Nach der LZV ist die Lizenz wieder für weitere vier Jahre gültig.
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- Roland Thomas
- vor 6 Jahren
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1 Lizenzverlängerung (LZV) Achtung: 2017 wird das komplette Lizenzsystem in Bayern auf das einheitliche Lizenzsystem des DOSB umgestellt. Dabei kann es eventuell auch zu Änderungen der Richtlinien zur Lizenzverlängerung, der Gültigkeit von Lizenzen oder Anerkennung von Lizenzen kommen. Die nachfolgenden Informationen sind vorerst gültig bis zum Sollte es ab oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Änderungen kommen, so erfahren Sie diese über unser Homepage Allgemeine Hinweise zur LZV Eine Trainer-/Übungsleiterlizenz ist vier Jahre gültig. Zur fristgerechten LZV sind mindestens 15 LE/UE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nötig. Diese können ausschließlich bei offiziellen, zur LZV anerkannten Lehrgängen, absolviert werden (bitte die jeweiligen Ausschreibungen beachten). Mindestens 50 % der erforderlichen UE/LE zur Lizenzverlängerung müssen in Bayern absolviert
2 Es bestehen folgende Aufteilungsmöglichkeiten: 1 x 15 LE/UE oder 2 x 8 LE/UE oder 3 x 5 LE/UE (nur möglich für Lizenzinhaber der Lizenzen Trainer C Breitensport Turnen-Fitness-Gesundheit, Übungsleiter C Breitensport Profil Erwachsene/Ältere und Profil Kinder/Jugendliche). Nach der LZV ist die Lizenz wieder für weitere vier Jahre gültig. Wird eine Lizenz der 2. Lizenzstufe verlängert, verlängern sich folgende Lizenzen der 1. Lizenzstufe automatisch mit: Trainer C Breitensport Turnen-Fitness-Gesundheit Übungsleiter C Breitensport Profil Erwachsene/Ältere und Profil Kinder/Jugendliche. Achtung: Bitte beachten Sie bei jeder Ausschreibung genau für welche Lizenzen der jeweilige Lehrgang zur LZV anerkannt wird! Legende LZV Fachübergreifend Trainer C Breitensport Turnen-Fitness-Gesundheit --> CD (ebenfalls gültig für den ÜL C Breitensport Profil "Kinder und Jugendliche" und Profil "Erwachsene und Ältere") GYMWELT Trainer C Breitensport Fitness-Aerobic --> Ga Übungsleiter B Breitensport - Sport in der Prävention --> _ Trainer B Breitensport Bewegungskünste und Turnartistik -->0 Übungsleiter B Breitensport- Sport für Ältere -->0 TURNEN! (rot) Trainer C Leistungssport Gerätturnen (olympisch) ml./wbl. --> G Trainer C Leistungssport Trampolinturnen -->0 Trainer C Leistungssport Rhönradturnen -->e Trainer C Leistungssport Rhythmische Sportgymnastik -->e Turnvielfalt Trainer C Breitensport Gymnastik-Rhythmus-Tanz --> GD Trainer C Leistungssport Orientierungslauf --> CD Trainer C Leistungssport Sportakrobatik --> CD Trainer B Breitensport Vorführungen und Choreografie -->0 Kinderturnen Trainer C Breitensport Kinderturnen -->
3 Fristgerechte Verlängerung Die 15 LE/UE zur Lizenzverlängerung müssen komplett vor Ablauf der Lizenz absolviert werden 1. Lizenzstufe: Trainer C Breitensport Fitness-Aerobic Gymnastik-Rhythmus-Tanz Kinderturnen Mindestens 8 LE/UE müssen aus dem jeweiligen Fachgebiet absolviert Hierzu dienen ausschließlich Lehrgänge, welche speziell zur Verlängerung der jeweiligen Lizenz anerkannt Die restlichen 8 LE/UE können bei beliebigen zur LZV anerkannten Lehrgängen absolviert Für Lizenzinhaber mit mehreren fachspezifischen Lizenzen Breitensport gilt: Pro Fachlizenz müssen mindestens 8 LE/UE aus dem betreffenden Fachgebiet absolviert 1. Lizenzstufe: Trainer C Leistungssport Sportakrobatik Gerätturnen Orientierungslauf Rhönradturnen Rhythmische Sportgymnastik Trampolinturnen Es müssen mindestens 15 LE/UE absolviert werden, die speziell zur Verlängerung der jeweiligen Lizenz anerkannt sind. 2. Lizenzstufe: Trainer/Übungsleiter B Breitensport Sport für Ältere Bewegungskünste und Turnartistik Vorführungen und Choreografie Mindestens 8 LE/UE müssen aus dem jeweiligen Fachgebiet absolviert Hierzu dienen ausschließlich Lehrgänge, welche speziell zur Verlängerung der jeweiligen Lizenz anerkannt Die restlichen 8 LE/UE können bei beliebigen zur LZV anerkannten Lehrgängen absolviert 2. Lizenzstufe: Übungsleiter B Breitensport Sport in der Prävention Es müssen mindestens 15 LE/UE absolviert werden, die speziell zur Verlängerung dieser Lizenz anerkannt sind. Verlängerung abgelaufener Lizenzen (innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf) Bei abgelaufenen Lizenzen ist in den folgenden 2 Jahren eine Verlängerung mit 30 LE/UE möglich. Mindestens 15 LE/UE müssen aus dem jeweiligen Fachgebieten/Bereichen sein, die restlichen 15 LE/UE können durch jede weitere, zur LZV anerkannte Fortbildung, erbracht werden Wiedereinsteiger-Regelung (für Lizenzen, die länger als 2 Jahre abgelaufen sind) Die Wiedereinsteiger-Regelung trifft zu, wenn die Lizenz länger als 2 Jahre abgelaufen ist. Bitte setzen Sie sich hierfür vorab mit der BTV-Geschäftsstelle in Verbindung. Kosten: Teilnehmergebühren für die Lehrgänge/Lizenzverlängerungen plus 40,- Prüfungskosten (inkl. Prüfungsunterlagen). Anmeldung: Bitte melden Sie sich mit dem Standardmeldebogen zu den jeweiligen Lehrgängen an. Bitte füllen Sie für die Prüfung einen extra Standardmeldebogen, mit dem Vermerk "Wiedereinsteiger", aus.
