. Katharinen 1927 e.v. 1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die internen Angelegenheiten der Abteilung Fußball der DJK St.
MehrAbteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
MehrABTEILUNGSORDNUNG TISCHTENNIS
Turn- und Sportverein Miedelsbach e.v. Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.v. Nr.15-113 ABTEILUNGSORDNUNG TISCHTENNIS Inhaltsübersicht: 1 Name, Verbandszugehörigkeit und Geschäftsjahr 2 Zweck
MehrCircus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
MehrSatzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
MehrSatzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V.
Satzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der im Februar 2009 gegründete Verein führt den Namen Schwarz-Weiss Zepernick 09 e.v. (im folgenden als Verein bezeichnet). (2)
Mehrdes 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
MehrFörderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrSatzung des Vereins Sportkompass e.v.
Satzung des Vereins Sportkompass e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Sportkompass". Er hat seinen Sitz in Potsdam und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrTurnverein Braubach 1861 e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Zweck
Turnverein Braubach 1861 e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 23. September 1861 in Braubach gegründete Turnverein führt den Namen Turnverein Braubach 1861 e. V.. Er ist Mitglied des Sportbundes
MehrFußballclub Ostrach 1919 e.v.
Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Emden- Kenia ShambaVision Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der gemeinnützige Verein führt den Namen "Emden - Kenia ShambaVision" 2. Der Verein hat seinen Sitz in26721 Emden Menso-Alting-Str.9 3..
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung Spiel- und Sportverein Markranstädt e.v.
Satzung Spiel- und Sportverein Markranstädt e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 10.04.1990 in Markranstädt gegründete Verein führt den Namen "Spielund Sportverein Markranstädt e.v." Er ist Mitglied des
MehrSatzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
MehrLandesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
MehrSportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom
Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Erdweg 1 a, 50769 Köln-Worringen Tel. : 0221/97844-0, Fax: 0221/97844-20, Mail: sgworringen@t-online.de Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen
MehrSatzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub
MehrSchützenverein Harste von 1927 e. V.
Schützenverein Harste von 1927 e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Schützenverein Harste hat seinen Sitz in Harste und ist unter dem Namen Schützenverein Harste von 1927 e. V. in das Vereinsregister beim
MehrStammtisch der Nimmermüden Hannberg e.v.
Satzung des Vereins Stammtisch der Nimmermüden Hannberg e.v. 1 Satzung des Vereins Stammtisch der Nimmermüden Hannberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Stammtisch der Nimmermüden
MehrSatzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
MehrSatzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Oranienburg, Heidelberger Straße 34
Tennis-Club Oranienburg 1990 e.v. Heidelberger Straße 34 16515 Oranienburg Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Tennis-Club Oranienburg 1990 e.v. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung Verein Zur Erhaltung Dörflicher Traditionen, Werte und Interessen des Täglichen Zusammenlebens
Satzung Verein 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Verein Zur Erhaltung Dörflicher Traditionen, Werte und Interessen des Täglichen, Abgekürzt Zedtwitz 2) Der Verein hat seinen Sitz
MehrSatzung. 1. Der am gegründete Verein trägt den Namen. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen unter der Nummer NZ.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der am 18.02.1994 gegründete Verein trägt den Namen 1. Fußball- Club Marzahn 1994 (in Kurzform 1. FC Marzahn 94) 2. Der Sitz ist in Berlin 3. Der Verein ist in das
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrSATZUNG. ROLLSTUHL-SPORTGEMEINSCHAFT HANNOVER 94 e.v. im ADAC
SATZUNG ROLLSTUHL-SPORTGEMEINSCHAFT HANNOVER 94 e.v. im ADAC 1. Name, Sitz und Rechtsform Der Name der Vereins lautet Rollstuhl-Sportgemeinschaft Hannover 94 e.v. im ADAC. Der Verein wurde am 4. August
MehrSatzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
MehrSatzung der SG Einheit Zepernick e.v.
