Gleichwertigkeitsbeurteilung im AdA-Baukastensystem - 10 Jahre Erfahrung
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- Martin Weber
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1 Gleichwertigkeitsbeurteilung im AdA-Baukastensystem - 10 Jahre Erfahrung Ruth Eckhardt-Steffen Geschäftsführerin AdA-Baukasten (Ausbildung der Ausbildenden)
2 Übersicht Der AdA-Baukasten 10 Jahre Erfahrung die Zahlen Gesetzliche Grundlage Prozess der Gleichwertigkeitsbeurteilung Rollen und Besonderheiten unseres Systems und
3 Die Abschlüsse im AdA-Baukasten HFP Stufe 3 Eidg. Dipl. Ausbildungsleiter/in D-M 4 D-M 5 D-M 6 D-M 1 D-M 2 D-M 3 seit Abschlüsse Stufe 2 Eidg. Fachausweis Ausbilder/in Leitungsfunktion in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen FA-M 2 FA-M 3 FA-M 4 FA-M 5 Autonome Kursleitung und -entwicklung im eigenen Fachbereich Stufe 1 SVEB-Zertifikat FA-M 1 seit Abschlüsse seit `735 Kursleitung im vorgegebenen Rahmen
4 Wege zu den Modulabschlüssen Stufe 3 Bsp. Stufe 2 Kurs GWB GWB Kurs Stufe 1
5 Die Zahlen für die gesamte Schweiz absolut Dossier bearbeitet Module beantragt Zertifikate ausgestellt (entspricht rund 84% erfüllt ) relativ Stufe 1 Stufe 2 4.3% der Zertifikate über GWB 3.7% der Zertifikate über GWB
6 Entwicklung GWB-Anträge Tessin Suisse romande Deutschschweiz
7 Resultate erteilt nicht erteilt Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5
8 Gesetzliche Grundlagen Berufsbildungsgesetz BBG Art. 33: Die beruflichen Qualifikationen werden nachgewiesen durch eine Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder durch andere vom Bundesamt anerkannte Qualifikationsverfahren. Berufsbildungsverordnung BBV Art. 31: Als andere Qualifikationsverfahren gelten Verfahren, die in der Regel nicht in Bildungserlassen festgelegt, aber geeignet sind, die erforderlichen Qualifikationen festzustellen.
9 Website des BBT
10 Prozess Gleichwertigkeitsbeurteilung
11 Offizieller Akt Phase 4b Zertifizierung Kontrolle und Erwahrung der Nachweise aus herkömmlichen und/oder anderen Qualifikationsverfahren (Fachkommission Qualifizierung) Zulassung, Praxisnachweis alle + Modul- = Zertifikate anerkannter Ausweis Titel vom BBT Offizieller Akt Teilprüfung (Kompetenznachweis) Beurteilung durch Ausbildungsinstitution Modul- Zertifikat Phase 1 Information und Beratung Schriftliche Information auf www. alice.ch/ada Phase 4a Anrechnung, (Teilzertifizierung) Entscheid durch die Geschäftsleitung AdA (Validierungsorgan) erfüllt / nicht erfüllt Modul zertifikat Nachholbildung für fehlende Kompetenzen in Form von Modulbesuch bei einem anerkannten Anbieter bei Bedarf persönliche Beratung bei den regionale Geschäftsstellen Phase 3 Beurteilung Beurteilung durch Experten/in Variante I Dokumentanalyse Variante II Teilprüfung Kompetenzprofil & Bestehensregeln Beurtei- Beurteilungslungsberichbericht Anmeldung für anderes Qualifikationsverfahren Phase 2 Bilanzierung, Selbstbeurteilung Selbständige oder begleitete Zusammenstellung der persönlichen Kompetenzen Kompetenzprofil Dossier Dossier Dossier Ergänzende Massnahmen Verfahren zur Validierung von Lernleistungen Ergänzende Massnahmen
12 Phase 1 über die regionalen Geschäftsstellen Information auf www. alice.ch persönliche Beratung über Telefon und Mail
13 Phase 2 Selbständige oder begleitete Zusammenstellung der persönlichen Kompetenzen Kompetenzprofil Dossier Dossier Dossier Dossier Dossier
14 Phase 3 Beurteilung und Antrag durch Experten Variante I Dokumentanalyse Variante II Teilprüfung Kompetenzprofil Expertenberichlungs- Beurtei- bericht Kompetenzprofil & Bestehensregeln Dossier Dossier Dossier Dossier Dossier
15 entlang der Kompetenzen Variante I gute Nachweisdokumente Ressourcen wo erworben Plausibilitätsüberprüfung Diplome Kursbestätigung wie umgesetzt Glaubwürdigkeit Arbeitszeugnisse Erfolg Nachvollziehbarkeit Kursevaluationen Arbeitsproben
16 Phase 4a Entscheid durch die/den Delegierte/n der Geschäftsleitung Dossier Dossier Dossier Dossier Dossier Bei nicht erfüllt folgt der Modulbesuch erfüllt / nicht erfüllt Kompetenzprofil Modulzertifikat Entscheid durch die Delegierte/r der Geschäftsleitung
17 Rollen im Validierungsprozess 1. Experte/Expertin - analysiert das Originaldossier - schreibt den Bericht, trennen von Fakten und Interpretationen - stellt den Antrag auf erfüllt / nicht erfüllt 2. Experte/Expertin (Co-Expert/in) - stützt oder lehnt den Antrag auf Grund des Berichtes ab - nimmt bei Ablehnung Kontakt mit 1. Experte auf (Rückfragen) Validierungsperson Delegierte der Geschäftsleitung entscheidet über den Antrag QSK - Vorgaben für die Expertenarbeit definieren - Rekursinstanz (gutheissen, abweisen, Wiederholung mit neuem/neuer Experten/in)
18 Besonderheiten Validierung der Handlungskompetenz des einzelnen Moduls (Einheit des Moduls) Entscheide fallen im operativen System (3 beteiligte Personen) Nachholbildung im modularisierten System: - ganzes Modul wird besucht oder - individuelle Nachholbildung und 2. Validierung Validierte Kompetenzen führen direkt zum SVEB-Zertifikat oder zum eidg. Fachausweis
19 Vorteile Erwachsenen gerecht - Keine Ausbildungen absitzen - Ort- und Zeit unabhängig Wirtschaftlich - Ressourcen schonend (Zeit und Geld) Anerkannt und unterstützt von den Anbieterinstitutionen Überwindung von verschiedenen Bildungssystemen - bei alten oder unbekannten Abschlüssen - bei ausländischen Abschlüssen
20 Rückmeldungen zur Arbeitsaufwand Mein Arbeitsaufwand zur Vorbereitung des Dossiers war... sehr hoch hoch angemessen
21 Rückmeldung zu den Kosten zu teuer angemessen
22 Weitere Informationen
23
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