4 Zur Festlegung des Prüfungstermins setzen Sie sich bitte mit der BN-Geschäftsstelle in Verbindung. 1.Lizenzstufe: Eine abgelaufene Trainer C Lizenz kann durch 2 verschiedene Varianten wieder gültig gemacht Variante 1: Teilnahme an zur LZV anerkannten Fortbildungen (im entsprechendem Fachgebiet) im Umfang von insgesamt mind. 15 LE/ UE sowie Teilnahme am Basismodul Breitensport (24 LE/UE) und Bestehen der schriftlichen Prüfung (bzgl. überfachlicher Inhalte aus dem Basismodul) Variante 2: Teilnahme an zur LZV anerkannten Fortbildungen im Umfang von insgesamt 30 LE/UE (davon mind. 15 LE/UE aus dem entsprechenden Fachgebiet) und Bestehen der schriftlichen Prüfung [bzql. überfachlicher Inhalte, wie bei Variante 1). 2.Lizenzstufe: Um eine abgelaufene Trainer/Übungsleiter B Lizenz wieder gültig zu machen, ist folgendes notwendig: Teilnahme an zur LZV anerkannten Fortbildungen im Umfang von insgesamt 30 LE/UE (davon mind. 15 LE/UE aus dem entsprechenden Fachgebiet) und Bestehen einer schriftlichen Prüfung aus dem jeweiligen Fachgebiet
5 Anerkennung Lizenzen Die bayerischen Sportvereine erhalten für den Einsatz eines Trainers/Übungsleiters mit einer gültigen Trainer- bzw. Übungsleiterlizenz staatliche Fördermittel im Rahmen der Vereinspauschale. Wenn Sie Mitglied in einem beim ßLSV gemeldeten Sportverein sind, dann können Sie unter den nachstehend genannten Voraussetzungen eine Trainer/Übungsleiter Lizenz beantragen. Zeichenerklörung: 0 = wird anerkannt X = muss absolviert werden Ausbildung Basismo- Aufbaumo- folgende Lizenzen können beantragt dul Brei- dul Trainer werden tensport/ C Brei- Leistungs- tensport/ sport Leistungssport + alle Prüfungen Staatlich geprüfte 0 0 Sie können zwischen eiqer der folgenden Gymnastiklehrer Lizenzen wählen: 1) Trainer C Breitensport Turnen-Fitness- Gesundheit 2) Trainer C Breitensport Gymnastik- Rhythmus-Tanz 3) Trainer C Breitensport Fitness-Aerobic (Diplom-)Sportlehrer mit der 0 0 je nach Schwerpunkt erhalten Sie: Schwerpunktausbildung Gerättur- 1) Trainer C Leistungssport Gerätturnen nen oder Gymnastik und Tanz oder 2) Trainer C Breitensport Gymnastik- Rhythmus-Tanz Sportlehrkräfte (Univ.) mit Haupt- 0 0 Trainer C Breitensport Turnen-Fitness-Gefach Sport bzw. Lehramtsstuden- sundheit ten mit Hauptfach Sport nach dem 1. Prüfungsabschnitt Diplom-Sportwissenschaftler 0 0 Trainer C Breitensport Turnen-Fitness-Gesundheit Sportlehrer im freien Beruf 0 0 Trainer C Breitensport Turnen-Fitness-Gesundheit Sportlehrer im freien Beruf mit 0 0 Trainer C Leistungssport Gerätturnen Schwerpunkt Gerätturnen Trainer C anderer Landesturnver- 0 0 jeweilige Lizenz Trainer C mit dem betrefbände fenden Schwerpunkt Physiotherapeuten, Krankengym- 0 X nasten, Motopäden, Ergotherapeuten Erzieher ab Abschlussjahr 2008, 0 X Grundschullehrer mit Fachausbildung Sport (= Didaktik Sport) Absolventen der Studiengänge 0 X Sportwissenschaft, Sportökonomie etc. mit Master-Abschluss andere staatlich anerkannte auf Anfrage, bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung sportfachliche Ausbildungen bzw. Abschlüsse
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