1 Satzung der SG Einheit Zepernick e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der im Juli 1925 gegründete Verein führt den Namen SG Einheit Zepernick e.v. und hat seinen Sitz in Zepernick, Strasse der Jugend.
MehrFreizeitsport Solingen e.v.
Freizeitsport e.v. Klemens-Horn-Straße 38 42655 A) Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19. Mai 1982 in 5650 gegründete Sportverein führt den Namen Freizeitsport e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in.
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Pörnbach e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 85309 Pörnbach. (3)
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform a) Der Verein führt den Namen Baseball und Softball Dresden Dukes. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter VR 3625 eingetragen. Der Vereinsname trägt
MehrS a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh
SatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh des eimamtaunussatzungdesvereinsring Hofheim V R H HofheimamTaunusSatzungdesVerein sringhofheimamtaunussatzungdesv
Mehrzurück zur Auswahl Satzung des TV Ehingen e.v. 1913
Satzung des TV Ehingen e.v. 1913 1 Name, Sitz und Zweck... 2 2 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 3 Verlust der Mitgliedschaft... 2 4 Beiträge... 2 5 Stimmrecht und Wählbarkeit... 3 6 Maßregelungen... 3 7
MehrABTEILUNGSORDNUNG DER SCHWIMMABTEILUNG DES VfL-NÜRNBERG
ABTEILUNGSORDNUNG DER SCHWIMMABTEILUNG DES VfL-NÜRNBERG Die Schwimmabteilung des VfL Nürnberg e.v. ist eine nicht rechtsfähige Unterabteilung des VfL Nürnberg e.v. mit dem Ziele, den Schwimmsport auszuüben.
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
Mehra) Sport und Spiel b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege
2 Zweck und Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere
MehrSatzung des Schulfördervereins der Grundschule Theresianum in Breisach
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Schulförderverein TESS(Theresianum, Eltern, Schüler, Sponsoren). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz
MehrEintracht Frankfurt Fanclubverband
Eintracht Frankfurt Fanclubverband 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (a) Der Verein führt den Namen: Eintracht Frankfurt Fanclubverband. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach
MehrS a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER
S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen
MehrFörderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
MehrSatzung des ATV Allgemeiner Turnverein zu Leipzig von 1845 e.v.
Satzung des ATV Allgemeiner Turnverein zu Leipzig von 1845 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ATV Allgemeiner Turnverein zu Leipzig von 1845 e. V. (Kurzform:
MehrVereinssatzung Call Center Essen
Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)
MehrJugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V.
Jugendordnung Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Anerkennung gemäß 75 Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) Präambel Die Vereinssatzung
Mehra) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
MehrKarnevals Club Tiefenbach e.v.
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 1 von 6 02.05.2016 Inhalt 1 Name, Sitz und Zweck... 3 2 Eintritt der Mitglieder... 3 3 Austritt der Mitglieder... 3 4 Ausschluss der Mitglieder... 3 5 Mitgliedsbeitrag...
MehrAlumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..
Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.
MehrSatzung der Deutschen Jugendkraft Duggendorf 1967 e. V. ( DJK Duggendorf )
Satzung der Deutschen Jugendkraft Duggendorf 1967 e. V. ( DJK Duggendorf ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 25. Februar 1967 gegründete Verein führt den Namen: Deutsche Jugendkraft Duggendorf 1967
Mehr2. Der LSC hat seinen Sitz in Leipzig und ist unter der Nr. 713 im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen.
Satzung des Leipziger Sport - Club 1901 e. V. 1 Name, Sitz, Zweck 2 Geschäftsjahr 3 Mitgliedschaft 4 Finanzen 5 Aufbau des Vereins 6 Mitgliederversammlung 7 Vorstand 8 Ältestenrat 9 Ausschüsse 10 Abteilungen
MehrSatzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen.
Satzung 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Rechtsform Der Fanclub ist eine Vereinigung von Fanmitgliedern und wurde am 13.05.06 gegründet. Der Sitz des Vereins ist in 66571
MehrSatzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.
Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
MehrVereinssatzung Alumni Semmelweis Asklepios e.v.
Vereinssatzung Alumni Semmelweis Asklepios e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni Semmelweis Asklepios. (2) Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen
MehrSatzung des Vereins Alteisen.Training
Satzung des Vereins Alteisen.Training 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Alteisen.Training Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen. Er hat seinen Sitz
MehrBillardclub Siegtal 89 e.v. Satzung
Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung 1 Name und Sitz : Der Verein führt den Namen Billardclub Siegtal `89 mit Sitz in Siegen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
MehrSatzung des Melsunger Mal - und Töpferhaus MMtH e. V.
Satzung des Melsunger Mal - und Töpferhaus MMtH e. V. 1 Name, Sitz, Vereinsjahr Der Verein führt den Namen "Melsunger Mal- und Töpferhaus MMtH Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Fritzlar unter
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Dorfen
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Dorfen Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Dorfen 2. Der Verein hat seinen Sitz in 84405 Dorfen 3. Geschäftsjahr des Vereins
MehrVereinssatzung des Luhdener Sport-Verein e.v.
Präambel: Alle Bestimmungen und Bezeichnungen der Ämter beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr I. Der Verein hat den Namen "Luhdener Sport-Verein
MehrSatzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
MehrTennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
MehrSatzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
MehrVereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015
Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-
MehrFörderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung
Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister
MehrV ereins - Satzung der "F F W A hornöd"
V ereins - Satzung der "F F W A hornöd" gültig ab 06.01.1986 zuletzt geändert am 06.01.2009 Seite 1 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Seite 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 3 2 Vereinszweck 3 3 Mitglieder 3 4
MehrSatzung Cottbus, des SV Motor Cottbus-Saspow e.v.
Satzung Cottbus, 25.09.2014 des SV Motor Cottbus-Saspow e.v. Der Verein und seine Ziele 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "SV MOTOR COTTBUS-SASPOW" e.v. (2) Er hat seinen Sitz
MehrVereinssatzung. Mitglieder des Vereins können sein a) Inhaber von Hotels, Gasthöfen, Sanatorien, Kurkliniken, Pensionen, Gästeheime, Ferienwohnungen.
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Stadtmarketing der Gastgeber und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrVEREINSSATZUNG. Sportvereinigung Hilden 05/06 e.v. Gültig ab Sportvereinigung Hilden 05/06 e.v. Weidenweg Hilden
VEREINSSATZUNG Gültig ab 13.07.2017 Weidenweg 3 40723 Hilden 0 21 03 6 65 30 1 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Sitz des Vereins ist Hilden. Die Farben des Vereins sind Blau-Schwarz. Das Geschäftsjahr
MehrKampfKunstSchule Tangun e.v. Euskirchen
KampfKunstSchule Tangun e.v. Euskirchen Satzung (13. Mai 2013) 1 Name, Sitz und Zweck - Landessportbundes und des Landesfachverbandes der jeweiligen Kampfkunst, bzw. eines anerkannten deutschen oder internationalen
MehrAntrag auf Beschlussfassung über. Satzungsänderung
Antrag auf Beschlussfassung über Satzungsänderung Antrag zur Mitgliederversammlung am 03.03 2012 Antragsteller: Vorstand des Tennisvereins 1990 Großenhain e.v. Antragsdatum: 09.02.2012 Im Rahmen der ordentlichen
MehrSatzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.
Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 23.10.96 in 10781 Berlin gegründete Verein führt den Namen " Verein zur Förderung des Juxirkus e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in Berlin, er ist in das
MehrGeschäftsordnung für die Abteilungen
Sportverein Harting e.v. 1946 Regensburg, den 12.12.2013 Geschäftsordnung für die Abteilungen 1 Rechtliche Stellung und Aufgaben der Abteilungen (1) Die Abteilungen sind rechtlich unselbständig und organisatorische
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr. Altomünster e.v.
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Altomünster e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Altomünster e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Altomünster. 3. Geschäftsjahr
MehrSATZUNG. für die Vereinsmitglieder der. FREIWILLIGEN FEUERWEHR SCHWARZENBRUCK e.v.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Schwarzenbruck e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Schwarzenbruck. (3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
MehrVereinssatzung der Sportgemeinschaft Arminia Blankenheimerdorf 1929 e. V. (in der Fassung vom ) Name, Sitz und Rechtsform
Vereinssatzung der Sportgemeinschaft Arminia Blankenheimerdorf 1929 e. V. (in der Fassung vom 13.12.2014) 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Sportverein führt den Namen Sportgemeinschaft Arminia Blankenheimerdorf
MehrSatzung. 2 Aufgabe: Aufgabe des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tennissportes.
Satzung 1 Name: Der Verein führt den Namen Tennisclub Dalheim 1980 e.v. und hat seinen Sitz in 55278 Dalheim. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Mainz eingetragen werden. 2 Aufgabe: Aufgabe
MehrS A T Z U N G. des. "Bornheimer - Unternehmer - Kreises"
S A T Z U N G des "Bornheimer - Unternehmer - Kreises" Präambel Der "Bornheimer-Unternehmer-Kreis" ist entstanden aus einer Initiative der Raiffeisenbank Vorgebirge eg, die dies als Ausfüllung ihres satzungsmäßigen
MehrSATZUNG BAYERN FANCLUB Mittelhessen
1 Name und Sitz Der am 26.03.1995 gegründete Fanclub führt den Namen FC Bayern Fanclub Lahn-Dill / und hat seinen Sitz in. 2 Zweck und Aufgaben Der FC Bayern Fanclub Lahn-Dill / verfolgt ausschließlich
MehrSatzung. Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v.
Satzung Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 (1) Der Verein heißt Turn- und Sportverein Friedrichsdorf 1900 e.v.. Er hat seinen Sitz in Gütersloh / Friedrichsdorf.
MehrSatzung. Neues Wohnen in Werne e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen: Neues Wohnen
MehrSatzung für den Förderverein Abendgymnasium Chemnitz
Satzung für den Förderverein Abendgymnasium Chemnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Förderverein Abendgymnasium Chemnitz (e. V.) mit Sitz in Chemnitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrSatzung des Tanzsportvereins STARLIGHT 2003 Gemünden e.v.
Satzung des Tanzsportvereins STARLIGHT 2003 Gemünden e.v. Aus Vereinfachungsgründen wird in der nachfolgenden Satzung die männliche Form bei der Wortwahl zur Bezeichnung für beide Geschlechter benutzt.
MehrSatzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam
Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam 1 Der am 25.08.1954 gegründete Verein setzt die Tradition eines 1924 gegründeten Reitvereins fort und führt den Namen Reit- und Fahrverein Zeiskam e. V. und
MehrSatzung des HGV Die Stadtinitiative Sigmaringen e.v.
Satzung des HGV Die Stadtinitiative Sigmaringen e.v. vom 15.11.2005 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen HGV Die Stadtinitiative e.v.. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Sigmaringen
MehrSatzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung des Fördervereins Wirtschaft pro Metropolregion e.v.
- Stand: 03.11.2006-1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Fördervereins Wirtschaft pro Metropolregion e.v. (1) Der Verein führt die Bezeichnung "Wirtschaft pro Metropolregion", nach der Eintragung in
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo
Schalke Fanclub»Klein Schalke 04«Rietberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo (2) Er hat seinen Sitz in Rietberg.
Mehr1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung. Inhalt. Seite. 1 Name, Rechtsform, Sitz 3. 2 Zweck des Vereins 3
Inhalt Seite 1 Name, Rechtsform, Sitz 3 1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung 2 Zweck des Vereins 3 3 Mitgliedschaft, Rechte, Pflichten, Ehrungen 4 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 5 Mittel 6 6 Organe
MehrSatzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gravity Team Hoxberg e.v.. Er hat seinen Sitz in Nalbach/ Körprich und ist in das Vereinsregister unter der Nummer 3582 eingetragen. Das Geschäftsjahr
Mehr